Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

     
Autor: Betreff: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Hopfen & Malz
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 44
Registriert: 26.4.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.3.2014 um 20:39  
Hallo zusammen in die Braurunde,

wie schon in Bierwisch´s Thread berichtet bin auch ich aktuell dabei, mein Hobby offiziell (als gelernter Brauer & Mälzer) anzumelden.
Bei dem überaus positiven Termin bei der Lebensmittelüberwachung mit den Hinweisen und Tipps zu diversen Verordnungen
(Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Fertigpackungsverordnung, Lebensmittelhygieneverordnung, Loskennzeichnungsverordnung)
wurde ich allerdings auch nach den Unbedenklichkeitsbescheinigungen für meinen verwendeten Hopfen sowie der Malze gefragt. Diese müsste ich (zwecks Rückverfolgbarkeit) für jeden Sud / Einkauf nachweisen können.

Hat hier jemand ähnliche "Auflagen" bekommen ? - Befreundete, angemeldete Brauer benötigen dies z.B. nicht!

Viele Grüße
Lars

------
...eigentlich möcht ich doch nur brauen...
Profil anzeigen
Senior Member
Senior Member

Bielsteinbraeu
Beiträge: 282
Registriert: 22.10.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.3.2014 um 21:23  
Grüß Dich Lars !
Von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Rohstoffe habe ich auch noch nichts
gehört. Da scheint ja beim zuständigen Sachbearbeiter das Kopfkino mächtig zu
rotieren. Mag ja sein das irgendwo eine seltsame Vorschrift existiert.
Ich würde einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Schriftlich.

Wünsche Dir gutes Gelingen.

Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen


____________________
Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 1
Posting Freak
Posting Freak

Schlupfer
Beiträge: 1002
Registriert: 27.7.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.3.2014 um 22:01  
Hi Lars,
es scheint als würde die EG-Verordnung 178/2002 umgesetzt (Lebensmittelsicherheit/Rückverfolgbarkeit). Das ist was das Brauen angeht schon ein bisschen mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber so ist das nunmal. Es würde m. E. ausreichen den Einkauf, den Wareneingang und die Warenverwendung zu dokumentieren (macht man sowieso). Qualtätszertifikate stellen die Rohstofflieferanten aus. Wasser - immerhin Hauptbestandteil von Bier- ist von der Regelung ausgenommen da es ja eh in Trinkwasserqualität aus der Leitung kommt. :puzz: Da muss dann auch nichts dokumentiert werden.

Im Grunde ist das alles kein extra Aufwand.

Michael


____________________
Don´t worry - Brew happy
Profil anzeigen Antwort 2
Posting Freak
Posting Freak

Biermann
Beiträge: 1905
Registriert: 7.12.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.3.2014 um 00:07  
Hallo Michael,

Zitat:
Wasser - immerhin Hauptbestandteil von Bier- ist von der Regelung ausgenommen da es ja eh in Trinkwasserqualität aus der Leitung kommt. :puzz: Da muss dann auch nichts dokumentiert werden.


Ist ja schon interessant, ich nehme aber an das man periodisch dann denn Prüfbericht des zuständigen Wasseramtes abheften und vorlegen kann, so ist das bei uns z.B. für unsere HACCP Zertifizierung.

Wenn man aber einen eigenen Brunnen hat wird es wohl teuer. Ich weiß nur das Milchviehbetriebe da schon vor dreißig Jahren viel Papierkrieg führen mußten, sein Nachbar der das Wasser nur selber trank brauchte keine Untersuchungen, der war ja aber auch ein selbständiger Bauer von denen es zu der Zeit sowie so noch zu viele gab.

Cheers, Jörg


____________________
Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von AD512 (Dokument ging leider verloren).
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 3
       

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum