Moin,
danke Volker, dass du dazu noch mal Stellung beziehst. Mir ging es ja
keineswegs darum per se gegen das RHG zu wettern, sondern einfach mal einen
kurzen rechtshistorischen Abriss zu liefern, in dem auch die Hintergründe
und Motivationen beteiligter Gruppen deutlich werden.
Dachte, dies seien nun wirklich mal neue Infos für den dem Thema geneigten
Leser.
Das RGH als lebensmittelrechtliche Maxime ist ja im Grundsatz lobenswert
und sicherlich auch insoweit, wie es Sinn macht erhaltenswert. Für mich
persönlich muss auch nicht auf der Falsche Bier stehen, wenn es aufgrund
der Zutaten nicht dem RHG entspricht, soweit ich weiß, dass sich in der
Falsche ein lecker Tröpfchen verbirgt.
Ich sehe nur, dass sich durch das engstirnige Festhalten am - heutzutage ja
auch nicht so streng genommenen - RHG die Brauerlobby ins eigenen Knie
schießt.
____________________
Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!