Member Beiträge: 63 Registriert: 29.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 19:22 |
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Hallo liebe BierStg Plichtigen,
seit meiner letzten Zollanmeldung darf ich nun auch jeden einzelnen Sud
anmelden!
Soweit sogut.
Was ist aber, wenn ich die 2hl überschreite und steuerplichtig werde?
Die Sudanmeldung ist klar, aber wann muß ich die Steuer abführen?
Die Herstellung des Bieres ist ja weder nach dem Sud noch nach der
Hauptgärung abgeschlossen.
Danach kommt die Nachgärung und die Reifung. (kann bei mir auch mehrere
Monate dauern)
Dann ... habe ich doch erst das alkoholhaltige Getränk das man "Bier"
nennen kann.
Hä..??? Oder bin ich gedanklich falsch?
Bin etwas verunsichert und will ja jetzt nix falsch machen.
Helau, Alaaf und Gut Sud
[Editiert am 13.2.2010 um 19:25 von Langensteiner]
____________________ Ich braue gern und trink`s auch gern und möcht` so über hundert wer`n!
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 20:43 |
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Hallo Langensteiner,
ohne es jetzt juristisch genau zu wissen, ist der Herstellungstag m.E. der
Brautag. Also der Tag, an dem Du die Würze herstellst und mit Hefe
versetzt.
Bitte frag jetzt nicht, was ist, wenn ich heute maische und siede und
morgen erst anstelle. Diese Frage beschäftigt mich nämlich seit Deiner
Fragestellung ungemein...
Denn Bier ist ja erst dann Bier, sobald die Hefe dabei ist.
Gruß,
Alex ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 1 |
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Member Beiträge: 63 Registriert: 29.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 20:58 |
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Hallo Alex,
das ist dann aber doch noch kein Bier!!!
Oder?
Gruß mit Nachdenkpotenzial
Rudi
____________________ Ich braue gern und trink`s auch gern und möcht` so über hundert wer`n!
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Antwort 2 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 21:17 |
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Hi,
also, ich mache es mir stets einfach: wenn ich einen Sud produziere, dann
rechne ich ihn als Bier mit dem Stammwürzgehalt von X°P.
Sobald ich mit einem Sud die 200 L Grenze überschreite, zähle ich die Liter
und versteuere sie am Ende des Jahres in Abhängigkeit des
Stammwürzegehaltes. Ich gehe halt davon aus, dass aus meinen Suden immer
das Bier herauskommt, das ich vorhatte zu brauen. Also kann ich es auch
direkt gleich so in die Steuerrechnung mit einbeziehen. Bier ist Bier, wenn
die Hauptgärung abgeschlossen ist, die Steuer interessiert nur der
Alkoholgehalt, nicht ab wann ein Bier ein Bier ist.
Sollte ein Sud mal daneben gehen (bisher zum Glück erst einmal), fällt der
natürlich aus der Rechnung heraus.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Member Beiträge: 63 Registriert: 29.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 21:24 |
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Hallo Michael,
diese Frage habe ich mir auch gestellt, wann ein Bier ein Bier ist.
Laut Definition ist Bier ein alkoholhaltiges Getränk, hergstellt
aus...usw.
Nach der Hauptgärung habe ich
noch kein Bier.
Mich hat aber mal interessiert, wann die Herstellung des Bieres denn nun
abgeschlossen ist und damit die Biersteuer anfällt. Das sie anfällt ist
klar, nur wann?
Gruß Rudi
____________________ Ich braue gern und trink`s auch gern und möcht` so über hundert wer`n!
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Antwort 4 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 21:38 |
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Hi, Rudi,
aber das habe ich doch oben erklärt. Wenn Dein Bier die Hauptgärung durch
hat, ist der meiste Alkohol gebildet und nur der interessiert ja die
Steuer. Für die Steuer ist ein grünes, unreines und hefiges Bier auch Bier,
da es den Alkohol gebildet hat, innerhalb der Klasse, die für die
Steuerberechnung als Grundlage verwendet wird. Die Nachgärung (die Reifung
sowieso nicht) erbringt keine steuerrelevanten Alkoholsteigerungen mehr.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Member Beiträge: 63 Registriert: 29.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 22:05 |
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Hi Michael,
die Frage ist bei mir nur aufgetaucht nach meinem Bescheid vom Zoll,
daß ich bei überschreiten der 2hl die Herstellung umgehend melden soll.
(von der Anmeldung abgesehen)
Hat mich etwas verwirrt.
Kann man das irgenwo nachlesen? Hab schon gesucht aber bisher nix
gefunden.
Gruß
Rudi
____________________ Ich braue gern und trink`s auch gern und möcht` so über hundert wer`n!
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 22:06 |
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Hallo Micha, Hallo Rudi,
ich denke SO einfach ist das mit der Steuerentstehung nicht, denn das
Gesetz regelt das für uns Hobbybrauer NICHT. Eigentlich entsteht die
Steuerschuld, wenn das Bier aus dem Steuerlager zum Zwecke des Verbrauchs
entnommen wird, anzumelden ist die Steuer zum 7. des Folgemonats und die
Steuerschuld ist zum 20. zu begleichen.
Tja so is dat (theoretisch).
Aber wir Hobbybrauer haben nun mal kein Unternehmen sind, gilt das für uns
nicht. Daher (ICH sage mal) müsste §7(2) BierStG gelten:
"Wird Bier ohne Erlaubnis nach § 5 Abs. 2 hergestellt, entsteht die
Steuer mit der Herstellung. Steuerschuldner ist der Hersteller."
Der §5(2) regelt den Aufschub für Unternehmer und KANN damit auch nicht für
uns gelten.
Zusammengefasst: Wenn ein Hobbybrauer Bier herstellt, welches über der
Freimenge liegt, entsteht die Steuerschuld SOFORT nach der Herstellung.
Wann das Bier hergestellt ist, scheint da wohl der Punkt zu sein. Aber
auch das ist eigentlich nicht so schwer. Wenn ein Sud hergestellt ist, aus
dem kein "alkoholfreies Bier" im Sinne das BierStG vergoren wird, dann ist
das (steuerpflichte) Bier hergestellt, sobald der Alkoholgehalt die 0,5
Vol-% überstiegen hat.
UND: Das HZA interessiert ja gar nicht, wieviel Alkohol das Bier hat,
sondern nur wieviele von den Platos in der Würze war.
So, und nu haut mich (immer drauf)
VLG vom Thomas, dem Ostthüringer
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 7 |
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Member Beiträge: 63 Registriert: 29.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 22:16 |
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Hallo Thomas,
schön ausgeführt!!! - Danke!
Bleibt für mich - rein theoretisch- die Frage immernoch offen:
Wann ist die Herstellung abgeschlossen, wann muß ich die Fertigstellung
melden und wo steht das?
Viele Grüße
Rudi
____________________ Ich braue gern und trink`s auch gern und möcht` so über hundert wer`n!
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 22:31 |
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Tja Rudi,
DAS steht leider (oder auch "IHM" sei Dank) nirgendwo. Daher halte ich es
so, dass ich meine Sude (vor der Herstellung) anmelde und falls
erforderlich, die Steuer nach dem Brauvorgang bezahlen werde.
......ich habe gerade festgestellt, das mein HZA-Fuzzy in seinem Schreiben
von 2009 (siehst Du hier: http://www.maischtens-wuerz-was.de/HZA-Thueringen2009.pdf
) GENAU DAS geschrieben hat (siehe 2. Seite oben). Da sehe ich auch gerade,
das mein HZA eine Art Jahressteuererklärung akzeptiert (steht auch da).
Lies Dir das Schreiben mal durch, dann weißt DU, wie das hier in Thüringen
gehandhabt werden soll.
VG
Thomas
Edith meint: Rechtschreib- und Stilfehler
[Editiert am 13.2.2010 um 22:36 von Ostthueringer]
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 63 Registriert: 29.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2010 um 22:48 |
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Manoman Thomas,
was für ein Formulierungsaufwand.
Das kostet uns Steuerzahler mehr als durch die Biersteuer reinkommt.
Hab das zweimal durchlesen müssen und muß erstmal ums Haus rumlaufen.
Bei mir steht nix von einer Jahressteuererklärung, also jedesmal
einzeln!
Na denn, auf ein fröhliches Brauerjahr.
Allzeit Gut Sud
Gruß
Rudi ____________________ Ich braue gern und trink`s auch gern und möcht` so über hundert wer`n!
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Antwort 10 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 14.2.2010 um 00:17 |
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Hallo Rudi!
Am besten fragst Du Dein HZA zu den Modalitäten, da das Konstanteste an den
ganzen Hobbybrauerbestimmungen die Variabilität je nach HZA zu sein
scheint.
Mein HZA (Schweinfurt) akzeptiert eine gesamte Steuererklärung zum
Jahresende (wenn >2hl), stand so in den Papieren drin, die ich zur
Hobbybraueranmeldung bekommen habe.
...wie wir aus dem Petitionsfaden wissen, werden Zollbeamte offenbar als
"SODA"-Mitarbeiter betrachtet.
Der ökonomische Gesichtspunkt (Aufwand / Nutzen) spielt dabei keine Rolle,
denn die Beamten sind ja sowie SODA (=im Dienst).
kopfkratzend,
Uwe ____________________
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Antwort 11 |
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Junior Member Beiträge: 43 Registriert: 5.2.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2010 um 16:09 |
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Ich denke mal wie bei den meisten indirekten Steuern reicht auch hier eine
Jahressteuerbescheinigung. Also das HZA hat es so formuliert und stellt ja
auch die Formulare für Jahresmeldungen Online zur Verfügung.
Man hat also dann etwas Gestaltungsspielraum als Hersteller, ob man das
Bier im Jahr x ( wenn man das Brauen begonnen hat ) oder erst im Jahr x+1
anmeldet. Im Jahresmittel erledigt sich das wieder und bei den minimalen
Steuern die anfallen lohnt sich keine Diskussion. Ansonsten kann das HZA ja
prüfen und eine andere Meinung vertreten.
Viele Grüße
Peter
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Antwort 12 |
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