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Autor: Betreff: Kleingewerbe anmelden
Newbie
Newbie


Beiträge: 6
Registriert: 9.3.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 9.3.2013 um 12:30  
Hallo liebe Brauer,
Hier ist ja schon oft das Thema Hobbybrauen und Gewerbe diskutiert worde.
Vielleicht kann mir auch jemand helfen.
Wir sind eine kleine Braugemeinschaft und brauen seit einem Jahr.
Bis jetzt haben wir in einem kessel gebraut mit der Hand gerührt von Hand geläutert usw.
Dann in 30 litereimern im Kühlschrank gelagert. Haben letztes Jahr rund 1000 Liter gemacht.
Im Moment machen wir das alles in unserem gemeinsamen Verein.
Jetzt möchten wir das ganze offiziell machen und zwar privat .
Was müssen wir alles beachten z.b:
- Kleingewerbe anmelden ( Umsatz bleibt auf Dauer unter 17500€) mit 5 Personen
-Gesundheitsamt
- Wasserprüfung der Quelle
-Haftpflichtversicherung
-BG
Eigentlich soll das alles Hobby bleiben. Wir wollen ums nur absichern und rund 2000 Liter im Jahr verkaufen.
Vielen Dank schon mal
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 9.3.2013 um 12:49  
Du kannst nicht einfach 5 Personen anmelden ,das wärs ja ,dann bräuchte ja keiner mehr Arbeiter oder Angestellte, der der am wenigsten verdient meldet ein Nebengewerbe an ,euer Brauraum sollte von aussen frei zugänglich sein wegen Kontrollen, ausserdem musste dich beim Zoll erkundigen ,das geht dann sein Gang ,ja Kaution hinterlegen in DT weiss ich nicht, in Franze musst du je nach Braumenge zw 2000 € und 200000 € hinterlegen falls du mal ein vergitetes Bier in Umlauf bringst!
Antwort 1
Posting Freak
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Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.3.2013 um 13:53  
Ein nicht unerhebliches Thema ist sicher die lebensrechtliche Zulassung der Braustätte. Möglicherweise ist sogar zu berücksichtigen, ob in dem Bebauungsplan ein Gewerbe zugelassen ist. Die Bestimmungen sind leider nicht ganz Eindeutig, so dass anderseits aber ein gewisser Spielraum bei den Ämtern liegt. Bsp. Fliesen: Fliesen sind direkt nicht vorgeschrieben, aber eine einfache und gründliche Reinigungsmöglichkeit. Weiter geht es mit Dunstabzug, Bodenabfluss, getrenntes Waschbecken zur Händewaschung etc.

Ich würde mit einem unverbindlichen Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsamt anfangen.

Das bezieht sich auf Deutschland, andere Länder andere Sitten.

Gruß
Matthias


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Senior Member
Senior Member


Beiträge: 118
Registriert: 1.7.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.3.2013 um 14:34  
Natürlich könnt Ihr 5 Personen anmelden. Das nennt sich GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Steuersubjekt für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ist dann die Gesellschaft. Gewinne werden dann bei den einzelnen Gesellschaftern versteuert...
So viel zur blassen Theorie. Aber steuerrechtliche Seite ist aufgrund des Umfangs eh nicht wirklich maßgebend. Nur wie gesagt: Natürlich können 5 das gleiche Gewerbe anmelden. Alles andere ist Unsinn.

Grüße
Jörg
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Newbie
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Beiträge: 6
Registriert: 9.3.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 9.3.2013 um 15:35  
Wenn das als gbr läuft heißt das aber nicht das es kein kleingewerbe sein kann... Dazu muss der Umsatz nur unter 17500 liegen. Wie sieht das mit ev. Haftung aus , kann man sich da absichern. Weiß jemand wie das mit Quellwasser ist. Muss ich das vor jedem sud prüfen lassen.oder gibt es da eine andere Lösung? Muss ich das Wasser überhaupt prüfen lassen?
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kuechenmeister
Beiträge: 4
Registriert: 24.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.3.2013 um 19:10  
Guten Tag
Also ich habe voriges Jahr diesen ganzen Zirkus hinter mir.
Gwebeanmeldung als Kleinbrauerei.
Baurechtlich in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Brauereien unter 50 000 Litern im Jahr unterliegen keinen besonderen baurechtlichen Anforderungen mehr.
Bei Abnahme durch die Gesundheitsbehörde wurden die gleichen Voraussetzungen verlangt, wie man bei einer Gastro Küche zugrunde legt. ( Fliesen, Bodenabfluß, Abzug bis über Dach Führung, Personaltoilette, Gesundheitsbelehrung usw)
Die Gewerbeanmeldung muss beim zuständigen Gewerbeamt als Brauerei erfolgen.
Weiterhin muss eine Handwerkskarte als Brauerei als nicht zulassungspflichtiges Handwerk bei der Handwerkskammer beantragt werden. ( Kostet 120 Euro Anmeldegebühr und 160 Euro Jahresbeitrag).
Anmeldung beim Hauptzollamt ( Formulare auf Webseite Zollamt) als gewerbliche Brauerei Ich empfehle kein Steuerlager einzurichten, sondern lieber den vollen Biersteuersatz zu wählen. Steuerlager wahnsinnig viele Auflagen und bei Eurer Menge nicht sinnvoll.
Nach jedem Sud Brauprotokoll abheften ( Zollamt kontrolliert) und Steuerprotokoll ausfüllen, ans Zollamt schicken und Steuer überweisen.
Weiterhin Betriebshaftpflicht, bei Angestellten Betriebsnummer und Anmeldung bei Sozialversicherung.
Auch beim Kleingewerbe bist Du Unternehmer und musst Dich freiwillig versichern, also ca 320 Euro Krankenversicherung im Monat.
Da Quellwasser zur herstellung eines Lebensmittels verwendet wird, wirst Du garantiert nicht auf teure Laboruntersuchungen verzichten können. Dies ist bei verwendeten Wasser aus dem Netz einfacher. In welchen Abständen das Wasser geprüft wird kann Dir bestimmt der zuständige Kontrolleur sagen.
Dann werden in regelmäßigen Abständen vom Bier Proben genommen und entsprechend auf dem Etikett angegebenen Daten geprüft.
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Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.3.2013 um 19:43  
Nach allem was ich hier im Forum über die Gerwerbeanmeldung als Kleinbrauer gelesen habe, würde ich mir eher den Strick nehmen... :( Bei den Amis soll es aber keinen Deut besser sein.


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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