Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.4.2004 um 17:24 |
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Moin moin, folgendes Problem....mein Bier ist hier in meinem Bekanntenkreis
sehr beliebt..eigentlich ist die Nachfrage größer als was ich brauen
kann....leider darf ich das Bier ja nicht verkaufen...aber wenn ich jetzt
Gewerbe anmelde...und Biersteuer zahle wie sieht es dann aus?? Muss ich für
ein Gewerbe gelernter Brauer sein und was gibt es noch vor Vorschriften die
ich mitbringen muss??
MFG
S.Schuett
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Senior Member Beiträge: 285 Registriert: 5.11.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.4.2004 um 17:48 |
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griasdi...
Die alte Frage.
Du musst Brauergeselle sein, Meisterzwang gibt es keinen mehr, hab ich mich
bereits erkundigt. Dann kommt als nächstes das Gewerbeaufsichtsamt, d.h. Du
musst alles Unfallsicher haben.Lebensmittel technisch muss alles sauber
gefliesst sein, und überall muss a Gulli sein, ausserdem bekommst Du
Auflagen von der Kläranlage. Das lustigste ist aber die
Berufsgenossenschaft (NGG)...die will um die 800 Euro pro Jahr von Dir,
egal ob Du wen beschäftigst oder nicht.Ein Freund von mir hat nämlich mal
nach seinem Meister eine Brauerei angemeldet, auch nur so Garagentechnisch,
aber hat nach der ersten Zahlungsaufforderung wieder alles gelassen.
Biersteuertechnisch würde sich nix ändern, da Kleinbrauereien bis 5000hl
auf Antrag den gleichen Steuersatz wie Hobbybrauer bezahlen. Aber
Umsatzsteuer wird fällig.
Lebensmittelbehörde:
http://www.bgvv.de/cms/detail.php?id=1095
und hier steht auch a bissal was:
http://www.verbraucherministerium.de/verbraucher/verbrauche
rinfos.htm
Also...lass Dir lieber was schenken als Gegenleistung und halt alles klein,
dann hast Du am wenigsten Probleme.
Es gibt aber auch die Möglichkeit über eine Gastättenbrauerei das ganze zu
regeln, das bin ich aber selbst noch am errorieren. Man könnte ja nur zu
den Brautagen öffnen, und Bier offiziell verkaufen (auch a Brotzeit), und
das quasi nur als Deckmantel benutzen. So machens in der Oberpfalz ja die
Zoigl-Brauereien auch teilweise. Da bin ich selber aber auch noch am
schauen. Falls Du mal was rausbekommen solltest, wär ich über ein feedback
dankbar!
Gruss aus Niederbayern...Flo
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 194 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.4.2004 um 18:37 |
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Das Thema interessiert mich auch. Momentan bin ich am
Überlegen eine Ausbildung zu machen und dann eine
Gasthausbrauerei zu eröffnen.
____________________ Zum Brauen geboren, zum Arbeiten gezwungen.
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Antwort 2 |
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Member Beiträge: 91 Registriert: 16.10.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.4.2004 um 19:48 |
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Hi,
Ihr da draussen.
Den freiwilligen Pflichtbeitrag zur IHK solltet Ihr auch nicht vergessen.
Die BG versichert einen ja noch gegen Unfall und so;aber die IHK nimmt je
nach Hebesatz der Kommune genausoviel und tut viel weniger (oder weiß
jemand wofür das Ganze gut sein soll????)
gruß Schratti1
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 340 Registriert: 18.4.2004 Status: Offline
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erstellt am: 20.4.2004 um 20:20 |
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Man darf einfach nicht den Spaßfaktor aus den Augen lassen. Erst mal muß
man sich klar machen wieviel Liter Bier man brauen muß, um die Geier am
Wegesrand zu befriedigen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Vermieter,
Steuerberater etc.). Da kommt schnell einiges zusammen. Und wenn Du jetzt
ein paar hundert Liter im Jahr braust, kannst Du später zwei oder drei
Nullen dahinterhängen. (oder vier)
Ich war mal selbständig, wollte mein Hobby zum Beruf machen (allerdings
keine Brauerei). Irgendwann konnte ich mich vor Arbeit kaum retten, die
Kasse war und blieb leer und der Spaß war dahin. Nachdem ich 15.000 bis
20.000 DM vor die Wand gefahren hatte, habe ich die ganze Sache
hingeschmissen.
Klar, klingt ziemlich pessimistisch, muß ja auch nicht jedem so gehen. Mit
einem guten Konzept kann man mit gutem Bier was auf die Beine stellen. Eine
Gasthausbrauerei halte ich z.B. in manchen Gegenden für eine gute und
realistische Sache. Die Dinger brummen meistens. Aber nur Bier brauen und
verkaufen.......Das würde ich mir gut überlegen!
____________________
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.4.2004 um 11:39 |
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und wenn ich nur Biersteuerzahle darf ich es dann verkaufen??
oder Wenn ich gewerbeanmelde und Bier+Umsatzsteuerzahle?? dann??
oder geht gar nix ohne den ganzen Bürokratenkram??
MFG
Schütti
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 285 Registriert: 5.11.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.4.2004 um 19:53 |
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Griasdi...
Dazu gibt es nur eine Antwort...
NEIN ,darfst du nicht.
Hey! Wir sind doch in Deutschland, vergessen!?
Gruss von einem der's auch gern machen würde....
Flo
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.4.2004 um 21:50 |
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dann fahr ich jetzt zum brauen immer nach Dänemark *ggggg* nagut..dann
verschenk ich die Kisten und lasse mich danach beschenken....;-)
MFG
Schütti
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Antwort 7 |
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