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Autor: Betreff: Charity Brauen
Posting Freak
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ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.9.2009 um 18:14  
Hallo Kollegen,

ich habe mich heute breitschlagen lassen, für einen guten Zweck zu brauen. Für den hiesigen Weihnachtsmarkt soll ein Weihnachtsbock gebraut werden. Ich möchte denen ein 20 L KEG für umsonst hinstellen und die verkaufen das dann in Portionen für einen guten Zweck. Also, ich melde den Sud wie gehabt beim Zoll an und mache eine entsprechende Biersteuererklärung. Was muss ich ansonsten noch tun bzw. beachten? Ich weiss, dass zu ähnlichen Themen schon einiges geschrieben wurde, würde aber Antworten zu diesem speziellen Fall sehr begrüßen.

Danke + VG, Markus
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grimbart
Beiträge: 581
Registriert: 28.1.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.9.2009 um 20:31  
Hallo,

hier gab´s dazu etwas.

Glaube die Geschichte der Bierbrüderschaft Duzenowe (link Bielsteinbräu, VHD Ausgabe 4) ähnelt Deiner.


Gruß

Christopher


____________________
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mibi-xxl
Beiträge: 856
Registriert: 22.2.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.9.2009 um 08:03  
Hallo Markus,

frag doch einfach beim Zoll nach, die sagen dir worauf du achten musst. Lass es dir aber schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite.


____________________
Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
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Posting Freak
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ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.9.2009 um 08:21  
Danke erstmal für die Tipps!
Hmmh, ob der Zoll die richtige Adresse ist? Biersteuer will ich ja ordnungsgemäß entrichten, aber mir geht es mehr um die anderen möglicherweise zu involvierenden Behörden.
Um das nochmal genauer zu erklären. Das Bier wird offiziell verschenkt und wer mag gibt eine Spende.
VG, Markus
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ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2009 um 14:11  
Hallo,

hier eine offizielle und eindeutige Aussage des HZA Darmstadt bzgl. des Ausschenkens von Selbstgebrautem im Freundes- bzw. Bekanntenkreis:

"Sehr geehrter Herr Neumeier,

Wenn das von Ihnen hergestellte Bier zum eigenen Verbrauch bestimmt ist,
dazu gehört auch die kostenlose abgabe an Freunde und Verwandte, ist
dies durch Ihre Zulassung als Hobbybrauer bis 2 hl im Jahr abgedeckt.
Sollten Sie aber das Bier verkaufen ist wie von Ihnen bereits richtig
dargestellt ab 5 € eine Steueranmeldung abzugeben und die Veranstaltung
vorher dem Hauptzollamt Darmstadt anzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen"

nicht eindeutig ist die Stellungnahme bzgl. des Verkaufs:

"Ab 5 € ist eine Steueranmeldung abzugeben und die Veranstaltung vorher dem HZA DA anzuzeigen"

Das heisst im Umkehrschluss, dass ich darunter, also bei z.B. 4,90 € keine Steueranmeldung abgeben muss. Muss ich aber dann die Veranstaltung trotzdem vorher anmelden? Wie seht Ihr das?

VG, Markus
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Posting Freak
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tinoquell
Beiträge: 1776
Registriert: 14.7.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2009 um 14:22  
Hallo,

anmeldem muß man meiner Meinung nach immer.


____________________
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2009 um 14:24  
Hallo Markus,

so wie ich das verstehe, wirst Du den Sud, auch wenn keine Steuer anfällt, anmelden müssen, genauso wie Du jeden Sud das Jahr über anmelden musst.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, wie das HZA Darmstadt das bei Dir handhabt.
Für meinen Sud beim Schaubrauen letztes Jahr musste ich anmelden und Steuern zahlen. Hätte ich eigenes Bier kostenlos ausgeschenkt, hätte ich ebenfalls Steuern zahlen müssen.

Grüße
Wolfgang
Antwort 6
Posting Freak
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ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2009 um 14:44  
Ja, Sud anmelden, wie gehabt. Das ist keine Frage. Jetzt kann es aber doch sein, dass ich mich entschließe ein paar Flaschen eines bereits angemeldeten Sudes im Nachhinein bei einer Veranstaltung zu verkaufen. Muss ich dann diese Veranstaltung anmelden (in der Antwort vom HZA wird ja auch das Wort "Veranstaltung" benutzt), wenn ich unter 5 € bleibe.

VG, Markus
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2009 um 19:23  
Hallo Markus,
Zitat:
Muss ich dann diese Veranstaltung anmelden (in der Antwort vom HZA wird ja auch das Wort "Veranstaltung" benutzt), wenn ich unter 5 € bleibe?

Das ist eine gute Frage und ist vom HZA nicht eindeutig beantwortet worden.

Zitat von HZA

Sollten Sie aber das Bier verkaufen ist wie von Ihnen bereits richtig
dargestellt ab 5 € eine Steueranmeldung abzugeben und die Veranstaltung
vorher dem Hauptzollamt Darmstadt anzuzeigen.

Musst Du jetzt die Veranstaltung anzeigen, egal ob Du über oder unter 5 € bleibst oder ist eine generelle Anzeige fällig?? Wegen ein paar Flaschen??

Grüße
Wolfgang
Antwort 8
Posting Freak
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ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.9.2009 um 10:38  
So, die Antwort ist nun eindeutig:

"Sehr geehrter Herr Neumaier

Die Veranstaltung ist grundsätzlich vorher anzuzeigen. Wenn die
Biersteuer mehr als 5,00 € beträgt ist eine Biersteueranmeldung
abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen"

VG, Markus
Profil anzeigen Antwort 9
Posting Freak
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Globetrotter
Beiträge: 558
Registriert: 28.8.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.12.2009 um 19:35  
Hallo Markus,

ich habe da heute noch etwas bezüglich der Biersteuer bei Dorffesten gefunden. Ich denke es ist vielleicht zu spät. Aber ein paar Info schaden ja nicht!


http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/ h0_biersteuer/j0_besonderheiten_bier/index.html

Mit Sicherheit schmeckt der Weihnachtsbock schon.

Gruß Globetrotter
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