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Autor: Betreff: Darf ein Koch Bier brauen und ausschenken?
Senior Member
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Beiträge: 403
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.7.2013 um 20:42  
Moin,

da mir die Suche nicht so recht weitergeholfen hat hier meine Frage:

Darf ein Koch in seinem Restaurant Bier brauen und dieses im Restaurant auch ausschenken? Natürlich offiziell mit allem steuerlichen drum und dran.

Oder anders herum gefragt, gibt es hier eine Berufsbeschränkung wie z.B. den Meisterbrief im Handwerk? Es geht nicht um eine Brauerei im eigentlichenen Sinn sondern mehr um ein kleines "Extra" auf der Speisekarte - vielleicht 50l im Monat.

Vielen Dank!
t....


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"...ihre Väter kannten nur Bier, und das ist das Getränk, das für unser Klima paßt." Der Alte Fritz
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.7.2013 um 20:46  
Der Meisterzwang im Brauerhandwerk wurde abgeschafft. Also wenn alle Hygieneauflagen erfüllt sind steht dem nichts im Weg.

Jan
Profil anzeigen Antwort 1
Junior Member
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bubbel
Beiträge: 17
Registriert: 17.1.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.7.2013 um 21:06  
Hallo
Ganz so ist es nicht.
Es muss bei der Handwerkskammer eine Handwerkskarte beantragt für ein nicht genehmigungspflichtiges Handwerk.
Es besteht zwar kein meisterzwang mehr aber der bürokratische Weg ist schon nicht ohne.
Kostet 120 Euro plus 160 Euro Jahresbeitrag.
Die gebraute Menge ist nicht entscheidend sondern es muss ein Gewerbe als Brauerei angemeldet werden.
Dann entscheidet das Bauamt und das Amt für Immissionsschutz ob eine Brauerei da sein darf.
Das Zollrechtliche ist eine Sache für sich.
Da muss ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden und von dort auch genehmigt werden.
Dann bei jedem Sud ist die zuständige Steuer zu zahlen.
Dann kommt das gesundheitsamt ins Spiel.
Probenentnahme des Bieres und ab damit ins Labor.
Die Werte auf dem Etikett müssen mit dem Bier übereinstimmen.
Weiterhin die hygienischen Anforderungen wie gehabt in der Gastronomie.
Profil anzeigen Antwort 2
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.7.2013 um 21:09  

Zitat:
Probenentnahme des Bieres und ab damit ins Labor.


Das habe ich im Bereich der Klein- und Gasthausbrauereien noch nie erlebt.

Jan
Profil anzeigen Antwort 3
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Alt-Phex
Beiträge: 854
Registriert: 1.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.7.2013 um 21:45  
Das wird sicherlich von Bundesland zu Bundesland anders gehandthabt.
Genauso wie die Zollämter überall anders verfahren.

Der Koch muss sich also direkt vor Ort mit den für ihn zuständigen
Behörden auseinander setzen. Wird garantiert viel Papierkram und
viel Lauferei - Für 50L/Monat rechnet sich das ganz sicher nicht.

Grundsätzlich darf er das, wie JanBr schon sagte - man muss nicht
mehr vom Fach sein.

50L - Das sauf ich dir ja allein im Monat weg :o


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Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.8.2013 um 08:09  

Zitat:
Das wird sicherlich von Bundesland zu Bundesland anders gehandthabt.
Genauso wie die Zollämter überall anders verfahren.

:goodpost:

Genauso ist es und das sollten sich so einige Vorschnellratgeber zu Herzen nehmen. Das ist nicht böse gemeint, aber neben der grundsätzlichen Bundesrechtslage gibt es noch Landes- und sogar Kommunalrecht und selbst die einzelnen Behörden können anders entscheiden.

Zitat:
... also direkt vor Ort mit den für ihn zuständigen
Behörden auseinander setzen


Das ist sicher der beste aller Ratschläge.

Aber bitte, bitte wenn möglich auch die Ergebnisse hier publik machen. Solche Anfragen haben wir immer wieder, aber oft gibt es dann keine weiteren Infos zum Projekt, was ich sehr schade finde.

Matthias


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Senior Member
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Denver
Beiträge: 360
Registriert: 11.10.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.8.2013 um 11:20  
Aaaabo :-)


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Lockerflockig bleiben und alles ist tutti!
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 6
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bubbel
Beiträge: 17
Registriert: 17.1.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.8.2013 um 20:00  
Ja kann sein dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.
In Thüringen ist es halt so, war schon ganz schön nervig.
Profil anzeigen Antwort 7
       

 
  
 

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