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Der Bun­des­ge­richts­hof warnt: Steu­ern be­nach­tei­li­gen Ihre Gläu­bi­ger!
Geschrieben am Freitag, 14. August 2009 von hobbybrauer

Interessantes zum Bier und Bierbrauen Ent­steht an dem Bier, das der Schuld­ner braut, eine Sach­haf­tung zur Si­che­rung der Bier­steu­er, wird da­durch eine ob­jek­ti­ve Gläu­bi­ger­be­nach­tei­li­gung be­wirkt, selbst wenn mit dem Brau­vor­gang eine über­stei­gen­de Wert­schöp­fung zu­guns­ten des Schuld­ner­ver­mö­gens er­zielt wurde.
Hin­ter­grund die­ser Er­kennt­nis des Bun­des­ge­richts­hofs war der Fall eines in­sol­ven­ten baye­ri­schen Gast­wirts,der sein Bier noch sel­ber brau­te:
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