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Autor: Betreff: Wie ist das in der Schweiz ?
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Studi110
Beiträge: 284
Registriert: 3.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2009 um 18:16  
Hallo liebe Bierbrauer

Habe folgende Frage . Ein Verein in dem ich Mitglied bin hat mich gefragt ob ich für ein Fest ein Bier brauen würde . Ich würde das sehr gerne machen möchte aber nicht mit dem Rechtlichen Schwierigkeiten bekommen hat da jemand eine Ahnung davon ? Was müsste ich alles machen dafür usw... ?

Gruss Studi
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Tobcom
Beiträge: 51
Registriert: 9.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2009 um 18:28  
Hallo studi!
Da habe ich was für dich gefunden! Kann es in PDF format herunterladen! Ohjee da sind dinge drin geschrieben die ich auch nicht wusste! Wenn du an dritte dein Bier abgibst, müsste es besteuern.... bla bla... wer macht es schon? Haupsach nicht verkaufen!

Da den link: http://www.brauundrauchshop.ch/downloads/merkblattbiersteue r.pdf

Gruss!
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Duplex
Beiträge: 268
Registriert: 5.5.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2009 um 18:35  
400 Liter Eigengebrautes ist gratis, solange du es zu Hause konsumierst und nicht verkaufst.

So bald du dein Bier ausser Hause bringst bist du Meldepflichtig, egal ob du es Verkaufst oder nicht.

Ich mach es so: Ich verkaufe kein Bier, sondern Flaschen mit vorgefertigten Logos. Unter Umständen kann es noch "Bierrückstände" haben, diese sollte der Käufer dann aber wegleeren. Flaschenweiterverkauf ist rechtlich erlaubt und sind bis zu einem gewissen Umsatz von der Mwst. befreit ;)
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Senior Member
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Studi110
Beiträge: 284
Registriert: 3.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2009 um 18:55  
Danke für die schnellen Antworten . Ich möchte aber das Bier für den Verein brauen und nicht verkaufen . Anders gesagt der Verein braut das Bier .

Gruss Studi
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Duplex
Beiträge: 268
Registriert: 5.5.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2009 um 19:06  
Hab kein Jus studiert, gib aber mal mein bestes:

Der Verein wäre ja rechtlich gesehen eine juristische Person und daher gilt hier die Gratisgrenze von 400 Litern nicht.

Ich zitiere den dortigen Artikel 4:

Zitat:
Die Aufnahme der Brautätigkeit zu Erwerbszwecken oder zur Gratisabgabe ist der Oberzolldirektion, Sektion Tabak- und Bierbesteuerung im Voraus zu melden. Die
Herstellung von Bier für den Eigenbedarf (Verbrauch im eigenen Haushalt) ist nicht meldepflichtig.
Bier, welches an Dritte abgegeben wird, muss den Bestimmungen der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechen.


Du wärst also Meldepflichtig und unterliegst den Bestimmungen des BAG.
Weiteres dazu findest du hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/817.02.de.pdf

Am einfachsten wäre es, du machst es unter der Hand. Solange es nicht öfters ist und das Fest nicht aus einem Polizeiabgängern besteht, wäre dies wohl am ratsamsten. Mwst. unterliegst du sicher noch nicht, jedoch wäre wie gesagt Biersteuer zu zahlen und somit unterliegt ihr der Lebensmittelverordnung. Aber ich bezweifle, das eure Anlage eine Zulassung des BAG bekommen würde, da ihr kaum allen Vorschriften genügt.

Aber wie immer. Ich will euch zu nichts anstiften ;)
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 4
Senior Member
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Studi110
Beiträge: 284
Registriert: 3.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2009 um 19:15  
Danke das wollte ich Wissen

Gruss Studi
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 5
       

 
  
 

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