Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 11:20 |
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Hallo Leute.
Mal ne Steuerfrage. 200 ltr. Bier dürfen laut Gesetzgeber als Hobby pro
Jahr gebraut werden. Für einen Junggesellen sicherlich ok. Aber was ist,
wenn in einem Haushalt 3 dem holdem Gerstensaft nicht abgeneigte
Biertrinker sind?
Erhöht sich die Menge wenn alle 3 sich anmelden auf 600 ltr? Ihr meldet ja
auch immer ehrlich an und könnt mir sicherlich nen Tipp geben.
Nach meinem ersten Sud haben 2 Bekannte die mitgeholfen haben, "Blut
geleckt", können aber bei sich zu Hause nicht brauen. Die Nachbarschaft ist
da etwas "vermeintlich elitär"! :knockout:
Nun kam mir die Idee, 2 Bekannte und wir 3 sind 5 Leute. Wenn jeder 200
ltr. brauen darf, ergibt sich schon ein ordentliches Fass!
Hat jemand Erfahrung? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Junior Member Beiträge: 10 Registriert: 24.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 11:52 |
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Hallo frikadellenschmied,
die Verordnung lautet leider, dass pro Haushalt max. 200 Liter pro Jahr des
feinen Saftes erzeugt werden dürfen. Das man brauen möchte, die
voraussichtliche Anzahl der Sude im Jahr ist gegenüber dem Hauptzollamt am
Anfang eines Jahres formlos anzuzeigen und zusätzlich spätestens 3 Tage vor
dem Brauen. Dies kann durchaus per eMail erfolgen.
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 12:36 |
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Also nix mit Kollektiv? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 204 Registriert: 18.11.2005 Status: Offline
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erstellt am: 2.5.2006 um 12:44 |
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Naja, wenn dein Kumpel das anmeldet ist es doch sein Bier (ich liebe dieses
Wortspiel ). Wo dann gebraut wird dürfte doch egal sein...
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Antwort 3 |
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Junior Member Beiträge: 10 Registriert: 24.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 14:13 |
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Im Biersteuergesetz von 1993 findet man im §3, Absatz 3 folgenden
Wortlaut:
(3) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in
ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu
einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr von der Steuer zu befreien.
Vielleicht hilft ja auch das hier weiter:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/h0_biersteuer/in
dex.html
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 14:19 |
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Zitat: | .........
(3) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in
ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu
einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr von der Steuer zu befreien.
.... |
Genau dieser Punkt ärgert mich, also pro Haushalt und Braustätte!
grgrgrgrgr Also kann kein Bekannter, der selbst den Sud anmeldet, bei mir
brauen. So ein Mist!
Mal ganz hoch gegriffen, wenn ich meinen Keller "untervermiete", (für einen
Sud!) hat da jemand in dieser Richtung schonmal was unternommen? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 5 |
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Junior Member Beiträge: 10 Registriert: 24.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 14:23 |
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Laß doch mal jemanden (Deinen Bekannten) beim zuständigen Hauptzollamt
anfragen, wie die dazu stehen, wenn der Brauort abweichend dem Wohnort ist.
Als Storry kann man denen sicherlich erzählen, dass man sich die
Gerätschaften zum brauen teilt usw.
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 14:38 |
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Genau das habe ich gerade nachgefragt!
Erst habe ich versucht, meine Göga als 2te Braufetischischtin
reinzubringen: is nich! (pro Haushalt)
Dann den Spezi........................und da stockte die gute Dame vom HZA
Duisburg. Sie muss sich mal schlau machen. Es muss doch möglich sein, mit
mehreren Interessierten eine grössere Menge zu brauen, schliesslich wird
der "Ertrag" auch gemeinsam verzehrt. ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 7 |
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Junior Member Beiträge: 10 Registriert: 24.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 14:42 |
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Poste bitte mal die Stellungnahme des HZA hier, sobald diese vorliegt. Denn
dieses HZA ist auch für mich zuständig und mich trifft ggf. dieses Problem
auch mal.
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Antwort 8 |
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Member Beiträge: 71 Registriert: 13.4.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 17:54 |
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hallo,
ball flach halten,
ich hab es schwarz auf weis,
pro haushalt,also ohne oma opa tante und schwester
alle 100 liter über 200
0,44 X grad plato
wären summasummarum bei 12° äääähhhhhhhhhhhh na ja ihr könnt ja rechnen
is ja N` lacher für 100 liter
stößchen
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 879 Registriert: 23.3.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 19:48 |
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Hallo Zusammen!
...5,28€/hl???
Ich glaub ich muß wohl anfangen meine Sude kräftig mit Zucker strecken!
Beste Grüße
Jens ____________________ Den besten Trunk, den einer kennt,
wird hausgebrautes Bier genennt. (frei nach Martin Luther)
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Antwort 10 |
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Gast
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erstellt am: 2.5.2006 um 20:02 |
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Hallo,
beim HZA Schweinfurt ist es so: Bei mehr als 2 hl bis 10 hl 4,33 Euro/hl
(=0,3935 Euro x 11° Plato). Erst ab 10 hl wird nach dem ermäßigten
Steuersatz (0,3935 Euro) je Grad Plato und hl versteuert.
Sind denn von HZA zu HZA solche Unterschiede in der Handhabung bzw. der
Berechnung?
Grüße
Wolfgang
[Editiert am 2/5/2006 von Wolf]
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Member Beiträge: 71 Registriert: 13.4.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 20:24 |
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hallo wolfgang,
es scheint als würde jedes HZA eigene steuer erheben
ich habs schwarz auf weis und der sicherheit halber auch peer telefon!
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 1736 Registriert: 19.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 22:22 |
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Hallo Braufreunde,
nun in diesem Punkt haben wir es hier unten in Brasilien leichter
Hier bezahlen Hobbybrauer keine Steuern.
Ist denn schon mal jemand von Euch am Brautag kontrolliert bzw. besucht
worden?
Gruesse,
Martin und Thomas ____________________ Link mit Fotos unserer Klein-Brauanlagen mit Automatisierung sind auf
folgender website zu finden:
http://cervejakarpens.oyla.de
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 224 Registriert: 19.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 22:41 |
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Grins, da haben wir es in der Schweiz auch (wenigstens einmal) besser!
Brauen kannst Du soviel Du willst, saufen auch, wenn`s glaubhaft ist. Buch
musst Du als angemeldeter Privatbrauer führen.
Gebraut, abzüglich selbst genossen....Du bezahlst einfach per verschenkten
und verkauften Liter (egal ob ent/oder unentgeltlich) pro Liter dann ca. 8
Cent Steuer.
Bei mir sah die Rechnung im ersten Quartal wie folgt aus:
Gebraut: 300 Liter
Selbst getrunken: 150 Liter
Verschenkt und verkauft: 20 Liter
Vorrat: 130 Liter
Steuer ertses Quartal: 2.4 Euro
Ist doch human - oder?
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 224 Registriert: 19.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2006 um 22:41 |
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[Editiert am 2/5/2006 von Swiss]
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Antwort 15 |
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Member Beiträge: 79 Registriert: 16.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2006 um 06:54 |
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Hallo Leute!!
Ich komm aus Österreich, ist sonst noch jemand aus Österreich hier?
Oder hat jemand eine Ahnung wie das bei uns mit den Gesetzen ausschaut?
Hab mich bis jetzt an die Regel "Wo kein Kläger da kein Richter"
gehalten.
Hab bis jetzt aber auch nur max. 100l pro Jahr gebraut. Bin aber gerade
beim expandieren.
Also wenn jemand etwas über die Situation in Österreich weis, ich bin
dankbar!
Grüße
Thomas
PS.: Bin in 2 Wochen in Frankfurt, wo gibt’s denn da ein gutes Bier?
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2006 um 08:13 |
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Zitat: | ich hab es schwarz auf
weis |
Kannst du mal posten, was Du da hast? Die Hauptzollämer legen das Gesetz so
wie es aussieht gerne sehr individuell aus.
Zitat: | (3) Der Bundesminister
der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von
2 hl im Kalenderjahr von der Steuer zu
befreien. |
Der springende Punkt sind doch die Hausbrauer, nicht die Haushalte, Ihr
verwechselt "in ihren Haushalten" mit "pro Haushalt", letzteres steht
nirgends! Das gebietet ja schon allein der Gleichheitsgrundsatz: warum
sollte denn Hobbybrauer A 200l frei bekommen und Hobbybrauer B, nur weil er
im gleichen Haushalt wohnt, Steuern bezahlen? Es heißt ja auch zum "eigenen
Verbrauch", nicht "zum Verbrauch durch die dem Haushalt angehörenden
Personen", es geht also stets um eine explizit zu nennende Person, nicht um
einen "Haushalt", der ist im übrigen auch keine Rechtsperson...
Ich bleibe dabei: die HZAer legen das Gesetz gerne aus, wie sie wollen, ich
unterstelle dabei eine falsche Auslegung.
Jan ____________________
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2006 um 10:07 |
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Demnach dürfte JEDER Hobbybrauer in seinem Haushalt 200 ltr.
brauen, egal ob es die Frau, der Sohn oder sonst wer aus diesem Haushalt
ist. Also Haushaltsvorstand (ich!!!) meine Frau, Sohneman! Macht 600ltr.!
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2006 um 11:04 |
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Naja, ich bin kein Jurist, aber eine so herausragende Rolle, wie hier viele
dem "Haushalt" beimessen, lese ich nicht heraus. Es ist doch immer die Rede
vom Eigenverbrauch, ein Haushalt verbraucht nichts, nur seine Bewohner. Es
wird halt so sein, wie immer: wenn Du bescheißt, also Deinen Sohn
einträgst, obwohl Du selbst braust, ist's halt Steuerhinterziehung.
Andererseits kann es doch nicht angehen, dass, sollte Deine Frau
ebensogerne Bier brauen, wie Du, jeder nur 100l zum Eigenverbrauch brauen
darf, das ist doch totaler Quatsch. Der Eigenverbrauch muss sich doch auf
ein Individuum beziehen, das Individuum meldet den Sud auch an und auch das
Individuum bezahlt die Steuer. Ebenso wird das Indiviuum bestraft, kein
Haushalt ____________________
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 833 Registriert: 6.4.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2006 um 12:20 |
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Die ganze Sache mit den Steuern und so ist hier im Forum schon etliche Male
diskutiert worden. Manche HZA's legen es so aus, das Pro Person 200l
gebraut werden darf, andere sagen pro Haushalt.
Ich für meinen Teil melde einmal im Jahr vor dem ersten Brautag per E-Mail
mein Brauvorhaben an, teile die Adresse mit, die zu brauende Menge im Jahr,
und dann hört das Hauptzollamt nie wieder was von mir, erst ein Jahr
später. Da ich auch nicht über die 2hl komme, ist das auch eher unkritisch
bei mir.
Wer wirklich über 200l pro Jahr kommt, ist entweder so ehrlich und meldet
es an, oder Meldet genau oder knapp unter 200l an und braut dann "schwarz".
Wobei man ja sagen muss, das es keiner kontrollieren kann, wenn du nicht
jeden sud anmeldest. Sprich, du sagst einfach, du braust 150l im jahr, und
wenn du dann mitte des Jahres die 150l gebraut hast, brauste einfach
weiter, und wenn wer vorbeikommt, sagste halt es ist erst der Zweite
50l-Sud oder so.
Ich denke nicht, das es sicht für das HZA lohnt, das groß nachzuprüfen. "Oh
nein, Mr. X hat 205Liter gebraut und muss jetzt 20cent Steuern zahlen!
Schicken wir ihm einen Brief mit dem Steuerbescheid!" "Nee lass mal, allein
das Porto ists nicht wert.".... naja, die ganze Sache über Kosten/Nutzen
der Biersteuer... a never ending story denke ich. ____________________ Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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Antwort 20 |
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Senior Member Beiträge: 159 Registriert: 26.5.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2006 um 17:52 |
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moin
Drei, vier o. mehr Freunde ebnen den Weg!
Alle melden an. Meine Anlage ist beweglich, die kann ich überall hin
bringen. So ist das Problem gelöst!
____________________ Gruß aus dem Norden
lubo
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Antwort 21 |
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