Senior Member Beiträge: 252 Registriert: 2.12.2004 Status: Offline
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erstellt am: 5.10.2005 um 10:31 |
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Moin,
das hier habe ich gerade im Netz gefunden.
Kann das jemand so verifizieren ???
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Anlage B Abschnitt 1 der HwO gültig seit 01.01.2004 Mit der
Handwerksnovelle 2003
wurden 53 Handwerke vom Meisterzwang befreit. Die darin
verzeichneten Handwerke können nun auch ohne Meisterbrief und ohne
Gesellenbrief !!!!!
selbständig ausgeübt werden.
Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung - Zulassungsfreie
Handwerke:
27. Raumausstatter
28. Müller
29. Brauer und Mälzer
30. Weinküfer
Also: "JEDER" darf mälzen und brauen.
2) Wenn das Bier verkauft werden soll muss
ein Gewerbe angemeldet werden und es ist der
Handwerkskammer zu melden.
3) Solange es sich um einen Familienbetrieb handelt
( also keine zusätzlichen Arbeitnehmer) ist
KEINE TÜV-Zulassung der Brauanlage nötig.
4) Feuerungsanlagen (ich denke da an
Gasbrenner) unterliegen NICHT der Aufsicht
des Bezirksschornsteinfegers, da es sich hier
um Prozesswärme handelt.
Eine Zündsicherung sollten sie natürlich haben.
5) Ansonsten ist der Bau einer Brauerei
natürlich weiterhin dem Zollamt und den
Baubehörden zu melden.
Darf ich Bier auch im Faß oder in der Flasche verkaufen?
Bier im Siphon oder in der Kanne als quasi “offenes Bier”
darf immer verkauft werden. Im Faß nur mit
Einschränkungen. Hier ist zu prüfen, ob der Verkauf einen
Getränkehandel darstellt. Dieser Teilbereich
des Handels benötigt eine eigene Gewerbeberechtigung.
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Gruß
BBF
____________________ Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier
daraus !
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Senior Member Beiträge: 360 Registriert: 18.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2005 um 11:06 |
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Nicht JEDER darf als selbstständiger Brauer arbeiten und damit Geld
verdienen.
Die Handwerksordnung wurde nur gelockert und es gibt Möglichkeiten einen
Betrieb zu übernehmen oder neuzugründen, wenn man einschlägige Erfahrungen
mit diesem Beruf hat.
Einschlägige Erfahrungen sind jedoch sehr weit dehnbar. Wenn jemand in
einer Brauerrei als Geselle arbeitet, dieses schon 10 oder 20 Jahre, kann,
da er ja einschlägige Berufserfahrung hat, darauf spekulieren den
Ursprungsbetrieb im Rahmen einer Betriebübernahme weiterzuführen. Dann ist
kein Meister mehr erforderlich.
Bis es soweit kommt vergeht aber viel, viel Zeit mit der Handwerkskammer
und anderen Braumeistern.
Ich kenne mehrere Betriebsübernahmen von Malern und Elektrikern durch die
Gesellen. Es ist ein riesen Spektakel. Und in80% der Fälle klappts nicht,
weil irgendwelche Vorraussetzungen fehlen.
Im Brauereiwesen glaube ich nicht das sowas klappt.
Bis dahin
Marco
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 5.10.2005 um 11:42 |
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@nordhorn
Das stimmt so nicht! Jeder kann Brauer werden und Bier verkaufen. Ich kenne
einen, der hat vor einem halben Jahr eine Brauerei aufgemacht und der ist
Vermessungsingeneur. Man muß also keine "einschlägigen Erfahrungen" haben.
Gewerbeanmeldung war problemlos.
Sven
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 1090 Registriert: 14.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2005 um 12:51 |
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Zitat: | Gewerbeanmeldung war
problemlos. |
Das stimmt. Die Anmeldung ist kein
Problem. Es sind aber, insbesonders anlagentechnische und räumliche
Voraussetzungen zu erfüllen, die einerseits vom Zoll und dem
Wirtschaftskontrolldienst überprüft und abgesegnet werden müssen. ____________________ Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy."
(Benjamin Franklin)
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 5.10.2005 um 16:56 |
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@gnadle
Was ist ein Wirtschaftskontrolldienst? Noch nie von sowas gehört.
Hygiene, Bauaufsichtsbehörde, Brandschutzkunde, Gewerbeamt und Zoll kommen
eigentlich, wenn Du eine Brauerei eröffnen willst. Von dem o.g.noch nie was
gehört.
Sven
[Editiert am 5/10/2005 von Heinzelmannbraeu]
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Antwort 4 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 29.8.2005 Status: Offline
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erstellt am: 5.10.2005 um 19:30 |
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hallo,
ich kenne auch einen Vermessungsingeneur, welcher in der von Nähe von
Dresden in Brauerei betreiben will. Er hat ganz schön zu kämpfen mit den
Behörden.
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Antwort 5 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2005 um 20:10 |
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N´ Abend
Also es ist in Deutschland so geregelt, dass du zumindest nicht Brauer
gelernt haben musst, um eine Brauerei zu betreiben. Ich habe einen
Bekannten, der hat ein Brauhaus gepachtet und braut dort selbst. Da war das
auch kein Problem. Er hat nur die Auflage gemacht bekommen, dass er sein
Bier nicht "über die Straße verkaufen darf", was bedeutet, er darf es zwar
innerhalb des Lokals ausschenken, aber nicht in Flaschen oder Fässer
ausserhalb der Gaststätte verkaufen.
Jetzt ist es allerdings auf der anderen Seite auch so, dass im
Behördenwesen ein Brauhaus so annerkannt wird: Es handelt sich dabei um
eine Brauerei, um die herum mehr oder weniger zufällig eine Gaststätte
gebaut wurde und die Brauerei hat ihr Einverständnis gegeben, das ganze
Gebilde nach der Brauerei, Brauhaus, zu nennen.
Es gibt nämlich Brauhäuser, da haben Küche, Service und Brauerei jeweils
eigene Pächter/Eigentümer, die dann ihre jeweiligen Dienstleistungen an die
anderen Pächter/Eigentümer, verkaufen. Macht dahingehend Sinn, dass die
Brauerei auch nach außen so viel verkaufen kann, wie sie möchte und der
Erlös daraus behält der Brauer. Wenn alles unter einem Pächter zusammen
läuft, würde dieses Geld in den Gesamtumsatz einfließen, was ja nicht im
Sinne des Brauers sein kann.
Meine persönliche Meinung geht dahin, dass Nicht-Brauer zwar Brauhäuser,
also keinen Straßenverkauf betreiben, können, jedoch keine Brauerei, die
"nur" vom Straßenverkauf lebt. Ansonsten würde sich ja jeder Brauer, also
auch ich fragen, warum er ne Arschteure Ausbildung macht, wenn ein paar
Jahre oder Monate dazu ausreichen. Und ich denke der Gesetzgeber ist klug
genug, dass so zu Regeln.Ist meine Meinung.
m.f.G. Jon
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 105 Registriert: 7.10.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2005 um 20:34 |
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Hi Leute,
man kann nach der Novellierung der HWO auch als Nichtbrauer eine Brauerei
anmelden.
Ein Verkauf auch über die Straße muß möglich sein, denn immerhin ist dies
das Kerngeschäft einer Brauerei.
Daß der Verkauf über die Straße - wie Jon schreibt - nicht möglich ist, war
meiner Meinung nach so, als der Betrieb einer Brauerei nur im Rahmen einer
Gaststätte (Gasthausbrauerei) auch ohne Braumeister möglich war.
Ich kenne jemanden, der seit April 2005 eine Brauerei angemeldet hat und
keine einschlägige Ausbildung hat (Beamter).
Soweit ich weiß ist lediglich Gewerbeanmeldung, Abnahme der Brauerei durch
das HZA und Veterinäramt und Anmeldung bei der Handwerkskammer nötig.
Das Finanzamt meldet sich von selbst.
Grüße, Armin.
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 5.10.2005 um 21:17 |
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@turbobrauer
Ja den aus Dresden meine ich! Er hat und "wollte". Jetzt scheint alles in
Ordnung, nachdem er diese komischen Brandschutzauflagen erfüllt hat. Kommst
Du aus der Gegend von ihm?
Sven
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Antwort 8 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 29.8.2005 Status: Offline
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erstellt am: 5.10.2005 um 21:27 |
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Zitat: | @turbobrauer
Ja den aus Dresden meine ich! Er hat und "wollte". Jetzt scheint alles in
Ordnung, nachdem er diese komischen Brandschutzauflagen erfüllt hat. Kommst
Du aus der Gegend von ihm?
Sven |
Ja, ich wohne in der Nähe und war auch schon bei Ihm. Das Landbier was er
macht schmeckt sehr gut.
In Deutschland ein Gewerbe zu eröffnen wo jemand Bier braut und verkauft
ist schon nicht so einfach. Da hat er einiges durch.
Aber das ist eben Deutschland. Da wird sich auch in der Zukunft nix ändern.
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Antwort 9 |
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Gast
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erstellt am: 5.10.2005 um 21:42 |
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Hallo zusammen,
im Hagen Rudolph´schen Buch "Heimbrauen für Fortgeschrittene" habe ich zu
dem Thema folgendes nachgelesen:
...es besteht keine Eintragungspflicht in die Handwerkerrolle wenn das
Handwerk als unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb (z.B. zu einer
Gaststätte) oder als Hilfsbetrieb anzusehen ist....
Ein unerheblicher handwerklicherb Nebenbetrieb gemäß § 3 Abs. 2 HwO liegt
vor, wenn die Tätigkeit
... während eines Jahres den durchschnittlichen Umsatz und die
durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte arbeitenden Betriebes
des betreffenden Handwerkszweig nicht übersteigt.
Hilfsbetriebe gemäß § 3 Abs. 3 HwO sind...
...unselbständige, der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptbetriebes
dienenden Handwerksbetriebe, wenn sie Arbeiten für den Hauptbetrieb oder
für andere dem Inhaber des Hauptbetriebes ganz oder überwiegend gehörende
Betriebe ausführen...
ferner sind regionalen Regelungen unterschiedlich.
Vielleicht hilft´s
Gruß Stefan
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2005 um 22:43 |
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N'Abend zusammen!
Zu den Regelungen, ob ein nicht Brauer nun Bier verkaufen darf oder nicht
kann ich nichts sagen; kann mir schließlich ziemlich egal sein, aber meine
persönliche Meinung stimmt mit der von Jon überein.
Ich finde schon, dass zu einem guten Brauhaus auch ein Brauer gehört.
Genauso möchte man ja auch für die Verlegung von Elektrik oder das Mauern
einer Wand die dazu passenden Fachleute haben, und nicht welche, die sich
das mal einfach (sag ich jetzt mal so, klingt vielleicht etwas abwertend)
angelesen haben. Vor allem, wenn man für diese Leute genau so viel zahlt
wie für die "Fachleute".
Um das jetzt nicht nur an dem Beispiel einer kleinen Brauerei deutlich zu
machen:
Ich finde es geradezu eine Schweinerei, dass die östlich von Dortmund
angesiedelte, ehemals größte deutsche Brauerei KEINE Brauer mehr
ausbildet!!!! Statt dessen werden Mechatroniker hochgezogen, die in der
Brauerei einen Brauer-Chrashkurs bekommen!!!
Aber genau so schmeckt das Zeug ja auch...
Zu jeder Brauerei gehört eben der Brauer und eigentlich auch der Meister!
Nur leider haben es die Brauer verpennt, den Meisterzwang aufrecht zu
halten. Hatte wohl keiner Bock sich drum zu kümmern. Na ja. Auf jeden Fall
sollte der Geselle und auch der Meister nicht an Wertigkeit verlieren!
Grade der Braumeister hat für mich immer noch etwas besonderes an sich. Ist
eben der Meister der Braukunst. Und warum sollte ich nach so einem Titel
streben, mich zwei Semester in Weihenstephan mit sch... Mathematik, Physik
und Co rumschlagen (ja ja, beim Diplombraumeister wird auch kräftig
gesiebt) bevor ich im Hauptstudium die Geheimnisse der Braukunst erlernen
darf um dann nach dem bestandenen Meister im Prinzip genauso dazustehen wie
vorher!
So, das dazu. Bin grade von der Spätschicht nach hause gekommen und da
heute auch gut Arbeit da war und ich eine Ausbildung (auch vor einem
Studium!) für wichtig halte musste das jetzt mal raus!
Gruß Malte
P.S.: Dabei geht's mir übrigens nur um den Beruf, nicht um das Hobby zu
hause!!!!
[Editiert am 5/10/2005 von Malte]
____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 252 Registriert: 2.12.2004 Status: Offline
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erstellt am: 6.10.2005 um 08:31 |
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Danke für die Antworten.
Was mir allerdings immer noch nicht klar ist,
ist ob mit Verkauf über die Stasse jetzt nur Bier vom Fass,
oder auch Flaschenbier gemeint ist.
Gruß
BBF
____________________ Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier
daraus !
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 1090 Registriert: 14.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2005 um 09:13 |
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@eichhorn
Von wann ist denn das Buch von H. Rudolph. Das har sich in den letzten
beiden Jahren einiges getan.
@Bockbierfreund
Flaschenbier im grösseren Massstab erledigt sich sowieso, da Abfüllanlagen
meist sehr gross sind und fast unbezahlbar für rinr kleine
Gasthausbrauerei.
@all
Hier eine Geschichte von Einem der auszog eine Gasthausbrauerei zu
bauen.
http://www.hausbrauerei.de/fores/lindenbraeu/linden_1.html____________________ Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy."
(Benjamin Franklin)
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Antwort 13 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 26.8.2005 Status: Offline
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erstellt am: 6.10.2005 um 10:41 |
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Hallo,
nur kurz mein Senf dazu. Ich bin kein gelernter Brauer oder so. Ein
Restaurant, Cafe, Eisladen oder Bistro darf auch jeder aufmachen auch wenn
er nicht Koch, Konditor oder so gelernt hat.
Warum sollte es beim Bier anders sein? Jeder der jetzt diesen Beruf gelernt
hat muß doch jetzt aber nicht den Kopf hängen lassen denn - die Qualität
des Produktes und sowie die Produktivität entscheidet über den Erfolg. Z.B.
ein gelernter Konditor kann eine breite Palette Produkte in kurzer Zeit mit
hoher Qualität. Der Freizeitbäcker muß sich viel anlesen und braucht 10 mal
solange. Beim Bier ist es doch auch so - nur durch die moderne
Verfahrenstechnik wird es einem dort leichter gemacht. Letztendlich
entscheidet der Kunde. Schmeckt das Bier oder nicht.
p.s. ich habe schon so einige schlechte Biere aus Gasthausbrauereien
getrunken wo echte Braumeister im Sudhaus standen. Peinlich, peinlich!
Was mir außerdem stinkt ist die Tatsache das es in Gasthausbrauereien meist
nur läppische 2 Sorten Bier gibt die einfach Zwickelbier heißen. Außerdem
wird meist nur mit einer Hefesorte gearbeitet die aus der nächstgrößeren
Brauerei stammt.
Wenn schon klein, dann muß man sich doch vom Industriebier wirklich abheben
und auch interessante Sorten anbieten und nicht 10 jahre sein zwickelbier
runterbrauen.
Wie gesagt - meine Meinung
[Editiert am 6/10/2005 von FridoFreibier]
____________________ Bis denn
Euer Frido
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Antwort 14 |
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Gast
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erstellt am: 6.10.2005 um 19:43 |
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@gnadle
Das Buch ist von 2002, da hast Du wohl recht.
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Senior Member Beiträge: 105 Registriert: 7.10.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2005 um 21:02 |
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Hi Leute,
er hat recht.
Das Buch ist hinsichtlich der rechtlichen Situation nach der Änderung der
HWO zum 1.1.2004 veraltet.
Man darf auch ohne Braumeister oder Brauer zu sein eine Brauerei
betreiben.
Grüße, Armin.
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2005 um 22:01 |
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Zitat: | Außerdem wird meist nur
mit einer Hefesorte gearbeitet die aus der nächstgrößeren Brauerei
stammt. |
Das finde ich auch sehr schade. Es dürfte eigentlich, mit ein paar
Gerätschaften, die bei einer Hausbrauerei jetzt nicht sooo sehr ins Gewicht
fallen, gut möglich sein, das Hefemanagement selbst in die Hand zu nehmen.
Warscheinlich wird das nicht gemacht, weil es eben doch teurer ist und
schon ein wenig Arbeit mit sich bringt. Schließlich muss man 5-15l
dickbreiige Hefe züchten und nicht nur 0,5l. Dazu kommt der Faktor der
Unsicherheit. Selbst große Brauereien standen schon mal ohne Hefe da, und
dieser Fall kann sehr böse enden!
Aber ICH würde als Brauer in einer kleinen Brauerei versuchen, mit eigener
Reinzucht zu arbeiten.
Bei der zwei Biersorten muss ich wiedersprechen. Ich kenne nur
Hausbrauereien, die ein helles und ein dunkles Bier als Standard haben,
natürlich unfiltriert und dazu noch ein Saisonbier, das jeden Monat
wechselt.
Noch mehr Sorten wäre natürlich schön, aber man muss ja immer noch
wirtschaftlich denken. Das Bier muss ja irgendwo gelagert und dann auch
getrunken werden!
Bei einer Brauhauskette in Ruhrgebiet ist dies dann möglich. Dort wird
neben dem Hellen und dem Dunklen ein filtriertes Pilsener, ein Weizen und
dann noch das Saisonbier ausgeschenkt!
Gruß Malte ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 17 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 26.8.2005 Status: Offline
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erstellt am: 7.10.2005 um 08:12 |
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Hallo Malte,
ja das mit der Wirtschaftlichkeit ist ein Argument. Ich war aber auch schon
in Gasthofbrauereien wo immer nur zwei Sorten ausgeschenkt wurden. Das ist
doch wirklich schade, wenn man nicht immer ein wechselndes Bier anbietet.
____________________ Bis denn
Euer Frido
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2005 um 09:50 |
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Da hast du recht, Frido!
Ich seh bei einem Saisonbier auch nicht so die großen
Absatzschwierigkeiten! Die meisten versuchen das mindestens einmal, und
wenn es dann schmeckt...
Sind ja auch Sorten, die man sonst seltener trinkt: Süffiger Maibock,
schönes vollmundig-starkes Festbier, frisch-spritziges Märzen und über das
Weizen müssen wir ja nicht viel sagen!
Das ist ein Muss für ein Brauhaus!!!
____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 19 |
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