Zum Thema Ausschank auf Partys:
Wenn ich mich an den rechten Wortlaut der Zollanmeldungsbestätigung denke,
dann stand da immer was drin wie:
"... ist zum eigenen Verzehr bestimmt und darf nicht verkauft werden."
Geht man nach diesen Worten, wäre das selbst für Partys ein Problem. Streng
genommen dürfte man dann ja nicht mal Bekannte nippen lassen
Aber ich denke was es aussagen soll ist, dass es nicht zum Verkauf bestimmt
ist. Wenn man nur ne Geburtstagsfete schmeisst mit Selbstgebrautem, bewegt
man sich sicher nicht gleich im illegalen Bereich.
Zum Thema Verkauf:
Man kann es sicher verschenken und dann eine Spende entgegennehmen
Naja wie auch immer. Jeder soll es so machen wie er meint
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Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de