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Autor: Betreff: Hobbybrauen nur im eigenen Haus
Senior Member
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BrauBaer
Beiträge: 122
Registriert: 19.2.2005
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Geschlecht: männlich
smilies/sad.gif erstellt am: 9.9.2005 um 08:50  
Tach alle zusammen

heute morgen habe ich mal mit meinem Zollbeamten telefoniert um ihn zu fragen, ob es vielleicht möglich wäre in einem Museeum für historische Landmaschienen ein schaubrauen zu veranstalten.

"Leider ist das nicht möglich, da ich dann ja kein hausbrauer mehr wäre" war seine Antwort.

Schon komisch was wir als Erfinder des Reinheitsgebot uns einfallen lassen, damit unser Gerstentrunk nicht durch illegale Machenschaften in ein schlechtes Licht gerückt wird ;)

Der nette Beamte schlug vor, dass das Museeum sich an ihn wendet und ihn das Vorhaben schildert und dann wollte er mal sehen was er machen kann. Er klang schon echt bemüht und fair.

Der gute Mann kann ja auch nichts dafür aber er muss seinen Job ja machen und diese Gesetze hat er ja nicht erfunden.

mfG
Der BrauBär


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Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean. (Isaac Newton)
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Al
Beiträge: 697
Registriert: 11.12.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.9.2005 um 09:11  
Versuch's mal hiermit: BierStV § 2 (1) Satz 2:
"Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
Ist meiner Meinung nach ein ähnlich gearteter Fall. Schaubrauen findet doch hier und da statt, zum Beispiel *immer* bei den HHBT. Die Sude sind angemeldet, also scheint es da Möglichkeiten zu geben. Allerdings gibt's da - wie auch für Braukurse - keine Steuerbefreiung.

Gruß, Alex.
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raehmle
Beiträge: 378
Registriert: 10.12.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.9.2005 um 09:11  
Servus zusammen,

man darf auch im Gemeindebrauhaus Hausbrauen.
Evtl. kann man das Museum für einen Nachmittag als Gemeindebrauhaus anmelden ;) Keine Ahnung, wie aufwendig/bürokratisch das ist.

Aber Spaß beiseite, ich bezweifle, dass der Zöllner da so richtig liegt. Es gibt im Netz diverse Angebote von Leuten, die dich besuchen kommen und ein Schaubrauen veranstalten. Das können die auch irgendwo auf dem freien Feld machen, müssen es halt nur anmelden - und das läuft dann soweit mir bekannt ist immernoch unter Hausbrauen. Das Kriterium dafür ist ja letztlich nur, dass Du das Erzeugnis nicht großartig verkaufen darst. Dem Staat ansich sollte es ja Wurscht sein, ob ich mein Bier auf dem Klo, im Keller, auf dem Balkon oder in einem Museeum braue - solange er deshalt keine finanziellen Einbußen hinnehmen muss.

Evtl. nochmal ein anderes Zollamt anrufen.


Gruß,
Rähmle


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http://fabier.de
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Moderator
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Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
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red_folder.gif erstellt am: 9.9.2005 um 11:22  
Hmm, nach diesem:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/h0 _biersteuer/j0_besonderheiten_bier/
ist Schaubrauen generell anzumelden. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die anfallende Steuer <5 Euro beträgt.

Ich schätze, die dort gebraute Menge wird auch entsprechend nicht von Deinem Freikontingent abgezogen, da es ja ein anderer Brauort ist, bzw. ja ein ganz anderer Vorgang. Wie schon der Beamte meinte, wendet sich vielleicht am besten das Museum direkt ans Zollamt.
"Schwarz" würde ich nicht riskieren, bei so öffentlichen Veranstaltungen hats immer auch ein paar Superkorrekte mit dabei... :exclam:

Wieviel Bier man "für weniger als 5 Euro Steuer" herstellen kann?

Gruß, Uwe
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Al
Beiträge: 697
Registriert: 11.12.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.9.2005 um 12:07  
Hallo Uwe,

genau das hatte ich neulich erst gelesen, aber nicht mehr gefunden.

Zitat:
Wieviel Bier man "für weniger als 5 Euro Steuer" herstellen kann?


94 Liter mit 12-12,9°P, 103 Liter mit 11-11,9°P beim ermäßigten Steuersatz (56% von 0,787€ pro hl und °P)

Gruß, Alex.
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 10.9.2005 um 11:46  
hallo Gemeinde,

mir stellt sich im Moment eine etwas anders gelagerte Problematik:

Ich bin ja gehalten meine Sude eine Woche vor dem Brauen anzumelden, mein Hauptzollamt besteht darauf mit dem Argument, man müsse ja meine Angaben kontrollieren können.
Da ich mein Freikontigent bis auf den Milliliter ausnutze, will ich auch meine vergeigten Sude wieder gut geschrieben bekommen.
Gut, bisher waren es nicht viele, aber zu verschenken habe ich auchnichts.
Deshalb beabsichtige ich beim nächsten vergeigten Sud dem HZA mitzuteilen, dass ich beabsichtige, den am xx.xx.xxxx angemeldeten Sud am kommenden xx.xx.xxxx zu vernichten.

Bin mal auf die Reaktion gespannt.
Antwort 5
Posting Freak
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Malte
Beiträge: 1542
Registriert: 16.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.9.2005 um 12:44  
Hi Heavy!

Ich muss meine Sude auch anmelden, aber das hat ja noch nichts mit der Steuer zu tun. Ich gebe immer den Soll-Wert des Bieres an. Den tatsächlichen Ist-Wert trage ich nach der Abfüllung in meine Biersteuer-Datei ein. Dabei messe ich erst das Gewicht des vollen Fasses und Spindele das Bier. Daraus errechne ich die Menge in Liter. Nach dem Abfüllen trage ich die Abgefüllte Menge ein und den gemessenen Schwand, also alles, was in den Gully gegangen ist. Aus den Daten errechnet mir die Datei dann die "in meinem Hals" verschwundene (zu versteuernde) Biermenge und die Gesammtsteuermenge dieses Sudes sowie die fällige Biersteuer. Wenn ich über 2 hekto bin meldet mir das Programm die dann fällige Biersteuer, die dann seperat aufgeschrieben wird.

Ist Steuer fällig, dann muss ich nach dem Produktionsende, also der Abfüllung diese per Formular melden und entrichten. Die Voranmeldungen sind nur wegen der besseren Kontrolle gedacht. Da kann dann mal jemand vorbeischauen, und wenn man 20l Sude anmeldet und dann 100l braut gibt's Ärger.

Meine Excel-Datei wird wohl jeden Steurbeamten zufriedenstellen!

Gruß Malte


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"Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Rosebud
Beiträge: 658
Registriert: 3.2.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.9.2005 um 17:15  
@ Malte

Könntest Du denn deine Excel-Datei der hobbyrauenden Allgemeinheit zur Verfügungs tellen? :question: Oder zumindest mir per mail zuschicken? Ich würde mcih sehr freuen, da sich meine "Läuterruhe" in den nächsten Wochen ENDLICH dem Ende neigt und ich wieder voll einmaischen werde :redhead:


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Haus- und Hobbybrauertage 2014 in Willich
http://www.hhbt2014.de
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BrauBaer
Beiträge: 122
Registriert: 19.2.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.9.2005 um 10:44  
Hallöchen

ich glaube, das ihr Recht habt. Der Zollmann liegt doch falsch.

Eigentlich könnte es ihm wirklich egal sein ob ich nun hier oder dort braue es ist ja wirklich nur für den Eigenverzehr. :)

Aber es gibt ja für alles Regeln in Deutschland und somit ja auch eine klare Ansage vom Zoll über das Schaubrauen:

Zitat:

Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle Veranstaltungen wie Dorffeste, Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in Seminaren zur Erwachsenenbildung ist nicht steuerfrei. Der Hersteller hat dem Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und Menge der beabsichtigten Bierherstellung anzuzeigen. Nach Mitteilung der Bemessungsgrundlagen für die Biersteuer durch das Hauptzollamt hat der Hersteller unverzüglich eine Steuererklärung über Menge und Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres abzugeben. Beträgt die Biersteuer hierbei weniger als 5,00 EUR, muss keine Steuererklärung abgegeben werden.


§ 3 Abs. 3 BierStG i.V.m. § 2 BierStV
und demnach muss ich den Sud anmelden und versteuern. Bleibt dabei die Steuer unter 5,00Euro so brauche ich keine Steuererklärung zu machen und kann dem Zoll die Steuer einfach so zukommen lassen.

Bei meinem Vorhaben:
20 Liter Altbier mit ca 13°Plato und dem verminderten Steuersatz von 56% macht das für mich:

13*0,787*0,56*0,2=1,145872 ~ 1,15Euro

Somit ist die Sache doch ganz klar oder. OK vielleicht wollte der Zollmann auch nett sein und nach einer Möglichkeit suche, dei Biersteuer zu sparen aber es ist ja festgelegt, dass beim Schaubrauen Steuern anfallen.

mfG
Der
BrauBär


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