Moin,
in einem anderen Thread wurde über die zwei neuen Biere von Köstritzer
diskutiert, zu denen auch das
Witbier zählt.
Nun dachte ich bisher, dass es in D nur eine Ausnhame bzgl. RHG/Bezeichnung
"Bier" gibt, und zwar den "Schwarzen Abt" der Klosterbräu Neuzelle, dem
Zucker zugeführt wird und der trotzdem ein "Schwarzbier" ist.
Nun frage ich mich, wie Köstritzer das angestellt hat. Natürlich gibt es
für das traditionelle Witrezept aus Belgien auch tausende alte Nachweise in
Schriftform (so scheint zumindest die Grundlage beim Schwarzen Abt zu
sein), aber diese Nachweise gibt es ja nun fast für jedes Bierartige
Getränk außerhalb des RHG.
Wer entscheidet das? An wen wendet man sich? Wie ist das mit einem normalen
"Wit" zu schaffen?