Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2009 um 18:14 |
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Hallo Kollegen,
ich habe mich heute breitschlagen lassen, für einen guten Zweck zu brauen.
Für den hiesigen Weihnachtsmarkt soll ein Weihnachtsbock gebraut werden.
Ich möchte denen ein 20 L KEG für umsonst hinstellen und die verkaufen das
dann in Portionen für einen guten Zweck. Also, ich melde den Sud wie gehabt
beim Zoll an und mache eine entsprechende Biersteuererklärung. Was muss ich
ansonsten noch tun bzw. beachten? Ich weiss, dass zu ähnlichen Themen schon
einiges geschrieben wurde, würde aber Antworten zu diesem speziellen Fall
sehr begrüßen.
Danke + VG, Markus
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Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 28.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2009 um 20:31 |
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Hallo,
hier gab´s dazu etwas.
Glaube die Geschichte der Bierbrüderschaft Duzenowe ( link
Bielsteinbräu, VHD Ausgabe 4) ähnelt Deiner.
Gruß
Christopher ____________________
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2009 um 08:03 |
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Hallo Markus,
frag doch einfach beim Zoll nach, die sagen dir worauf du achten musst.
Lass es dir aber schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite.
____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2009 um 08:21 |
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Danke erstmal für die Tipps!
Hmmh, ob der Zoll die richtige Adresse ist? Biersteuer will ich ja
ordnungsgemäß entrichten, aber mir geht es mehr um die anderen
möglicherweise zu involvierenden Behörden.
Um das nochmal genauer zu erklären. Das Bier wird offiziell verschenkt und
wer mag gibt eine Spende.
VG, Markus
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2009 um 14:11 |
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Hallo,
hier eine offizielle und eindeutige Aussage des HZA Darmstadt bzgl. des
Ausschenkens von Selbstgebrautem im Freundes- bzw. Bekanntenkreis:
"Sehr geehrter Herr Neumeier,
Wenn das von Ihnen hergestellte Bier zum eigenen Verbrauch bestimmt ist,
dazu gehört auch die kostenlose abgabe an Freunde und Verwandte, ist
dies durch Ihre Zulassung als Hobbybrauer bis 2 hl im Jahr abgedeckt.
Sollten Sie aber das Bier verkaufen ist wie von Ihnen bereits richtig
dargestellt ab 5 € eine Steueranmeldung abzugeben und die Veranstaltung
vorher dem Hauptzollamt Darmstadt anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen"
nicht eindeutig ist die Stellungnahme bzgl. des Verkaufs:
"Ab 5 € ist eine Steueranmeldung abzugeben und die Veranstaltung vorher dem
HZA DA anzuzeigen"
Das heisst im Umkehrschluss, dass ich darunter, also bei z.B. 4,90 € keine
Steueranmeldung abgeben muss. Muss ich aber dann die Veranstaltung trotzdem
vorher anmelden? Wie seht Ihr das?
VG, Markus
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2009 um 14:22 |
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Hallo,
anmeldem muß man meiner Meinung nach immer.
____________________
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Antwort 5 |
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Gast
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erstellt am: 25.9.2009 um 14:24 |
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Hallo Markus,
so wie ich das verstehe, wirst Du den Sud, auch wenn keine Steuer anfällt,
anmelden müssen, genauso wie Du jeden Sud das Jahr über anmelden musst.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, wie das HZA Darmstadt das bei Dir
handhabt.
Für meinen Sud beim Schaubrauen letztes Jahr musste ich anmelden und
Steuern zahlen. Hätte ich eigenes Bier kostenlos ausgeschenkt, hätte ich
ebenfalls Steuern zahlen müssen.
Grüße
Wolfgang
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2009 um 14:44 |
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Ja, Sud anmelden, wie gehabt. Das ist keine Frage. Jetzt kann es aber doch
sein, dass ich mich entschließe ein paar Flaschen eines bereits
angemeldeten Sudes im Nachhinein bei einer Veranstaltung zu verkaufen.
Muss ich dann diese Veranstaltung anmelden (in der Antwort vom HZA wird ja
auch das Wort "Veranstaltung" benutzt), wenn ich unter 5 € bleibe.
VG, Markus
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Antwort 7 |
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Gast
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erstellt am: 25.9.2009 um 19:23 |
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Hallo Markus, Zitat: | Muss ich dann diese Veranstaltung anmelden (in der Antwort vom
HZA wird ja auch das Wort "Veranstaltung" benutzt), wenn ich unter 5 €
bleibe? |
Das ist eine gute Frage und ist vom HZA
nicht eindeutig beantwortet worden.
Zitat von HZA |
Sollten Sie aber das Bier verkaufen ist wie von Ihnen bereits richtig
dargestellt ab 5 € eine Steueranmeldung abzugeben und die Veranstaltung
vorher dem Hauptzollamt Darmstadt
anzuzeigen.
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Musst Du jetzt die Veranstaltung
anzeigen, egal ob Du über oder unter 5 € bleibst oder ist eine generelle
Anzeige fällig?? Wegen ein paar Flaschen??
Grüße
Wolfgang
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.9.2009 um 10:38 |
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So, die Antwort ist nun eindeutig:
"Sehr geehrter Herr Neumaier
Die Veranstaltung ist grundsätzlich vorher anzuzeigen. Wenn die
Biersteuer mehr als 5,00 € beträgt ist eine Biersteueranmeldung
abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen"
VG, Markus
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 558 Registriert: 28.8.2009 Status: Offline
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erstellt am: 3.12.2009 um 19:35 |
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Antwort 10 |
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