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Autor: Betreff: Nochmal doof gefragt....
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Beiträge: 85
Registriert: 14.6.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 16:12  
Also wie wir alle Wissen, dürfen wir ja nur 200l Steuerfrei zu Hause Bier brauen....
Obstmaische, oder Weine unterliegen anderen bzw. gar keinen Reglungen, solange es sich um Eigenbedarf handelt.

Was ist wenn ich Honigbier, oder Bier mit Dinkel oder mit Zimt, Kirschsaft mache? Das ist ja kein Bier mehr, ergo müsste man das ja auch gar nicht melden, oder liege ich da falsch?

Wahrscheinich wurde das Thema schon zigmal durchgekaut, habe es aber auf die schnelle nicht gefunden...

Gruß
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Posting Freak
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Beiträge: 568
Registriert: 8.5.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 16:27  
Hallo Hefefreund,
also um ganz sicher zu gehen,würde ich noch einmal bei deinen zuständigen Hauptzollamt nachfragen.Besser ist besser.
Gruß Martin


____________________
Pils instead of Pills!!!!
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 16:29  
Sobald du Malz im Einsatz hast, musst du wie Bier anmelden! Auch bei Mischungen. Wenn du reinen Kirschwein/Met machst, unterliegst du nicht dem BierStG.


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Senior Member
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Beiträge: 326
Registriert: 25.8.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
smilies/cool.gif erstellt am: 24.6.2011 um 20:34  
Ist ja lustig:
Das Ergebnis darf nicht als Bier verkauft werden muss aber als solches versteuert werden.
:cool:
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hoepfli
Beiträge: 2942
Registriert: 29.4.2010
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 20:41  
:question: Gab es diesbezüglich nicht eine Einigung über das Bier: "Schwarzer Abt"?
Könnte das vielleicht mal jemand näher erklären, stand mal in einem Thread, aber leider nicht erklärt, wie die Einigung ausgegangen ist.
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Moderator
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flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 21:09  
Hi Volco,

nee, da ging es nur um die Verletzung des Reinheitsgebotes (Biersteuergesetz). Biersteuer haben die fleißig bezahlt :D Echten Wein darf man auch nicht zu viel machen (auch als Privatperson nicht). Man darf nur 100 qm mit Rebstöcken bepflanzen.
Am besten haben es die Hobby- Obst/Fruchtweinhersteller. Da sind mir keine Begrenzungen bekannt...

@Hefefreund
ein Honigbier aus Malzextrakt, Honig, Kirschsaft u.s.w. brauchst Du z. B. nicht anmelden. Der Malzextrakt wurde (glaub ich) schon versteuert...


[Editiert am 24.6.2011 um 21:57 von flying]



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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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hoepfli
Beiträge: 2942
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 21:14  
Und wie war das mit der Verletzung des... und der Einigung?

Weinanbau: ging das nach qm?, ich dachte nach 100 Rebstöcken?
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Moderator
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flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 21:23  
Der "Schwarze Abt" ist wohl ein untergäriges Bier dem Zucker oder Süßstoff zugesetzt wird? Ich weiß es nicht mehr genau. Da haben die Bewahrer des kümmerlichen Restes des RHG Rabatz gemacht aber sind nicht durchgekommen...
Na ja, das RHG gibt es eben schon lange nicht mehr und jeder der klagt gewinnt...Der Gleichmacherei in der EU sei Dank. :D

Zitat:
Weinanbau: ging das nach qm?, ich dachte nach 100 Rebstöcken?


ändert das was?


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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hoepfli
Beiträge: 2942
Registriert: 29.4.2010
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 21:28  
Gute Frage, Rene, ich glaub der Verein die im Leipziger Süden an einem ehemaligen Braunkohletagebau Weinreben gepflanzt haben, müssen diese wieder raus holen.? Sachen gibt es....., so ein Schwachsinn!!!
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Moorschwein
Beiträge: 679
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red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 21:34  
@Hefefreund
Darf man, bitte, fragen, warum Du das fragst? Scheust Du Dich vor der Anmeldung beim HZA?

Es ist so... (wie oben bereits von Brauer 'Hiasl' erwähnt) wenn Du irgendetwas vergärst, was aus Malz emporgekommen ist, befindest Du Dich im Rahmen des Biersteuergesetzes. Das man das Bier evtl. nicht so nennen darf, beruht auf ganz anderen Gesetzen.

Schreibe eine formlose Nachricht an Dein HZA, daß Du
- Hobbybrauer bist,
- unter 200L bleibst,
- Dir bekannt ist, daß Du eine überschreitende Menge versteuern mußt,
- nichts verkaufst,
- nur für den Eigenbedarf braust.

Das Ganze per kostenloser E-Mail. Und während Du am Neujahrsmorgen deinen Kater auskurierst, schickst Du Jahr für Jahr den selben doofen Standardtext mit freundlichen Grüßen an die netten HZA-Beamten. Es kostet Dich nur wenige Maus-Klicks, und Du bist auf der sicheren Seite.

Mit freundlichem Abend
André


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Lobe kein Bier vor dem Kater.
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 9
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Beiträge: 85
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red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 22:39  
Nö Anmelden is nicht das Problem, binn ja gemeldet.

Es ist nur so, dass ich überlege mal ein Honigbier zu machen.... und dann frägt man sich unweigerlich, ob eine Anmeldung nötig ist.

Gruß
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Moorschwein
Beiträge: 679
Registriert: 22.2.2011
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.6.2011 um 22:44  
...daraus schließe ich, daß Du sudbezogene Meldungen machen mußt. Und die Antwort lautet:

~Ja!~


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Lobe kein Bier vor dem Kater.
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 11
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 25.6.2011 um 14:36  
Bin natürlich angemeldet wollte jedoch trotzdem mal fragen:
Wie schaut es aus mit unvergorenem Malztrunk, also sozusagen Würze mit CO2?
Antwort 12
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 25.6.2011 um 14:59  
@Moorschwein,
ich habe mich noch nicht angemeldet, um bei meinen ohnehin geringen Mengen keinen bürokratischen Aufwand zu erzeugen. Wenn es mit einer einfachen Mitteilung, wie von Dir beschrieben, getan wäre, würde ich das aber nachholen. Ich hatte bisher immer nur gehört, daß man jeden Sud mit allen Details vorab angeben muß, wobei ja dann auch Korrekturen zu melden wären (menge nicht eingehalten, Produnktion mißlungen und vernichtet etc.
Ist Dir bekannt, mit welchen Konsequenzen man rechnen muß, wenn man seine 120 l/Jahr nicht anmeldet? Wird dann geschätzt? Bekommt man ein Knöllchen?

Jürgen
Antwort 13
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andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 25.6.2011 um 16:06  
Also ich habe meiner zuständigen Hauptzollverwaltung einfach eine Mail geschickt (Liste gibt es unter http://www.zoll.de/dienststverz/dvz_hza_bfdm/index.html):

From: andreas
To: poststelle <poststelle@hzab.bfinv.de>
Subject: Bierherstellung als Hobbybrauer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften an,
daß ich beabsichtige, im Kalenderjahr 2011 in meinen eigenen Räumen
als Hobbybrauer Bier zu brauen. Die Freimenge von 2hl werde ich dabei
voraussichtlich nicht überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen,
[unleserlich]

[Adresse der Braustätte drunter]

Reaktion darauf: bislang keine. Ich würde davon ausgehen, daß die das ausdrucken, abheften und ignorieren. Alles andere ist ja für die auch nur überflüssiger Aufwand.
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Moorschwein
Beiträge: 679
Registriert: 22.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.6.2011 um 18:05  
@Vincent
Malztrunk unterliegt nicht der Biersteuer (wäre ja noch schöner...)

@Bierderwisch
habe leider keine Ahnung, ob es dann nur eine Ordnungswidrigkeit ist, oder ob einem gleich ein Steuerhinterziehungverfahren angelastet wird. Das würde zwar ins Leere gehen, aber die Kosten des Verfahrens hat man m.E. selber zu tragen. Auweia.
Es wird von jedem HZA anders gehandhabt, ob eine Jahresmeldung ausreicht oder jeder Sud für sich zu melden ist. Das werden die Dir dann schon mitteilen.

Gruß
André


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Lobe kein Bier vor dem Kater.
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