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Autor: Betreff: Weles Gebräu darf sich Bier nennen?
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alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
smilies/question.gif erstellt am: 27.6.2011 um 12:02  
Hallo Gemeinde,

zwar bin ich mir recht sicher, würde gerne dennoch mal Eure Meinung hören. Dürfen sich Biete, die nicht dem RHG / Biersteuergesetz gebraut sind, "Bier" nennen?
Es geht hier im Konkreten um ein Apfelbier, welches ein Pils, versetzt mit Apfelsaft, ist. Also meiner Auffassung nach ein Biermischgetränk! Und um ein Kartoffelbier. Beide stammen von der Neuzeller Klosterbrauerei.

Gruß,

Alex


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Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 27.6.2011 um 12:31  
Neuzelle hat um seine Kreationen diverse Prozesse geführt. Der schwarze Abt, ein nach Gärung, Filtration und Pasteurisierung aufgezuckertes Schwarzbier, darf sich jetzt auch Bier nennen; der Prozess hat Jahre gedauert. Im Biersteuergesetz gibt es Ausnahmeregelungen.

Zitat:
Vorläufiges Biergesetz 1993, §9:

(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.

(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

...

(7) Auf Antrag kann im einzelnen Falle zugelassen werden, daß bei der Bereitung von besonderen Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu wissenschaftlichen Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2 abgewichen wird. Für die Zulassung von Ausnahmen sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden zuständig.



[Editiert am 27.6.2011 um 12:47 von Berliner]



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Gruß vom Berliner
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alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.6.2011 um 17:28  
Ja, das dachte ich mir. Es ist also eigentlich kein Bier im rechtlichen Sinne. Ich hoffe, es prozessieren noch ein paar Brauereien mehr...

Gruß,

Alex


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Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Member
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Beiträge: 51
Registriert: 30.5.2011
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.6.2011 um 18:21  
Was bedeutet "anderes Malz" denn konkret? Kann ich da dann z.B. auch Mais verwenden? Scheint ja so als ob es beim Obergärigen schon ein wenig Spielraum gibt und die strikte auslegung nur für Untergäriges gilt.
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Moderator
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Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.6.2011 um 19:30  
Wenn der Mais vermälzt wurde, darf man ihn vermutlich schon nehmen.
Unvermälzt ist er unrein.
So wie ein Roggenbier unrein wird, wenn man es untergärig vergärt statt obergärig.
Was soll man dazu noch sagen :puzz:

Stefan
Profil anzeigen Antwort 4
Administrator
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.6.2011 um 19:53  
NIX!!!!


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member
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Janbeer
Beiträge: 158
Registriert: 6.4.2011
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.6.2011 um 22:01  
Malz kann man nur aus getreide hergestellt einsetzen, d.h. buchweizen z.b. dürfte man auch vermälzt nur dann einsetzen,wenn man das endprodukt nicht Bier nennt.
Profil anzeigen Antwort 6
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.6.2011 um 02:24  
Allerdings lassen sich nicht alle Getreide vermaelzen. Es gibt z.B. Kein Maismalz. Jetzt laesst sich ueber das RHG streiten und ja, Malz vertraegt einen Anteil an Rohfrucht, aber fuer mich hoert es eben da auf. Ich mag schon keine "technischen" Enzyme im Kaese, im Bier ist es mir zuviel. Reine Mais oder Reisschuettungen beduerfen aber der Zugabe von Enzymen.

Gruss

Jan
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