Junior Member Beiträge: 48 Registriert: 19.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2005 um 17:35 |
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Guten Abend,
in den vergangenen zwei Jahren hat sich das für mich zuständige
Hauptzollamt (Münster) jeweils mit einer einmaligen, pauschalen Brauanzeige
für das gesamte Kalenderjahr zufrieden gegeben.
Insofern war ich zu Beginn dieser Woche doch sehr überrascht, als man mir
schrieb: "Teilen Sie mir bitte mindestens drei Tage vor jeder neuen
Herstellung deren Beginn unter Angabe der bisher erzeugten Jahresmenge
mit."
Was bedeutet diese Einstellungs-/Verfahrensänderung? Hat jemand ähnliche
Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße
-JochenW-
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Gast
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erstellt am: 19.1.2005 um 19:34 |
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Hallo Jochen,
ist bei mir genauso,3 Tage vorher eine formlose Meldung,
habe mir einen Vordruck gefertigt : Hiermit möchte ich Ihnen
mitteilen daß ich beabsichtige am .... bla bla bla.(schicke ich per
Fax)
Und bis zum 15. Januar muß ich eine Gesamtabrechnung
des vergangenen Braujahres abgeben.Diesen Vordruck
habe ich vom Zoll bekommen.
Gruß, Angerbraeu
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Posting Freak Beiträge: 833 Registriert: 6.4.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2005 um 19:39 |
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Hi,
also das Gesetz sieht es so vor:
BierStV § 2 Abs. 2
Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die
Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das
Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
Ich finde die Formulierung reichlich ungenau, denn es geht nicht daraus
hervor ob man jeden Sud anzeigen muss, oder ob die Anmeldung des ersten
Sudes im Jahr genügt...
Entweder man siehts so, das eine Anmeldung reicht pro Jahr, oder man siehts
so, das JEDER Sud anmeldepflichtig ist, und bei jeder Anmeldung angegeben
wird, wie viel Bier noch im Kalenderjahr gebraut wird.
Fazit: ich denke die Ämter interpretieren das unterschiedlich, das eine Amt
wills so, das andere so sehen, das eine Amt ist strenger, das andere Amt
nimmts nicht so genau....
achja, Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bierstv/__2.html____________________ Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 159 Registriert: 26.5.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2005 um 20:01 |
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moin
Hallo angerbräu
stell uns den Vordruck vom Zollamt bitte zVfg.
danke
____________________ Gruß aus dem Norden
lubo
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Antwort 3 |
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Gast
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erstellt am: 19.1.2005 um 20:33 |
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Klar, mach ich,
ich laß das aber über Burgi laufen,
dann weiß ich wenigstens daß es
klappt.
Gruß, Angerbraeu
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Senior Member Beiträge: 127 Registriert: 28.8.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2005 um 00:07 |
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Ich kanns nicht glauben, macht ihr euch da echt soviel Gedanken drum Ich kanns ja verstehen wenn man Bier gewerblich
braut, aber wenn ich ein paar hundert Liter Bier braue im Jahr... da wúrde
ich mir echt keine Gedanken um den Zoll machen
. Ich glaube ich weiss warum ich nicht mehr in
Deutschland wohne.
Seid ihr wirklich alle so schön gesetzestreu???
einen bierigen Gruss aus Galicia
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2005 um 07:51 |
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Zitat: | Seid ihr wirklich alle
so schön gesetzestreu??? |
Also ich habe das in erster Linie 'mal gemacht, um zu sehen wie ernst das
Hautpzollamt es nimmt. Hatte dann sofort regen Schriftwechsel mit
Geschäftskennzeichen, mit 'ner Info dass sich die Zuständigkeiten geändert
haben usw. -eben Behördenpost. Als ich das meiner Nachbarin gezeigt habe
(die in einer Brauerei mit an die 400 hl Tagesausstoß arbeitet) hat die
gemeint : Das ist ja genau wie bei uns ! (Und das fand ich dann doch schon
wieder cool).
Naja, inzwischen habe ich immer 'mal Braugäste, auch welche die ich nicht
sooo gut kenne und da schicke ich halt immer 'mal so ein Fax los.
Vielleicht kommt der Zoll 'ja mal kontrollieren, dann führe ich ihn durch
mein Kochtopf - Sudhaus ;-)
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1090 Registriert: 14.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2005 um 10:01 |
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Zitat: | Seid ihr wirklich alle
so schön gesetzestreu??? |
Meine Motivation der
Anmeldungen liegt anderst: Wenn jeder Hobbybrauer einen regenSchriftwechsel
mit dem Zoll führt, entsteht dadurch massig Arbeit bei denen. Da wir ja 200
Liter im Jahr frei haben, wird sich unsere Steuerschuld pro jahr im
einstelligen Euro-Bereich bewegen. Da dafür aber 15 Euro Porto und die
ganze Arbeitszeit entgegensteht, hoffe ich, dass der Zoll irgendwann mal
sagt dass sich dieser immense Aufwand für die paar Kröten nicht lohnt. Also
meine Bitte an Alle: Fleissig melden, bis es denen zu dumm wird! ____________________ Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy."
(Benjamin Franklin)
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 101 Registriert: 17.8.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2005 um 12:25 |
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Hallo
bei mir kam zwischen dem Ersten und Zweiten Sud tatsächlich ein Kontrolleur
um meine Brauutensilien in Augenschein zu nehmen. Dabei wurde ich dann
belehrt, wie teuer das Brauen ohne Zollanmeldung sein kann. Ebernso wurde
ich belehrt, wie niedrig die Steuerzahlungen für Sude über 200 l sind.
Zum Abschied kündigte kündigte er an, dass er auch Anfang dieses Jahr
wieder mal (natürlich nach Voranmeldung) reinschauen würde.
Trotzdem Gut Sud
neubrauer
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 356 Registriert: 7.3.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2005 um 13:56 |
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Hi,
also ich meine ich hätte da mal irgendwo gelesen, dass man, wenn man über
200l braut so ca. 4-5 Oilo Biersteuer abdrückt, pro 100 Liter.
Das gilt allerdings nur für "Kleinmengen"
unterhalb soundsoviel tausend Hektolitern,
da kann man dann Steuerbegünstigt werden.
Ich muss mal suchen, ob ich das noch irgendwo wiederfinde, falls ja Poste
ich das dann mal.
Grüsse ... Säufer ____________________ ...als Gott vom Affen enttäuscht war schuf er den Menschen...weitere
Experimente hat er sich seit dem lieber verkniffen...
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2005 um 14:01 |
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Also meiner Zöllnerin ist's nicht langweilig, die kann sich nach eigener
Aussage aus Zeitgründen eigentlich gar nicht so recht um mich kümmern.
Zitat: | was hat er dir den
gesagt, was das schwarzbrauen kosten würde |
Würde mich auch interessieren. AFAIK können die die Brauutensilien
beschlagnahmen, aber wer braut schon schwarz?
Zitat: | un was würdest da zahlen
sollen, wenn du mehr als 200l braust |
bundesweit 0,787 EUR pro Hektoliter und °P und bei einer Jahreserzeugung
unter 5000 hl - wovon ich ausgehe - 56% davon.
Gruß, Alex.
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Antwort 10 |
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Gast
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erstellt am: 20.1.2005 um 20:06 |
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Hallo,
hier ist die Antwort meiner Zollstelle:
Bei mehr als 2 hl aber nicht mehr als 10 hl im Kalenderjahr zahle ich
0,4407 Euro x 11° Plato = 4,84 Euro/hl
Ab 10 hl zahle ich auch 0,4407 Euro/hl, aber nach dem tatsächlichen
Stammwürzegehalt.
Grüße
Wolfgang
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Senior Member Beiträge: 194 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2005 um 23:41 |
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Hallo *.*.,
mit meinem HZA hatte ich, seit dem ich braue, noch
keine Probleme. Bis jetzt habe ich jeden Sud vor ab
angemeldet. Vor knapp eines 3/4 Jahres habe ich, zusammen
mit einem pensionierten Braumeister, ein Bier für eine
Mitgliederfeier eines Vereines gebraut. Dieses Bier habe ich,
ordnungsgemäß, wie es sich für einen Beamtensohn gehört,
angemeldet und versteuert (das war ja nicht für den eigenen
Verzehr bestimmt, etc.). Abgesehen von einem Anruf vor jenem
Brautermin wollte mein zuständiges Zollamt von mir bis jetzt Nichts
wissen.
Good mash
Javert
____________________ Zum Brauen geboren, zum Arbeiten gezwungen.
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 18.2.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2005 um 17:00 |
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Hallo,
hier der Vordruck von angerbraeu,
ist ein wenig groß das Bild, hat aber viel weiß, deshalb keine soooo langen
Ladezeiten.
Viele Grüße burgi
____________________ Schade dass man Bier nicht ficken kann
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2005 um 12:01 |
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Das scheint ja wirklich eine nicht ganz so geregelte Angelegenheit zu sein
!
So ein Abrechnungsformular wie Angerbräu hätte ich auch gerne. Als ich
meine Brauvorhaben
angemeldet habe haben dir mir ein typisch deutsches Formular zugeschickt,
wo man
a) überhaupt nichts versteht und nicht weiß was man wo eintragen soll
und
b) keinerlei weiterführende Erläuterungen, wie z.B. WIEVIEL ich jetzt pro
hl/°P bezahlen muss!
Ich werde wohl in den nächsten Wochen die Sachbearbeiterin in Duisburg mal
anrufen, vor
allem, weil ich noch nie etwas davon gehört habe, dass JEDER Sud vorher
angemeldet werden
muss! (Is doch suuuper aufwendig und völlig sinnlos?!?)
Aber dass die wirklich mal jemanden vorbeischicken find ich echt mal lustig
!
Weiterhin Gut (versteuerten) Sud!
[Editiert am 22/1/2005 von Malte] ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 136 Registriert: 12.10.2003 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2005 um 09:51 |
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Hallo zusammen,
mein Arbeitskollege hat im letzten Herbst bei der VHS einen Braukurs belegt
und auf die, scherzhaft gemeinte, Frage des Kursleiters, ob jemand vom
Zollamt hier wäre, hat sich auch jemand gemeldet. Später hat sich
rausgestellt, dass der tatsächlich vom Zollamt gewesen ist. Naja, die Namen
der Teilnehmer kennt das Zollamt jetzt zumindest.
Gruss,
Guido
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Antwort 15 |
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Newbie Beiträge: 7 Registriert: 18.1.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2005 um 14:16 |
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Auf meine Anfrage beim HZA in Saarbrücken, habe ich folgende Antwort
erhalten:
"Haustrunk und Bierherstellung durch Haus- und Hobbybrauer
Das Biersteuerrecht sieht zwei Möglichkeiten der Steuerbefreiung vor, die
es in dieser Art bei anderen Verbrauchsteuern nicht gibt: zum einen die
unentgeltliche Abgabe von Bier durch Brauereien an ihre Angestellten und
Arbeiter als sog. Haustrunk und zum anderen die Herstellung von Bier durch
Haus- und Hobbybrauer bis zu einer Menge von 2 hl pro Kalenderjahr.
Der Haustrunk
Von der Zollverwaltung zugelassene Brauereien können Bier als Haustrunk
steuerfrei an Arbeitnehmer abgeben; das Bier ist dabei unentgeltlich
abzugeben. Die Arbeitnehmer müssen mit der Beschaffung oder Behandlung der
zur Bierherstellung bestimmten Rohstoffe, der Herstellung des Bieres oder
seinem Vertrieb aus der Brauerei und den auf ihre Rechnung geführten
Niederlagen unmittelbar oder mittelbar beschäftigt sein. Anhand
betrieblicher Aufzeichnungen hat der Brauereiinhaber nachzuweisen, welche
Haustrunkmengen monatlich an welche Personen unentgeltlich abgegeben
wurden.
• § 3 Abs. 2 Nr. 1 BierStG i.V.m. § 1 BierStV
Haus- und Hobbybrauer
Haus- und Hobbybrauer können in ihren Haushalten Bier bis zu einer Menge
von 2 Hektolitern im Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Das Bier muss
ausschließlich zum eigenen Verbrauch bestimmt sein und darf nicht verkauft
werden. Wird Bier von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt, so gilt es als in den Haushalten der Hausbrauer
hergestellt.
Vor der Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer ist das zuständige
Hauptzollamt über den Beginn und den Herstellungsort zu unterrichten. Dabei
muss auch die Menge an Bier, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt
werden soll, angegeben werden.
Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle
Veranstaltungen wie Dorffeste, Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in
Seminaren zur Erwachsenenbildung ist nicht steuerfrei. Der Hersteller hat
dem Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und Menge der beabsichtigten
Bierherstellung anzuzeigen. Nach Mitteilung der Bemessungsgrundlagen für
die Biersteuer durch das Hauptzollamt hat der Hersteller unverzüglich eine
Steuererklärung über Menge und Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres
abzugeben. Beträgt die Biersteuer hierbei weniger als 5,00 EUR, muss keine
Steuererklärung abgegeben werden.
• § 3 Abs. 3 BierStG i.V.m. § 2 BierStV "
Ich hab dann gleich die nette Dame nochmal (telefonisch) um nähere
Erläuterungen gebeten.
Auf meine Frage, ob das mit den zwei Hektolitern pro Haushalt oder Person
gemeint sei, sagte sie, dies sei nicht so ganz klar geregelt, aber man gehe
eigentlich von "pro Haushalt" aus.
Was passiert denn, wenn ich von "pro Person" ausgehe!? Keine Ahnung.
Sie erwähnte noch, dass es wichtig sei die Brauabsicht mindestens 10 Tage
vor dem beabsichtigten Termin abzugeben, es soll dadurch u.a. für die
Kollegen möglich sein einem Brauvorgang beizuwohnen.
Also ich weiß nicht, ist mir alles zu kompliziert, ich werd's weitermachen
wie bisher auch.
Gruß
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 101 Registriert: 17.8.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2005 um 15:40 |
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@ alle
Ihr habt ja bisher gemerkt, dass immer wieder andere Merkmale in der
Zoll-Anmeldung auftauchen. Das liegt daran, dass das Gesetz zwar vorgegeben
ist, aber die Ausgestaltung Sache des jeweiligen HZA ist.
Beispiele: bei mir 3 Tage vorher anmelden s.o. 10 Tage
Ich muss jeden Sud separat anmelden, andere Kollegen melden nur pauschal
jährlich an
u.s.w.
So ist das eben bei Zoll- und Finanzamt.
Gruß neubrauer
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 478 Registriert: 25.1.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2005 um 15:41 |
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das ist ja typisch Deutschland wieder.
Für jeden Kecks irgendein schriftstück...
wenn ich meinen ersten Sud machen soll ich dann den Hamburger Zoll bescheid
sagen und dann kommt evtl. so ein Vogel vorbei und schaut wie ich in meinen
Topf die paar Liter Bier mache??
Ich werde da dann auch mal beim Hauptzollamt in Hamburg anrufen und fragen
was sache ist.
Bestimmt werden ich von jeden Mitarbeiter was anderes hören *gg*
Schauen wir mal...
____________________ look >-www.homecomputerworld.de-<
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Antwort 18 |
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Gast
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erstellt am: 16.2.2005 um 18:23 |
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Hallo Leutz,
also ich gehöre auch zum Zollamtsbereich Saarbrücken und habe die gleiche
Auskunft bekommen wie resolver.
Ich konnte lediglich durchsetzen, dass meine Anmeldung per e-mail
akzeptiert wird.
Das Argument der Dame, dass ja die Möglichkeit einer Kontrolle gegeben sein
muss, kontere ich damit, dass ich prinzipiell am Wochenende, wenn keiner
der Beamten arbeitet, braue.
Ob dann von denen jemand gewillt ist um mich in seiner Freizeit zu
kontrollieren?
allzeit gut Sud
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Gast
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erstellt am: 16.2.2005 um 19:17 |
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Zitat: | einem Brauvorgang
beizuwohnen |
Ich lach mir einen Ast, wo doch "beiwohnen" der juristische Ausdruck für
"Geschlechtsverkehr haben" ist.
[Editiert am 16/2/2005 von Wolf]
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Senior Member Beiträge: 314 Registriert: 19.8.2004 Status: Offline
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erstellt am: 16.2.2005 um 19:35 |
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hmm, das würde mich auch mal interessieren, ob einer von den kaspern am
geheiligten wochenende auch nur einen finger krum macht. die sind ja unter
der woche schon sowas von überarbeitet, dass sie eigentlich das ganze we
durchschlafen müßten, um die kommende woche überhaupt zu überleben
so ein schwachsinn, mir haben sie aber auch "gedroht"...
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Antwort 21 |
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Junior Member Beiträge: 48 Registriert: 19.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2005 um 20:25 |
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Guten Abend an alle,
es ist völlig verständlich, dass wir uns über die Tatsache ärgern, bei
unserem Hobby vom Staat kontrolliert zu werden - sicherlich würden
österreichische oder niederländische Hobbybrauer hierüber nur milde lächeln
können, denn in diesen Ländern gibt es keine derartigen gesetzlichen
Schranken.
Aber: Es sind gesetzliche Schranken, und so sollten wir unseren
Unmut nicht gegen die staatlichen Organe richten, die letztendlich nur
Gesetze ausführen. Ich meine daher, dass Titulierungen wie
"Kasper" oder "Vogel" für Zollbeamte letztendlich nur dem schon in der
Antike herrschenden Prinzip entsprechen, der Überbringer schlechter
Nachrichten müsse für diese zur Verantwortung gezogen werden.
Und jetzt einmal Hand aufs Herz: Wer von euch hat denn als Hobbybrauer
schon wirklich einmal ernsthaften Ärger mit einem Kontrolleur des Zolls
gehabt?
Nochmals: Ich ärgere mich auch über staatliche Gängelei - andererseits
herrschen ja heute -verglichen mit der Zeit vor 1993- geradezu liberale
Verhältnisse. Lasst uns also auf weiter gehende Erleichterungen hoffen;
vielleicht kann ja mal ein biergenießender Bundestagsabgeordneter zu einem
Hobbybrauertreffen eingeladen und auf die unsinnigen gesetztlichen
Regelungen aufmerksam gemacht werden?
Viele Grüße für heute!
-JochenW-
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Antwort 22 |
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Senior Member Beiträge: 356 Registriert: 7.3.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.2.2005 um 01:18 |
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Hi...
also Jungs, ich find's ja auch echt toll, wenn man seine Posts mit Fotos
illustriert.
Auch ist es toll eine Digitalkamera oder einen Scanner mit einer
waaahnsinnigen Auflösung sein Eigen zu nennen.
Aber macht doch nicht so'n scheiss,
man kann doch Bilder, welche man hier einbaut mal
herunterrechnen auf eine maximale Breite von ca. 800 Bildpunkten, dann kann
man auch hinterher noch unfallfrei etwas lesen in so'nem Thread.
Ich bin hier nur am hin- und herscrollen, da wird man ja ganz blümerant
inner Birne, das ärgert mich jetzt langsam, aber richtig!!!
Und ich fahre schon eine Auflösung von 1280x1024 Pixeln. Kann da nicht mal
jemand von der Administration ein Machtwort sprechen?!
o.k.
so genug Druck abgelassen.
@Wolf:
Zitat: | "...beiwohnen" der
juristische Ausdruck für "Geschlechtsverkehr...
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äähh war das nicht "beischlafen" ?
Grüsse ... Säufer ____________________ ...als Gott vom Affen enttäuscht war schuf er den Menschen...weitere
Experimente hat er sich seit dem lieber verkniffen...
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Antwort 23 |
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