Eichenzeller Reinheitsgebot von 2013
„Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Gemeinde, dass
forthin überall in Eichenzell sowohl auf dem Lande wie auch in unseren
Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli
(29. September) bis Georgi (23. April) eine metrische Maß oder eine halbe
Bier für nicht mehr als 5,-Euro und von Georgi bis Michaeli die Maß für
nicht mehr als 6,- Euro derselben Währung, die halbe nicht mehr als 3,-
Euro Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden
soll.
Wo aber einer nicht Märzen sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben
würde, soll er es keineswegs höher als um 7,-Euro die Maß ausschenken und
verkaufen. Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren
Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein
Gersten, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Um
den Sud zu bereiten sei hiermit verfügt, dass weder fossile, noch nukleare
Energie genutzt werden dürfen, vielmehr sei die Kraft der Sonne und der
Gezeiten in vielfältiger Weise zum Beispiel durch Photovoltaik,
Solarthermie Wasserkraft, Wind oder unbehandeltes Holz zu nutzen.
Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem
soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es
vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Und wer die Kräfte der Natur
nicht zu nutzen weis dem möge die Ausübung des Brauerhandwerks verboten
werden! Bescheinigt er sich doch Einfalt oder Ignoranz, beides schwere Übel
so dass er besser vom Bierbrauen seine ungeschickten Finger lasse!
Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder
auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier
kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und
sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um
einen Euro teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und
auszuschenken.
Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass aus
Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde, nachdem
die Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land
verschieden sind, zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie
solches am Schluss über den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt
ist.“
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Alkohol macht Dumm und gleichgültig?
Ich weis es nicht! Ist mir aber auch egal!