Member Beiträge: 74 Registriert: 14.5.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2005 um 10:31 |
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Hallo,
ich habe, wie hier auch im Forum und in der Literatur beschrieben, vor 2
Tagen meinem zuständigen Hauptzollamt, per Fax, meine Absicht mitgeteilt,
als Hobbybrauer Bier zu brauen.
Heute kam per Post die Antwort. Darin steht, dass ich max 2 hl Bier im Jahr
brauen darf und ansonsten, bei Überschreitung, das dem Zollamt unverzüglich
mitteilen muss. Ferner soll ich eine formlose Aufzeichnung führen, in der
ich die die Angabe der Grad Plato und die Menge
der erzeugten Liter Bier vermerke. Diese formlose Aufzeichnung ist, bei
Bedarf, dem zuständigen Zollbeamten, jederzeit zugänglich zu machen.
So weit, so schön. Nun habe ich hier und in der Lit. gelesen, dass man aber
auch vor jedem Braugang dieses der Zollbehörde mitteilen muss. Davon steht
aber nichts in meinem Bescheid. Da ich damit aber auch keine Probleme
hätte, habe ich den zuständigen Zollbeamten angerufen und gefragt, ob ich
das nicht auch machen müßte. Antwort:
Wenn Sie das machen sollten, stände es in Ihrem widerruflichen Bescheid.
Bei uns müssen Sie keine Vorabmeldung machen.
Ich habe mich daraufhin bedankt und schnell aufgelegt.
Ich dachte immer, das die Abgabenordnung und die damit verbundenen
Richtlinien, bundeseinheitlich wären. Oder gibt es da Unterschiede in den
verschiedenen Bundesländern ?
Gruß
Fitje
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Senior Member Beiträge: 321 Registriert: 30.9.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2005 um 10:56 |
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Welches Zollamt ist für dich zuständig?
Gruß
Tibor ____________________ Besser bang jeloofe als kühn jefalle.
Wen jemand einen Rechtschreibefehler findet, der darf ihn behalten.
****** Meine Webside******
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Antwort 1 |
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Member Beiträge: 74 Registriert: 14.5.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2005 um 10:59 |
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Hallo Tibor,
Hauptzollamt Giessen in Hessen. Aber bitte keine schlafenden Hunde
wecken.
Gruß
Fitje
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 101 Registriert: 17.8.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2005 um 11:30 |
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Hallo Fitje
das Biersteuergesetz ist ein Bundesgesetz, das die Rahmenbedingungen
festlegt.
Die Kontrolle und Durchführung obliegt den einzelnen Hauptzollämtern.
Das heisst auch, dass diese die "Schärfe" der Kontrollen und Meldungen
festlegt.
Nun scheint's so als ob für Dich eines zuständig ist, dass es etwas laxer
nimmt.
Sei froh darüber!!
Gruß neubrauer
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Antwort 3 |
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Junior Member Beiträge: 28 Registriert: 3.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2005 um 17:26 |
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Hallo Fitje,
für mich ist auch Giessen zuständig. Deshalb werde ich es mit der Meldung
auch so halten. Früher hatte ich vor jedem Sud eine Meldung gefaxt.
Gruß
Wolfi
____________________ ws
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 695 Registriert: 12.1.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2005 um 21:24 |
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Hi,
ich meld das auch immer erst an, wenn ich über 200 l komme. Darunter
interessiert es ja keinen. So ehrlich bin ich. Sch... auf`n paar Cent. Nur
das unnütze Porto für jeden Sud spare ich mir dann. Das wäre ja das
teuerste, es sei denn, man kommt am Zollamt vorbei, und schmeißt es da in
den Kasten.
Gruß
Mirko ____________________
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Antwort 5 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 20.5.2005 um 08:58 |
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Bei meinem HZA (Schweinfurt) genügt eine E-Mail 5 Tage vor dem Sud.
Kost' kein Porto.
Uwe
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Antwort 6 |
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Junior Member Beiträge: 11 Registriert: 8.5.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2005 um 15:17 |
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Hallo,
habe meine Meldung vor ein paar Jahren einmalig schriftlich eingereicht
(Hauptzollamt Chemnitz) und brauche nie wieder irgendwas abzusenden. Auch
keine Aufzeichnungen von wegen Stammwürze und so. Lediglich der Hinweis mit
den 2 hl muß ich beachten.
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Antwort 7 |
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Member Beiträge: 74 Registriert: 14.5.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2005 um 17:38 |
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Genau Inge,
so handhabt es unser HZA auch.
Gruß
Fitje
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 194 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2005 um 21:58 |
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Mein HZA (Heilbronn), wollte im Laufe der letzten 10 Jahre auch nichts von
mir wissen. Ich melde zwar jeden Brautermin (als guter Beamtensohn) brav
an, aber abgesehen von einem Bier für eine Vereinsmitgliederfeier hat sich
mein HZA 'nen Sch..dreck für mein Bier interessiert. Soweit ich meinen
Sachbearbeiter beim HZA richtig verstanden habe, brauche ich sowieso erst
Steuern zahlen sobald die Steuerschuld > 5 € beträgt (gemässen ab 2 hl).
[Editiert am 20/5/2005 von javert]
____________________ Zum Brauen geboren, zum Arbeiten gezwungen.
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 74 Registriert: 14.5.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2005 um 23:56 |
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Dann aber Steuern auf alles, also incl der 2 hl.
Gruß
Fitje
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 281 Registriert: 13.5.2004 Status: Offline
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erstellt am: 21.5.2005 um 10:17 |
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Antwort 11 |
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