Ich nehme mal an, dass das Zeug deshalb bewußt "NicoShot" heißt. Wenn die
Beizeichnung "Bier" im Namen nicht auftaucht, sollte das kein Problem sein.
Interessant wird sein, ob der Hinweis auf das Reinheitsgebot auf der
Flasche stehen darf, "Zutaten: Bier gebraut nach dem RHG, Nikotin"?
Jan
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