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BuB schließt mit RB Brauholding Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Geschrieben am Freitag, 24. September 2004 von hobbybrauer |
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RB Brauholding strebt Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen angemessene Barabfindung an Dortmund, den 24. September 2004 Die Brau und Brunnen AG, Berlin und Dortmund, und die zur Oetker-Gruppe gehörende RB Brauholding GmbH, Bielefeld, haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Das herrschende Unternehmen RB Brauholding hält mittlerweile ca. 96,7% am Kapital der Brau und Brunnen AG.
Im Rahmen dieses Vertrages, der noch der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung der Brau und Brunnen AG bedarf, wird die RB Brauholding den außenstehenden Aktionären von Brau und Brunnen anbieten, ihre BuB-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von Euro 86,38 je Stückaktie zu erwerben. Darüber hinaus sieht der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für diejenigen Aktionäre, die weiterhin an der Gesellschaft beteiligt sein möchten, eine jährliche Ausgleichszahlung je Stückaktie in Höhe von Euro 4,06 netto, d.h. nach Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, vor. Dies entspricht einer Garantiedividende von Euro 4,69 brutto je Stückaktie. Die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs wurde von einem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer bestätigt. Squeeze-out Verfahren Darüber hinaus hat die RB Brauholding als BuB-Hauptaktionärin dem Vorstand der Brau und Brunnen AG ihr Verlangen mitgeteilt, dass die Hauptversammlung der Brau und Brunnen AG die Übertragung der Aktien der übrigen Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze-out Verfahren). Die Barabfindung wurde auf Euro 86,38 je Stückaktie festgelegt und deren Angemessenheit ebenfalls von einem gerichtlich bestellten Squeeze-out Barabfindungsprüfer bestätigt, teilte die RB Brauholding heute dem Vorstand der Brau und Brunnen AG mit. Der Vorstand der Brau und Brunnen AG beabsichtigt, in Kürze eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen, die über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie über den Squeeze-out Beschluss abstimmen soll. (Quelle: Pressemitteilung der Brau und Brunnen AG)
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