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Autor: Betreff: Brauerei gebaut und brauche jetz Hilfe für Gesetze
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 02:16  
Servus zusammen,

kurze Vorstellung :) ...

ich hab meien Garage umgebaut zu einer Brauerei wo ich in Zukunft 100 hl im Jahr brauen werde. (Mein Vater hat ein Wirtshaus und da wird es ausgeschenkt). Ich hab mir schon viele Tipps hier geholt z.B. mein Sudhaus wo ich über E Bay gesteigert hab (wurde hier bei Suche/Biete reingestellt) und deshalb seh ich mich bzw das Vorhaben auch als (noch)-Hobbybrauer (also ich bin gelernter Brauer aber mach das dann nur nebenbei, so eine Chance muss mann nutzen).

So aber jetz zum eigentlichen Thema...

der Antrag zum Bau (bzw Nutzungsänderung) wurde bei der Gemeineratsitzung von mir zurückgezogen, da ich höchstwarscheinlich die Abstimmung verloren hätte wegen nicht einhaltens von Bauregeln, weil es ja ein Gewerbe wird, ansonsten wärs auf gut Deutsch wurst).

Jetz meine Frage:

Ich und meine Familie + Freunde dürfen auf meiner Anlage so viel Liter pro Jahr machen wie wir wollen oder??? Natürlich wird das ganze versteuert, aber es ist nur für den Eigenverbrauch!!! Dazu brauch ich ja kein Gewerbe oder??? Und aus diesem Grund dann wiederrum auch kein Bauplan weil es ja nur privat ist oder??

Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen und bitte keine "ich denke so und so oder ich glaube Antworten" (also was das rechtliche angeht andere Meinungen wie man es besser machen könnte sind gern erwünscht!!!)

Als Dank gibts in nächster Zeit unter "Vorstellung meiner Brauanlage" viele Bilder ;)

Gruß Travis
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 06:29  
Servus Travis-b,

Bezieht sich deine Frage jetzt auf's Baurecht?

Sonst findest du hier ne ganze Menge : http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &fid=11&tid=11890&page=1&orderdate=ASC

Das Problem das du zusätzlich noch haben wirst ist wie gesagt das Baurecht ( nutzung deiner Garage; evtl. Betreiben eines Gewerbes in einem Wohngebiet usw.) aber auch Dinge wie das Emmisionsschutzgesetz ( ja, dazu zählen auch Brüden und "Geruch")

Gruß

Jan
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Berliner
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 08:23  

Zitat:
bitte keine "ich denke so und so oder ich glaube Antworten"


Wenn Du rechtsverbindliche Auskünfte willst, musst Du einen Anwalt beauftragen.


____________________
Gruß vom Berliner
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rattenfurz
Beiträge: 2512
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 08:30  

Zitat von travis-b, am 14.12.2012 um 02:16

Ich und meine Familie + Freunde dürfen auf meiner Anlage so viel Liter pro Jahr machen wie wir wollen oder??? Natürlich wird das ganze versteuert, aber es ist nur für den Eigenverbrauch!!! Dazu brauch ich ja kein Gewerbe oder???


Ja. Wobei Eigenverbrauch != Ausschank in der eigenen Kneipe.


Zitat:
Und aus diesem Grund dann wiederrum auch kein Bauplan weil es ja nur privat ist oder??


Da musst du in's kommunale Baurecht gucken, wahrscheinlich brauchste trotzdem eine Baugenehmigung; es gelten dann vielleicht leicht andere Regeln.

Und wo du schon dabei bist: Schau auch mal ins Lebensmittelrecht - ich hoffe, du hast deinen Selbstbau entsprechend geplant (mit Waschmöglichkeiten, gefliest etc. pp)


Einfacher wär's gewesen, wenn du eine Ecke in der Küche der Gastwirtschaft gehabt hättest, auf der du außerhalb der Küchenzeiten brauen könntest...
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 09:02  
Hallo,

das ganze Ding wurde vom Landratsamt schon abgenommen und genehmigt. Es geht ja nur darum, dass ich in meiner Garage privat machen kann was ich will oder?? Das Bier wird dann offiziel gar nicht in der Kneipe ausgeschenkt. Ich muss wissen ob, wenn ein Kontrolleur kommt ich sagen kann Das Bier ist für den Eigenverbrauch einen Sud hab ich gemacht den anderen mein Bruder oder so ähnlich?!

Danke

Gruß Travis
Antwort 4
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Ladeberger
Beiträge: 1946
Registriert: 20.11.2012
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 09:15  
Steh ich grad auf dem Schlauch oder fragst du hier nach Tipps zur Verschleierung diverser Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Straftaten? Erzählen kannst du denen viel, aber da das erste Glas in der Kneipe das ganze gewerblich macht solltest du mit folgendem rechnen: Zoll und Finanzamt können und werden 1+1 zusammenzählen und besorgen den Rest durch Observierung deiner Tätigkeiten. Dann wird ein höchst erfolgsversprechendes Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und dem Verstoß gegen zig Vorschriften angestrebt. Danach musst du dann auch zum Anwalt, aber wegen einer Privatinsolvenz.

Köpfschüttelnde Grüße,
Andy


[Editiert am 14.12.2012 um 09:16 von Ladeberger]
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Braufux
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Registriert: 15.5.2010
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 09:18  
Moin Travis,

wär schon gut, wenn du den Sachstand komplett beschreibst; Dann kann man auch gezielt antworten.

Hast du nun eine gültige Baugenehmigung bzw. Bauabnahme oder nicht? Hier in S-H muss die Gemeinde der Baugenehmigung der Kreisbehörde (bei euch wohl das Landratsamt) zustimmen. Keine Zustimmung, keine Baugenehmigung.

Wenn du keine Abnahme hast, ist und bleibt der Raum baurechtlich eine Garage.

Zitat:
das Bier wird dann offiziel gar nicht in der Kneipe ausgeschenkt.


Du sagts doch schon selbst wie es laufen soll. Das ist "Beschiss". Du kannst natürlich versuchen der Baubehörde und der Lebensmittelaufsicht das als "Hobbybrauerei" zu verkaufen. Wie du das bei 100hl p.a. argumentativ hinkriegen willst.....keine Ahnung.

Gruß Braufux (aka Markus)


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Was wäre, wenn dein bester Kumpel dir sagen würde, sie wäre lieber deine beste Freundin?
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uckel
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 09:44  

Zitat von travis-b, am 14.12.2012 um 09:02
Hallo,

das ganze Ding wurde vom Landratsamt schon abgenommen und genehmigt. Es geht ja nur darum, dass ich in meiner Garage privat machen kann was ich will oder?? Das Bier wird dann offiziel gar nicht in der Kneipe ausgeschenkt. Ich muss wissen ob, wenn ein Kontrolleur kommt ich sagen kann Das Bier ist für den Eigenverbrauch einen Sud hab ich gemacht den anderen mein Bruder oder so ähnlich?!

Danke

Gruß Travis


Das hier ist ein öffentliches Forum. Jeder kann mitlesen. Eigenverbrauch von 100 hl? Das wären also 100*100 Liter=10.000 Liter, also trinkst du gute 27 Liter, jeden Tag ;)
Auch wenn dein Bruder, Tante, 100jährige Oma noch mitbrauen, wäre das allein von dem Ausstoss sehr fraglich. Dann hast du zufälligerweise noch eine Wirtschaft? Dort finden womöglich alle Kunden das selbstgebraute Bier besonders gut und schwärmen davon. Wenn jemand vom Zoll oder FA kommt, ist das natürlich nicht wahr, dan ist es gekauftes Bier.

Wen willst du denn hier an der Nase rumführen? Selbst wenn die Absichten nicht kriminell sein sollten, ist das Unterfangen zum Scheitern verurteilt.

Dieses Forum ist zum Austausch unter Hobbybrauern, du solltest hier keine Tips erwarten, wie du den Staat, deine Kundschaft, deine Konkurrenz und andere ehrliche Menschen ver.....en kannst.

Ich hoffe, ich habe dein Anliegen nicht richtig verstanden.


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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 09:49  
Hallo,

wenn du gewerblich Bier herstellst, hast du alles auch gewerblich zu verkaufen und zu verbuchen, auch das Bier, das du mit nach Hause nimmst. Einzige Ausnahme ist der "Haustrunk" oder "Deputatbier"
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/A lkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerverguenstigung/Steuerbefreiung/Besonderheite n-innerhalb-Steuerbefreiungen/besonderheiten-innerhalb-steuerbefreiungen_no de.html
da kannst du deinen Mitarbeitern ein kleines Geschenk machen.

Ich habe nur noch nicht herausgefunden, ob es den Haustrunk auch für den durstigen Chef gib ;)

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 10:01  

Zitat:
Das Bier wird dann offiziel gar nicht in der Kneipe ausgeschenkt


Versteh ich dich jetzt richtig. Du willst es offiziell nicht in der Kneipe ausschenken, aber in Realität natürlich schon.

Wie erklärst du dann dem FA den Unterschied zwischen der Menge des Eingekauften Bieres und der Menge des verkauften Bieres? Oder willst du neben der Biersteuer auch die MwSt. in der Kneipe hinterziehen?

Jan
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argusdata
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 10:36  
Hallo travis-b das hier ist ein Hobbybrauerforum. Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass du hier Tipps und Tricks erhälst, um dein selbstgebrautes Bier an der Steuer vorbei zu mogeln und dieses dann illegal in einer Kneipe auszuschenken. Das ist entweder sehr naiv oder einfach dumm-dreist.
Das ist ein klarer Fall für die Admins, gelbe Karte! :policemad:


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Norderstedter Hobbybräu seit 2011
Ohne Bier wäre das Leben nicht mal halb so schön.
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 10:53  
Mit so Mauscheleien wäre ich vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:

Zitat:
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht


Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen und die Menschen vom Zoll und vom Finanzamt auch keine Pfosten sind, wirst du nicht drum herum kommen, alles ordnungsgemäß (und zwar aller unzähligen Ordnungen gemäß) anzumelden und durchzuführen. Ohnehin rate ich Dir bei so einer Angelegenheit lieber mit den Behörden zu kooperieren. Das haben die namlich lieber. Wenn die dich erst einmal am auf dem Kieker haben, wird es vermutlich vieeeel schwerer.

Ansonsten wünsche ich Euch gutes Gelingen bei der ganzen Sache und bedenke: Trotz Biersteuer und allem was anfällt ist das selbstgebraute im Endeffekt immer noch viel kostengünstiger als Kaufbier. Zudem kann euch das Alleinstellungsmerkmal keiner nehmen.

Prost!


[Editiert am 14.12.2012 um 10:54 von TBM]
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:00  
@ travis-b: Du scheinst mir sehr blauäugig zu sein. Was meinst Du was passiert, wenn der Zoll oder WKD bei Deinem alten Herren in der Kneipe auftaucht nachdem er angeschwärzt worden ist dass er irgendwas halblegales oder illegales ausschenkt? Die Baugenehmigung ist da die billigere Variante.

Ausser Du stehst auf Adrenalin...


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Gruss Uli
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uckel
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:02  

Zitat von TBM, am 14.12.2012 um 10:53
Mit so Mauscheleien wäre ich vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:

Zitat:
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht


Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....


Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.

Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten


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TBM
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:10  

Zitat von uckel, am 14.12.2012 um 11:02

Zitat von TBM, am 14.12.2012 um 10:53
Mit so Mauscheleien wäre ich vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:

Zitat:
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht


Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....


Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.

Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten


Bist Du dir da sicher? Ein gemeinnütziger Verein z.B. erfüllt 3 der Tatbestände - nur hat er keine Gewinnerzielungsabsicht und somit ist er - m.E. nach nicht gewerbetriebend und muss auch kein Gewerbe anmelden. Hatte das auch im Studium, bin aber nur weinig damit in Berührung gekommen. Da ging es eher um konkrete Steuerbelastungen und es war immer klar vorgegeben um welche Rechtsform es sich handelt.

Aber: Wir schwimmen im Off-Topic:)


[Editiert am 14.12.2012 um 11:11 von TBM]
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:13  
Doch, ein e.V. ist eine juristische Person, damit so etwas wie ein angemeldetes Gewerbe.

Neben dem Idealverein kann ein Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Getränkeausschank im Vereinsheim) haben, der muss nicht gesondert angemeldet werden.

Der Verein hat schließlich selbst eine Steuernummer, unter der das laufen kann.

Ob Gemeinnützig oder nicht spielt da keine Rolle.
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:15  

Zitat:
Ich muss wissen ob, wenn ein Kontrolleur kommt ich sagen kann Das Bier ist für den Eigenverbrauch einen Sud hab ich gemacht den anderen mein Bruder oder so ähnlich?!


De Frage beschäftigt gerade einige. Es scheint so zu sein das hier auch verschiedene HZA unterschiedlich entscheiden.

Es gibt zwei unterschiedliche Auffassungen:
- jeder Hobbybrauer darf 2hl pro Jahr steuerfrei produzieren
- jeder Haushalt darf 2hl erzeugen unabhängig wieviele Hobbybrauer.

Die Zollseite sagt hier:
Zitat:
Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern herstellen.


So jetzt ist die Frage ob deine Garage als nicht gewerbliches Gemeindebrauhaus zählt, sonst bis ja nur Du der Hobbybrauer der in seinem Haushalt braut, es sei denn die anderen wohnen in dem selben Haushalt wie du und dein HZA sieht die Sache wie im Fall 1 oben beschrieben.

Ungeachtet davon fällt dies natürlich flach wenn die zweite Bedingung (das Bier wird nur für den Eigenbedarf) wegfällt.

Ein weiteres Problem das du natürlich hast, wenn du das Ganze nicht als gewerbliche Brauerei angemeldet hast und du trotzdem in der Kneipe das Bier verkaufst. Unter Umständen macht dir natürlich das Gewerbeaufsichtsamt bzw. Das Gesundheitsamt sowohl brauerei als auch Kneipe erstmal dicht.

Auch zu bedenken, neben der Steuerhinterziehung hinterziehst du natürlich auch noch Sozialbeiträge und Vericherungsbeiträge. Passiert dir dabei etwas und die Versicherung weißt dir nach das es kein Hobby mehr war, wird sie nicht zahlen.

Weitere Punkt, wenn dein Arbeitgeber rausfindet das du gewerbsmässig braust und vorher nicht seine Einwilligung zum Nebenjob gegeben hat ist das ein Grund zur Kündigung.

Solltest du 8 Stunden deinem Job nachgehen und danach mehr als weitere 2 Stunden ( 10 Stunden koplett) deinem Gewerblichem Nebenjob nachgehen, verstösst du gegen das Arbeitszeitgesetzes. Zwischen dem Ende deiner gewerblichen Arbeit ( dann egal ob dein eigentlicher Job oder deiner gewerblichen "Hobbybrauerei" ) und dem nächsten Arbeitseinsatz müssen 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.

In Deutschland gilt das Produkthaftungsgesetz. Heisst eine deiner in Verkehr genrachten Flaschen ist übercarbonisiert und platzt. Dabei wird jemand durchndie Splitter blind. Du bist dafür voll verantwortlich. Strafrechtlich sowieso, aber auch zivil wird hier keine Versicherung einspringen, weil,du es ja als Hobby gar nicht versichert hast.

Das Ganze ist jetzt etwas überspitzt dargestellt, ich will dir nur sagen es gibt ziemlich viel zu bedenken und das Ganze ist zu groß und "sichtbar" um das Ganze "schwarz" zu machen.

Jan
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TBM
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:18  

Zitat von rattenfurz, am 14.12.2012 um 11:13
Doch, ein e.V. ist eine juristische Person, damit so etwas wie ein angemeldetes Gewerbe.

Neben dem Idealverein kann ein Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Getränkeausschank im Vereinsheim) haben, der muss nicht gesondert angemeldet werden.

Der Verein hat schließlich selbst eine Steuernummer, unter der das laufen kann.

Ob Gemeinnützig oder nicht spielt da keine Rolle.


Okay, ich lasse mich da auch gerne belehren. Auf jeden Fall geht es nicht so, wie der Kollege Thread-Autor es sich vorstellt.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:23  
Ich kann dir da tagelange Vorträge drüber halten, habe die komplette Kasse im Gründungsjahr eines gemeinnützigen Vereines gemacht. Es gibt z.B. auch den Zweckbetrieb, der irgendwo zwischen dem Idealverein und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb liegt.

Aber du hast Recht: einen Gewerbeschein braucht man nicht.


Der Threadautor...ja der.....sollte mal überlegen, ob er mal besser ein bisschen Lobbyarbeit bei den Ratsherren macht, um sie davon zu überzeugen.

Vielleicht haben die Ratsherren ja auch Recht mit der Überzeugung, das besser nicht zuzulassen - wir wissen schließlich alle nicht, wie es vor Ort aussieht...


Edit: Wenn man den Drang hat, öffentliche Stelle zu bescheißen, sollte man es nicht gerade beim FA oder beim Zoll versuchen. @travis-b: Google mal nach "Finanzamt Flankenschutz". BTW: Der Zoll ist die einzige Behörde, die momentan in Deutschland mittels Trojaner Quellen-TKÜ machen darf und auch macht.


[Editiert am 14.12.2012 um 11:25 von rattenfurz]
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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:28  

Zitat von travis-b, am 14.12.2012 um 02:16
...So aber jetz zum eigentlichen Thema...

der Antrag zum Bau (bzw Nutzungsänderung) wurde bei der Gemeineratsitzung von mir zurückgezogen, da ich höchstwarscheinlich die Abstimmung verloren hätte wegen nicht einhaltens von Bauregeln, weil es ja ein Gewerbe wird, ansonsten wärs auf gut Deutsch wurst).


Sieh zu, dass Du die (baulichen) Vorrausetzungen für die Zustimmung des Gemeinderates zur Nutzungsänderung schaffst. Eine Garage ist eine Garage, ist eine Garage, ist eine Garage = Abstellplatz für ein Auto. Kein Raum zum wohnen, produzieren, etc.. Ohne genehmigte Nutzungsänderung hast Du keine Chance auf Betrieb der Brauanlage in der Größenordnung 100 hl/a, was ja wohl meilenweit an einer (evtl. geduldeten) hobbymäßigen Nutzung vorbeigeht.
Michael
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:41  
Ich kenne die Anlage nicht, da sollen ja noch Bilder kommen. Angenommen die schafft 2hl und es wird 50 mal im Jahr gebraut = 1x pro Woche = 100hl im Jahr.

Dann sehe ich nur eine Möglichkeit das legal durchzuziehen:

1. Der ganze Krempel wird in der Garage nur gelagert.
2. Am Ruhetag wird die Anlage in die Küche der Gastwirtschaft verbracht und es wird dort gebraut.
3. Den Rest der Woche wandert die Anlage wieder in die Garage.

das hat folgende Vorteile:

1. Die Küche erfüllt die Vorraussetzungen zur Herstellung und Bearbeitung von Lebensmitteln.
2. Strom-, Gas- und Wasseranschluß sind in ausreichenden Dimensionen vorhanden.
3. Die Brautätigkeit ist wirtschaftlich und buchhalterisch in die Gastwirtschaft integriert.
4. Am Ruhetag kann ohne störenden Gastbetrieb gebraut werden.

Es bleibt dann nur als zusätzlicher Aufwand mit der zolltechnischen Abwicklung.

Je nach Größe der Anlage und Häufigkeit der Nutzung muss das Modell angepaßt werden.



Cheers, Ruthard


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:51  
Hi Travis,

nimm Dir die ganzen Ratschläge zu Herzen. Du hast meiner Meinung nur 2 Möglichkeiten.

1. Du musst die ganze Ochsentour mitmachen. Dazu musst Du Geld in nicht unerheblicher Menge in die Hand nehmen, sehr viele Schulden machen etc..Danach erwartet Dich ein kümmerliches Einkommen, mit dem Du die Schulden nicht zurückzahlen kannst. Eventuell auch eine nicht von der Krankenkasse bezahle Kur wegen Bournout-Syndrom o.ä ..immerhin aber auch der Stolz gegen die Windmühlen ehrbar gekämpft zu haben.
Wir leben hier ja schließlich nicht in Amerika, wo jemand in der Garage eine Firma gründen und reichwerden kann..wäre ja noch schöner.

2. Du bleibst Hobbybrauer!

m.f.g
René


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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:55  

Zitat von flying, am 14.12.2012 um 11:51
...Dazu musst Du Geld in nicht unerheblicher Menge in die Hand nehmen, sehr viele Schulden machen etc..Danach erwartet Dich ein kümmerliches Einkommen, mit dem Du die Schulden nicht zurückzahlen kannst...


Ich sehe das ähnlich. Das geht maximal als zwietes Standbein gut...
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Arnoul de Metz
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 11:55  

Zitat von uckel, am 14.12.2012 um 11:02

Zitat von TBM, am 14.12.2012 um 10:53
Mit so Mauscheleien wäre ich vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:

Zitat:
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht


Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....


Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.

Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten



Zunächst einmal sind das Tatbestandsmerkmale, der Tatbestand ist das Gewerbe. Und natürlich müssen alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.
Das ergibt sich schon aus § 15 II EStG. Alles andere ist Unfug

Grüße von einem Volljuristen
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 12:17  

Zitat von uckel, am 14.12.2012 um 11:02

Zitat von TBM, am 14.12.2012 um 10:53
Mit so Mauscheleien wäre ich vorsichtig. Es spricht nichts dagegen die gesetzlich gesteckten Grenzen bis ans Ende auszunutzen, aber dein Vorhaben liest sich ehrlich gesagt, als sei es über diese Grenzen hinaus. Kurz was aus dem Steuergesetz:

Zitat:


In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
- planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht


Ich denke, da all diese Tatbestände zutreffen....


Nein, ein einziger Tatbestand würde vollkommen ausreichen.

Grüße von einem Steuerrecht geplagten Studenten


Moin,

kleiner Tip an den vom Steuerrecht geplagten Studenten:
Verlangt ein Tatbestand - wie hier - das Vorliegen mehrerer kumulativer Tatbestandsmerkmale, müssen die natürlich ALLE vorliegen, was vorliegend eindeutig der Fall ist, sonst ist der Tatbestand nicht erfüllt! ;)

Zum thread selbst ist eigentlich alles, wenn auch nicht alles richtig, gesagt, was es lohnt zu diesem Zeitpunkt der völlig unausgereiften Planung und Überlegungen mal grob als Punkte zum Nachdenken anzumerken.

Manchmal kann man nur die Hände überm Kopf zusammen schlagen....

Mit anwaltlichen Grüßen

Hagen

EDIT: Arnoul war schneller ;)


[Editiert am 14.12.2012 um 12:19 von Hagen]



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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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