Ich habe da mal etwas gefunden:
Die schwierige Rohstofflage zwang die DDR vom Reinheitsgebot abzurücken,
welches in Deutschland über Jahrhunderte nur die Verwendung von Malz,
Hopfen, Hefe und Wasser zum Bierbrauen versah. Dass sich die DDR vom
Reinheitsgebot lösen musste, geschah aus der Not heraus. In den Technischen
Güte- und Liefervorschriften der DDR, kurz TGL, wurde genau geregelt,
welche Zusatzstoffe in der DDR zum Brauen zugelassen waren. Die für die
DDR-Brauwirtschaft geltende TGL 7764 galt bis zur Wende am 3. Oktober 1990.
Zugelassen waren Zusatzstoffe wie Gerstenrohfrucht, Reisgrieß, Maisgrieß,
Zucker, Stärkecouleur, Natriumsacharin, Pepsinkonzentrat, Milchsäure, Salz,
Tannin, Kieselgelpräparate und Ascorbinsäure. Dieses Dokument enthielt über
die erlaubten Zusatzstoffe hinaus auch noch Vorschriften über die
Bezeichnungen, die chemisch-physikalischen Merkmale, die Verpackung und
Kennzeichnung, die Größe der Bieretiketten und deren Farbe.
Natürlich gab es auch "Edelbiersorten" in der DDR, allen voran Radeberger.
Selten gab es diese Biere im freien Verkauf. Auch die Wernesgrüner Brauerei
hatte Erfolg im Export. Diese Brauereien brauten weiterhin, trotz
Rohstoffmangels, nach dem Reinheitsgebot. Viele Medaillen erhielt das
Radeberger Pilsner zu DDR-Zeiten für seine hohe Qualität.
Deutsches Pilsator: in der DDR nach TGL 7764 hergestellte helle Sorte
Vollbier mit vollem, edelbitterem Geschmack und strohgelber Farbe sowie
guter Schaumhaltigkeit. Zur Erzielung einer hohen Qualität wird Deutsches
Pilsator vor der Auslieferung 30 bis 50 Tage abgelagert. Der
Stammwürzegehalt beträgt 12,0 bis 12,5 %. Die Mindesthaltbarkeit bei
Einhaltung der Lagerbedingungen beträgt ohne Bodensatz und Trübung 18 Tage.
Günstige Trinktemperatur 8 bis 10 °C.
Quelle: www.ddr-brauwesen.de
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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)