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Bierstreit beigelegt - Klosterbrauerei darf ihr Bier Bier nennen
Geschrieben am Freitag, 25. Februar 2005 von hobbybrauer |
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In Deutschland gebrautes Bier darf auch dann als «Bier» angeboten werden, wenn es nicht nach dem Reinheitsgebot von 1516 hergestellt wurde. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute. Die Richter gaben damit der Klage der Klosterbrauerei Neuzelle (Oder-Spree) statt, die ihr Schwarzbier mit Zucker versetzt. Das Land Brandenburg muss nun der Brauerei eine Genehmigung für den Titel «Bier» erteilen (Aktenzeichen BVerwG 3 C 5.04). Weiter bei anwalt.tv.
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