Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 16:17 |
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Liebe Österreicherinnen und Österreicher, liebe Söhnetöchter!
Ich habe eine Anfrage in eigener Sache an den Österreichischen Zoll, bzw.
an das BMF getätigt, infolgedessen die Rede auf das Biersteuergesetz kam.
Man teilte mir dazu folgendes mit:
Die Bestimmungen für die Herstellung von Bier sind im Biersteuergesetz
geregelt.
In §7 ist die Steuerschuldentstehung geregelt und lautet wie folgt:
§ 7. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht
die Steuerschuld durch Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien
Verkehr. Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt
durch:
1. die Wegbringung aus einem Steuerlager, ohne dass sich ein weiteres
Steueraussetzungsverfahren anschließt, oder durch die Entnahme zum
Verbrauch in einem Steuerlager;
2. die gewerbliche Herstellung ohne Bewilligung;
3. eine Unregelmäßigkeit nach § 23 bei der Beförderung unter
Steueraussetzung.
Da in §7 Abs.1 Z2 lediglich von gewerblicher Herstellung die Rede ist,
ergibt sich daraus, dass die private Herstellung keiner Besteuerung
unterliegt.
Es muss sich jedoch um eine rein private nicht auf Gewinnabsicht
ausgerichtete Herstellung handeln.
Eine mengenmäßige Beschränkung
besteht nicht.
Eine private Brauanlage ist nicht meldepflichtig.
Das mit den 200 Liter dürfte also nicht stimmen. Diese Information stammt
aus dem "Competence Center für Zoll und Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuernverbindungsbüro" (ELO) im BMF. Zwar komme ich momentan
nicht auf die 200 Liter im Jahr, aber es ist dennoch eine gute Nachricht,
dass man sich darum keine Gedanken machen muss, solange man nur für den
Eigenbedarf braut.
Ich bin kein Jurist und die
Weitergabe dieser Rechtsauskunft ist von mir aus unverbindlich. Ich
übernehme für nichts irgendeine Verantwortung.
____________________ "Der braut sich was!"
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 16:27 |
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Oh Du schönes Österreich
Stefan
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 16:28 |
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Antwort 2 |
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Newbie Beiträge: 3 Registriert: 12.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.11.2012 um 16:30 |
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Felix Austria, du braust wo andere Zollerklaerungen ausfuellen.
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 208 Registriert: 23.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 17:18 |
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Hallo zusammen!!!
Als NICHT-JURIST
interpretiere für mich die österr. Liebhabereiverordnung
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12056107
/NOR12056107.html
so, dass ich auch gegen Entgelt mein Bier biersteuerfrei in den Verkehr
bringen darf.
Solange ich es als Hobby (Liebhaberei) betreibe,
ich keinen Gewinn erziele (Selbstkostenpreis)
keine Gewinnabsicht (gewerblich) habe
Sollte ich mich täuschen, teile ich eben nicht mehr ab und trink alles
allein!!!!
lg ehwo ____________________ A Bia
in da fria
schodt nia
kimmt ma fia
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Antwort 4 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 17:24 |
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Liebe Ösis, ich bin nicht neidisch, nein, nein, nein, ganz und gar
nicht!!!!
Aber ich gönn's Euch von Herzen!!!
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 363 Registriert: 17.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 17:31 |
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Nicht, dass ihr in Österreich demnächst mit einer Schwemme deutscher
Zollflüchtlinge rechnen müsst...
Gruß
Carsten ____________________
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 17:41 |
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Hui, das seh ich aber ganz anders.
Ich möcht mich wirklich nicht mit schwarz gebrautem Bier erwischen
lassen.
Das ist ein Steuervergehen und da ist der Staat gar nicht zimperlich.
Es gab hier schon Berichte von unangekündigten Kontrollen während des
Brauens und da war dann von vielen hunderten Euros Strafe die Rede. Wenn
man da längere Zeit größere Mengen am Zoll vorbei fabriziert, will ich
nicht wissen, was da passiert.
Stefan
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 17:52 |
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Wenn sie Dich z.B. mit ner Destille erwischen, dann geht man davon aus,
dass die das letzte halbe Jahr ununterbrochen gelaufen ist und
dementsprechend zahlt man Strafe.
Wie Du schon gesagt hast, die sind sehr kreativ.
Stefan
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 1433 Registriert: 9.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 18:01 |
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Zitat von Boludo, am 20.11.2012 um
17:52 | Wenn sie Dich z.B. mit ner Destille
erwischen, dann geht man davon aus, dass die das letzte halbe Jahr
ununterbrochen gelaufen ist und dementsprechend zahlt man Strafe.
Wie Du schon gesagt hast, die sind sehr kreativ.
Stefan |
Dann müsste man die Gefriertruhe auch beschlagnahmen
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 18:03 |
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Hi,
jetzt zwar nicht direkt zum Thema Bier: Falls Dich die Kontrolleure von der
GEZ erwischen zahlst Du auch, seit Du an der Adresse gemeldet bist. Selbst
gesehen.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, was da bei einigen zusammenkommt, die mit
>1 hL Ausschlagmenge unterwegs sind. Und die Zöllner lesen garantiert
hier mit.
VG, Markus
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 1433 Registriert: 9.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 18:05 |
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Müsste man dann in Österreich privat gebrautes Bier beim Grenzübergang nach
Deutschland versteuern, wenn man im Jahr schon mit mehr als der Freimenge
rübergefahern ist
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.11.2012 um 18:08 |
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Zitat von ggansde, am 20.11.2012 um
18:03 | Hi,
Falls Dich die Kontrolleure von der GEZ erwischen zahlst Du auch, seit Du
an der Adresse gemeldet bist. Selbst gesehen.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, was da bei einigen zusammenkommt, die mit
>1 hL Ausschlagmenge unterwegs sind. Und die Zöllner lesen garantiert
hier mit. |
Die GEZ beschäftigt keine Kontrolleure.
Es gibt Personen, die arbeiten FREIberuflich für die GEZ und bekommen
Provision für jeden Nachmelder. Da ist es in deren Interesse, möglichst
viel aufzuschreiben. Und dann kommen gerne Gespräche ala "seit wann wohnen
Sie denn hier".
Das entbehrt jeglicher Grundlage - aber wenn der jeweilige Fernsehinhaber
nicht klagt halt Pech.
[Editiert am 20.11.2012 um 18:09 von rattenfurz]
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 18:15 |
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Genau darum ging es bei meiner Anfrage an den Zoll:
Ich wollte eine Destille kaufen und damit Bier das nicht so gut geworden
ist, zu Schnaps brennen. Die Frage war: Was kostet das Anmelden, welche
Auflagen gibt's.
Der Punkt ist: Wegen ein paar Euro Steuer riskiere ich nichts. Weil ich die
hier gespart habe, verliere ich am Ende meinen Job, meine Reputation und
mein Ansehen. Das sind die paar Euro wirklich nicht wert. Wer viel Geld für
eine Brauanlage ausgeben kann, dem können die paar Euro Steuer nicht zu
viel sein. Ich sehe das so: Ich lebe in einem reichen Land. Für diesen
Standortvorteil muss ich eben bezahlen. Ich zahle meine Steuern nicht
gerne, aber freiwillig.
Im übrigen darf man in Ö sein privates Bier unter keinen Umständen zu
Schnaps brennen. Das dürfen hier nur Verschlussbrennereien.
____________________ "Der braut sich was!"
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 18:37 |
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Da ich nicht mit dem Auto fahre, komme ich nicht in diese Verlegenheit,
aber danke für den Hinweis.
Es gibt Menschen mit Jobs, wo es Arbeitsvoraussetzung ist, eine Blütenweiße
Weste zu haben. Das mag für dich lächerlich erscheinen und grundsätzlich
kannst du deine Steuern hinterziehen wo und wie du willst. Ich halte dich
deshalb nicht für dumm oder feig, aber auch ganz bestimmt nicht für einen
Held oder besonders Schlau.
____________________ "Der braut sich was!"
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 204 Registriert: 4.2.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 18:56 |
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Ich glaub ich zieh um...
Glückwunsch!
____________________ Grüße
Martin
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 197 Registriert: 15.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 19:28 |
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AJA, aaaabeerrr: die gesetzesmäßige Biersteuer ist in Österreich mit 2,00 €
pro HL und Grad Stammwürze auch einen Happen teurer als in Deutschland
(wird nur von England und Skandinavien getoppt) !!
Für eine gewerbliche Brauerei mit guten Einkaufskonditionen und einem
energieoptimierten Sudhaus ergibt sich damit das (traurige) Kuriosum, dass
die reinen Herstellungskosten (ohne MwSt.) bis zum Anstellen im Gärkeller
für eine zB 13 % -Würze zwischen 19 und 23 € pro HL und damit weniger als
die Steuer ausmachen ... sozusagen 120% Zuschlag zu den HK !
Immerhin gibt es jährlich nachträgliche Gutschriften für kleine Brauerein /
Craftbeer-Manufakturen, aber das ist ebenso mühsam, wie es klingt ...
Von der Versorgungslage / Vielfalt / Zustellung diverser Onlineshops ganz
zu schweigen...
Bleibt noch die schöne Landschaft - die ist in der Tat beneidenswert :-)
lG aus dem Herzen Mitteleuropas
Peter ____________________ *-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*
"Coquo, ergo sum" (zit. PeterR)
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 208 Registriert: 23.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 19:31 |
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Hallo zusammen
Österreich ist ein witziges Land. Wenns ums Heimbrauen und ums Heimwinzern
geht, ist der Fiskus sehr nachsichtig.
Aber wehe du bist Schnapsbrenner, dann spielst du in einer ganz anderen
Liga. Auch wenn du dein eigenes Bier brennst. Es ist zwar noch immer
derselbe Alkohol, aber den muss man versteuern
LG ehwo
____________________ A Bia
in da fria
schodt nia
kimmt ma fia
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 1433 Registriert: 9.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 20:13 |
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Zitat von weisswolf, am 20.11.2012 um
19:48 | Zitat von ehwo, am 20.11.2012 um
19:31 | Österreich ist ein witziges Land.
Wenns ums Heimbrauen und ums Heimwinzern geht, ist der Fiskus sehr
nachsichtig.
Aber wehe du bist Schnapsbrenner, dann spielst du in einer ganz anderen
Liga. Auch wenn du dein eigenes Bier brennst. Es ist zwar noch immer
derselbe Alkohol, aber den muss man versteuern
LG ehwo |
Das sehe ich so ein, gehört es doch zu den Aufgaben eines Staates
unmoderaten Alkoholismus in der Gesellschaft zu vorzubeugen. Daher die
hohen Steuern auf Spirituosen. Ein moderaten Biergenuss kann dagegen aber
toleriert werden. Wer würde schon auf die Idee kommen dem Bürger den
morgenlichen Kaffee, den Wein zur Pizza oder die Feierabendhalbe zu
verbieten.
Die Anmelderegelung für Hobbybrauer ist da aber fehl am Platz und greift
eher in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ein. Aus der
östereichischen Variante des Biersteuergesetzes ergibt sich unter Umständen
daß unsere Nachbarn kulturell bedingt eher toleranter und weniger
pragmatisch sind als wir Deutschen.
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Was ich auch so richtig finde.
Glaub dass gerade solche Gesetze und Regelungen oft mehr Geld verschlingen
- alleine die Brief/eMail leserei und das ganze irgendwo in eine Datenbank
eintippen usw. (will gar nicht wissen was da für ein Verwaltungsaufwand
betrieben wird) - als sie überhaupt einbringen!
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Antwort 18 |
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Senior Member Beiträge: 197 Registriert: 15.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 21:37 |
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Des man´st jetzd oba ned ernst, oda ?
Nix für ungut, ich stimme da unter Umständen zu ____________________ *-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*
"Coquo, ergo sum" (zit. PeterR)
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Antwort 19 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 21:55 |
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Ich finde die österreichische Regelung aber sehr pragmatisch
Stefan
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 22:01 |
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Welche Regelung?
VG, Markus
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 23:13 |
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Zitat von WodkaFan, am 20.11.2012 um
16:17 |
Da in §7 Abs.1 Z2 lediglich von gewerblicher Herstellung die Rede ist,
ergibt sich daraus, dass die private Herstellung keiner Besteuerung
unterliegt.
Es muss sich jedoch um eine rein private nicht auf Gewinnabsicht
ausgerichtete Herstellung handeln.
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Ich schaff mein Bier nach Österreich
Gruß Hotte
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 23:22 |
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____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 23 |
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Senior Member Beiträge: 197 Registriert: 15.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2012 um 23:54 |
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Gerne !
Vielleicht lässt es sich 2013 für eine geographische und lukullische
Studienreise einrichten :-)
Im Übrigen ist (das flache Ost-)Österreich bei dicker Hochnebelsuppe
ähnlich grau und öde wie es zB vorige Woche in Nürnberg war ... da ist wohl
der Spätfrühling die ideale Zeit für landschaftliche Schönheiten da und
dort ...
lG P. ____________________ *-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*
"Coquo, ergo sum" (zit. PeterR)
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Antwort 24 |
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