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Autor: Betreff: Fragen zur Zollanmeldung
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 902
Registriert: 11.6.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 29.7.2006 um 10:06  
Hallo,

ich habe vor kurzem meinen ersten Brauversuch beim Zoll per Fax angemeldet und bekam das zur Antwort:



Ist ja eigentlich alles klar, bis auf die letzten Sätze.
Die Stärke/ Stammwürze zählt bei den 2 hl noch nicht?
Ich kann also soviel brauen, wie ich will, kann auch mit meinen Kumpels mein Bier trinken, sofern ich die Steuern über 2hl bezahle?
Stammwürze kenn ich ja aus Büchern, Plato hab ich auch schon mal gelesen, aber ist Stawü- Plato?
Bekomm ich eine Rechnung vom Zoll am Jahresende oder muß ich das alles selbst ausrechnen und wie bezahlen?
Darf ich rein theoretiisch das Bier auch verkaufen (falls mal was übrig bleibt :D )?
Ist diese Zulassung nur auf dem Papier oder wird der " Bierherstellungsbetrieb" :o richtig vor Ort abgenommen?

Langsam wird die ganze Sache ziemlich kompliziert, und ich dachte, die bierbrauerei wär so 0 8 15 nach dem Motto 'Wasser wird zum guten Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen'.

Noch' ne Frage, mein erster Sud ist ja ziemlich stark angebrannt. Ich habe ihn trotzdem mal vergoren, aber er schmeckt halt nicht sehr. Das liegt vieleicht auch am noch sehr jungen Bier (8 Tage alt), aber auch am Angebrannten. Vielleicht wird der Geschmack ja noch etwas besser. Ist' s aber nicht trinkbar, wird die Menge beim Zoll dann wieder abgezogen von den 2hl?

Gruß und nicht böse sein wg. der vielen Fragen
hufpfleger
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 29.7.2006 um 11:56  
Hallo Hufpfleger,


Zitat:
Die Stärke/ Stammwürze zählt bei den 2 hl noch nicht?


Wenn du das Bier nicht veräußerst, dann zählt die Stammwürze nicht. Meines Wissens darfst Du Bier nur verkaufen, wenn Du eine Gastwirtschaft betreibst. Also sozusagen Straßenverkauf ist nicht möglich. Die letzten Aussagen nur mit Vorbehalt. Sie stammen von Dritten.
Die Stammwürze ist der Extraktgehalt der Würze vor Zugabe der Hefe und wird in ° Plato angegeben. Hier handelt es sich um nichts anderes als um Gewichtsprozent, also g Extrakt pro 100 g Würze.

Zitat:
Bekomm ich eine Rechnung vom Zoll am Jahresende oder muß ich das alles selbst ausrechnen und wie bezahlen?


Das musst du selbst ausrechnen und beim HZA einreichen. Da wirst Du noch die entsprechenden Formulare zugeschickt bekommen.

Zitat:
Ist diese Zulassung nur auf dem Papier oder wird der " Bierherstellungsbetrieb" richtig vor Ort abgenommen?


Da bin ich jetzt überfragt. Eine Abnahme sollte eigentlich nur dann erfolgen, wenn Du das Bier verkaufst. Am besten nochmal nachfragen.
Zu Deinem angebrannten Sud. Ist denn der schon im Fass? Bier, welches noch nicht genügend CO2 besitzt, schmeckt generell noch nicht. Erst mal warten, bis die Nachgärung rum ist und das Bier entsprechend lange im Kühlschrank gelagert hat.

Grüße
Wolfgang
Antwort 1
Senior Member
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orogles
Beiträge: 193
Registriert: 31.1.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.7.2006 um 16:10  
Servus,

hab hier nen Link gefunden vom Zoll:

http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuer n/h0_biersteuer/j0_besonderheiten_bier/index.html

Ich hoffe es bringt dich weiter. Es gibt im Netz genügend Vorlagen, wie Du dein Bier anmeldest. Teilweise kannst Du diese per Mail verschicken. Je nachdem welche Zoll-Direktion für dich verantwortlich ist.
Ein paar Tage später kriegst Du dein Antwort-Schreiben (Standard-brief) per Post.

Gruß

Olli
Profil anzeigen Antwort 2
Moderator
Posting Freak

Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 29.7.2006 um 16:20  
Das Schlimme ist, dass das ganze eben nicht 'Standard' ist, sondern scheinbar von Zollbezirk zu Zollbezirk sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In Berlin/Brandenburg beispielsweise ist keine Rede davon, dass der 'Bierherstellungsbetrieb' zugelassen werden muss, nur die Steuer muss bezahlt werden, wenn man über 2hl kommt.
Wenn man das Bier verkaufen will, hat man noch ganz andere Probleme als die Steuer, dann muss die Brauerei nämlich auch lebensmittelrechtlich überprüft und genehmigt werden.


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Gruß vom Berliner
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 3
Senior Member
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charmanta
Beiträge: 272
Registriert: 25.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.7.2006 um 19:48  
und die Formulare für die Anmeldung zur Zahlung von Biersteuer sind absolut nicht ohne ....

Bis 2 HL passiert praktisch NIX. Du musst halt nur ein Braubuch über die Sude führen.

Ich würde in keinem Fall Bier verkaufen. Du würdest dann sofort der Kontrolle des Ordnungsamtes unterliegen und gewerbliche Auflagen erfüllen müssen. Das Versteuern von Bier als Heimbrauer oberhalb der 2 HL Grenze ist vergleichsweise einfach. Dabei meldest Du nur die HL und die Grad Plato ans Zollamt.
Das gleiche Formular für gewerbliche Brauereien wird nur ein spezialisierter STB verstehen ... finde den Link grade nicht, aber ich weiß, das Formular war grausig ;)



Hinweise dazu:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/ h0_biersteuer/c0_entstehung_anmeldung/a0_anmeldung_faelligkeit/index.html
http://zoll-koblenz.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteu ern/h0_biersteuer/c0_entstehung_anmeldung/index.html?druck=1
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1992/19922160.1.HTML



[Editiert am 29/7/2006 von charmanta]


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Hopfen und Malz ... ab in den Hals
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
       

 
  
 

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