Zitat: |
Vergisst Du bei Deinem
Einspruch eventuell, den Alkoholfehler aus der Sache heraus zu rechnen
? |
Ich nicht,
sondern ich bin selbstverständlich davon ausgegangen das dieser bereits
integriert ist.
Mit anderen Worten, wenn jemand eine Angabe von 5,8 °Plato macht dann muss
das bedeuten das es auch tatsächlich(!) 5,8 Grad Plato sind.
Eine Korrekturrechnung muss da natürlich schon enthalten sein sonst macht
das ja alles gar keinen Sinn.
Die ursprüngliche Angabe des Restextraktgehaltes war also falsch weil noch
nicht vom Alkoholfehler befreit.
Grüsse
Bernd