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Autor: Betreff: Bierverkauf (die xte)
Senior Member
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litschauer
Beiträge: 310
Registriert: 30.7.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 18.8.2013 um 20:16  
Sehr geehrtes Forum,

Trotz intensiver Forumsuche bin ich leider noch nicht auf einen grünen Zweig gekommen.

Welche Auflagen muss ich beachten um meine Bier-Produkte an Sommerwochenden je nach Lust und Laune auf dem örtlichen Bauernmarkt feilbieten zu können? Reicht es wenn ich mich als Nebenerwerbsbauer registriere oder muss ich auch anderes beachten? Geplante Menge sind max. 10 Flaschen Bier pro Woche wenn es gut läuft :D

Bin aus Österreich falls dies als Info wichtig ist :)

Vielen Dank im Vorraus

mfg Andi


[Editiert am 18.8.2013 um 20:16 von litschauer]
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Posting Freak
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mibi-xxl
Beiträge: 856
Registriert: 22.2.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.8.2013 um 20:27  
Ich gehe mal davon aus, daß auch in Österreich der Zoll die erste Anlaufstelle für so ein Vorhaben ist.
Näheres müssten deine Landsleute in diesem Forum wissen.
Weiter kann ich dir da leider nicht helfen.


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Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 1
Posting Freak
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Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.8.2013 um 20:39  
Der Zoll ist für die Biersteuer zuständig, mehr aber auch nicht.
Mit Auflagen zur Erzeugung bzw. Veräußerung haben die nix zu tun.

Antwort die Xte...... Geh zu Deinem Ordnungsamt, Stadtverwaltung oder was auch immer und klär das vor Ort.

Pauschal und schon gar nicht konkret/fundiert kann Dir das hier im Forum sicher niemand beantworten,
da die Behörden überall gewisse Ermessensspielräume haben und entsprechend ausgelegt werden.

Edith meint: Das ist in Austria sicher nicht anders als in unserer Bananenrepublik.


[Editiert am 18.8.2013 um 20:44 von Waconia]



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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 19.8.2013 um 07:11  
Genau an dieser Frage habe ich mir und auch schon viele andere Brauseelen die Zähne ausgebissen. Und auch in Zukunft wird das wohl so bleiben .... :thumbdown:

Keiner kann und will eine verbindliche Antwort liefern - ist auch irgendwie verständlich.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass leider auch die jeweiligen Ämter "nur" für sich schauen. Das unterstützt uns auch nicht wirklich.
Letztendlich muss jeder für sich selber erfahren und rausfinden, was wirklich zu erledigen ist, dass man sich auf sicherem Terrain befindet. Es bleibt also nur das mühsame abklappern sämtlicher Stellen ...

Ich bin soweit gegangen, und habe offiziell einen kleinen Betrieb gegründet, mit entsprechender Bewilligung, Versicherungen und Registrierungen.
Aber es hat sich auf jeden Fall bezahlt gemacht - ich kann so mit meinem Bier nahezu tun und lassen wie ich will. :thumbup:

Genau wegen dieser Thematik habe ich auf meiner Homepage ein par Hinweise platziert - aber natürlich auch unverbindlich ...

Liebe Grüsse
Tinu
Antwort 3
Senior Member
Senior Member

ehwo
Beiträge: 208
Registriert: 23.7.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.8.2013 um 07:50  
Servus!

Also bei 10 Flaschen Bier pro Woche fällst du unter den Liebhaberei-Paragraphen, das heißt eine Gewinnabsicht ist dir so nicht nachzuweisen.
Wobei ich bin kein Steuerfachmann, aber ich begründe meine "Verkäufe" so.

lg ehwo


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A Bia
in da fria
schodt nia
kimmt ma fia
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 4
       

 
  
 

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