Hallo Knutshome,
das wesentliche hat Jürgen schon gesagt. Aber frag mal bei Deinem HZA nach,
ob Du erst dann Biersteuer zahlen musst, wenn ein bestimmter Betrag an zu
zahlender Steuer überschritten wird z.B. 5 Euro. Dieser Betrag würde erst
mit ca. 95 Liter über 2 hl erreicht. Manche HZAs machen das so.
Grüße
Wolfgang