Gast
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erstellt am: 14.12.2012 um 02:16 |
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Servus zusammen,
kurze Vorstellung ...
ich hab meien Garage umgebaut zu einer Brauerei wo ich in Zukunft 100 hl im
Jahr brauen werde. (Mein Vater hat ein Wirtshaus und da wird es
ausgeschenkt). Ich hab mir schon viele Tipps hier geholt z.B. mein Sudhaus
wo ich über E Bay gesteigert hab (wurde hier bei Suche/Biete reingestellt)
und deshalb seh ich mich bzw das Vorhaben auch als (noch)-Hobbybrauer (also
ich bin gelernter Brauer aber mach das dann nur nebenbei, so eine Chance
muss mann nutzen).
So aber jetz zum eigentlichen Thema...
der Antrag zum Bau (bzw Nutzungsänderung) wurde bei der Gemeineratsitzung
von mir zurückgezogen, da ich höchstwarscheinlich die Abstimmung verloren
hätte wegen nicht einhaltens von Bauregeln, weil es ja ein Gewerbe wird,
ansonsten wärs auf gut Deutsch wurst).
Jetz meine Frage:
Ich und meine Familie + Freunde dürfen auf meiner Anlage so viel Liter pro
Jahr machen wie wir wollen oder??? Natürlich wird das ganze versteuert,
aber es ist nur für den Eigenverbrauch!!! Dazu brauch ich ja kein Gewerbe
oder??? Und aus diesem Grund dann wiederrum auch kein Bauplan weil es ja
nur privat ist oder??
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen und bitte keine "ich denke so und so
oder ich glaube Antworten" (also was das rechtliche angeht andere Meinungen
wie man es besser machen könnte sind gern erwünscht!!!)
Als Dank gibts in nächster Zeit unter "Vorstellung meiner Brauanlage" viele
Bilder
Gruß Travis
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 06:29 |
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Antwort 1 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 08:23 |
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Zitat: | bitte keine "ich denke
so und so oder ich glaube Antworten" |
Wenn Du rechtsverbindliche Auskünfte willst, musst Du einen Anwalt
beauftragen. ____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 08:30 |
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Zitat von travis-b, am 14.12.2012 um
02:16 |
Ich und meine Familie + Freunde dürfen auf meiner Anlage so viel Liter pro
Jahr machen wie wir wollen oder??? Natürlich wird das ganze versteuert,
aber es ist nur für den Eigenverbrauch!!! Dazu brauch ich ja kein Gewerbe
oder???
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Ja. Wobei Eigenverbrauch != Ausschank in der eigenen Kneipe.
Zitat: | Und aus diesem Grund
dann wiederrum auch kein Bauplan weil es ja nur privat ist oder??
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Da musst du in's kommunale Baurecht gucken, wahrscheinlich brauchste
trotzdem eine Baugenehmigung; es gelten dann vielleicht leicht andere
Regeln.
Und wo du schon dabei bist: Schau auch mal ins Lebensmittelrecht - ich
hoffe, du hast deinen Selbstbau entsprechend geplant (mit
Waschmöglichkeiten, gefliest etc. pp)
Einfacher wär's gewesen, wenn du eine Ecke in der Küche der Gastwirtschaft
gehabt hättest, auf der du außerhalb der Küchenzeiten brauen könntest...
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Antwort 3 |
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Gast
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erstellt am: 14.12.2012 um 09:02 |
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Hallo,
das ganze Ding wurde vom Landratsamt schon abgenommen und genehmigt. Es
geht ja nur darum, dass ich in meiner Garage privat machen kann was ich
will oder?? Das Bier wird dann offiziel gar nicht in der Kneipe
ausgeschenkt. Ich muss wissen ob, wenn ein Kontrolleur kommt ich sagen kann
Das Bier ist für den Eigenverbrauch einen Sud hab ich gemacht den anderen
mein Bruder oder so ähnlich?!
Danke
Gruß Travis
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 09:15 |
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Steh ich grad auf dem Schlauch oder fragst du hier nach Tipps zur
Verschleierung diverser Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Straftaten?
Erzählen kannst du denen viel, aber da das erste Glas in der Kneipe das
ganze gewerblich macht solltest du mit folgendem rechnen: Zoll und
Finanzamt können und werden 1+1 zusammenzählen und besorgen den Rest durch
Observierung deiner Tätigkeiten. Dann wird ein höchst erfolgsversprechendes
Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und dem Verstoß gegen
zig Vorschriften angestrebt. Danach musst du dann auch zum Anwalt, aber
wegen einer Privatinsolvenz.
Köpfschüttelnde Grüße,
Andy
[Editiert am 14.12.2012 um 09:16 von Ladeberger]
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 283 Registriert: 15.5.2010 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 09:18 |
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Moin Travis,
wär schon gut, wenn du den Sachstand komplett beschreibst; Dann kann man
auch gezielt antworten.
Hast du nun eine gültige Baugenehmigung bzw. Bauabnahme oder nicht? Hier in
S-H muss die Gemeinde der Baugenehmigung der Kreisbehörde (bei euch wohl
das Landratsamt) zustimmen. Keine Zustimmung, keine Baugenehmigung.
Wenn du keine Abnahme hast, ist und bleibt der Raum baurechtlich eine
Garage.
Zitat: | das Bier wird dann
offiziel gar nicht in der Kneipe ausgeschenkt.
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Du sagts doch schon selbst wie es laufen soll. Das ist "Beschiss". Du
kannst natürlich versuchen der Baubehörde und der Lebensmittelaufsicht das
als "Hobbybrauerei" zu verkaufen. Wie du das bei 100hl p.a. argumentativ
hinkriegen willst.....keine Ahnung.
Gruß Braufux (aka Markus) ____________________ Was wäre, wenn dein bester Kumpel dir sagen würde, sie wäre lieber
deine beste Freundin?
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1324 Registriert: 19.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 09:44 |
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Zitat von travis-b, am 14.12.2012 um
09:02 | Hallo,
das ganze Ding wurde vom Landratsamt schon abgenommen und genehmigt. Es
geht ja nur darum, dass ich in meiner Garage privat machen kann was ich
will oder?? Das Bier wird dann offiziel gar nicht in der Kneipe
ausgeschenkt. Ich muss wissen ob, wenn ein Kontrolleur kommt ich sagen kann
Das Bier ist für den Eigenverbrauch einen Sud hab ich gemacht den anderen
mein Bruder oder so ähnlich?!
Danke
Gruß Travis |
Das hier ist ein öffentliches Forum. Jeder kann mitlesen. Eigenverbrauch
von 100 hl? Das wären also 100*100 Liter=10.000 Liter, also trinkst du gute
27 Liter, jeden Tag
Auch wenn dein Bruder, Tante, 100jährige Oma noch mitbrauen, wäre das
allein von dem Ausstoss sehr fraglich. Dann hast du zufälligerweise noch
eine Wirtschaft? Dort finden womöglich alle Kunden das selbstgebraute Bier
besonders gut und schwärmen davon. Wenn jemand vom Zoll oder FA kommt, ist
das natürlich nicht wahr, dan ist es gekauftes Bier.
Wen willst du denn hier an der Nase rumführen? Selbst wenn die Absichten
nicht kriminell sein sollten, ist das Unterfangen zum Scheitern verurteilt.
Dieses Forum ist zum Austausch unter Hobbybrauern, du solltest hier keine
Tips erwarten, wie du den Staat, deine Kundschaft, deine Konkurrenz und
andere ehrliche Menschen ver.....en kannst.
Ich hoffe, ich habe dein Anliegen nicht richtig verstanden. ____________________ ----------------------------------------------
Verkaufe:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=21587
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 09:49 |
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 10:01 |
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Zitat: | Das Bier wird dann
offiziel gar nicht in der Kneipe
ausgeschenkt |
Versteh ich dich jetzt richtig. Du willst es offiziell nicht in der Kneipe
ausschenken, aber in Realität natürlich schon.
Wie erklärst du dann dem FA den Unterschied zwischen der Menge des
Eingekauften Bieres und der Menge des verkauften Bieres? Oder willst du
neben der Biersteuer auch die MwSt. in der Kneipe hinterziehen?
Jan
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 255 Registriert: 9.5.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 10:36 |
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Hallo travis-b das hier ist ein Hobbybrauerforum. Du kannst doch nicht
ernsthaft erwarten, dass du hier Tipps und Tricks erhälst, um dein
selbstgebrautes Bier an der Steuer vorbei zu mogeln und dieses dann illegal
in einer Kneipe auszuschenken. Das ist entweder sehr naiv oder einfach
dumm-dreist.
Das ist ein klarer Fall für die Admins, gelbe Karte! ____________________ Norderstedter Hobbybräu seit 2011
Ohne Bier wäre das Leben nicht mal halb so schön.
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 295 Registriert: 29.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 10:53 |
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Mit so Mauscheleien wäre ich vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die
gesetzlich gesteckten Grenzen bis ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben
liest sich ehrlich gesagt, als sei es über diese Grenzen hinaus. Kurz was
aus dem Steuergesetz:
Zitat: | In der Rechtsprechung
hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte,
selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine
gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein
freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden
Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht |
Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen und die Menschen vom Zoll und
vom Finanzamt auch keine Pfosten sind, wirst du nicht drum herum kommen,
alles ordnungsgemäß (und zwar aller unzähligen Ordnungen gemäß)
anzumelden und durchzuführen. Ohnehin rate ich Dir bei so einer
Angelegenheit lieber mit den Behörden zu kooperieren. Das haben die namlich
lieber. Wenn die dich erst einmal am auf dem Kieker haben, wird es
vermutlich vieeeel schwerer.
Ansonsten wünsche ich Euch gutes Gelingen bei der ganzen Sache und bedenke:
Trotz Biersteuer und allem was anfällt ist das selbstgebraute im Endeffekt
immer noch viel kostengünstiger als Kaufbier. Zudem kann euch das
Alleinstellungsmerkmal keiner nehmen.
Prost!
[Editiert am 14.12.2012 um 10:54 von TBM]
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:00 |
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@ travis-b: Du scheinst mir sehr blauäugig zu sein. Was meinst Du was
passiert, wenn der Zoll oder WKD bei Deinem alten Herren in der Kneipe
auftaucht nachdem er angeschwärzt worden ist dass er irgendwas halblegales
oder illegales ausschenkt? Die Baugenehmigung ist da die billigere
Variante.
Ausser Du stehst auf Adrenalin...
____________________ Gruss Uli
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 1324 Registriert: 19.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:02 |
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Zitat von TBM, am 14.12.2012 um
10:53 | Mit so Mauscheleien wäre ich
vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis
ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei
es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:
Zitat: | In der Rechtsprechung
hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte,
selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine
gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein
freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden
Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht |
Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....
|
Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.
Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten ____________________ ----------------------------------------------
Verkaufe:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=21587
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 295 Registriert: 29.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:10 |
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Zitat von uckel, am 14.12.2012 um
11:02 | Zitat von TBM, am 14.12.2012 um
10:53 | Mit so Mauscheleien wäre ich
vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis
ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei
es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:
Zitat: | In der Rechtsprechung
hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte,
selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine
gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein
freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden
Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht |
Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....
|
Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.
Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten
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Bist Du dir da sicher? Ein gemeinnütziger Verein z.B. erfüllt 3 der
Tatbestände - nur hat er keine Gewinnerzielungsabsicht und somit ist er -
m.E. nach nicht gewerbetriebend und muss auch kein Gewerbe anmelden. Hatte
das auch im Studium, bin aber nur weinig damit in Berührung gekommen. Da
ging es eher um konkrete Steuerbelastungen und es war immer klar vorgegeben
um welche Rechtsform es sich handelt.
Aber: Wir schwimmen im Off-Topic
[Editiert am 14.12.2012 um 11:11 von TBM]
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:13 |
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Doch, ein e.V. ist eine juristische Person, damit so etwas wie ein
angemeldetes Gewerbe.
Neben dem Idealverein kann ein Verein einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb (Getränkeausschank im Vereinsheim) haben, der muss nicht
gesondert angemeldet werden.
Der Verein hat schließlich selbst eine Steuernummer, unter der das laufen
kann.
Ob Gemeinnützig oder nicht spielt da keine Rolle.
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:15 |
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Zitat: | Ich muss wissen ob,
wenn ein Kontrolleur kommt ich sagen kann Das Bier ist für den
Eigenverbrauch einen Sud hab ich gemacht den anderen mein Bruder oder so
ähnlich?! |
De Frage beschäftigt gerade einige. Es scheint so zu sein das hier auch
verschiedene HZA unterschiedlich entscheiden.
Es gibt zwei unterschiedliche Auffassungen:
- jeder Hobbybrauer darf 2hl pro Jahr steuerfrei produzieren
- jeder Haushalt darf 2hl erzeugen unabhängig wieviele Hobbybrauer.
Die Zollseite sagt hier: Zitat: | Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu
einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen,
ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie
beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch
herstellen und nicht verkaufen dürfen.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
herstellen. |
So jetzt ist die Frage ob deine Garage als nicht gewerbliches
Gemeindebrauhaus zählt, sonst bis ja nur Du der Hobbybrauer der in seinem
Haushalt braut, es sei denn die anderen wohnen in dem selben Haushalt wie
du und dein HZA sieht die Sache wie im Fall 1 oben beschrieben.
Ungeachtet davon fällt dies natürlich flach wenn die zweite Bedingung (das
Bier wird nur für den Eigenbedarf) wegfällt.
Ein weiteres Problem das du natürlich hast, wenn du das Ganze nicht als
gewerbliche Brauerei angemeldet hast und du trotzdem in der Kneipe das Bier
verkaufst. Unter Umständen macht dir natürlich das Gewerbeaufsichtsamt bzw.
Das Gesundheitsamt sowohl brauerei als auch Kneipe erstmal dicht.
Auch zu bedenken, neben der Steuerhinterziehung hinterziehst du natürlich
auch noch Sozialbeiträge und Vericherungsbeiträge. Passiert dir dabei etwas
und die Versicherung weißt dir nach das es kein Hobby mehr war, wird sie
nicht zahlen.
Weitere Punkt, wenn dein Arbeitgeber rausfindet das du gewerbsmässig braust
und vorher nicht seine Einwilligung zum Nebenjob gegeben hat ist das ein
Grund zur Kündigung.
Solltest du 8 Stunden deinem Job nachgehen und danach mehr als weitere 2
Stunden ( 10 Stunden koplett) deinem Gewerblichem Nebenjob nachgehen,
verstösst du gegen das Arbeitszeitgesetzes. Zwischen dem Ende deiner
gewerblichen Arbeit ( dann egal ob dein eigentlicher Job oder deiner
gewerblichen "Hobbybrauerei" ) und dem nächsten Arbeitseinsatz müssen 11
Stunden Ruhezeit eingehalten werden.
In Deutschland gilt das Produkthaftungsgesetz. Heisst eine deiner in
Verkehr genrachten Flaschen ist übercarbonisiert und platzt. Dabei wird
jemand durchndie Splitter blind. Du bist dafür voll verantwortlich.
Strafrechtlich sowieso, aber auch zivil wird hier keine Versicherung
einspringen, weil,du es ja als Hobby gar nicht versichert hast.
Das Ganze ist jetzt etwas überspitzt dargestellt, ich will dir nur sagen es
gibt ziemlich viel zu bedenken und das Ganze ist zu groß und "sichtbar" um
das Ganze "schwarz" zu machen.
Jan
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 295 Registriert: 29.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:18 |
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Zitat von rattenfurz, am 14.12.2012 um
11:13 | Doch, ein e.V. ist eine juristische
Person, damit so etwas wie ein angemeldetes Gewerbe.
Neben dem Idealverein kann ein Verein einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb (Getränkeausschank im Vereinsheim) haben, der muss nicht
gesondert angemeldet werden.
Der Verein hat schließlich selbst eine Steuernummer, unter der das laufen
kann.
Ob Gemeinnützig oder nicht spielt da keine Rolle.
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Okay, ich lasse mich da auch gerne belehren. Auf jeden Fall geht es nicht
so, wie der Kollege Thread-Autor es sich vorstellt.
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:23 |
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Ich kann dir da tagelange Vorträge drüber halten, habe die komplette Kasse
im Gründungsjahr eines gemeinnützigen Vereines gemacht. Es gibt z.B. auch
den Zweckbetrieb, der irgendwo zwischen dem Idealverein und dem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb liegt.
Aber du hast Recht: einen Gewerbeschein braucht man nicht.
Der Threadautor...ja der.....sollte mal überlegen, ob er mal besser ein
bisschen Lobbyarbeit bei den Ratsherren macht, um sie davon zu
überzeugen.
Vielleicht haben die Ratsherren ja auch Recht mit der Überzeugung, das
besser nicht zuzulassen - wir wissen schließlich alle nicht, wie es vor Ort
aussieht...
Edit: Wenn man den Drang hat, öffentliche Stelle zu bescheißen, sollte man
es nicht gerade beim FA oder beim Zoll versuchen. @travis-b: Google mal
nach "Finanzamt Flankenschutz". BTW: Der Zoll ist die einzige Behörde, die
momentan in Deutschland mittels Trojaner Quellen-TKÜ machen darf und auch
macht.
[Editiert am 14.12.2012 um 11:25 von rattenfurz]
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:28 |
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Zitat von travis-b, am 14.12.2012 um
02:16 | ...So aber jetz zum eigentlichen
Thema...
der Antrag zum Bau (bzw Nutzungsänderung) wurde bei der Gemeineratsitzung
von mir zurückgezogen, da ich höchstwarscheinlich die Abstimmung verloren
hätte wegen nicht einhaltens von Bauregeln, weil es ja ein Gewerbe wird,
ansonsten wärs auf gut Deutsch wurst). |
Sieh zu, dass Du die (baulichen) Vorrausetzungen für die Zustimmung des
Gemeinderates zur Nutzungsänderung schaffst. Eine Garage ist eine Garage,
ist eine Garage, ist eine Garage = Abstellplatz für ein Auto. Kein Raum zum
wohnen, produzieren, etc.. Ohne genehmigte Nutzungsänderung hast Du keine
Chance auf Betrieb der Brauanlage in der Größenordnung 100 hl/a, was ja
wohl meilenweit an einer (evtl. geduldeten) hobbymäßigen Nutzung
vorbeigeht.
Michael
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:41 |
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Ich kenne die Anlage nicht, da sollen ja noch Bilder kommen. Angenommen die
schafft 2hl und es wird 50 mal im Jahr gebraut = 1x pro Woche = 100hl im
Jahr.
Dann sehe ich nur eine Möglichkeit das legal durchzuziehen:
1. Der ganze Krempel wird in der Garage nur gelagert.
2. Am Ruhetag wird die Anlage in die Küche der Gastwirtschaft verbracht und
es wird dort gebraut.
3. Den Rest der Woche wandert die Anlage wieder in die Garage.
das hat folgende Vorteile:
1. Die Küche erfüllt die Vorraussetzungen zur Herstellung und Bearbeitung
von Lebensmitteln.
2. Strom-, Gas- und Wasseranschluß sind in ausreichenden Dimensionen
vorhanden.
3. Die Brautätigkeit ist wirtschaftlich und buchhalterisch in die
Gastwirtschaft integriert.
4. Am Ruhetag kann ohne störenden Gastbetrieb gebraut werden.
Es bleibt dann nur als zusätzlicher Aufwand mit der zolltechnischen
Abwicklung.
Je nach Größe der Anlage und Häufigkeit der Nutzung muss das Modell
angepaßt werden.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 20 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:51 |
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Hi Travis,
nimm Dir die ganzen Ratschläge zu Herzen. Du hast meiner Meinung nur 2
Möglichkeiten.
1. Du musst die ganze Ochsentour mitmachen. Dazu musst Du Geld in nicht
unerheblicher Menge in die Hand nehmen, sehr viele Schulden machen
etc..Danach erwartet Dich ein kümmerliches Einkommen, mit dem Du die
Schulden nicht zurückzahlen kannst. Eventuell auch eine nicht von der
Krankenkasse bezahle Kur wegen Bournout-Syndrom o.ä ..immerhin aber auch
der Stolz gegen die Windmühlen ehrbar gekämpft zu haben.
Wir leben hier ja schließlich nicht in Amerika, wo jemand in der Garage
eine Firma gründen und reichwerden kann..wäre ja noch schöner.
2. Du bleibst Hobbybrauer!
m.f.g
René
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 295 Registriert: 29.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:55 |
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Zitat von flying, am 14.12.2012 um
11:51 | ...Dazu musst Du Geld in nicht
unerheblicher Menge in die Hand nehmen, sehr viele Schulden machen
etc..Danach erwartet Dich ein kümmerliches Einkommen, mit dem Du die
Schulden nicht zurückzahlen kannst... |
Ich sehe das ähnlich. Das geht maximal als zwietes Standbein gut...
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Antwort 22 |
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Member Beiträge: 98 Registriert: 26.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 11:55 |
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Zitat von uckel, am 14.12.2012 um
11:02 | Zitat von TBM, am 14.12.2012 um
10:53 | Mit so Mauscheleien wäre ich
vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis
ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei
es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:
Zitat: | In der Rechtsprechung
hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte,
selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine
gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein
freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden
Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht |
Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....
|
Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.
Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten
|
Zunächst einmal sind das Tatbestandsmerkmale, der Tatbestand ist das
Gewerbe. Und natürlich müssen alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.
Das ergibt sich schon aus § 15 II EStG. Alles andere ist Unfug
Grüße von einem Volljuristen
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 12:17 |
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Zitat von uckel, am 14.12.2012 um
11:02 | Zitat von TBM, am 14.12.2012 um
10:53 | Mit so Mauscheleien wäre ich
vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis
ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei
es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:
Zitat: |
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein
Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit,
die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung
ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die
folgenden Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht
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Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....
|
Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.
Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten
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Moin,
kleiner Tip an den vom Steuerrecht geplagten Studenten:
Verlangt ein Tatbestand - wie hier - das Vorliegen mehrerer kumulativer
Tatbestandsmerkmale, müssen die natürlich ALLE vorliegen, was vorliegend
eindeutig der Fall ist, sonst ist der Tatbestand nicht erfüllt!
Zum thread selbst ist eigentlich alles, wenn auch nicht alles richtig,
gesagt, was es lohnt zu diesem Zeitpunkt der völlig unausgereiften Planung
und Überlegungen mal grob als Punkte zum Nachdenken anzumerken.
Manchmal kann man nur die Hände überm Kopf zusammen schlagen....
Mit anwaltlichen Grüßen
Hagen
EDIT: Arnoul war schneller
[Editiert am 14.12.2012 um 12:19 von Hagen]
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 24 |
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