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Autor: Betreff: Unterschiedliche Zollanmeldung ?
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Beiträge: 74
Registriert: 14.5.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
smilies/question.gif erstellt am: 19.5.2005 um 10:31  
Hallo,

ich habe, wie hier auch im Forum und in der Literatur beschrieben, vor 2 Tagen meinem zuständigen Hauptzollamt, per Fax, meine Absicht mitgeteilt, als Hobbybrauer Bier zu brauen.
Heute kam per Post die Antwort. Darin steht, dass ich max 2 hl Bier im Jahr brauen darf und ansonsten, bei Überschreitung, das dem Zollamt unverzüglich mitteilen muss. Ferner soll ich eine formlose Aufzeichnung führen, in der ich die die Angabe der Grad Plato und die Menge
der erzeugten Liter Bier vermerke. Diese formlose Aufzeichnung ist, bei Bedarf, dem zuständigen Zollbeamten, jederzeit zugänglich zu machen.

So weit, so schön. Nun habe ich hier und in der Lit. gelesen, dass man aber auch vor jedem Braugang dieses der Zollbehörde mitteilen muss. Davon steht aber nichts in meinem Bescheid. Da ich damit aber auch keine Probleme hätte, habe ich den zuständigen Zollbeamten angerufen und gefragt, ob ich das nicht auch machen müßte. Antwort:

Wenn Sie das machen sollten, stände es in Ihrem widerruflichen Bescheid. Bei uns müssen Sie keine Vorabmeldung machen.

Ich habe mich daraufhin bedankt und schnell aufgelegt.

Ich dachte immer, das die Abgabenordnung und die damit verbundenen Richtlinien, bundeseinheitlich wären. Oder gibt es da Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern ?

Gruß

Fitje
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Tibor
Beiträge: 321
Registriert: 30.9.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.5.2005 um 10:56  
Welches Zollamt ist für dich zuständig?

Gruß
Tibor


____________________
Besser bang jeloofe als kühn jefalle.

Wen jemand einen Rechtschreibefehler findet, der darf ihn behalten.

******Meine Webside******
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 1
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Beiträge: 74
Registriert: 14.5.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.5.2005 um 10:59  
Hallo Tibor,

Hauptzollamt Giessen in Hessen. Aber bitte keine schlafenden Hunde wecken.

Gruß

Fitje
Profil anzeigen Antwort 2
Senior Member
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Beiträge: 101
Registriert: 17.8.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.5.2005 um 11:30  
Hallo Fitje

das Biersteuergesetz ist ein Bundesgesetz, das die Rahmenbedingungen festlegt.
Die Kontrolle und Durchführung obliegt den einzelnen Hauptzollämtern.
Das heisst auch, dass diese die "Schärfe" der Kontrollen und Meldungen festlegt.
Nun scheint's so als ob für Dich eines zuständig ist, dass es etwas laxer nimmt.

Sei froh darüber!!

Gruß neubrauer
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Junior Member
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Wolfi
Beiträge: 28
Registriert: 3.3.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.5.2005 um 17:26  
Hallo Fitje,
für mich ist auch Giessen zuständig. Deshalb werde ich es mit der Meldung auch so halten. Früher hatte ich vor jedem Sud eine Meldung gefaxt.

Gruß
Wolfi


____________________
ws
Profil anzeigen Antwort 4
Posting Freak
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HopfenTrader
Beiträge: 695
Registriert: 12.1.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.5.2005 um 21:24  
Hi,

ich meld das auch immer erst an, wenn ich über 200 l komme. Darunter interessiert es ja keinen. So ehrlich bin ich. Sch... auf`n paar Cent. Nur das unnütze Porto für jeden Sud spare ich mir dann. Das wäre ja das teuerste, es sei denn, man kommt am Zollamt vorbei, und schmeißt es da in den Kasten.

Gruß
Mirko


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Moderator
Posting Freak

Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.5.2005 um 08:58  
Bei meinem HZA (Schweinfurt) genügt eine E-Mail 5 Tage vor dem Sud.
Kost' kein Porto.

Uwe
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 6
Junior Member
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Beiträge: 11
Registriert: 8.5.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.5.2005 um 15:17  
Hallo,

habe meine Meldung vor ein paar Jahren einmalig schriftlich eingereicht (Hauptzollamt Chemnitz) und brauche nie wieder irgendwas abzusenden. Auch keine Aufzeichnungen von wegen Stammwürze und so. Lediglich der Hinweis mit den 2 hl muß ich beachten.
Profil anzeigen Antwort 7
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Beiträge: 74
Registriert: 14.5.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.5.2005 um 17:38  
Genau Inge,

so handhabt es unser HZA auch.

Gruß

Fitje
Profil anzeigen Antwort 8
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javert
Beiträge: 194
Registriert: 11.12.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.5.2005 um 21:58  
Mein HZA (Heilbronn), wollte im Laufe der letzten 10 Jahre auch nichts von mir wissen. Ich melde zwar jeden Brautermin (als guter Beamtensohn) brav an, aber abgesehen von einem Bier für eine Vereinsmitgliederfeier hat sich mein HZA 'nen Sch..dreck für mein Bier interessiert. Soweit ich meinen Sachbearbeiter beim HZA richtig verstanden habe, brauche ich sowieso erst Steuern zahlen sobald die Steuerschuld > 5 € beträgt (gemässen ab 2 hl).

[Editiert am 20/5/2005 von javert]


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Zum Brauen geboren, zum Arbeiten gezwungen.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 9
Member
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Beiträge: 74
Registriert: 14.5.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.5.2005 um 23:56  
Dann aber Steuern auf alles, also incl der 2 hl.

Gruß

Fitje
Profil anzeigen Antwort 10
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Steinkrug
Beiträge: 281
Registriert: 13.5.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.5.2005 um 10:17  
Nein - normalerweise sind die 2hl immer frei, egal wieviel Du braust. Sozusagen Dein Grundfreibetrag. Siehe BierStG 1993 § 3 Abs 3: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bierstg_1993/index.ht ml


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Nunc tempus artis cervisiae est, ergo bibamus!
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