Bier in Gattungen zu unterteilen, ist das Unterscheidungskriterium bei Bier, dem sich auch das Biersteuergesetz bedient. Danach wird in 4 Gattungen unterteilt, deren Grenze ein bestimmter Gehalt an Stammwürze bildet: Einfachbiere (2 - 5,5 % Stammwürze), Schankbiere (7 - 8 % Stammwürze), Vollbiere (11 - 14 % Stammwürze), Starkbiere (ab 16 % Stammwürze)
Siehe auch:
[ Schankbier ] [ Stammwürze ] [ Schankbier ] [ Starkbiere ]