Zusatzstoffe zur Klärung des Bieres. Man unterscheidet zwischen chemisch wirkenden Mitteln (z. B. Tannin, Irish Moos, Hausenblase), die vom Reinheitsgebot nicht zugelassen sind und den technischen Mitteln (z. B. Aktivkohle), die keinen Einfluss auf das Bier hinterlassen. Letztere sind vom Reinheitsgebot erlaubt.
Siehe auch:
[ Klärung ] [ L ] [ L ] [ Reinheitsgebot ]