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Autor: Betreff: Anmeldung 2 Wochen von Braubeginn
Senior Member
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controller
Beiträge: 170
Registriert: 4.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
smilies/thumbdown.gif erstellt am: 4.11.2005 um 20:57  
Hy,

ich habe mein Brauvorhaben beim Zollamt Darmstadt angemeldet.

Ich muß nun mindestens 2 Wochen vor Braubeginn dieses anmelden, ich das normal.

Bei einem persönlichen Telefonat konnte ich nichts besseres erreichen.

Hat jemand mit Darmstadt schon mal Erfahrung gemacht ?

Gruß
Ralph
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 4.11.2005 um 21:18  
Hi Ralph,


Zitat:
Ich muß nun mindestens 2 Wochen vor Braubeginn dieses anmelden, ist das normal.

Was ist schon normal :question: :question: Schon die Pflicht zur Anmeldung wegen der paar Liter ist nicht "normal".
Aber 2 Wochen ist schon sehr ungewöhnlich. Hoffentlich die Anmeldung nicht auch noch schriftlich?
Bei mir reichen 3 Tage und das per Fax oder email, und das in Bayern!

Grüße
Wolfgang
Antwort 1
Senior Member
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controller
Beiträge: 170
Registriert: 4.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.11.2005 um 21:21  
Hy,

ich hätte auch die Möglichkeit es per mail zu machen. Auch kann ich den Brauvorgang dann als nicht vorgenommen zurückziehen, wenn ich krank (kein Bock) war. Das wäre natürlich für den Staat recht aufwändig.

Gruß
Ralph
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
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Bergbraeu
Beiträge: 98
Registriert: 22.8.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.11.2005 um 21:50  
Hi controller,

das finde ich aber recht merkwürdig, ich habe eine Brauanzeige geschrieben mit dem inhalt das ich halt im jahr 05 bis zu 200 liter brauen möchte , der zeitpunkt unrelevant. Dazu habe ich noch Vollbier mit ca. 12 % StWü angegeben , habe danach nen schrieb bekommen das das genehmigt sei und sofern ich über die mickrigen 2hl brauen wolle sollte ich eine neue brauanzeige schicken mit der absicht wann , wo und am besten noch womit ich braue, damit ggf. eine aufsichtsperson der steuerdingens-bummens mich an dem brautag besuchen könnte. Aber das Du jeden Sud 3 Wochen vorher anzeigen sollst ist unmöglich, sorry ich finde das reine schikane.


PS: Habe mit dieser Zolloberinspektorin auch nochmal telefoniert, die meine sache bearbeitet hat und die sagte mir, so 50 liter mehr jucken auch keinen wenn ich die nicht anzeigen würde und das ein Beamter vorbeikäme währe zu 95% unwahrscheinlich....

PPS: Was WICHTIG ist , ist das Du in Deiner Brauanzeige angibst bzw. schreibst das Du das Bier für " Deinen EIGENEN verbrauch in Deiner Wohnung " herstellst....

Greetz

Paddy


____________________
Bier: Der Gerstensaft der Power schafft...

Weisheit: Gerstencola schmeckt besser als Coca Cola
Profil anzeigen Antwort 3
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controller
Beiträge: 170
Registriert: 4.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.11.2005 um 21:57  
Hy,

meine Anmeldung war :

Hiermit zeige ich an, daß ich innerhalb der nächsten 12 Monate als Hobbybrauer in unregelmäßigen Abständen Bier für den Eigenverbrauch brauen werde. Es handelt sich um Vollbier, wobei eine Gesamtmenge von 200 Litern pro Jahr nicht überschritten wird. Die Braugänge finden in den von mir bewohnten Räumen statt.

Das wars !

Gruß
Ralph
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 4.11.2005 um 23:46  
Hallo,

weder im Biersteuergesetz noch in der Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes gibt es eine Regelung, die besagt, dass Heimbrauer die einzelnen Sude vor Braubeginn anzeigen müssen.

Auch ich wurde vom Hauptzollamt (Duisburg) darauf aufmerksam gemacht, dass eine Anzeige zum Jahresbeginn nicht ausreichend ist. Darauf hin wollte ich Widerspruch einlegen und um eine detaillierte Stellungnahme bitten, woher sich diese Vorschrift ableiten läßt.

Dann habe ich mir gesagt, is egal, die machen auch nur ihren Job (sie bekommen Ihre Verwaltungsvorlage in die Hand gedrückt und handeln ohne sich mit der Materie auseinanderzusetzen) und sind froh wenn sie letztendlich mit so´nem Kleinscheiß in Ruhe gelassen werden und nicht zigmal Brauanzeigen abheften müssen.

Angezeigt habe ich vor Braubeginn bisher nichts. Es hat auch kein Hahn danach gekräht. Und wenn.....???

Gruß Stefan
Antwort 5
Posting Freak
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Malte
Beiträge: 1542
Registriert: 16.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.11.2005 um 04:18  

Zitat:
Und wenn.....???


Dann wirst du wegen Steuerhinterziehung vor Gericht geschleppt und bist am Ende des Verfahrens ein vorbestrafter Staatsbürger!

Nur weil du zu faul warst deine paar dämlichen Liter schriftlich anzukündigen!

Wir müssen hier nicht über Sinn und Unsinn diskutieren. Es ist eben einfach vorgeschrieben und KEINEM Hausbrauer bricht ein Zacken aus der Krone wenn er alles dem Hauptzollamt recht macht!
Oder hat da jemand ein persönliches Problem mit????

Gruß Malte


____________________
"Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
Profil anzeigen Antwort 6
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.11.2005 um 09:21  

Zitat:
Dann wirst du wegen Steuerhinterziehung vor Gericht geschleppt und bist am Ende des Verfahrens ein vorbestrafter Staatsbürger!


Aber ersst wenn ich über 200 Liter braue oder das Bier verkaufe und das machen wir ja alle nicht. !
Antwort 7
Posting Freak
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stahlsau
Beiträge: 804
Registriert: 25.12.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.11.2005 um 10:42  

Zitat:
Oder hat da jemand ein persönliches Problem mit????


JA: ich.
Aber darum gehts hier wohl nicht.

Ich würde es auch so machen wie Eichhorn geschrieben hat. Den Buchstaben des Gesetzes ist damit wohl Genüge getan.


____________________
Das ist eine Signatur.
Profil anzeigen Antwort 8
Senior Member
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controller
Beiträge: 170
Registriert: 4.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.11.2005 um 11:17  
Hy,

O.k. ich denke ich werde dann halt jeden Brauvorgang anmelden, auch wenn ich dann, wenn ich keine Lust zu brauen hatte, wieder eine Abmeldung dessen schicke.

Ist zwar kostentechnisch hoher Aufwand, aber so ist es halt.

Danke für die Infos.

Gruß
Ralph :P
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 9
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Beiträge: 101
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Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.11.2005 um 07:08  
Hi,

fragt doch mal an, ob eine Anmeldung per e-mail nicht möglich ist.

Bei mir geht das! Außerdem muss ich 3 Tage vorher anmelden.

Gruß neubrauer
Profil anzeigen Antwort 10
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Bockbierfreund
Beiträge: 252
Registriert: 2.12.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 7.11.2005 um 09:15  
Moin zusammen,

also mein ( unser) Hauptzollamt möchte 2 Kalendertage vor dem Brauen informiert werden.
Egal ob per Fax,Mail oder telefonisch.
Dafür habe ich mir eine Formartvorlage gebastelt.
Ausdrucken, faxen und gut ist.
Ist eben eine Formalität.
Willkommen in Deutschland.
Wundert mich das es dafür noch keinen Antrag auf Erstellung eines
Brauantrages gibt. Gebührenpflichtig natürlich.
Wieher......

Gruß

BBF


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Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier daraus !
Profil anzeigen Antwort 11
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meistermelber
Beiträge: 450
Registriert: 5.12.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.11.2005 um 09:32  
Wie sagt Reinhard Mey so schön: Ein "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt zum Behuf der Vorlage beim zuständigen Abteilungsamt"

Das wär doch genau das Richtige für uns.


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I'm very serious about having fun. (Bobby McFerrin)
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