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Autor: Betreff: Schon Probiert?? Schnapsbrennen oder Tabakanbau??
Junior Member
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Beiträge: 41
Registriert: 13.8.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.8.2006 um 11:27  
Hatts jemand schon mal mit Schnapsbrennen oder Tabakanbau versucht?? Naja Schnapsbrennen ist ja nicht so legal aber ich werds trotzdem nächstes Jahr versuchen. Bau mir dann ne eigene Anlage. Weil Geistbrennen und Ansetzten darf man machen. Weil der Alkohol ja schon versteuert ist. Wenn ihr mehr drüber wissen wollt >>www.schnapsbrennen.at<< Von denen habe ich auch das Buch is aber Egal. Habe bei mir im Karten nen angesetzten stehen. Nen GrünenNussSchnaps. Schmeckt sau gut. Habe auch noch nen von letzten Sommer. Na ok.
Man sieht sich.

MFG Clees


[Editiert am 13.8.2006 um 11:29 von der_clees]
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Junior Member
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Beiträge: 43
Registriert: 9.10.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.8.2006 um 12:11  
Hi,

ja, Schnaps brennen wir nebenbei auch - früher nur, sind dann aber vom Brennen zum Brauen gekommen.

beim Brauen kommt einfach ein bisschen mehr rum, man stelle sich einen gemütlichen Abend mit Freunden vor, da kann man nicht den ganzen Abend sitzen und Brannt trinken. So haben wir uns entschieden, Bier ist mehr was zum trinken, Schnaps was zum nippen :)


Schnaps birgt auch das Problem das alle(gäste etc.) Panik vor Methanol haben. Bei Bier fragt man nichtmal nach :)

die Seite schnapsbrennen.at ist die beste deutsche die ich kenne.

gruss,
peter
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 13.8.2006 um 12:59  
Hallo Clees,

Zitat:
Weil Geistbrennen und Ansetzten darf man machen. Weil der Alkohol ja schon versteuert ist

Da irrst Du Dich. Ist jedenfalls in Deutschland nicht erlaubt. Ansetzen schon, aber nicht brennen.

Grüße
Wolfgang
Antwort 2
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 41
Registriert: 13.8.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.8.2006 um 13:19  
Ich habe da gerade mein Buch vor mir liegen und da steht: Werden für die Geistherstellung oder für gekaufte, also bereits versteuerte Spirituosen verwendet, fällt beim Destiliern natürlich keine Alkoholsteuer mehr an. Trotzdem muss dieses Vorhaben beim zuständigen Zollamt gemeldet werden.

Dabei ist darauf zu auchten, dass es sich wirklich um Spirituosen, also Destilate handelt. Weine haben eine zu niedrige Steuerklasse (wie Bier). Vor dem Brennen ist es erlaubt, den Hochprozentigen z.B. auf Weinstärke zu verdünnen. Interesanterweise fallt das Brennen von bereits versteuerten Spirituosen unter den Begriff ,,Alkoholreinigung''
Profil anzeigen Antwort 3
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 13.8.2006 um 14:07  
Es ging mir ja jetzt nicht um die Alkoholsteuer, sondern ob es in Deutschland erlaubt ist oder nicht ohne Brennrecht. Nicht-anmeldepflichtig sind nur Anlagen <0,5 Liter Kesselvolumen. Steht eigentlich alles bei schnapsbrennen.at
Antwort 4
       

 
  
 

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