Newbie Beiträge: 6 Registriert: 9.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.3.2013 um 12:30 |
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Hallo liebe Brauer,
Hier ist ja schon oft das Thema Hobbybrauen und Gewerbe diskutiert worde.
Vielleicht kann mir auch jemand helfen.
Wir sind eine kleine Braugemeinschaft und brauen seit einem Jahr.
Bis jetzt haben wir in einem kessel gebraut mit der Hand gerührt von Hand
geläutert usw.
Dann in 30 litereimern im Kühlschrank gelagert. Haben letztes Jahr rund
1000 Liter gemacht.
Im Moment machen wir das alles in unserem gemeinsamen Verein.
Jetzt möchten wir das ganze offiziell machen und zwar privat .
Was müssen wir alles beachten z.b:
- Kleingewerbe anmelden ( Umsatz bleibt auf Dauer unter 17500€) mit 5
Personen
-Gesundheitsamt
- Wasserprüfung der Quelle
-Haftpflichtversicherung
-BG
Eigentlich soll das alles Hobby bleiben. Wir wollen ums nur absichern und
rund 2000 Liter im Jahr verkaufen.
Vielen Dank schon mal
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Gast
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erstellt am: 9.3.2013 um 12:49 |
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Du kannst nicht einfach 5 Personen anmelden ,das wärs ja ,dann bräuchte ja
keiner mehr Arbeiter oder Angestellte, der der am wenigsten verdient meldet
ein Nebengewerbe an ,euer Brauraum sollte von aussen frei zugänglich sein
wegen Kontrollen, ausserdem musste dich beim Zoll erkundigen ,das geht dann
sein Gang ,ja Kaution hinterlegen in DT weiss ich nicht, in Franze musst du
je nach Braumenge zw 2000 € und 200000 € hinterlegen falls du mal ein
vergitetes Bier in Umlauf bringst!
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.3.2013 um 13:53 |
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Ein nicht unerhebliches Thema ist sicher die lebensrechtliche Zulassung der
Braustätte. Möglicherweise ist sogar zu berücksichtigen, ob in dem
Bebauungsplan ein Gewerbe zugelassen ist. Die Bestimmungen sind leider
nicht ganz Eindeutig, so dass anderseits aber ein gewisser Spielraum bei
den Ämtern liegt. Bsp. Fliesen: Fliesen sind direkt nicht vorgeschrieben,
aber eine einfache und gründliche Reinigungsmöglichkeit. Weiter geht es mit
Dunstabzug, Bodenabfluss, getrenntes Waschbecken zur Händewaschung etc.
Ich würde mit einem unverbindlichen Gespräch mit dem zuständigen
Ordnungsamt anfangen.
Das bezieht sich auf Deutschland, andere Länder andere Sitten.
Gruß
Matthias
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.3.2013 um 14:34 |
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Natürlich könnt Ihr 5 Personen anmelden. Das nennt sich GbR (Gesellschaft
bürgerlichen Rechts). Steuersubjekt für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
ist dann die Gesellschaft. Gewinne werden dann bei den einzelnen
Gesellschaftern versteuert...
So viel zur blassen Theorie. Aber steuerrechtliche Seite ist aufgrund des
Umfangs eh nicht wirklich maßgebend. Nur wie gesagt: Natürlich können 5 das
gleiche Gewerbe anmelden. Alles andere ist Unsinn.
Grüße
Jörg
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Antwort 3 |
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Newbie Beiträge: 6 Registriert: 9.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.3.2013 um 15:35 |
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Wenn das als gbr läuft heißt das aber nicht das es kein kleingewerbe sein
kann... Dazu muss der Umsatz nur unter 17500 liegen. Wie sieht das mit ev.
Haftung aus , kann man sich da absichern. Weiß jemand wie das mit
Quellwasser ist. Muss ich das vor jedem sud prüfen lassen.oder gibt es da
eine andere Lösung? Muss ich das Wasser überhaupt prüfen lassen?
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Antwort 4 |
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Newbie Beiträge: 4 Registriert: 24.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.3.2013 um 19:10 |
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Guten Tag
Also ich habe voriges Jahr diesen ganzen Zirkus hinter mir.
Gwebeanmeldung als Kleinbrauerei.
Baurechtlich in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich
gehandhabt.
Brauereien unter 50 000 Litern im Jahr unterliegen keinen besonderen
baurechtlichen Anforderungen mehr.
Bei Abnahme durch die Gesundheitsbehörde wurden die gleichen
Voraussetzungen verlangt, wie man bei einer Gastro Küche zugrunde legt. (
Fliesen, Bodenabfluß, Abzug bis über Dach Führung, Personaltoilette,
Gesundheitsbelehrung usw)
Die Gewerbeanmeldung muss beim zuständigen Gewerbeamt als Brauerei
erfolgen.
Weiterhin muss eine Handwerkskarte als Brauerei als nicht
zulassungspflichtiges Handwerk bei der Handwerkskammer beantragt werden. (
Kostet 120 Euro Anmeldegebühr und 160 Euro Jahresbeitrag).
Anmeldung beim Hauptzollamt ( Formulare auf Webseite Zollamt) als
gewerbliche Brauerei Ich empfehle kein Steuerlager einzurichten, sondern
lieber den vollen Biersteuersatz zu wählen. Steuerlager wahnsinnig viele
Auflagen und bei Eurer Menge nicht sinnvoll.
Nach jedem Sud Brauprotokoll abheften ( Zollamt kontrolliert) und
Steuerprotokoll ausfüllen, ans Zollamt schicken und Steuer überweisen.
Weiterhin Betriebshaftpflicht, bei Angestellten Betriebsnummer und
Anmeldung bei Sozialversicherung.
Auch beim Kleingewerbe bist Du Unternehmer und musst Dich freiwillig
versichern, also ca 320 Euro Krankenversicherung im Monat.
Da Quellwasser zur herstellung eines Lebensmittels verwendet wird, wirst Du
garantiert nicht auf teure Laboruntersuchungen verzichten können. Dies ist
bei verwendeten Wasser aus dem Netz einfacher. In welchen Abständen das
Wasser geprüft wird kann Dir bestimmt der zuständige Kontrolleur sagen.
Dann werden in regelmäßigen Abständen vom Bier Proben genommen und
entsprechend auf dem Etikett angegebenen Daten geprüft.
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Antwort 5 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.3.2013 um 19:43 |
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Nach allem was ich hier im Forum über die Gerwerbeanmeldung als Kleinbrauer
gelesen habe, würde ich mir eher den Strick nehmen...
Bei den Amis soll es aber keinen Deut besser sein. ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 6 |
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