Junior Member Beiträge: 31 Registriert: 25.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 7.5.2014 um 11:45 |
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Hallo Zusammen,
nachdem inzwischen viele Brauerei die Abfrage haben, ob ich schon 16 bin
(bzw 18 bei Anheuser-Busch InBev), wollt ich nur wissen: gibts dafür einen
juristischen Grund oder ist das nur vorauseilender Gehorsam? Und wenns per
Gesetz geregelt ist (natürlich brauchen das Krauss-Maffei und Rheinmetal
nicht!): ist das auch für Hobbybrauer verbindlich?
VG
Gunnar
____________________ "Naturwissenschaftler sind ein freundliches, gottloses, hart arbeitendes,
biertrinkendes Volk, dessen Verstand mit Sex, Schach und Baseball
beschäftigt ist, wenn er einmal nicht an Wissenschaft denkt."
Yann Martel, Schiffbruch mit Tiger
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Senior Member Beiträge: 433 Registriert: 28.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 7.5.2014 um 11:49 |
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Die Regelung ist meines Wissens, dass die und Wein ab 16, stärkerer Alkohol
ab 18 verkauft werden darf. Da es bei diesen Infoseiten aber nichts zu
kaufen gibt ist das sicher freiwillig. Ich glaube in GB und Amerika ist es
pflicht.
Mir scheint es so, dass jeder der etwas auf sich hält so eine Altersabfrage
macht. Auch wenn es irgendwie sinnfrei ist, da man keine Alterslegimitation
benötigt...
Gruß
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Antwort 1 |
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Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 3.2.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 12:35 |
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 854 Registriert: 1.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 12:41 |
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Ob das so freiwillig ist würde ich bezweifeln. Hier geht es ja um
Werbung
für alkoholhaltige Getränke, quasi ein "Aufruf zum Konsum".
Das es da eine gesetzliche Regelung gibt die diese Abfrage voraussetzt
ist also sehr wahrscheinlich. 100%ig weiss ich das allerdings nicht.
Das die im Grunde überhaupt nix bringt ist eine andere Sache :-)
____________________ ---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 13:11 |
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Meines Wissens nach gibt es im Internet keinerlei Beschränkung oder
Regelungen. Hier tut sich eine Grauzone auf die bis heute nicht geschlossen
ist. Das Jugendschutz Gesetz stammt noch aus den 50er Jahren und wurd enur
angepasst,an den online Handel oder Werbung hat hier noch niemand gedacht.
Einige Test von z.B. der Welt haben dieses belegt. Ich kann also auch als
12 jähriger im Internet Alkohol und Zigartten bestellen ohne das ich nach
meinem Alter gefragt werden müsste!
Diese Altersabfragen sind lediglich Feigenblätter.
[Editiert am 7.5.2014 um 13:11 von Dr Huppertz]
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 15:56 |
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Die reine Bewerbung alkoholischer Getränke unterliegt keiner
Altersbeschränkung. Sonst wäre ja Plakatwerbung für Bier im Aussenbereich
auch nicht möglich, denn hier kann auch ein Baby draufschauen.
Die Beschränkung im Internet ist in der Tat auf rein freiwilliger Basis der
Brauereien und Verbände.
Zitat: | Die Regelung ist meines
Wissens, dass die und Wein ab 16, stärkerer Alkohol ab 18 verkauft werden
darf. |
Das stimmt so nicht. Das jugendschutzgesetz ist hier sehr widersinnig.
Lediglich die Herkunft des Alkohols, nicht aber seine Stärke, werden
beachtet. Der Kosum von Wein und Bier, bzw. wein- und bierhaltigen
Getränken ist ab 16 erlaubt, der Konsum von Brandwein und brandweinhaltigen
Getränken erst ab 18.
Im Klartext heisst das ein Jugendlicher darf einen Snake Venom (Bier) mit
67,5% Alkohol konsumieren, nicht aber ein Eierlikör mit 14%.
Um den schwachsinn zu verdeutlichen:
Bayao Caipirinha Mix auf Fruchtweinbasis mit 5,4% darf von Jugendlichen ab
16 Jahren konsumiert werden, der Sao Brazil Caipirinha Alcopop auf Cachaca
Basis mit 5% darf man erst ab 18 konsumieren......
Gruß
Jan
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1762 Registriert: 6.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 16:06 |
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Das ist in der Tat Unsinn, rührt aber daher das es 1950 noch "richtige"
Getränke gab und nicht die ganzen Alkopop-Energy-mischmasch von heute.
Man wird auch nie jede Eventualität in die Gesetzestexte aufnehmen können
denn wer weiss was die Industrie uns in der Zukunft beschert.
Ändern wird man das Gesetz wohl nicht so schnell denn die vielen Aushänge
auf Emallieschildern in den Kneipen haben doch viel Geld gekostet.
Grüsse
Bernd
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Antwort 6 |
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