Hallo....
ich hab mich auch mal erkundigt und hab folgendes mail zurückbekommen...
Sehr geehrter Herr Schneider,
für die Herstellung von Bier bedarf es nach dem Verbrauchsteuerrecht
grundsätzlich einer Erlaubnis gemäß § 5 BierStG. Eine Ausnahme davon
besteht
für Hobbybrauer, die ausschließlich zum eigenen Verbrauch Bier herstellen
-bis
zu einer Menge von 2 Hektolitern im Kalenderjahr- und diese Bier nicht
verkaufen, § 2 BierStV.
Der Gesetzestext ist auf unserer Homepage
http://www.zoll-d.de/
über die Seite
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/a0_vorschriften/c0_vst/in
dex.html
einzusehen.
In allen anderen Fällen, insbesondere bei geplantem Verkauf des selbst
hergestellten Bieres, ist für die Herstellung von vornherein eine Zulassung
durch das örtlich zuständige Hauptzollamt erforderlich. Zu den
Voraussetzungen
und Erfordernissen, Antragstellung, etc. können Sie sich bei Bedarf über
folgende Internetseite zu informieren:
http://www.zoll-
d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/h0_biersteuer/e0_herstellung/i
ndex.
html
Das Bier ist -nach Erteilung der Erlaubnis- mit Entnahme aus dem
Herstellungsbetrieb ordnungsgemäß zu versteuern durch Abgabe einer sog.
Steueranmeldung und fristgerechter Entrichtung des Steuerbetrages.
Daneben sind für Herstellung und Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln
lebensmittelrechtliche Vorschriften zu beachten, bei Bier zusätzlich die
Einhaltung des Reinheitsgebotes, etc. Diesbezüglich müssten Sie sich mit
der
für Ihren Wohn-/Firmensitz zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde in
Verbindung setzen (http://www.bgvv.de/cms/detail.php?id=1095 zuständige
Oberste
Landesbehörden), bzw. sich vorab über die Internetseiten des
Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft informieren:
http://www.verbraucherministerium.de/verbraucher/verbrauche
rinfos.htm
Des weiteren könnte eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein und der Verkauf
der
Umsatzsteuer unterliegen, so dass entsprechende Anmeldungen bei Finanz- und
Gewerbeamt nötig sind.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich
erteilt
werden.
Vielleicht hilfts ja wem was.....
Gruss...Flo