Hallo Braugemeinde,
Die Rastzeiten bestimmen ja auch den Charakter des Bieres und haben
Einfluss auf Körper, Restsüsse ect.
Wenn ich nun z.B. die Maltoserast,für 30 Min. auf 63°C festlege,dann
beginnen die Enzyme ja bereits bei ca. 60°C zu arbeiten. Kann ich deshalb
die Rastzeit bereits ab erreichen der 60°C rechnen? Bei der
Verzuckerrungsrast,stellt sich mir die selbe Frage.
Wenn also die Rastzeit erst ab 63°C läuft,dann verlängert man doch auch
die Rastzeit,da ja die Enzyme bereits während der Aufheitzzeit zwischen 60
und 63°C arbeiten.
Denke ich um die Ecke?
Servus Hans
____________________
Der Weg ist das Ziel