Senior Member Beiträge: 338 Registriert: 7.6.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 08:31 |
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Hallo Braugemeinde.
wir hatten folgende Idee für unser nächstes Feuerwehrfest.
Ich werde ein schaubrauen vor dem Gerätehaus veranstalten, am ende des
Tages wollten wir dann den Sud in Flaschen abfüllen und zusammen mit einer
Portion Trockenhefe an unsere Gäste verkaufen. Der erlöß des Verkaufs ginge
dann zu guten der Jugendfeuerwehr. Habt Ihr eine Ahnung, inwiefern das
legal ist?? und was das HZA dazu sagt?? Verkaufen würden wir ja dann kein
Bier, sondern nur "Zuckerbrühe", Alkohl wäre ja auch noch keiner im
Spiel.
Danke für euere Antworten
Achim
____________________ Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt da doch glatt ein Bier aus dem Winkel daher!
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Posting Freak Beiträge: 941 Registriert: 18.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 08:39 |
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Wie das mit dem Verkauf aussieht weiß ich nicht. Aber wie soll das mit der
Gärung funktionieren? Sollen die Leute sich einige Flaschen kaufen, zu
Hause ausleeren, vergären und zur Nachgärung wieder einfüllen? Oder soll
die Hauptgärung auch in der Flasche passieren?
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 08:45 |
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Vor allem müsste jeder Käufer den (halbe) Liter noch anmelden... Ziemlich
umständlich.
Daher lieber den Sud gleich versteuern und auf den Preis aufschlagen (sind
ja nur wenige Cent). Wie jedoch Haupt- und Nachgärung von statten gehen
sollen, ist mir auch ein Rätsel. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 338 Registriert: 7.6.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 09:27 |
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Ich hatte mir das so vorgestellt, daß die abgabe in 1l Flaschen erfolgt.
Hierdrin solter dann auch die Hauptgärung erfolgen, das wäre ja auch mit
leicht aufgelegtem Bügelverschluss möglich, oder?? vielleicht hat jemand
noch eine andere Idee? die Nachgärung könnte dann nach zugabe von
Traubenzucker auch in der gleichen Flasche erfolgen, nachdem man die Hefe
vorsichig vom Sud in einem andere Gafäß getrennt hat.
Ich würde jeder verkauften Flasche natürlich eine ausführliche Anleitung
dazufügen.
Für weitere Anregungen bin ich natürlich offen.
____________________ Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt da doch glatt ein Bier aus dem Winkel daher!
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 941 Registriert: 18.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 09:31 |
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Ich würde die Hauptgärung nicht in der Flasche machen. Denk nur an die
Kräusen und an die Hopfenharze, die immer am Gärgefäß kleben! Die will
keiner in der Flasche haben. Also lieber in die Anleitung schreiben, dass
die Hauptgärung in einem Topf passieren soll und die Nachgärung wieder in
der Flasche.
Versuchen solltest du das aber unbedingt zu Hause, bevor du so etwas
verkaufst. Und das Problem mit dem Anmelden bleibt ja noch...
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 338 Registriert: 7.6.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 09:40 |
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Ihr müsst bedenken, der Aufwand sollte für den Käufer ja so wenig und
einfach wie möglich sein, ansonsten kauft das ja keiner.
____________________ Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt da doch glatt ein Bier aus dem Winkel daher!
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 941 Registriert: 18.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 09:50 |
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Natürlich wäre es so wie du beschrieben hast am einfachsten. Aber würdest
du Hopfenharze im Bier haben wollen?
Mach doch einen Versuch bei deinem nächsten Sud, wenn es funktioniert,
spricht nichts dagegen.
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 338 Registriert: 7.6.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2012 um 10:01 |
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Da hast du natürlich recht, vielleicht hat ja schon jemand erfahrungen hier
mit so einem Projekt.
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kommt da doch glatt ein Bier aus dem Winkel daher!
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Antwort 7 |
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