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Biersteuererhöhung statt Subventionsabbau - Erhöhung verfassungswidrig
Geschrieben am Freitag, 12. März 2004 von hobbybrauer |
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Protest gegen die Erhöhung der Biersteuer seit Januar 2004 "Deutsche Brauereien legen zusehends gegen die monatlichen Biersteuerbescheide Einspruch ein. Damit protestieren sie gegen die Erhöhung der Biersteuer seit Januar 2004", erklärt RA Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes (DBB).
Das durch das Haushaltsbegleitgesetz geänderte Biersteuergesetz trifft rund 1.000 kleine und mittlere Brauereien in Deutschland, damit etwa 78 Prozent der deutschen Brauer. Nach Meinung des DBB ist das 2004 in Kraft getretene Haushaltsbegleitgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen. Dabei stützt sich der Spitzenverband der deutschen Brauwirtschaft auf die Auffassung namhafter Juristen und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Dem Vermittlungsausschuss steht kein eigenes Gesetzesinitiativrecht zu", so Hahn, "nachdem die Vorschläge zum Subventionsabbau der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück nicht Gegenstand der Beratungen im Bundestag waren". Der Deutsche Brauer-Bund sieht in der sogenannten Biersteuermengenstaffel, die Steuerermäßigungen für kleine und mittlere Brauereien bis zu 200.000 hl Jahresproduktion vorsieht, einen Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen gerade dieser Brauereien. Gestaffelte Steuersätze als Subvention einzustufen, ist mehr als fraglich. "Diese Geheimgesetzgebung nach außen als einen zwölfprozentigen Subventionsabbau zu verkaufen, ist schiere Irreführung für eine Steuererhöhung, die in vielen Fällen bis zu 36 Prozent beträgt." (Quelle: Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Brauwirtschaft e.V. vom 08.03.2004)
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