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Autor: Betreff: Das WitBIER von Köstritzer. (RHG, Reinheitsgebot, Ausnahmegenehmigung?)
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 4.5.2014 um 11:56  
Moin,

in einem anderen Thread wurde über die zwei neuen Biere von Köstritzer diskutiert, zu denen auch das Witbier zählt.

Nun dachte ich bisher, dass es in D nur eine Ausnhame bzgl. RHG/Bezeichnung "Bier" gibt, und zwar den "Schwarzen Abt" der Klosterbräu Neuzelle, dem Zucker zugeführt wird und der trotzdem ein "Schwarzbier" ist.


Nun frage ich mich, wie Köstritzer das angestellt hat. Natürlich gibt es für das traditionelle Witrezept aus Belgien auch tausende alte Nachweise in Schriftform (so scheint zumindest die Grundlage beim Schwarzen Abt zu sein), aber diese Nachweise gibt es ja nun fast für jedes Bierartige Getränk außerhalb des RHG.

Wer entscheidet das? An wen wendet man sich? Wie ist das mit einem normalen "Wit" zu schaffen?
Posting Freak
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cyme
Beiträge: 597
Registriert: 16.12.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 4.5.2014 um 12:47  

Zitat:
(7) Auf Antrag kann im einzelnen Falle zugelassen werden, daß bei der Bereitung von besonderen Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu wissenschaftlichen Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2 abgewichen wird. Für die Zulassung von Ausnahmen sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden zuständig.

Ist ein ziemlicher Gummiparagraph. "Besonderes Bier" kann ja so ziemlich alles sein. Zumindest hab ich noch keine Brauerei gesehen, die nicht behauptet, dass ihr Bier was besonderes sei.
Profil anzeigen Antwort 1
Posting Freak
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gulp
Beiträge: 3937
Registriert: 20.7.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.5.2014 um 13:05  
Sehr schön, das Märchengebot wird ausgehebelt. :D

Gruß
Peter


____________________
Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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