Member Beiträge: 85 Registriert: 14.6.2011 Status: Offline
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erstellt am: 24.6.2011 um 16:12 |
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Also wie wir alle Wissen, dürfen wir ja nur 200l Steuerfrei zu Hause Bier brauen....
Obstmaische, oder Weine unterliegen anderen bzw. gar keinen Reglungen,
solange es sich um Eigenbedarf handelt.
Was ist wenn ich Honigbier, oder Bier mit Dinkel oder mit Zimt, Kirschsaft
mache? Das ist ja kein Bier mehr, ergo müsste man das ja auch gar nicht
melden, oder liege ich da falsch?
Wahrscheinich wurde das Thema schon zigmal durchgekaut, habe es aber auf
die schnelle nicht gefunden...
Gruß
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Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 8.5.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 16:27 |
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Hallo Hefefreund,
also um ganz sicher zu gehen,würde ich noch einmal bei deinen zuständigen
Hauptzollamt nachfragen.Besser ist besser.
Gruß Martin
____________________ Pils instead of Pills!!!!
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 16:29 |
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Sobald du Malz im Einsatz hast, musst du wie Bier anmelden! Auch bei
Mischungen. Wenn du reinen Kirschwein/Met machst, unterliegst du nicht dem
BierStG. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 326 Registriert: 25.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 20:34 |
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Ist ja lustig:
Das Ergebnis darf nicht als Bier verkauft werden muss aber als solches
versteuert werden.
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 20:41 |
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Gab es diesbezüglich nicht eine Einigung über das
Bier: "Schwarzer Abt"?
Könnte das vielleicht mal jemand näher erklären, stand mal in einem Thread,
aber leider nicht erklärt, wie die Einigung ausgegangen ist.
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 21:09 |
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Hi Volco,
nee, da ging es nur um die Verletzung des Reinheitsgebotes
(Biersteuergesetz). Biersteuer haben die fleißig bezahlt
Echten Wein darf man auch nicht zu viel machen (auch als Privatperson
nicht). Man darf nur 100 qm mit Rebstöcken bepflanzen.
Am besten haben es die Hobby- Obst/Fruchtweinhersteller. Da sind mir keine
Begrenzungen bekannt...
@Hefefreund
ein Honigbier aus Malzextrakt, Honig, Kirschsaft u.s.w. brauchst Du z. B.
nicht anmelden. Der Malzextrakt wurde (glaub ich) schon versteuert...
[Editiert am 24.6.2011 um 21:57 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 21:14 |
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Und wie war das mit der Verletzung des... und der Einigung?
Weinanbau: ging das nach qm?, ich dachte nach 100 Rebstöcken?
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 21:23 |
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Der "Schwarze Abt" ist wohl ein untergäriges Bier dem Zucker oder Süßstoff
zugesetzt wird? Ich weiß es nicht mehr genau. Da haben die Bewahrer des
kümmerlichen Restes des RHG Rabatz gemacht aber sind nicht
durchgekommen...
Na ja, das RHG gibt es eben schon lange nicht mehr und jeder der klagt
gewinnt...Der Gleichmacherei in der EU sei Dank.
Zitat: | Weinanbau: ging das nach
qm?, ich dachte nach 100 Rebstöcken? |
ändert das was? ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 21:28 |
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Gute Frage, Rene, ich glaub der Verein die im Leipziger Süden an einem
ehemaligen Braunkohletagebau Weinreben gepflanzt haben, müssen diese wieder
raus holen.? Sachen gibt es....., so ein Schwachsinn!!!
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 21:34 |
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@Hefefreund
Darf man, bitte, fragen, warum Du das fragst? Scheust Du Dich vor der
Anmeldung beim HZA?
Es ist so... (wie oben bereits von Brauer 'Hiasl' erwähnt) wenn Du
irgendetwas vergärst, was aus Malz emporgekommen ist, befindest Du Dich im
Rahmen des Biersteuergesetzes. Das man das Bier evtl. nicht so nennen darf,
beruht auf ganz anderen Gesetzen.
Schreibe eine formlose Nachricht an Dein HZA, daß Du
- Hobbybrauer bist,
- unter 200L bleibst,
- Dir bekannt ist, daß Du eine überschreitende Menge versteuern mußt,
- nichts verkaufst,
- nur für den Eigenbedarf braust.
Das Ganze per kostenloser E-Mail. Und während Du am Neujahrsmorgen deinen
Kater auskurierst, schickst Du Jahr für Jahr den selben doofen Standardtext
mit freundlichen Grüßen an die netten HZA-Beamten. Es kostet Dich nur
wenige Maus-Klicks, und Du bist auf der sicheren Seite.
Mit freundlichem Abend
André
____________________ Lobe kein Bier vor dem Kater.
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 85 Registriert: 14.6.2011 Status: Offline
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erstellt am: 24.6.2011 um 22:39 |
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Nö Anmelden is nicht das Problem, binn ja gemeldet.
Es ist nur so, dass ich überlege mal ein Honigbier zu machen.... und dann
frägt man sich unweigerlich, ob eine Anmeldung nötig ist.
Gruß
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.6.2011 um 22:44 |
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...daraus schließe ich, daß Du sudbezogene Meldungen machen mußt. Und die
Antwort lautet:
~Ja!~
____________________ Lobe kein Bier vor dem Kater.
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Antwort 11 |
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Gast
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erstellt am: 25.6.2011 um 14:36 |
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Bin natürlich angemeldet wollte jedoch trotzdem mal fragen:
Wie schaut es aus mit unvergorenem Malztrunk, also sozusagen Würze mit CO2?
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Gast
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erstellt am: 25.6.2011 um 14:59 |
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@Moorschwein,
ich habe mich noch nicht angemeldet, um bei meinen ohnehin geringen Mengen
keinen bürokratischen Aufwand zu erzeugen. Wenn es mit einer einfachen
Mitteilung, wie von Dir beschrieben, getan wäre, würde ich das aber
nachholen. Ich hatte bisher immer nur gehört, daß man jeden Sud mit allen
Details vorab angeben muß, wobei ja dann auch Korrekturen zu melden wären
(menge nicht eingehalten, Produnktion mißlungen und vernichtet etc.
Ist Dir bekannt, mit welchen Konsequenzen man rechnen muß, wenn man seine
120 l/Jahr nicht anmeldet? Wird dann geschätzt? Bekommt man ein
Knöllchen?
Jürgen
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 25.6.2011 um 16:06 |
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Also ich habe meiner zuständigen Hauptzollverwaltung einfach eine Mail
geschickt (Liste gibt es unter
http://www.zoll.de/dienststverz/dvz_hza_bfdm/index.html):
From: andreas
To: poststelle <poststelle@hzab.bfinv.de>
Subject: Bierherstellung als Hobbybrauer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften an,
daß ich beabsichtige, im Kalenderjahr 2011 in meinen eigenen Räumen
als Hobbybrauer Bier zu brauen. Die Freimenge von 2hl werde ich dabei
voraussichtlich nicht überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen,
[unleserlich]
[Adresse der Braustätte drunter]
Reaktion darauf: bislang keine. Ich würde davon ausgehen, daß die das
ausdrucken, abheften und ignorieren. Alles andere ist ja für die auch nur
überflüssiger Aufwand.
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2011 um 18:05 |
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@Vincent
Malztrunk unterliegt nicht der
Biersteuer (wäre ja noch schöner...)
@Bierderwisch
habe leider keine Ahnung, ob es dann nur eine Ordnungswidrigkeit ist, oder
ob einem gleich ein Steuerhinterziehungverfahren angelastet wird. Das würde
zwar ins Leere gehen, aber die Kosten des Verfahrens hat man m.E. selber zu
tragen. Auweia.
Es wird von jedem HZA anders gehandhabt, ob eine Jahresmeldung ausreicht
oder jeder Sud für sich zu melden ist. Das werden die Dir dann schon
mitteilen.
Gruß
André
____________________ Lobe kein Bier vor dem Kater.
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Antwort 15 |
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