Ich habe da gerade mein Buch vor mir liegen und da steht: Werden für die
Geistherstellung oder für gekaufte, also bereits versteuerte Spirituosen
verwendet, fällt beim Destiliern natürlich keine Alkoholsteuer mehr an.
Trotzdem muss dieses Vorhaben beim zuständigen Zollamt gemeldet werden.
Dabei ist darauf zu auchten, dass es sich wirklich um Spirituosen, also
Destilate handelt. Weine haben eine zu niedrige Steuerklasse (wie Bier).
Vor dem Brennen ist es erlaubt, den Hochprozentigen z.B. auf Weinstärke zu
verdünnen. Interesanterweise fallt das Brennen von bereits versteuerten
Spirituosen unter den Begriff ,,Alkoholreinigung''