Hab kein Jus studiert, gib aber mal mein bestes:
Der Verein wäre ja rechtlich gesehen eine juristische Person und daher gilt
hier die Gratisgrenze von 400 Litern nicht.
Ich zitiere den dortigen Artikel 4:
Zitat: |
Die Aufnahme der
Brautätigkeit zu Erwerbszwecken oder zur Gratisabgabe ist der
Oberzolldirektion, Sektion Tabak- und Bierbesteuerung im Voraus zu melden.
Die
Herstellung von Bier für den Eigenbedarf (Verbrauch im eigenen Haushalt)
ist nicht meldepflichtig.
Bier, welches an Dritte abgegeben wird, muss den Bestimmungen der
schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung
entsprechen. |
Du wärst also Meldepflichtig und unterliegst den Bestimmungen des BAG.
Weiteres dazu findest du hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/817.02.de.pdf
Am einfachsten wäre es, du machst es unter der Hand. Solange es nicht
öfters ist und das Fest nicht aus einem Polizeiabgängern besteht, wäre dies
wohl am ratsamsten. Mwst. unterliegst du sicher noch nicht, jedoch wäre wie
gesagt Biersteuer zu zahlen und somit unterliegt ihr der
Lebensmittelverordnung. Aber ich bezweifle, das eure Anlage eine Zulassung
des BAG bekommen würde, da ihr kaum allen Vorschriften genügt.
Aber wie immer. Ich will euch zu nichts anstiften