Hallo, Heiner,
der Unterschied liegt vor allem in den Geschmackskomponenten, die durch die
S-04 erzeugt werden. Vornehmlich recht fruchtiger und leicht säuerlicher
Geschmack.
Nach den "Genfer Bierkonventionen" sollte aber ein UG Landbier genau diese
Geschmackskomponenten möglichst nicht aufweisen. Das sog. Landbier lebt von
der malzigen Süffigkeit und einem eher neutralen Geschmacksprofil, was die
Hefearomen angeht.
Aber was solls: es wird auf jeden Fall schmecken, und als Hobbybrauer
brauchen wir uns an Konventionen nicht unbedingt halten...
Gruß
Michael
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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag