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Autor: Betreff: Rechtliches zum Bier brauen????
Senior Member
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Marburger
Beiträge: 190
Registriert: 30.6.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.7.2007 um 21:50  
Hallo,
wie ist das in DE spez. in Hessen mit dem Recht für Hobbybrauer/Kleinbrauerei???
Ich hab gelesen das man 200Liter im Jahr herstellen darf als Hobbybrauer aber es steht auch ab und an
im Netz das man 25liter im Monat brauen darf was ist nun richtig???
Und was ist wenn man mehr brauen will als die 200liter im Jahr???
Und was ist wenn man sein Bier für Vereine braut oder verkauft????

Das sind nur ein paar Fragen die sich mittlerweile bei mir, als Anfänger, aufgetan haben.
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Senior Member
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Beiträge: 403
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.7.2007 um 21:58  
Moin,

also wenn ich mal mit meinem Halbwissen prahlen darf:

Die 200 l sind Satz und zwar pro Haushalt - also nicht Oma und Sohn miteinbeziehen und dann 1000 l oder so brauen ;)

Du darfst natürlich auch legal mehr brauen, aber ab der Grenze wird es halt Steuerpflichtig. Wobei die geringen Summen die die ehrlichen Hobbybrauer da so an den Fiskus abführen wohl nichtmal deren Portokosten für den Vorgang decken ....

Übrigens sind auch die ersten 200l im Jahr meldepflichtig.

Wenn du den guten Saft verkaufen möchtest musst du ganz sicher noch 1000 andere Auflagen einhalten - da wissen andere sicherlich besser Bescheit.

Gruß
t....
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Posting Freak
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
Registriert: 25.7.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.7.2007 um 10:08  
Nene, der Hobbybrauer darf sein Bier nicht verkaufen! Nur zu eigenem Verbrauch und im Ausschank auf Partys etc.

Sollte aber mal durch einen dummen Zufall ein Fässchen im Verein landen, ............. wer sagt denn dass Du es verkauft hast und nicht gespendet? :redhead:

Wenn Du offiziel verkaufen möchtest unterliegst Du dem Lebensmittelgesetz ...... Hygienegestz usw.


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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Senior Member
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Beiträge: 403
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.7.2007 um 10:14  
Moin,

bist du dir sicher, dass du es auf Partys ausschenken darfst? Ich meine hier mal davon gelesen zu haben, dass selbst das nicht erlaubt sei weil das ja schon an "Öffentlichkeit" grenzt.

Ich meine kümmern tut sich wohl kein schwein ähm ich meine ambitionierter Hobbybrauer darum aber offiziell ..... :puzz:

Gruß
t...
Profil anzeigen Antwort 3
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ughi
Beiträge: 833
Registriert: 6.4.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.7.2007 um 11:22  
Zum Thema Ausschank auf Partys:

Wenn ich mich an den rechten Wortlaut der Zollanmeldungsbestätigung denke, dann stand da immer was drin wie:
"... ist zum eigenen Verzehr bestimmt und darf nicht verkauft werden."

Geht man nach diesen Worten, wäre das selbst für Partys ein Problem. Streng genommen dürfte man dann ja nicht mal Bekannte nippen lassen ;)

Aber ich denke was es aussagen soll ist, dass es nicht zum Verkauf bestimmt ist. Wenn man nur ne Geburtstagsfete schmeisst mit Selbstgebrautem, bewegt man sich sicher nicht gleich im illegalen Bereich.

Zum Thema Verkauf:
Man kann es sicher verschenken und dann eine Spende entgegennehmen :D

Naja wie auch immer. Jeder soll es so machen wie er meint :)


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Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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