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Autor: Betreff: Schaubrauen mit anschließendem Verkauf des unvergorenen Sudes
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Klecksomania
Beiträge: 338
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 08:31  
Hallo Braugemeinde.
wir hatten folgende Idee für unser nächstes Feuerwehrfest.
Ich werde ein schaubrauen vor dem Gerätehaus veranstalten, am ende des Tages wollten wir dann den Sud in Flaschen abfüllen und zusammen mit einer Portion Trockenhefe an unsere Gäste verkaufen. Der erlöß des Verkaufs ginge dann zu guten der Jugendfeuerwehr. Habt Ihr eine Ahnung, inwiefern das legal ist?? und was das HZA dazu sagt?? Verkaufen würden wir ja dann kein Bier, sondern nur "Zuckerbrühe", Alkohl wäre ja auch noch keiner im Spiel.

Danke für euere Antworten
Achim


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Wenn du denkst es geht nicht mehr,
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 08:39  
Wie das mit dem Verkauf aussieht weiß ich nicht. Aber wie soll das mit der Gärung funktionieren? Sollen die Leute sich einige Flaschen kaufen, zu Hause ausleeren, vergären und zur Nachgärung wieder einfüllen? Oder soll die Hauptgärung auch in der Flasche passieren?
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 08:45  
Vor allem müsste jeder Käufer den (halbe) Liter noch anmelden... Ziemlich umständlich.
Daher lieber den Sud gleich versteuern und auf den Preis aufschlagen (sind ja nur wenige Cent). Wie jedoch Haupt- und Nachgärung von statten gehen sollen, ist mir auch ein Rätsel.


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Klecksomania
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 09:27  
Ich hatte mir das so vorgestellt, daß die abgabe in 1l Flaschen erfolgt. Hierdrin solter dann auch die Hauptgärung erfolgen, das wäre ja auch mit leicht aufgelegtem Bügelverschluss möglich, oder?? vielleicht hat jemand noch eine andere Idee? die Nachgärung könnte dann nach zugabe von Traubenzucker auch in der gleichen Flasche erfolgen, nachdem man die Hefe vorsichig vom Sud in einem andere Gafäß getrennt hat.
Ich würde jeder verkauften Flasche natürlich eine ausführliche Anleitung dazufügen.
Für weitere Anregungen bin ich natürlich offen.


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 09:31  
Ich würde die Hauptgärung nicht in der Flasche machen. Denk nur an die Kräusen und an die Hopfenharze, die immer am Gärgefäß kleben! Die will keiner in der Flasche haben. Also lieber in die Anleitung schreiben, dass die Hauptgärung in einem Topf passieren soll und die Nachgärung wieder in der Flasche.

Versuchen solltest du das aber unbedingt zu Hause, bevor du so etwas verkaufst. Und das Problem mit dem Anmelden bleibt ja noch...
Profil anzeigen Antwort 4
Senior Member
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Klecksomania
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 09:40  
Ihr müsst bedenken, der Aufwand sollte für den Käufer ja so wenig und einfach wie möglich sein, ansonsten kauft das ja keiner.


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 09:50  
Natürlich wäre es so wie du beschrieben hast am einfachsten. Aber würdest du Hopfenharze im Bier haben wollen?

Mach doch einen Versuch bei deinem nächsten Sud, wenn es funktioniert, spricht nichts dagegen.
Profil anzeigen Antwort 6
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Klecksomania
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2012 um 10:01  
Da hast du natürlich recht, vielleicht hat ja schon jemand erfahrungen hier mit so einem Projekt.


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