Senior Member Beiträge: 136 Registriert: 12.10.2003 Status: Offline
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erstellt am: 2.3.2005 um 09:26 |
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Hallo zusammen,
heute hat mir ein Bekannter gesagt, das nach einigen Jahren des Brauens und
Anmeldens beim Zoll, das Finanzamt kommen könnte und über einen geldwerten
Vorteil ein Rückzahlung verlangen könnte. Hat da schon mal jemand was davon
gehört, oder ist das Schmarrn?
Ich werde wohl mal dort anrufen und nachfragen, wenn ich die Zeit dazu
finde.
Gruss,
Guido
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Senior Member Beiträge: 378 Registriert: 10.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.3.2005 um 09:41 |
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Servus,
meiner Meinung nach ist das Quark.
Ich kenne den Begriff des "Geldwerten Vorteils" aus dem Kontext, dass man
von Personen/Firmen mit zu denen man ein Dienstleistungs/Arbeitsverhältnis
hat irgendwas günstiger bekommt, was der Normalsterbliche nicht für den
Preis bekommen würde. Das ist dann im Prinzip so zu sehen, als würde man
mehr Lohn/Gehalt/... bekommen und darum muss man es versteuern.
Beispiel: Ein Banker zahlt weniger Gebühren für
Kontoführung/Aktienzockerei/....
Das Bierbrauen ist denke ich nicht vergleichbar. Nach geltender
Gesetzeslage dürfen wir eine gewisse Menge zum Eigenbedarf brauen und
müssen dafür keine Steuern abführen. Und denen kann es ja hier nur um die
Biersteuer gehen - schließlich fragt das Finanzamt ja auch nicht danach, ob
ich mir letztes Jahr 10l Marmelade eingekocht habe.
Da ich kein Rechtsverdreher bin möge man mich korrigieren wenn das obige
unpräzise (oder falsch?) war
Gruß,
R. ____________________ http://fabier.de
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 136 Registriert: 12.10.2003 Status: Offline
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erstellt am: 2.3.2005 um 12:38 |
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In diesem Zusammenhang kenne ich den Begriff auch. Rein gefühlsmässig hätte
ich die Aussage auch erst mal den Legenden zugerechnet.
Guido
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 116 Registriert: 4.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.3.2005 um 13:59 |
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Guido, da will Dich einer versch.....Wo ist denn da ein geldwerter Vorteil,
wenn ich für mein Bier 1 Euro und mehr zahle, anstatt es für unter einem
Euro im Billigladen zu kaufen.
Dann müßte es auch geldwerter Vorteil sein, wenn ich billiges Bier anstatt
teueres trinke oder eventuell garnichts.
Adeus
HWS ____________________ Adeus HWS
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 5.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.3.2005 um 14:50 |
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Das ist cool. Alle Abstinenzler werden sofort zur Kasse gebeten! Endlich
ein Weg, die Soziallasten umzuverteilen.
____________________ I'm very serious about having fun. (Bobby McFerrin)
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Antwort 4 |
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Member Beiträge: 91 Registriert: 17.11.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.3.2005 um 14:54 |
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Dein "Informant" hat da sicherlich was verdreht . Hintergrund ist
bestimmt, das der "Haustrunk", die Menge Bier die Mitarbeiter einer
Brauerei kostenlos bekommen, als geldwerter Vortei zu werten ist. Ähnlich
wie der vom Arbeitgeber gestellte Dienstwagen der auch privat genutzt
werden darf. Sicherlich nicht das Bier das Hausbrauer für den Eigenbedarf
herstellen. Sonst müssten ja auch Kleingärtner ihre 3 Pfund Erdbeeren und 6
Radieschen versteuern ;-)
[Editiert am 2/3/2005 von Lars]
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1090 Registriert: 14.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.3.2005 um 16:00 |
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Das seht ihr alle viel zu pessimistisch!
Seht es doch mal so:
Die Erzeugung eines Liter Selbsgebrautem ist summa summarum doch teurer wie
Kaufbier. Also ergibt sich doch rein rechnerisch bei uns ein Verlust.
Wenn das Finanzamt oder der Zoll kommt, mach ich das gerne als
Sonderausgaben geltend und bekomme dann sicherlich was ZURÜCK!!! ____________________ Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy."
(Benjamin Franklin)
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Antwort 6 |
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