Hallo,
ich habe vor kurzem meinen ersten Brauversuch beim Zoll per Fax angemeldet
und bekam das zur Antwort:
Ist ja eigentlich alles klar, bis auf die letzten Sätze.
Die Stärke/ Stammwürze zählt bei den 2 hl noch nicht?
Ich kann also soviel brauen, wie ich will, kann auch mit meinen Kumpels
mein Bier trinken, sofern ich die Steuern über 2hl bezahle?
Stammwürze kenn ich ja aus Büchern, Plato hab ich auch schon mal gelesen,
aber ist Stawü- Plato?
Bekomm ich eine Rechnung vom Zoll am Jahresende oder muß ich das alles
selbst ausrechnen und wie bezahlen?
Darf ich rein theoretiisch das Bier auch verkaufen (falls mal was übrig
bleibt
)?
Ist diese Zulassung nur auf dem Papier oder wird der "
Bierherstellungsbetrieb"
richtig vor Ort abgenommen?
Langsam wird die ganze Sache ziemlich kompliziert, und ich dachte, die
bierbrauerei wär so 0 8 15 nach dem Motto 'Wasser wird zum guten Tropfen,
mischt man es mit Malz und Hopfen'.
Noch' ne Frage, mein erster Sud ist ja ziemlich stark angebrannt. Ich habe
ihn trotzdem mal vergoren, aber er schmeckt halt nicht sehr. Das liegt
vieleicht auch am noch sehr jungen Bier (8 Tage alt), aber auch am
Angebrannten. Vielleicht wird der Geschmack ja noch etwas besser. Ist' s
aber nicht trinkbar, wird die Menge beim Zoll dann wieder abgezogen von den
2hl?
Gruß und nicht böse sein wg. der vielen Fragen
hufpfleger