Senior Member Beiträge: 170 Registriert: 4.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2005 um 20:57 |
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Hy,
ich habe mein Brauvorhaben beim Zollamt Darmstadt angemeldet.
Ich muß nun mindestens 2 Wochen vor Braubeginn dieses anmelden, ich das
normal.
Bei einem persönlichen Telefonat konnte ich nichts besseres erreichen.
Hat jemand mit Darmstadt schon mal Erfahrung gemacht ?
Gruß
Ralph
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Gast
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erstellt am: 4.11.2005 um 21:18 |
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Hi Ralph,
Zitat: | Ich muß nun mindestens
2 Wochen vor Braubeginn dieses anmelden, ist das
normal. |
Was ist schon normal Schon die Pflicht zur Anmeldung wegen der paar
Liter ist nicht "normal".
Aber 2 Wochen ist schon sehr ungewöhnlich. Hoffentlich die Anmeldung nicht
auch noch schriftlich?
Bei mir reichen 3 Tage und das per Fax oder email, und das in Bayern!
Grüße
Wolfgang
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Senior Member Beiträge: 170 Registriert: 4.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2005 um 21:21 |
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Hy,
ich hätte auch die Möglichkeit es per mail zu machen. Auch kann ich den
Brauvorgang dann als nicht vorgenommen zurückziehen, wenn ich krank (kein
Bock) war. Das wäre natürlich für den Staat recht aufwändig.
Gruß
Ralph
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Antwort 2 |
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Member Beiträge: 98 Registriert: 22.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2005 um 21:50 |
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Hi controller,
das finde ich aber recht merkwürdig, ich habe eine Brauanzeige geschrieben
mit dem inhalt das ich halt im jahr 05 bis zu 200 liter brauen möchte , der
zeitpunkt unrelevant. Dazu habe ich noch Vollbier mit ca. 12 % StWü
angegeben , habe danach nen schrieb bekommen das das genehmigt sei und
sofern ich über die mickrigen 2hl brauen wolle sollte ich eine neue
brauanzeige schicken mit der absicht wann , wo und am besten noch womit ich
braue, damit ggf. eine aufsichtsperson der steuerdingens-bummens mich an
dem brautag besuchen könnte. Aber das Du jeden Sud 3 Wochen vorher anzeigen
sollst ist unmöglich, sorry ich finde das reine schikane.
PS: Habe mit dieser Zolloberinspektorin auch nochmal telefoniert, die meine
sache bearbeitet hat und die sagte mir, so 50 liter mehr jucken auch keinen
wenn ich die nicht anzeigen würde und das ein Beamter vorbeikäme währe zu
95% unwahrscheinlich....
PPS: Was WICHTIG ist , ist das Du in Deiner Brauanzeige angibst bzw.
schreibst das Du das Bier für " Deinen EIGENEN verbrauch in Deiner Wohnung
" herstellst....
Greetz
Paddy
____________________ Bier: Der Gerstensaft der Power schafft...
Weisheit: Gerstencola schmeckt besser als Coca Cola
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 170 Registriert: 4.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2005 um 21:57 |
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Hy,
meine Anmeldung war :
Hiermit zeige ich an, daß ich innerhalb der nächsten 12 Monate als
Hobbybrauer in unregelmäßigen Abständen Bier für den Eigenverbrauch brauen
werde. Es handelt sich um Vollbier, wobei eine Gesamtmenge von 200 Litern
pro Jahr nicht überschritten wird. Die Braugänge finden in den von mir
bewohnten Räumen statt.
Das wars !
Gruß
Ralph
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Antwort 4 |
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Gast
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erstellt am: 4.11.2005 um 23:46 |
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Hallo,
weder im Biersteuergesetz noch in der Verordnung zur Durchführung des
Biersteuergesetzes gibt es eine Regelung, die besagt, dass Heimbrauer die
einzelnen Sude vor Braubeginn anzeigen müssen.
Auch ich wurde vom Hauptzollamt (Duisburg) darauf aufmerksam gemacht, dass
eine Anzeige zum Jahresbeginn nicht ausreichend ist. Darauf hin wollte ich
Widerspruch einlegen und um eine detaillierte Stellungnahme bitten, woher
sich diese Vorschrift ableiten läßt.
Dann habe ich mir gesagt, is egal, die machen auch nur ihren Job (sie
bekommen Ihre Verwaltungsvorlage in die Hand gedrückt und handeln ohne sich
mit der Materie auseinanderzusetzen) und sind froh wenn sie letztendlich
mit so´nem Kleinscheiß in Ruhe gelassen werden und nicht zigmal
Brauanzeigen abheften müssen.
Angezeigt habe ich vor Braubeginn bisher nichts. Es hat auch kein Hahn
danach gekräht. Und wenn.....???
Gruß Stefan
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.11.2005 um 04:18 |
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Dann wirst du wegen Steuerhinterziehung vor Gericht geschleppt und bist am
Ende des Verfahrens ein vorbestrafter Staatsbürger!
Nur weil du zu faul warst deine paar dämlichen Liter schriftlich
anzukündigen!
Wir müssen hier nicht über Sinn und Unsinn diskutieren. Es ist eben einfach
vorgeschrieben und KEINEM Hausbrauer bricht ein Zacken aus der Krone wenn
er alles dem Hauptzollamt recht macht!
Oder hat da jemand ein persönliches Problem mit????
Gruß Malte ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 6 |
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Gast
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erstellt am: 5.11.2005 um 09:21 |
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Zitat: | Dann wirst du wegen
Steuerhinterziehung vor Gericht geschleppt und bist am Ende des Verfahrens
ein vorbestrafter Staatsbürger! |
Aber ersst wenn ich über 200 Liter braue oder das Bier verkaufe und das
machen wir ja alle nicht. !
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Posting Freak Beiträge: 804 Registriert: 25.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.11.2005 um 10:42 |
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Zitat: | Oder hat da jemand ein
persönliches Problem mit???? |
JA: ich.
Aber darum gehts hier wohl nicht.
Ich würde es auch so machen wie Eichhorn geschrieben hat. Den Buchstaben
des Gesetzes ist damit wohl Genüge getan. ____________________ Das ist eine Signatur.
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 170 Registriert: 4.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.11.2005 um 11:17 |
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Hy,
O.k. ich denke ich werde dann halt jeden Brauvorgang anmelden, auch wenn
ich dann, wenn ich keine Lust zu brauen hatte, wieder eine Abmeldung dessen
schicke.
Ist zwar kostentechnisch hoher Aufwand, aber so ist es halt.
Danke für die Infos.
Gruß
Ralph
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 101 Registriert: 17.8.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.11.2005 um 07:08 |
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Hi,
fragt doch mal an, ob eine Anmeldung per e-mail nicht möglich ist.
Bei mir geht das! Außerdem muss ich 3 Tage vorher anmelden.
Gruß neubrauer
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 252 Registriert: 2.12.2004 Status: Offline
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erstellt am: 7.11.2005 um 09:15 |
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Moin zusammen,
also mein ( unser) Hauptzollamt möchte 2 Kalendertage vor dem Brauen
informiert werden.
Egal ob per Fax,Mail oder telefonisch.
Dafür habe ich mir eine Formartvorlage gebastelt.
Ausdrucken, faxen und gut ist.
Ist eben eine Formalität.
Willkommen in Deutschland.
Wundert mich das es dafür noch keinen Antrag auf Erstellung eines
Brauantrages gibt. Gebührenpflichtig natürlich.
Wieher......
Gruß
BBF
____________________ Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier
daraus !
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 5.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.11.2005 um 09:32 |
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Wie sagt Reinhard Mey so schön: Ein "Antrag auf Erteilung eines
Antragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars,
dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt zum Behuf der
Vorlage beim zuständigen Abteilungsamt"
Das wär doch genau das Richtige für uns.
____________________ I'm very serious about having fun. (Bobby McFerrin)
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Antwort 12 |
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