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Autor: Betreff: Hausbrauer - semi-professionell
Posting Freak
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gnadle
Beiträge: 1090
Registriert: 14.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.1.2004 um 11:19  
Im Thread "Zollanmeldung" war die Rede vom Anmelden eines Gewerbes als Hausbrauer. Ab 1.1.2004 ist der Meisterzwang ja gefallen.
Hat da jemand schon Erfahrungen, vielleicht auch in der Vergangenheit, gemacht?

[Editiert am 26/1/2004 von gnadle]
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Posting Freak
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Beiträge: 580
Registriert: 11.8.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.1.2004 um 19:38  
Das würde mich auch interessieren..habe vor, auf Grund der grossen nachfrage mich vielleicht nebnberuflich als Hausbrauer zu versuchen...
Profil anzeigen Antwort 1
Member
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shamrock
Beiträge: 87
Registriert: 31.1.2003
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 26.1.2004 um 21:34  
Soviel ich weiß, sind auch andere Dinge nicht zu unterschätzen: Geeichte Tanks usw. evtl. hilft dieses pdf-file weiter.
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/f0_dont_show/gesetze_test en/sammlung_aller_gesetze/biersteuerverordnung.pdf

Gerade noch gefunden: http://www.dresden.ihk.de/servlet/link_text?link_id=6347&ta rget=display&link_zusatz=&ref_detail=News&ref_knoten_id=4553

Demnach sind unter Abschnitt 1 die Berufe zu finden für die der Meister enfällt.

Gruß
Ralf

[Editiert am 26/1/2004 von shamrock]
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Senior Member
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Anterus
Beiträge: 285
Registriert: 5.11.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.1.2004 um 08:57  
Hallo....
ich hab mich auch mal erkundigt und hab folgendes mail zurückbekommen...

Sehr geehrter Herr Schneider,

für die Herstellung von Bier bedarf es nach dem Verbrauchsteuerrecht
grundsätzlich einer Erlaubnis gemäß § 5 BierStG. Eine Ausnahme davon besteht
für Hobbybrauer, die ausschließlich zum eigenen Verbrauch Bier herstellen -bis
zu einer Menge von 2 Hektolitern im Kalenderjahr- und diese Bier nicht
verkaufen, § 2 BierStV.
Der Gesetzestext ist auf unserer Homepage
http://www.zoll-d.de/
über die Seite
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/a0_vorschriften/c0_vst/in dex.html
einzusehen.

In allen anderen Fällen, insbesondere bei geplantem Verkauf des selbst
hergestellten Bieres, ist für die Herstellung von vornherein eine Zulassung
durch das örtlich zuständige Hauptzollamt erforderlich. Zu den Voraussetzungen
und Erfordernissen, Antragstellung, etc. können Sie sich bei Bedarf über
folgende Internetseite zu informieren:
http://www.zoll-
d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/h0_biersteuer/e0_herstellung/i ndex.
html
Das Bier ist -nach Erteilung der Erlaubnis- mit Entnahme aus dem
Herstellungsbetrieb ordnungsgemäß zu versteuern durch Abgabe einer sog.
Steueranmeldung und fristgerechter Entrichtung des Steuerbetrages.

Daneben sind für Herstellung und Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln
lebensmittelrechtliche Vorschriften zu beachten, bei Bier zusätzlich die
Einhaltung des Reinheitsgebotes, etc. Diesbezüglich müssten Sie sich mit der
für Ihren Wohn-/Firmensitz zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde in
Verbindung setzen (http://www.bgvv.de/cms/detail.php?id=1095 zuständige Oberste
Landesbehörden), bzw. sich vorab über die Internetseiten des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft informieren:
http://www.verbraucherministerium.de/verbraucher/verbrauche rinfos.htm

Des weiteren könnte eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein und der Verkauf der
Umsatzsteuer unterliegen, so dass entsprechende Anmeldungen bei Finanz- und
Gewerbeamt nötig sind.

Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.


Vielleicht hilfts ja wem was.....
Gruss...Flo
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 3
Newbie
Newbie


Beiträge: 7
Registriert: 11.2.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.2.2004 um 14:04  
Hai,
ich bin gerade dabei eine kleine selbstständige Brauerei aufzubauen.
Mit den Vorschriften sieht es so aus, daß man sich die Genehmigungen besorgen kann aber auf der Technikseite wird es schwer.
Was genehmigt wird ist teuer und keiner weis sorecht was alles zu einer Brauerei gehort:-(
Auzug: ...für Erhalt der Erlaubnis müssen .... materiellen Voraussetzungen erfült werden.


____________________
Mit braufrischem Gruß
Jambor
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 12.2.2004 um 14:13  
Hallo Jambor,

wenn es dir nix ausmacht, könntest du dich hier eintragen?

http://www.hobbybrauer.de/modules.php?op=modload&name=eBoar d&file=viewthread&tid=103

ist ja nur, dass wir dir eventl. in der Anfangsphase etwas beim Umsatz helfen könnten :D
Antwort 5
       

 
  
 

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