An alle Interessierten,
ich habe das Hauptzollamt in Köln mal angeschrieben. Hier die Antwort:
Hauptzollamt Köln
V 3206 B - B 18
Köln, 22. Februar 2006
Sehr geehrter Herr Wester,
die Anzeige (Brautag, Menge StW usw.) kann auch schriftlich per
E-Mail erfolgen. Ich bitte diese
an unsere Adresse "poststelle@hzak.bfinv.de" zu senden und in der E-Mail
auch Ihre Anschrift und Tel.-Nr. (für evtl. Rückfragen) anzugeben.
Sollte jedoch die steuerbefreite Menge von 2 hl überschritten werden,
ist die dann erforderliche Steueranmeldung per Post oder Fax zu
übersenden, da diese der Unterschrift bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wrobel
Gruß Bodo
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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)