Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

     
Autor: Betreff: Wie viel Zeit darf zwischen dem Abläutern und dem Hopfenkochen verstreichen?
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 22.10.2010 um 16:53  
Aus gegebenem Anlaß stellt sich mir diese Frage. Wenn ich wg. eines nicht vorher planbaren Ereignisses zu Beginn der Hauptgärung für 14 Tage aushäusig bin, kann ich den wohl zu erwartenden Mißerfolg des vor sich hin gärenden Sudes nicht einfach dadurch vermeiden, daß ich nach dem Abläutern das Ganze unterbreche oder nach dem Hopfenkochen?

Aber was muß ich anstellen, damit es kein Abflußsud wird?

Vielleicht stand ja auch schon jemand anders vor diesem Problem.
Posting Freak
Posting Freak

KarlsBrau
Beiträge: 611
Registriert: 5.9.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.10.2010 um 17:19  
Dass jemand zum Ende der Hauptgärung, also zum Abfüllen auf Flaschen, zufälligerweise nicht da ist habe ich hier schon gelesen.
Aber zum Start der Hauptgärung?

Na egal.

Du kannst natürlich nach dem Kochen die Würze komplett für 14 Tage in den Kühlschrank einlagern, damit sich keine Keime bilden. Das macht man mit der Speise ja auch so.
Wenn Du wieder da bist, dann einfach Würze wieder auf Gärtemperatur bringen und Hefe zugeben.

Kochen solltest Du die Würze aber auf jedenfall vorher, damit keine Keime drin sind. Vorm Kochen arbeitet man ja schon vom Prinzip her etwas unsauberer mit viel Luftkontakt.

Gruss
Karl
Profil anzeigen Antwort 1
Moderator
Posting Freak

Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 22.10.2010 um 17:49  
Du kannst keine heiße Würze in den Kühlschrank stellen, sie muss vorher mindestens auf etwa Zimmertemperatur abgekühlt sein.
Und dann kannst Du auch gleich die Hefe zugeben und die Hauptgärung starten. Wenn das Bier ein paar Tage länger auf der Hefe liegt, ist das nicht so schlimm. Nach 14 Tagen, wenn Du wieder zurück bist, kannst Du dann abfüllen.
Du musst nur dafür sorgen, dass die Temperatur nicht aus dem Ruder läuft und der Gärbottich groß genug ist, so dass die Hefe nicht überschäumt.


____________________
Gruß vom Berliner
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Posting Freak
Posting Freak

BlaueEule
Beiträge: 511
Registriert: 10.6.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 22.10.2010 um 21:57  
Ich habe das Bier für 5 Wochen im Gärbottich liegen lassen (OG bei 18-20 grad). Das war das Maximum, bis jetzt.

Normalerweise ist das Bier 3-4 Wochen im Gärbottich.

Gruss, Blaue Eule
Profil anzeigen Antwort 3
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 17.11.2010 um 17:42  
Also,

nun bin ich wieder aus der Klinik zurück. Das war der Grund meiner Frage, weil ich völlig unvorhergesehen leider liegend abtransportiert werden mußte.

Das untergärige Doppelbock mit über 19°P hat in der Abwesenheit zu Ende gegoren, gestern mit Würze abgefüllt und baut ganz schön Druck auf. Haz´s demnach überlebt.

Die 5 ltr. des gleichen Sudes, aber als Weihnachtsbier mit Gewürzen abgezwackt und obergärig stank schon sauer aus dem Kessel. Ich hab´s trotzdem mal abgefüllt, wegschütten werd ich´s dann frühestens nach 6 Wochen(aber druck baut sich noch keiner auf).

Das als Feedback.
Antwort 4
       

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum