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Autor: Betreff: Brauanzeige beim Zoll
Junior Member
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Beiträge: 48
Registriert: 19.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2005 um 17:35  
Guten Abend,

in den vergangenen zwei Jahren hat sich das für mich zuständige Hauptzollamt (Münster) jeweils mit einer einmaligen, pauschalen Brauanzeige für das gesamte Kalenderjahr zufrieden gegeben.

Insofern war ich zu Beginn dieser Woche doch sehr überrascht, als man mir schrieb: "Teilen Sie mir bitte mindestens drei Tage vor jeder neuen Herstellung deren Beginn unter Angabe der bisher erzeugten Jahresmenge mit."

Was bedeutet diese Einstellungs-/Verfahrensänderung? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

-JochenW-
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2005 um 19:34  
Hallo Jochen,
ist bei mir genauso,3 Tage vorher eine formlose Meldung,
habe mir einen Vordruck gefertigt : Hiermit möchte ich Ihnen
mitteilen daß ich beabsichtige am .... bla bla bla.(schicke ich per
Fax)
Und bis zum 15. Januar muß ich eine Gesamtabrechnung
des vergangenen Braujahres abgeben.Diesen Vordruck
habe ich vom Zoll bekommen.
Gruß, Angerbraeu
Antwort 1
Posting Freak
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ughi
Beiträge: 833
Registriert: 6.4.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2005 um 19:39  
Hi,

also das Gesetz sieht es so vor:

BierStV § 2 Abs. 2
Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.



Ich finde die Formulierung reichlich ungenau, denn es geht nicht daraus hervor ob man jeden Sud anzeigen muss, oder ob die Anmeldung des ersten Sudes im Jahr genügt...

Entweder man siehts so, das eine Anmeldung reicht pro Jahr, oder man siehts so, das JEDER Sud anmeldepflichtig ist, und bei jeder Anmeldung angegeben wird, wie viel Bier noch im Kalenderjahr gebraut wird.

Fazit: ich denke die Ämter interpretieren das unterschiedlich, das eine Amt wills so, das andere so sehen, das eine Amt ist strenger, das andere Amt nimmts nicht so genau....



achja, Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bierstv/__2.html


____________________
Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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lubo
Beiträge: 159
Registriert: 26.5.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2005 um 20:01  
moin
Hallo angerbräu
stell uns den Vordruck vom Zollamt bitte zVfg.
danke


____________________
Gruß aus dem Norden
lubo
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2005 um 20:33  
Klar, mach ich,
ich laß das aber über Burgi laufen,
dann weiß ich wenigstens daß es
klappt.
Gruß, Angerbraeu
Antwort 4
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chapapote
Beiträge: 127
Registriert: 28.8.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 00:07  
Ich kanns nicht glauben, macht ihr euch da echt soviel Gedanken drum :question: :question: Ich kanns ja verstehen wenn man Bier gewerblich braut, aber wenn ich ein paar hundert Liter Bier braue im Jahr... da wúrde ich mir echt keine Gedanken um den Zoll machen :D :D :D . Ich glaube ich weiss warum ich nicht mehr in Deutschland wohne.

Seid ihr wirklich alle so schön gesetzestreu???

einen bierigen Gruss aus Galicia
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tinoquell
Beiträge: 1776
Registriert: 14.7.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 07:51  

Zitat:
Seid ihr wirklich alle so schön gesetzestreu???


Also ich habe das in erster Linie 'mal gemacht, um zu sehen wie ernst das Hautpzollamt es nimmt. Hatte dann sofort regen Schriftwechsel mit Geschäftskennzeichen, mit 'ner Info dass sich die Zuständigkeiten geändert haben usw. -eben Behördenpost. Als ich das meiner Nachbarin gezeigt habe (die in einer Brauerei mit an die 400 hl Tagesausstoß arbeitet) hat die gemeint : Das ist ja genau wie bei uns ! (Und das fand ich dann doch schon wieder cool).
Naja, inzwischen habe ich immer 'mal Braugäste, auch welche die ich nicht sooo gut kenne und da schicke ich halt immer 'mal so ein Fax los.
Vielleicht kommt der Zoll 'ja mal kontrollieren, dann führe ich ihn durch mein Kochtopf - Sudhaus ;-)
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gnadle
Beiträge: 1090
Registriert: 14.3.2003
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 10:01  

Zitat:
Seid ihr wirklich alle so schön gesetzestreu???

Meine Motivation der Anmeldungen liegt anderst: Wenn jeder Hobbybrauer einen regenSchriftwechsel mit dem Zoll führt, entsteht dadurch massig Arbeit bei denen. Da wir ja 200 Liter im Jahr frei haben, wird sich unsere Steuerschuld pro jahr im einstelligen Euro-Bereich bewegen. Da dafür aber 15 Euro Porto und die ganze Arbeitszeit entgegensteht, hoffe ich, dass der Zoll irgendwann mal sagt dass sich dieser immense Aufwand für die paar Kröten nicht lohnt. Also meine Bitte an Alle: Fleissig melden, bis es denen zu dumm wird!


____________________
Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy." (Benjamin Franklin)
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Beiträge: 101
Registriert: 17.8.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 12:25  
Hallo

bei mir kam zwischen dem Ersten und Zweiten Sud tatsächlich ein Kontrolleur um meine Brauutensilien in Augenschein zu nehmen. Dabei wurde ich dann belehrt, wie teuer das Brauen ohne Zollanmeldung sein kann. Ebernso wurde ich belehrt, wie niedrig die Steuerzahlungen für Sude über 200 l sind.

Zum Abschied kündigte kündigte er an, dass er auch Anfang dieses Jahr wieder mal (natürlich nach Voranmeldung) reinschauen würde.

Trotzdem Gut Sud
neubrauer
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saeufer
Beiträge: 356
Registriert: 7.3.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 13:56  
Hi,
also ich meine ich hätte da mal irgendwo gelesen, dass man, wenn man über 200l braut so ca. 4-5 Oilo Biersteuer abdrückt, pro 100 Liter.
Das gilt allerdings nur für "Kleinmengen" ;) unterhalb soundsoviel tausend Hektolitern,
da kann man dann Steuerbegünstigt werden.

Ich muss mal suchen, ob ich das noch irgendwo wiederfinde, falls ja Poste ich das dann mal.

Grüsse ... Säufer


____________________
...als Gott vom Affen enttäuscht war schuf er den Menschen...weitere Experimente hat er sich seit dem lieber verkniffen...
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Al
Beiträge: 697
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 14:01  
Also meiner Zöllnerin ist's nicht langweilig, die kann sich nach eigener Aussage aus Zeitgründen eigentlich gar nicht so recht um mich kümmern.

Zitat:
was hat er dir den gesagt, was das schwarzbrauen kosten würde


Würde mich auch interessieren. AFAIK können die die Brauutensilien beschlagnahmen, aber wer braut schon schwarz?

Zitat:
un was würdest da zahlen sollen, wenn du mehr als 200l braust


bundesweit 0,787 EUR pro Hektoliter und °P und bei einer Jahreserzeugung unter 5000 hl - wovon ich ausgehe - 56% davon.

Gruß, Alex.
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 20:06  
Hallo,

hier ist die Antwort meiner Zollstelle:
Bei mehr als 2 hl aber nicht mehr als 10 hl im Kalenderjahr zahle ich 0,4407 Euro x 11° Plato = 4,84 Euro/hl
Ab 10 hl zahle ich auch 0,4407 Euro/hl, aber nach dem tatsächlichen Stammwürzegehalt.

Grüße
Wolfgang
Antwort 11
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javert
Beiträge: 194
Registriert: 11.12.2003
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2005 um 23:41  
Hallo *.*.,
mit meinem HZA hatte ich, seit dem ich braue, noch
keine Probleme. Bis jetzt habe ich jeden Sud vor ab
angemeldet. Vor knapp eines 3/4 Jahres habe ich, zusammen
mit einem pensionierten Braumeister, ein Bier für eine
Mitgliederfeier eines Vereines gebraut. Dieses Bier habe ich,
ordnungsgemäß, wie es sich für einen Beamtensohn gehört,
angemeldet und versteuert (das war ja nicht für den eigenen
Verzehr bestimmt, etc.). Abgesehen von einem Anruf vor jenem
Brautermin wollte mein zuständiges Zollamt von mir bis jetzt Nichts
wissen.

Good mash
Javert


____________________
Zum Brauen geboren, zum Arbeiten gezwungen.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 12
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burgi4u
Beiträge: 581
Registriert: 18.2.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.1.2005 um 17:00  
Hallo,
hier der Vordruck von angerbraeu,
ist ein wenig groß das Bild, hat aber viel weiß, deshalb keine soooo langen Ladezeiten. ;)
Viele Grüße burgi :D



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Schade dass man Bier nicht ficken kann
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 13
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Malte
Beiträge: 1542
Registriert: 16.9.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.1.2005 um 12:01  
Das scheint ja wirklich eine nicht ganz so geregelte Angelegenheit zu sein :mad: !

So ein Abrechnungsformular wie Angerbräu hätte ich auch gerne. Als ich meine Brauvorhaben
angemeldet habe haben dir mir ein typisch deutsches Formular zugeschickt, wo man

a) überhaupt nichts versteht und nicht weiß was man wo eintragen soll und

b) keinerlei weiterführende Erläuterungen, wie z.B. WIEVIEL ich jetzt pro hl/°P bezahlen muss!

Ich werde wohl in den nächsten Wochen die Sachbearbeiterin in Duisburg mal anrufen, vor
allem, weil ich noch nie etwas davon gehört habe, dass JEDER Sud vorher angemeldet werden
muss! (Is doch suuuper aufwendig und völlig sinnlos?!?)

Aber dass die wirklich mal jemanden vorbeischicken find ich echt mal lustig ;) !

Weiterhin Gut (versteuerten) Sud!

[Editiert am 22/1/2005 von Malte]


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"Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Guido
Beiträge: 136
Registriert: 12.10.2003
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.1.2005 um 09:51  
Hallo zusammen,

mein Arbeitskollege hat im letzten Herbst bei der VHS einen Braukurs belegt und auf die, scherzhaft gemeinte, Frage des Kursleiters, ob jemand vom Zollamt hier wäre, hat sich auch jemand gemeldet. Später hat sich rausgestellt, dass der tatsächlich vom Zollamt gewesen ist. Naja, die Namen der Teilnehmer kennt das Zollamt jetzt zumindest.

Gruss,
Guido
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 15
Newbie
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Beiträge: 7
Registriert: 18.1.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 16.2.2005 um 14:16  
Auf meine Anfrage beim HZA in Saarbrücken, habe ich folgende Antwort erhalten:

"Haustrunk und Bierherstellung durch Haus- und Hobbybrauer
Das Biersteuerrecht sieht zwei Möglichkeiten der Steuerbefreiung vor, die es in dieser Art bei anderen Verbrauchsteuern nicht gibt: zum einen die unentgeltliche Abgabe von Bier durch Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als sog. Haustrunk und zum anderen die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer bis zu einer Menge von 2 hl pro Kalenderjahr.
Der Haustrunk
Von der Zollverwaltung zugelassene Brauereien können Bier als Haustrunk steuerfrei an Arbeitnehmer abgeben; das Bier ist dabei unentgeltlich abzugeben. Die Arbeitnehmer müssen mit der Beschaffung oder Behandlung der zur Bierherstellung bestimmten Rohstoffe, der Herstellung des Bieres oder seinem Vertrieb aus der Brauerei und den auf ihre Rechnung geführten Niederlagen unmittelbar oder mittelbar beschäftigt sein. Anhand betrieblicher Aufzeichnungen hat der Brauereiinhaber nachzuweisen, welche Haustrunkmengen monatlich an welche Personen unentgeltlich abgegeben wurden.
• § 3 Abs. 2 Nr. 1 BierStG i.V.m. § 1 BierStV


Haus- und Hobbybrauer
Haus- und Hobbybrauer können in ihren Haushalten Bier bis zu einer Menge von 2 Hektolitern im Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Das Bier muss ausschließlich zum eigenen Verbrauch bestimmt sein und darf nicht verkauft werden. Wird Bier von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt, so gilt es als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
Vor der Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer ist das zuständige Hauptzollamt über den Beginn und den Herstellungsort zu unterrichten. Dabei muss auch die Menge an Bier, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt werden soll, angegeben werden.
Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle Veranstaltungen wie Dorffeste, Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in Seminaren zur Erwachsenenbildung ist nicht steuerfrei. Der Hersteller hat dem Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und Menge der beabsichtigten Bierherstellung anzuzeigen. Nach Mitteilung der Bemessungsgrundlagen für die Biersteuer durch das Hauptzollamt hat der Hersteller unverzüglich eine Steuererklärung über Menge und Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres abzugeben. Beträgt die Biersteuer hierbei weniger als 5,00 EUR, muss keine Steuererklärung abgegeben werden.
• § 3 Abs. 3 BierStG i.V.m. § 2 BierStV "

Ich hab dann gleich die nette Dame nochmal (telefonisch) um nähere Erläuterungen gebeten.
Auf meine Frage, ob das mit den zwei Hektolitern pro Haushalt oder Person gemeint sei, sagte sie, dies sei nicht so ganz klar geregelt, aber man gehe eigentlich von "pro Haushalt" aus.

Was passiert denn, wenn ich von "pro Person" ausgehe!? Keine Ahnung.
Sie erwähnte noch, dass es wichtig sei die Brauabsicht mindestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Termin abzugeben, es soll dadurch u.a. für die Kollegen möglich sein einem Brauvorgang beizuwohnen.

Also ich weiß nicht, ist mir alles zu kompliziert, ich werd's weitermachen wie bisher auch.

Gruß
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2005 um 15:40  
@ alle

Ihr habt ja bisher gemerkt, dass immer wieder andere Merkmale in der Zoll-Anmeldung auftauchen. Das liegt daran, dass das Gesetz zwar vorgegeben ist, aber die Ausgestaltung Sache des jeweiligen HZA ist.
Beispiele: bei mir 3 Tage vorher anmelden s.o. 10 Tage
Ich muss jeden Sud separat anmelden, andere Kollegen melden nur pauschal jährlich an
u.s.w.

So ist das eben bei Zoll- und Finanzamt.

Gruß neubrauer
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2005 um 15:41  
das ist ja typisch Deutschland wieder.
Für jeden Kecks irgendein schriftstück...
wenn ich meinen ersten Sud machen soll ich dann den Hamburger Zoll bescheid sagen und dann kommt evtl. so ein Vogel vorbei und schaut wie ich in meinen Topf die paar Liter Bier mache??
Ich werde da dann auch mal beim Hauptzollamt in Hamburg anrufen und fragen was sache ist.
Bestimmt werden ich von jeden Mitarbeiter was anderes hören *gg*
Schauen wir mal...


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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 16.2.2005 um 18:23  
Hallo Leutz,

also ich gehöre auch zum Zollamtsbereich Saarbrücken und habe die gleiche Auskunft bekommen wie resolver.

Ich konnte lediglich durchsetzen, dass meine Anmeldung per e-mail akzeptiert wird.
Das Argument der Dame, dass ja die Möglichkeit einer Kontrolle gegeben sein muss, kontere ich damit, dass ich prinzipiell am Wochenende, wenn keiner der Beamten arbeitet, braue.
Ob dann von denen jemand gewillt ist um mich in seiner Freizeit zu kontrollieren?

allzeit gut Sud
Antwort 19
Gast

Gast
smilies/bigsmile.gif erstellt am: 16.2.2005 um 19:17  

Zitat:
einem Brauvorgang beizuwohnen


Ich lach mir einen Ast, wo doch "beiwohnen" der juristische Ausdruck für "Geschlechtsverkehr haben" ist. :D :D :D :D

[Editiert am 16/2/2005 von Wolf]
Antwort 20
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 16.2.2005 um 19:35  
hmm, das würde mich auch mal interessieren, ob einer von den kaspern am geheiligten wochenende auch nur einen finger krum macht. die sind ja unter der woche schon sowas von überarbeitet, dass sie eigentlich das ganze we durchschlafen müßten, um die kommende woche überhaupt zu überleben ;)
so ein schwachsinn, mir haben sie aber auch "gedroht"...
Profil anzeigen Antwort 21
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Beiträge: 48
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2005 um 20:25  
Guten Abend an alle,

es ist völlig verständlich, dass wir uns über die Tatsache ärgern, bei unserem Hobby vom Staat kontrolliert zu werden - sicherlich würden österreichische oder niederländische Hobbybrauer hierüber nur milde lächeln können, denn in diesen Ländern gibt es keine derartigen gesetzlichen Schranken.

Aber: Es sind gesetzliche Schranken, und so sollten wir unseren Unmut nicht gegen die staatlichen Organe richten, die letztendlich nur Gesetze ausführen. Ich meine daher, dass Titulierungen wie "Kasper" oder "Vogel" für Zollbeamte letztendlich nur dem schon in der Antike herrschenden Prinzip entsprechen, der Überbringer schlechter Nachrichten müsse für diese zur Verantwortung gezogen werden.

Und jetzt einmal Hand aufs Herz: Wer von euch hat denn als Hobbybrauer schon wirklich einmal ernsthaften Ärger mit einem Kontrolleur des Zolls gehabt?

Nochmals: Ich ärgere mich auch über staatliche Gängelei - andererseits herrschen ja heute -verglichen mit der Zeit vor 1993- geradezu liberale Verhältnisse. Lasst uns also auf weiter gehende Erleichterungen hoffen; vielleicht kann ja mal ein biergenießender Bundestagsabgeordneter zu einem Hobbybrauertreffen eingeladen und auf die unsinnigen gesetztlichen Regelungen aufmerksam gemacht werden?

Viele Grüße für heute!


-JochenW-
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saeufer
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red_folder.gif erstellt am: 17.2.2005 um 01:18  
Hi...
:exclam:
also Jungs, ich find's ja auch echt toll, wenn man seine Posts mit Fotos illustriert.

Auch ist es toll eine Digitalkamera oder einen Scanner mit einer waaahnsinnigen Auflösung sein Eigen zu nennen.

Aber macht doch nicht so'n scheiss, :mad: :mad: man kann doch Bilder, welche man hier einbaut mal herunterrechnen auf eine maximale Breite von ca. 800 Bildpunkten, dann kann man auch hinterher noch unfallfrei etwas lesen in so'nem Thread.

Ich bin hier nur am hin- und herscrollen, da wird man ja ganz blümerant inner Birne, das ärgert mich jetzt langsam, aber richtig!!!

Und ich fahre schon eine Auflösung von 1280x1024 Pixeln. Kann da nicht mal jemand von der Administration ein Machtwort sprechen?!

o.k.
so genug Druck abgelassen.

@Wolf:

Zitat:
"...beiwohnen" der juristische Ausdruck für "Geschlechtsverkehr...


äähh ;) war das nicht "beischlafen" ?

Grüsse ... Säufer


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...als Gott vom Affen enttäuscht war schuf er den Menschen...weitere Experimente hat er sich seit dem lieber verkniffen...
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