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Autor: Betreff: "Bist du schon 16" - Brauerei-Disclaimer
Junior Member
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kraehenkorn
Beiträge: 31
Registriert: 25.9.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 7.5.2014 um 11:45  
Hallo Zusammen,
nachdem inzwischen viele Brauerei die Abfrage haben, ob ich schon 16 bin (bzw 18 bei Anheuser-Busch InBev), wollt ich nur wissen: gibts dafür einen juristischen Grund oder ist das nur vorauseilender Gehorsam? Und wenns per Gesetz geregelt ist (natürlich brauchen das Krauss-Maffei und Rheinmetal nicht!): ist das auch für Hobbybrauer verbindlich?
VG
Gunnar


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"Naturwissenschaftler sind ein freundliches, gottloses, hart arbeitendes, biertrinkendes Volk, dessen Verstand mit Sex, Schach und Baseball beschäftigt ist, wenn er einmal nicht an Wissenschaft denkt."
Yann Martel, Schiffbruch mit Tiger
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Viddel
Beiträge: 433
Registriert: 28.3.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 7.5.2014 um 11:49  
Die Regelung ist meines Wissens, dass die und Wein ab 16, stärkerer Alkohol ab 18 verkauft werden darf. Da es bei diesen Infoseiten aber nichts zu kaufen gibt ist das sicher freiwillig. Ich glaube in GB und Amerika ist es pflicht.
Mir scheint es so, dass jeder der etwas auf sich hält so eine Altersabfrage macht. Auch wenn es irgendwie sinnfrei ist, da man keine Alterslegimitation benötigt...


Gruß
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Junior Member
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Beiträge: 49
Registriert: 3.2.2014
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.5.2014 um 12:35  
Das hat mit dem Brauerei Kodex "Bier bewusst genießen" zu tun:

http://www.bier-bewusst-geniessen.de/was_wir_wollen.php
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Alt-Phex
Beiträge: 854
Registriert: 1.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.5.2014 um 12:41  
Ob das so freiwillig ist würde ich bezweifeln. Hier geht es ja um Werbung
für alkoholhaltige Getränke, quasi ein "Aufruf zum Konsum".

Das es da eine gesetzliche Regelung gibt die diese Abfrage voraussetzt
ist also sehr wahrscheinlich. 100%ig weiss ich das allerdings nicht.

Das die im Grunde überhaupt nix bringt ist eine andere Sache :-)


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Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 3
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Dr Huppertz
Beiträge: 494
Registriert: 23.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.5.2014 um 13:11  
Meines Wissens nach gibt es im Internet keinerlei Beschränkung oder Regelungen. Hier tut sich eine Grauzone auf die bis heute nicht geschlossen ist. Das Jugendschutz Gesetz stammt noch aus den 50er Jahren und wurd enur angepasst,an den online Handel oder Werbung hat hier noch niemand gedacht. Einige Test von z.B. der Welt haben dieses belegt. Ich kann also auch als 12 jähriger im Internet Alkohol und Zigartten bestellen ohne das ich nach meinem Alter gefragt werden müsste!

Diese Altersabfragen sind lediglich Feigenblätter.


[Editiert am 7.5.2014 um 13:11 von Dr Huppertz]
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.5.2014 um 15:56  
Die reine Bewerbung alkoholischer Getränke unterliegt keiner Altersbeschränkung. Sonst wäre ja Plakatwerbung für Bier im Aussenbereich auch nicht möglich, denn hier kann auch ein Baby draufschauen.

Die Beschränkung im Internet ist in der Tat auf rein freiwilliger Basis der Brauereien und Verbände.

Zitat:
Die Regelung ist meines Wissens, dass die und Wein ab 16, stärkerer Alkohol ab 18 verkauft werden darf.


Das stimmt so nicht. Das jugendschutzgesetz ist hier sehr widersinnig. Lediglich die Herkunft des Alkohols, nicht aber seine Stärke, werden beachtet. Der Kosum von Wein und Bier, bzw. wein- und bierhaltigen Getränken ist ab 16 erlaubt, der Konsum von Brandwein und brandweinhaltigen Getränken erst ab 18.

Im Klartext heisst das ein Jugendlicher darf einen Snake Venom (Bier) mit 67,5% Alkohol konsumieren, nicht aber ein Eierlikör mit 14%.

Um den schwachsinn zu verdeutlichen:

Bayao Caipirinha Mix auf Fruchtweinbasis mit 5,4% darf von Jugendlichen ab 16 Jahren konsumiert werden, der Sao Brazil Caipirinha Alcopop auf Cachaca Basis mit 5% darf man erst ab 18 konsumieren......

Gruß

Jan
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BerndH
Beiträge: 1762
Registriert: 6.1.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.5.2014 um 16:06  
Das ist in der Tat Unsinn, rührt aber daher das es 1950 noch "richtige" Getränke gab und nicht die ganzen Alkopop-Energy-mischmasch von heute.
Man wird auch nie jede Eventualität in die Gesetzestexte aufnehmen können denn wer weiss was die Industrie uns in der Zukunft beschert.
Ändern wird man das Gesetz wohl nicht so schnell denn die vielen Aushänge auf Emallieschildern in den Kneipen haben doch viel Geld gekostet. :)


Grüsse

Bernd
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 6
       

 
  
 

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