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Autor: Betreff: Biersteuer - ab wann?
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Langensteiner
Beiträge: 63
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 19:22  
Hallo liebe BierStg Plichtigen,

seit meiner letzten Zollanmeldung darf ich nun auch jeden einzelnen Sud anmelden!
Soweit sogut.
Was ist aber, wenn ich die 2hl überschreite und steuerplichtig werde?
Die Sudanmeldung ist klar, aber wann muß ich die Steuer abführen?
Die Herstellung des Bieres ist ja weder nach dem Sud noch nach der Hauptgärung abgeschlossen.
Danach kommt die Nachgärung und die Reifung. (kann bei mir auch mehrere Monate dauern)
Dann ... habe ich doch erst das alkoholhaltige Getränk das man "Bier" nennen kann.
Hä..??? Oder bin ich gedanklich falsch?
Bin etwas verunsichert und will ja jetzt nix falsch machen. :ot1:

Helau, Alaaf und Gut Sud


[Editiert am 13.2.2010 um 19:25 von Langensteiner]



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alexbrand
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Registriert: 15.11.2006
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 20:43  
Hallo Langensteiner,

ohne es jetzt juristisch genau zu wissen, ist der Herstellungstag m.E. der Brautag. Also der Tag, an dem Du die Würze herstellst und mit Hefe versetzt.

Bitte frag jetzt nicht, was ist, wenn ich heute maische und siede und morgen erst anstelle. Diese Frage beschäftigt mich nämlich seit Deiner Fragestellung ungemein... ;)

Denn Bier ist ja erst dann Bier, sobald die Hefe dabei ist.

Gruß,

Alex


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Langensteiner
Beiträge: 63
Registriert: 29.10.2007
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 20:58  
Hallo Alex,

das ist dann aber doch noch kein Bier!!!
Oder?

Gruß mit Nachdenkpotenzial
Rudi


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 21:17  
Hi,

also, ich mache es mir stets einfach: wenn ich einen Sud produziere, dann rechne ich ihn als Bier mit dem Stammwürzgehalt von X°P.
Sobald ich mit einem Sud die 200 L Grenze überschreite, zähle ich die Liter und versteuere sie am Ende des Jahres in Abhängigkeit des Stammwürzegehaltes. Ich gehe halt davon aus, dass aus meinen Suden immer das Bier herauskommt, das ich vorhatte zu brauen. Also kann ich es auch direkt gleich so in die Steuerrechnung mit einbeziehen. Bier ist Bier, wenn die Hauptgärung abgeschlossen ist, die Steuer interessiert nur der Alkoholgehalt, nicht ab wann ein Bier ein Bier ist.
Sollte ein Sud mal daneben gehen (bisher zum Glück erst einmal), fällt der natürlich aus der Rechnung heraus.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 3
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Langensteiner
Beiträge: 63
Registriert: 29.10.2007
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 21:24  
Hallo Michael,

diese Frage habe ich mir auch gestellt, wann ein Bier ein Bier ist.
Laut Definition ist Bier ein alkoholhaltiges Getränk, hergstellt aus...usw.
Nach der Hauptgärung habe ich noch kein Bier.
Mich hat aber mal interessiert, wann die Herstellung des Bieres denn nun abgeschlossen ist und damit die Biersteuer anfällt. Das sie anfällt ist klar, nur wann?

Gruß Rudi


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 21:38  
Hi, Rudi,

aber das habe ich doch oben erklärt. Wenn Dein Bier die Hauptgärung durch hat, ist der meiste Alkohol gebildet und nur der interessiert ja die Steuer. Für die Steuer ist ein grünes, unreines und hefiges Bier auch Bier, da es den Alkohol gebildet hat, innerhalb der Klasse, die für die Steuerberechnung als Grundlage verwendet wird. Die Nachgärung (die Reifung sowieso nicht) erbringt keine steuerrelevanten Alkoholsteigerungen mehr.

Gruß
Michael


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Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 5
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Langensteiner
Beiträge: 63
Registriert: 29.10.2007
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 22:05  
Hi Michael,

die Frage ist bei mir nur aufgetaucht nach meinem Bescheid vom Zoll,
daß ich bei überschreiten der 2hl die Herstellung umgehend melden soll.
(von der Anmeldung abgesehen)

Hat mich etwas verwirrt.

Kann man das irgenwo nachlesen? Hab schon gesucht aber bisher nix gefunden.

Gruß
Rudi


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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 22:06  
Hallo Micha, Hallo Rudi,

ich denke SO einfach ist das mit der Steuerentstehung nicht, denn das Gesetz regelt das für uns Hobbybrauer NICHT. Eigentlich entsteht die Steuerschuld, wenn das Bier aus dem Steuerlager zum Zwecke des Verbrauchs entnommen wird, anzumelden ist die Steuer zum 7. des Folgemonats und die Steuerschuld ist zum 20. zu begleichen.

Tja so is dat (theoretisch).

Aber wir Hobbybrauer haben nun mal kein Unternehmen sind, gilt das für uns nicht. Daher (ICH sage mal) müsste §7(2) BierStG gelten:
"Wird Bier ohne Erlaubnis nach § 5 Abs. 2 hergestellt, entsteht die Steuer mit der Herstellung. Steuerschuldner ist der Hersteller."
Der §5(2) regelt den Aufschub für Unternehmer und KANN damit auch nicht für uns gelten.

Zusammengefasst: Wenn ein Hobbybrauer Bier herstellt, welches über der Freimenge liegt, entsteht die Steuerschuld SOFORT nach der Herstellung.
Wann das Bier hergestellt ist, scheint da wohl der Punkt zu sein. Aber auch das ist eigentlich nicht so schwer. Wenn ein Sud hergestellt ist, aus dem kein "alkoholfreies Bier" im Sinne das BierStG vergoren wird, dann ist das (steuerpflichte) Bier hergestellt, sobald der Alkoholgehalt die 0,5 Vol-% überstiegen hat.
UND: Das HZA interessiert ja gar nicht, wieviel Alkohol das Bier hat, sondern nur wieviele von den Platos in der Würze war.

So, und nu haut mich (immer drauf)

VLG vom Thomas, dem Ostthüringer


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Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Langensteiner
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 22:16  
Hallo Thomas,

schön ausgeführt!!! - Danke!

Bleibt für mich - rein theoretisch- die Frage immernoch offen:
Wann ist die Herstellung abgeschlossen, wann muß ich die Fertigstellung melden und wo steht das?

Viele Grüße
Rudi


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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 22:31  
Tja Rudi,

DAS steht leider (oder auch "IHM" sei Dank) nirgendwo. Daher halte ich es so, dass ich meine Sude (vor der Herstellung) anmelde und falls erforderlich, die Steuer nach dem Brauvorgang bezahlen werde.
......ich habe gerade festgestellt, das mein HZA-Fuzzy in seinem Schreiben von 2009 (siehst Du hier: http://www.maischtens-wuerz-was.de/HZA-Thueringen2009.pdf ) GENAU DAS geschrieben hat (siehe 2. Seite oben). Da sehe ich auch gerade, das mein HZA eine Art Jahressteuererklärung akzeptiert (steht auch da).
Lies Dir das Schreiben mal durch, dann weißt DU, wie das hier in Thüringen gehandhabt werden soll.

VG
Thomas


Edith meint: Rechtschreib- und Stilfehler


[Editiert am 13.2.2010 um 22:36 von Ostthueringer]



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Langensteiner
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2010 um 22:48  
Manoman Thomas,

was für ein Formulierungsaufwand.
Das kostet uns Steuerzahler mehr als durch die Biersteuer reinkommt.
Hab das zweimal durchlesen müssen und muß erstmal ums Haus rumlaufen. :hallucine:

Bei mir steht nix von einer Jahressteuererklärung, also jedesmal einzeln!
Na denn, auf ein fröhliches Brauerjahr.

Allzeit Gut Sud
Gruß
Rudi


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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2010 um 00:17  
Hallo Rudi!

Am besten fragst Du Dein HZA zu den Modalitäten, da das Konstanteste an den ganzen Hobbybrauerbestimmungen die Variabilität je nach HZA zu sein scheint. ;)
Mein HZA (Schweinfurt) akzeptiert eine gesamte Steuererklärung zum Jahresende (wenn >2hl), stand so in den Papieren drin, die ich zur Hobbybraueranmeldung bekommen habe.

...wie wir aus dem Petitionsfaden wissen, werden Zollbeamte offenbar als "SODA"-Mitarbeiter betrachtet.
Der ökonomische Gesichtspunkt (Aufwand / Nutzen) spielt dabei keine Rolle, denn die Beamten sind ja sowieSODA (=im Dienst).

kopfkratzend,
Uwe


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PeLe
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2010 um 16:09  
Ich denke mal wie bei den meisten indirekten Steuern reicht auch hier eine Jahressteuerbescheinigung. Also das HZA hat es so formuliert und stellt ja auch die Formulare für Jahresmeldungen Online zur Verfügung.

Man hat also dann etwas Gestaltungsspielraum als Hersteller, ob man das Bier im Jahr x ( wenn man das Brauen begonnen hat ) oder erst im Jahr x+1 anmeldet. Im Jahresmittel erledigt sich das wieder und bei den minimalen Steuern die anfallen lohnt sich keine Diskussion. Ansonsten kann das HZA ja prüfen und eine andere Meinung vertreten.

Viele Grüße

Peter
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