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Autor: Betreff: Das neue Reinheitgebot -
Junior Member
Junior Member

Brauer-Tom
Beiträge: 49
Registriert: 30.1.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.2.2013 um 15:30  
Eichenzeller Reinheitsgebot von 2013
„Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Gemeinde, dass forthin überall in Eichenzell sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine metrische Maß oder eine halbe Bier für nicht mehr als 5,-Euro und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 6,- Euro derselben Währung, die halbe nicht mehr als 3,- Euro Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um 7,-Euro die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Um den Sud zu bereiten sei hiermit verfügt, dass weder fossile, noch nukleare Energie genutzt werden dürfen, vielmehr sei die Kraft der Sonne und der Gezeiten in vielfältiger Weise zum Beispiel durch Photovoltaik, Solarthermie Wasserkraft, Wind oder unbehandeltes Holz zu nutzen.
Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Und wer die Kräfte der Natur nicht zu nutzen weis dem möge die Ausübung des Brauerhandwerks verboten werden! Bescheinigt er sich doch Einfalt oder Ignoranz, beides schwere Übel so dass er besser vom Bierbrauen seine ungeschickten Finger lasse!

Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Euro teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass aus Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde, nachdem die Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land verschieden sind, zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie solches am Schluss über den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt ist.“


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Alkohol macht Dumm und gleichgültig?
Ich weis es nicht! Ist mir aber auch egal!
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Posting Freak
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Ladeberger
Beiträge: 1946
Registriert: 20.11.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.2.2013 um 15:43  
Mit welcher Absicht hast du jetzt diesen etwas schrägen Text hier eingepflegt?


[Editiert am 9.2.2013 um 15:43 von Ladeberger]



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Profil anzeigen Antwort 1
Junior Member
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Brauer-Tom
Beiträge: 49
Registriert: 30.1.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.2.2013 um 17:18  
Ich meine wie kann man von einem Reiheitgebot sprechen wenn man geichzeitig die Umwelt ruiniert.
Da habe ich den ursprungtext mal in die Gegenwart transportiert.
Man kann die Messlatte ja mal ein bisschen höher legen um sauber zu arbeiten.


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Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 2
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 9.2.2013 um 19:22  
Ich finds gut! :thumbup:
Antwort 3
       

 
  
 

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