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Anmeldung und Grad Plato
Geschrieben am Mittwoch, 26. Mai 2004 von hobbybrauer |
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Chrissy schreibt: "Möchtest du das erste mal Bier selber brauen, muss du den Grad Plato bei der Anmeldung mit angeben. Diese Anmeldung wird folgendermaßen ermittelt:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich an, dass ich innerhalb der nächsten 12 Monate als Hobbybrauer in unregelmäßigen Abständen Bier für den Eigenverbrauch brauen werde. Es handelt sich um Vollbier, wobei eine Gesamtmenge von 200l nicht überschritten wird. Die Braugänge finden in den von mir bewohnten Räumen statt. Das sollte normalerweise genügen. Den Stammwürzegehalt bestimmst Du selbst und kannst ihn auch noch einstellen. Für eine Zollanmeldung reicht es, wenn du einen ungefähren Stammwürzegehalt angibst, z.B. 20 Liter mit 12°P. Bei der Folgeanzeige bekommt der Herr vom Zollamt es dann so präzisiert ("bisher wurden von mir in diesem Kalenderjahr 18 Liter mit 12,4°P hergestellt"), das währe eine Möglichkeit. Auf einem Vordruck ist es so geschrieben, dass du angeben sollst, was im jeweiligen Kalenderjahr schon gebraut worden ist. Vom letzten Sud eines Jahres erfahren die dann die korrekte Stammwürze nicht mehr, es sei denn du braust mehr als 200 Liter und zahlst Steuer dafür. Bis 200 Liter ist die Angabe der Grad Plato relativ unwichtig, da ja noch keine Biersteuer erhoben oder errechnet wird. Du muss auch jedes Mal einen Vordruck ausfüllen und setzt hier nur den ungefähren Wert ein. Wenn Du dem Herrn vom Zoll schreibst dass Du Vollbier braust heißt dass: Bier mit 11 - 14% Stammwürze Also schreib das doch einfach so. Da gibt es sicher kein Problem. Und wenn das Bier mal stärker sein sollte, stört das auch keinen Man kann das ganze auch problemlos per E-Mail lösen: Es dauert zwar einen Moment bis du eine Antwort bekommst, aber wenn der Kontakt einmal da ist, kannst du einfach das nötigste in diese Email schreiben. Daraufhin bekommst du eine Antwort, mit der Bestätigung drin. (als Ersatz für einen Brief) Hier kannst du mal nach eine E-Mail-Adresse für dein zuständiges Hauptzollamt gucken, und dein Glück versuchen, wenn du Porto sparen willst.. www.zoll.de/service/dienststverz/index.html Ist im Thread "Zollanmeldung" die Rede vom Anmelden eines Gewerbes als Hausbrauer: Sehr geehrter Herr/Frau ___________ für die Herstellung von Bier bedarf es nach dem Verbrauchsteuerrecht grundsätzlich einer Erlaubnis gemäß § 5 BierStG. Eine Ausnahme davon besteht für Hobbybrauer, die ausschließlich zum eigenen Verbrauch Bier herstellen -bis zu einer Menge von 2 Hektolitern im Kalenderjahr- und diese Bier nicht verkaufen, § 2 BierStV. Der Gesetzestext ist auf unserer Homepage www.zoll-d.de über die Seite www.zoll-d.de/e0_downloads/a0_vorschriften/c0_vst/in dex.html einzusehen. In allen anderen Fällen, insbesondere bei geplantem Verkauf des selbst hergestellten Bieres, ist für die Herstellung von vornherein eine Zulassung durch das örtlich zuständige Hauptzollamt erforderlich. Zu den Voraussetzungen und Erfordernissen, Antragstellung, etc. können Sie sich bei Bedarf über folgende Internetseite zu informieren: www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/h0_biersteuer/e0_herstellung/index.html Das Bier ist - nach Erteilung der Erlaubnis- mit Entnahme aus dem Herstellungsbetrieb ordnungsgemäß zu versteuern durch Abgabe einer sog. Steueranmeldung und fristgerechter Entrichtung des Steuerbetrages. Daneben sind für Herstellung und Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln lebensmittelrechtliche Vorschriften zu beachten, bei Bier zusätzlich die Einhaltung des Reinheitsgebotes, etc. Diesbezüglich müssten Sie sich mit der für Ihren Wohn-/Firmensitz zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde in Verbindung setzen (www.bgvv.de/cms/detail.php?id=1095 zuständige Oberste Landesbehörden), bzw. sich vorab über die Internetseiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft informieren: www.verbraucherministerium.de/verbraucher/verbrauche rinfos.htm Des weiteren könnte eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein und der Verkauf der Umsatzsteuer unterliegen, so dass entsprechende Anmeldungen bei Finanz- und Gewerbeamt nötig sind. Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. ...oder... Grundsätzlich sind auch andere Dinge nicht zu unterschätzen: Geeichte Tanks usw. evtl. hilft dieses pdf-file weiter. www.zoll-d.de/e0_downloads/f0_dont_show/gesetze_test en/sammlung_aller_gesetze/biersteuerverordnung.pdf Gerade noch gefunden: www.dresden.ihk.de/servlet/link_text?link_id=6347&ta rget=display&link_zusatz=&ref_detail=News&ref_knoten_id=4553 Demnach sind unter Abschnitt 1 die Berufe zu finden für die der Meister entfällt. Ist man gerade dabei eine kleine selbstständige Brauerei aufzubauen, sieht es mit den Vorschriften so aus, dass du die Genehmigungen besorgen kannst aber auf der Technikseite wird es schwer. Was genehmigt wird ist teuer und keiner weis so recht was alles zu einer Brauerei gehört: -( Auszug: ...für Erhalt der Erlaubnis müssen .... materiellen Voraussetzungen erfüllt werden. Das mit dem Verkauf stimmt zwar - aber es gibt gewisse Lücken im Gesetzt. Man kann z.B. eine Spende für einen „gewissen“ Zweck verlangen – oder man verkauft das Bier unter den Namen eines befreundeten Kneipenwirts – denn ein Wirt darf selbst brauen und auch verkaufen Quelle: Diskussion im Forum der Hobbybrauer.de. Autoren: Edwart, Masi, Al, Sirak, javert, ughi, charmanta, Manuel, thomas, Bugsier24, Rainer, SvenU74, shamrock, gnadle, Sandmannnn, schuett-master, Anterus, Heimbrau, heavybyte "
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