Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 8.11.2005 Status: Offline
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erstellt am: 21.2.2007 um 19:04 |
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.2.2007 um 20:03 |
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Ich weiß jetzt nicht inwieweit diese Seite ernst zu nehmen ist, allerdings
finde ich es gut, dass man nicht einfach so brennen darf! Stellt man
hochprozentigen Alkohol nicht unter wirklich professionellen Bedingungen
her, entstehen oft unerwünschte Nebenstoffe, die beträchtliche Folgen für
die Gesundheit haben können. Abgesehen davon, sind einige Aussagen schlicht
und ergreifend falsch. Kaum ein Winzer vernichtet seinen Trester. Im
Gegenteil, er lässt diesen zu Tresterbrand verarbeiten und macht so
zusätzlich Gewinn! Ich weiß jetzt nicht genau was "vergeisten" heißt, laut
dieser Seite handelt es sich dabei um die Herstellung von alkoholischen
Getränken aus bereits fertigem Alkohol. Meines Wissens nach ist es nicht
verboten, z. B. "Aufgesetzen" herzustellen. Man versetzt Schnaps, z. B.
Korn mit Früchten und Zucker und erhält einen guten Likör!
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 413 Registriert: 29.9.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.2.2007 um 20:22 |
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Ich glaube sogar mal gehört zu haben, dass es in Deutschland legal ist, aus
Wein Weinbrand zu machen als Privatperson solange die Distille nicht größer
als 0,5 L ist.
Dass das Brennmonopol einzigartig ist zwar richtig. Ich kann aber nicht
beurteilen, ob das gut oder schlecht ist. Unser Jugendschutz ist sogar
weltweit recht einzigartig ist.
Ich weiß aber aus Erfahrung, dass Selbstgebrannter nicht ungesund ist und
schmeckt .
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 328 Registriert: 4.10.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.2.2007 um 20:53 |
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Hallo,
das mit der 0,5l Brennblase habe ich auch mal gehört, bin mir aber nicht
sicher ob das wirklich stimmt. Hintergrund des Themas ist meiner Meinung
nach heutzutage nur noch das Steuerrecht. Es ist halt eine wichtige
staatliche Einnahmequelle auf die man nicht verzichten will und aus diesem
Grund uralte Gesetze und Regelungen aufrecht erhält, auch wenn sie schon
lange nicht mehr zeitgemäß sind.
Einen gesundheitlichen Hintergrund nehme ich der Gesetzgebung jedenfalls
nicht ab. Dazu müßte von staatlicher Seite schon wesentlich mehr in Sachen
Drogenprävention und Alkoholmissbrauch laufen.
Ich bin mir sicher, daß man selbst mit einfachen Mitteln einen Alkohol
herstellen könnte, der durchaus nicht blind machen würde. Wahrscheinlich
wäre dieses Prdukt sogar reiner als der Fusel vom Extremdiscounter!
Leider bleibt das Recht zu brennen aber bei den Inhabern von staatlich
verkauften Brennrechten und Obstbauern und daran wird sich vermutlich auch
nichts ändern - schade eigentlich!
Gruß
Martin
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 153 Registriert: 3.2.2005 Status: Offline
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erstellt am: 21.2.2007 um 21:13 |
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 328 Registriert: 4.10.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.2.2007 um 21:27 |
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Hallo nochmal,
ich habe dazu in einem anderen Forum gelesen, daß Kunden, die bei diesem
Shop eingekauft haben, unerwarteten Besuch vom Zoll bekommen haben!
Gruß
Martin
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 403 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.2.2007 um 21:43 |
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Moin,
warum darf man keinen Schnaps brennen, nur 200 l im Jahr brauen, aber
unendlich viel Wein für den Eigenbedarf herstellen?
Gesundheitliche Bedenken kaufe ich niemanden ernsthaft ab, schließlich ist
die Vorstufe zum Schnaps nichts anderes als Wein / Maische. Wenn diese
versaut ist ist es gesundheitsschädlich ob man es nun als Wein oder Schnaps
trinkt!
Es geht hier ausschließlich um Steuereinnahmen!
Meine Meinung dazu ist, dass dies alles für den Privatverzehr freigegeben
werden sollte (eventuell bis zu einer gewissen Litergrenze). Wer dann seine
Produkte vermarkten will muss natürlich die (sinvollen)
gesundheitstechnischen und steuerrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Gruß
t...
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 210 Registriert: 18.12.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.2.2007 um 23:17 |
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Die zugelassene maximale Kapazität einer Brennblase von 0.5l in D für
Privatpersonen kann ich bestätigen. Solche Miniaturbrennereien habe ich
schon bei einigen Versendern gesehen. Allerdings macht es nicht wirklich
Spaß in einem Fingerhut ein Destillat herzustellen. :-)
Ansonsten ist in D das Brennrecht scharf reglementiert. Das Monopol (der
Staat) hat hier eine sprudelnde Einnahmequelle.
Wer den Preis einer Flasche Bergmannsschnaps kennt, weiß wovon ich rede.
Vergeisten bedeutet übrigens das Abdestillieren von Früchten, die man
schwerlich einmaischen kann ...
Ich habe vor einiger Zeit an der Uni Hohenheim einen Kurs zum Obst und
Kleinbrenner besucht und war überrascht, wieviel Unwissen selbst bei den
Profis vorherrscht. (Obst-)Brenner war halt lange kein Ausbildungsberuf und
das Wissen wurde "vererbt".
So hat ein großer Hersteller die Brände mit dem meisten (zugesetzten)
Vorlaufanteil in der Blindprobe als am besten bezeichnet, ein anderer
konnte nicht begreifen, daß ein Liter Alkohol + 1 Liter Wasser nicht 2
Liter Gemisch geben.
Im übrigen muß ich, entgegen der Website, nicht den Besitz der Dekodestille
anzeigen, sondern den Brennvorgang damit und zwar beim Zollamt.
Wie wir Brauer unsere Sude ja auch.
Gruß,
Svenson
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Antwort 7 |
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Junior Member Beiträge: 27 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.2.2007 um 09:08 |
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Guten Morgen
Jede auch noch so kleine Brennerei muß beim Zoll angemeldet werden.
Außerdem hat jeder der einen Obstbaum hat das Recht daraus Schnaps brennen
zu lassen, nur selbst brennen darf er nicht dafür braucht er das
Brennrecht.
dafür gibt es jede Menge Vorschriften z.B. :
Kommt der Zoll vorbei muß der Hund angeleint werden oder der
Brennereibesitzer ist zu Hilsdiensten verpflichtet. Das kommt daher, daß
manche den Eingang zur Brennerei verrammelt hatten und dann sollte der
Zollbeamte den ganzen Haufen selbst wegräumen.
Beim Brennen selbst ist zu beachten, daß man genügend Vorlauf abtrennt, der
ist gesundheitsschädlich, der Mittellauf bis ca 50 %vol ist der trinkbare
und der Nachlauf wird erst bei ca. 8 % vol abgetrennt und kommt ein bis
zweimal wieder in den nächsten Brand.
Den Mittellauf verdünnt man dann auf Trinkstärke ca. 43 bis 48 % vol.
schöne Grüsse vom Dinkelberg
Sven
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Antwort 8 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 22.2.2007 um 12:53 |
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Hallo,
von einem Bekannten weiß ich, daß heutzutage keine neuen Brennerreien mehr
zugelassen werden bzw. angemeldet werden können. Es werden nur noch
vorhandene Brennrechte übertragen bzw. überschrieben.
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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