Bei Rohfruchtzugaben ist das meiner Meinung keine Frage, die müssen in die
Ausbeute mit eingerechnet werden. Schließlich hängt es ja dabei auch von
der Sudhausarbeit ab, wieviel Extrakt sie ergeben.
Bei reinen Extraktzugaben (Trocken- oder Flüssigextrakt, Haushalts- oder
Traubenzucker, Kandis, Sirup, Melasse, Honig etc.) könnte man sicher
diskutieren, weil ja dabei der Extraktanteil schon feststeht und sich mit
der Qualität der Sudhausarbeit auch nicht ändert. Man könnte also die
Sudhausausbeute ohne diesen Extrakt berechnen.
Bei Müggelland geht übrigens alles potentiell oder tatsächlich
Extrakthaltige in die Ausbeuteberechnung mit ein.
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Gruß vom Berliner