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Autor: Betreff: Hausbraurechte
Senior Member
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Steinkrug
Beiträge: 281
Registriert: 13.5.2004
Status: Offline
smilies/question.gif erstellt am: 19.5.2004 um 17:17  
Hallo!
Was hat es denn mit den Hausbraurechten die oft vererbar und/oder Grundstücks- oder Hausgebunden sind?
Soweit ich die rechtliche Lage bisher mitbekommen habe, darf doch jeder brauen und muss dies beim Hauptzollamt anmelden und bei mehr als 2hl/Jahr Biersteuer zahlen.
Sind diese Hausbraurechte vielleicht eine Ausnahmegenemigung von der Biersteuer?
Grüße
Steinkrug
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Newbie
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Oliver
Beiträge: 1
Registriert: 20.12.2003
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.5.2004 um 15:01  
Hi,

ich kenn mich aus beruflichen Gründen mit Biersteuer etwas aus und kann Dir daher sagen, daß Du ab 2hl Biersteuer bezahlen mußt. Eine Ausnahme bzgl. eines "Hausbraurechts", wovon ich noch nie gehört habe" sieht das Biersteuergesetz nicht vor. Es gibt Brennrechte, die haben aber Nichts mit Bierbrauen zu tun.

Gruss und guten Durst,
Oliver
Profil anzeigen Antwort 1
Senior Member
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Guido
Beiträge: 136
Registriert: 12.10.2003
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.5.2004 um 18:11  
Würde mich auch brennend interessieren, was das Hausbraurecht bedeutet. Da mir meine Eltern kürzlich Haus und Grund überschrieben haben, habe ich in der notariellen Urkunde schwarz auf weiss, dass damit auch das Hausbraurecht übertragen wurde. Leider befürchte ich, dass das ein nicht mehr praktiziertes Recht aus früheren Zeiten ist.

Gruss,
Guido
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Senior Member
Senior Member

Anterus
Beiträge: 285
Registriert: 5.11.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.5.2004 um 08:20  
Habe die Ehre...
Also bei uns um die Ecke gibt es einen, der das Hofbraurecht hat, braut, und dieses Bier zwar versteuert, aber es bis jetzt ohne Probleme verkauft, und das schon seit ich denken kann (seeeeehr lange :) ). Ich hab auch schon mal bei mir im Hauptzollamt nachgefragt, ob der Verkauf mit so einem Braurecht legal wäre, aber die haben mir natürlich keine qualifizierte Antwort geben können...
Interessant wär die Geschichte natürlich schon, denn diese Rechte sind ja über's Grundbuchamt übertragbar.
Man müsste dann halt nicht alle Hygienischen Lebensmittel Vorschriften so genau nehmen, was schon billiger wär! Wenn die Bauern für Ihren Hofladen wurschten, muss es ja auch nicht so genau zugehen wie in 'ner Metztgerei!
Gruss aus Niederbayern...Flo


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