Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

     
Autor: Betreff: Brauverein gründen???
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 505
Registriert: 30.4.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 13:06  
hallo zusammen,

wir sind beim brauen meistens zu zweit.
da ich einen garten und den passenden raum habe brauen wir immer bei mir.
jetzt das problem, wir dürfen jetzt im jahr nur die 200 liter brauen, da das ganze nur auf mich angemeldet werden kann wegen des wohnsitzes (sagt unser zollamt).

weis jemand ob man einfach einen brauverein gründen kann mit vereinsheim in dem man dann genemigt brauen kann ?

ciao

frank
Profil anzeigen Homepage besuchen
Posting Freak
Posting Freak

gnadle
Beiträge: 1090
Registriert: 14.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 13:26  

Zitat:
jetzt das problem, wir dürfen jetzt im jahr nur die 200 liter brauen, da das ganze nur auf mich angemeldet werden kann wegen des wohnsitzes (sagt unser zollamt)

Das wäre mir neu, dass man nur 200 Liter brauen darf. Man darf sehr wohl mehr brauen, muss allerding dann eine Biersteuererklärung abgeben und ebenfalls Biersteuer zahlen. Das wir aber im Bereich von einigen 10 Euro pro Jahr liegen. Da die Zollämter durch diese "grossen" Steuereinnahmen natürlich viel mehr Aufwand als Ertrag haben, machen die das natürlich nicht gerne, und versuchen vielleicht deshalb dir mehr als 200 Liter auszureden.

Übrigend spielt es keine Rolle, ab du privat oder als Verein braust. Im Gegenteil. Für die "Erwachsenenbildung" gibt es meines Wissens nach die 200 L Befreiung nicht.


____________________
Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy." (Benjamin Franklin)
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 1
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 505
Registriert: 30.4.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 13:49  
war vieleicht ein bischen falsch ausgedrückt ich meinte 200liter steuerfrei brauen natürlich
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Member
Member


Beiträge: 63
Registriert: 12.1.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
smilies/question.gif erstellt am: 25.7.2005 um 14:23  
Verstehe das Problem gar nicht???

Brau doch einfach mehr als 200 Liter und gib den "Überschuß" nicht beim Zoll an!
Es kann doch so oder so kein Mensch nachweisen, wieviel Liter Du schon gebraut hast im Jahr...so lang Du es nicht jedem auf die Nase bindest :cool:

gut sud,
foxsoft
Profil anzeigen Antwort 3
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 505
Registriert: 30.4.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 14:28  
das wiederrum hat unser zollamt nicht zugelassen.
die sagen das der brauort mit dem wohnsitz gleich sein muss.

desweiteren wie wird das bei euch gehandhabt? einmal muss ich nur ne meldung für das ganze jahr abgeben ein anderes mal (anderer sachbearbeiter) muss ich vor jedem brauen (auch eine stunde genügt) anmelden, wiederum ei anderer sagt ich muss mind. 3 arbeitstage zuvor anmelden.

bei mir ist die verwirung total komplett.

ich melde im moment jeden sud dann 5 tage im vorraus an (so bin ich dann wenigstens auf der sicheren seite)
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
Posting Freak
Posting Freak

gnadle
Beiträge: 1090
Registriert: 14.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 14:36  

Zitat:
...einmal muss ich nur ne meldung für das ganze jahr abgeben ein anderes mal (anderer sachbearbeiter) muss ich vor jedem brauen (auch eine stunde genügt) anmelden, wiederum ei anderer sagt ich muss mind. 3 arbeitstage zuvor anmelden.

Genau so ist es. Leider !!! Du bist also alleine von DEINEM Sachbearbeiter abhängig.


____________________
Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy." (Benjamin Franklin)
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 5
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 505
Registriert: 30.4.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 14:47  
@foxsoft

hab leute die mir schonmal als ich auf dem gelände unserer siedlergemeinschaft gebraut habe den zoll auf den hals gehetzt haben und untersucht wurde ob das jetzt schwarzbrauen ist oder nicht.
auf solche experimente hab ich mich noch nie eingelassen (war an dem tag auch mein glück)
nebenbei bemerkt hatten die jungs vom ordnungsamt die da waren überhaupt keine ahnung von der sache. wollten die mich dazu nötigen ihnen ein bier von mir zu verkaufen :D bzw. wenn nicht jetzt dann am abend wenn das bier das ich zu dem zeit am brauen war fertig ist :D :D :D wenn das so schnell gehen würde :)
ausserdem wollten sie auf ebay kucken ob ich dort mein bier verkaufe (wer soll das bezahlen können?) bei der arbeit
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 6
Posting Freak
Posting Freak

ughi
Beiträge: 833
Registriert: 6.4.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 15:17  
Also ich melde einmal im Jahr der Form halber an.... Jeden einzelnen Sud nicht. Hab deswegen auch noch keine Probleme bekommen. Vermutlich sind die Sachbearbeiter froh, wenn man sich einfach nich meldet.
Wie Foxsoft sagte, man muss ja nich gleich jedem auf die Nase binden wie viel man braut, wer kann einem das schon nachhalten? Ja ok, die können deine Brauanlage begutachten und dann entscheiden wie viel Kapazitäten du theoretisch hast, aber hallo? Für so eine Kontrolle wäre doch sowieso kein Geld da.

Offensichtlich ist ja, das das ein Minusgeschäft für den Staat ist, Schließlich kostet das Personal und Porto, nur um den Daumen auf einer handvoll Hobbybrauer zu haben, an denen der Staat eh nichts bzw. nicht viel verdienen würde. Ich jedenfalls komme so gerade an die 200Liter heran im Jahr, und das ists auch.


____________________
Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 7
Newbie
Newbie


Beiträge: 5
Registriert: 20.6.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 17:41  
Hallo FUH

Zitat:
das wiederrum hat unser zollamt nicht zugelassen.
die sagen das der brauort mit dem wohnsitz gleich sein muss.


ich bin kein Jurist, aber ich kann im Gesetz keine Formulierung erkennen aus der die Forderung Brauort = Wohnort hervorgehen würde. Ich denke das die Auskunft des Zollamts falsch ist. Lass Dir doch mal den Paragraphen und das Gesetz bzw. die Verordnung nennen, aus dem Dein Sachbearbeiter das heraus liest.

ihe
Profil anzeigen Antwort 8
Posting Freak
Posting Freak

HopfenTrader
Beiträge: 695
Registriert: 12.1.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.7.2005 um 18:59  
Sehe ich auch so. Nur weil man braut, muß man sich jawohl nicht gleich ne ganze Brauerei zusammenstellen. Vorallem, wenn ihr dafür zusammengeschmissen habt.

Wenn ich den Führerschein mache, darf ich auch jedes Auto fahren, auch wenns mir nicht gehört (außer ich habs geklaut ;) ).

Aber bei den Mengen unnützer Gesetze verliert sogar ein Chamäleon den durchblick. Da kann ich verstehen, das selbst ein Staatsdiener irrt.


Gruß
Mirko


Edit:
Da fällt mir noch ein, das es sein kann das es als Schaubrauen läuft. So hättest du kein freies Kontingent, sondern müsstest ab den ersten Tropfen latzen.


[Editiert am 25/7/2005 von HopfenTrader]


____________________
Image Hosted by ImageShack.us
Profil anzeigen Antwort 9
       

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum