Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 23.7.2011 um 17:41 |
|
|
Moin Moin!
Vielleicht gibt es hier Braurechtler unter Euch
Muss eine Gasthausbrauerei einen Braumeister haben, wenn das Bier auf dem
lokalen Markt in Umlauf gebracht werden soll? Oder reicht ein Geselle?
Dürften Hobbybrauer auch ganz ohne "Gelehrte" sich in dem Bereich
selbstständig machen? Wäre mal interessant zu wissen!
|
|
Posting Freak Beiträge: 658 Registriert: 3.2.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 23.7.2011 um 17:58 |
|
|
|
|
Antwort 1 |
|
Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 23.7.2011 um 18:00 |
|
|
|
|
Antwort 2 |
|
Posting Freak Beiträge: 1442 Registriert: 10.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 23.7.2011 um 18:20 |
|
|
|
|
Antwort 3 |
|
Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 23.7.2011 um 18:23 |
|
|
Das ist mir allerdings schon aufgefallen! Ich hatte in einem anderen
Beitrag schon die Überlegung geäußert auf www.profibrauer.de umzuziehen!
|
|
Antwort 4 |
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 23.7.2011 um 20:31 |
|
|
Und was heißt das jetzt?
Darf ich als Hobbybrauer eine Gaststätte aufmachen und mein eigens Bier
verkaufen?
Kirk
|
|
Antwort 5 |
|
Senior Member Beiträge: 181 Registriert: 23.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 00:44 |
|
|
Ja - Du bist dann aber kein Hobbybrauer mehr, weil du ja Geld damit
verdienst....
UND natürlich müssen alle Gaststättenrechtlichen Themen entsprechend okay
sein - das geht also nicht einfach im Wohnzimmer !!
[Editiert am 24.7.2011 um 00:45 von hebi_19]
____________________ Prüfet Alles und das Gute behaltet !!!
|
|
Antwort 6 |
|
Member Beiträge: 65 Registriert: 6.9.2009 Status: Offline
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 06:04 |
|
|
So weit ich weiß, darfst du ohne Braumeistertitel aber kein Bier außer Haus
verkaufen! ____________________ Allzeit gut Sud
Axel
http://www.taunusbraeu.de
|
|
Antwort 7 |
|
Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 07:30 |
|
|
Ausliefern oder in Geschäften verkaufen darf man (meines Wissens ) nicht,
aber der Kunde kann in der eigenen Brauerei/ Gaststätte das Bier kaufen,
danach gehörts ihm und er kann es trinken, wo er will. Bringt er seinen
eigenen Behälter mit, entfällt die Etikettierungspflicht (oder er kauft
erst die Flasche und läßt sie dann füllen ) .
Machen meist die Gaststättenbrauereien so. Teilnahme am Pfandsystem ist
teuer und arbeitsintensiv, lohnt sich m.E. für kleinste Betriebe nicht.
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
|
|
Antwort 8 |
|
Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 07:40 |
|
|
Richtig,
und dann wäre da ja noch das "alte" Kommunbräurecht, wo man ja evtl auch
für sich als "Spezialität" relativ leicht wiederbeleben könnte.
Ich stelle mir da vor, dass die Kunden ihr Jungbier kaufen und abholen
können und dieses dann daheim fertig lagern.
Möglichkeit 2: 5er Dosen: Viele Gasthausbrauereien bieten mittlerweilen 5er
Dosen an, da ihnen die Flaschenaufbereitung zu aufwändig ist.
Möglichkeit 3: Keine eigenen Flaschen, sondern Fremdflaschen befüllen.
Macht z.B. Ball- und Brauhaus Watzke mit einem Füller, der eigentlich alles
füllt, solange es einen Bügelverschluss hat. Meist ist es leider so, dass
die Brauereien die Leerflaschen für 15 bis 20 Euro verkaufen, der INhalt
kostet dann nur einen Bruchteil davon.
Ich kann mir so vorstellen, dass 50% des Austausches dann außer Haus
getrunken wird.
Aber, das ist jetzt natürlich hier diskussionwürdig.
Grüße
Holger
____________________
|
|
Antwort 9 |
|
Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 09:10 |
|
|
Hallo,
mit den Dosen ist das auch nicht so einfach, die billigsten, die ich
gefunden habe kosten knapp 2€ + Mwst (außer man nimmt mehrere Paletten).
Rechnet man dann Porto, Spülen, CO2 und das Bier ( Irgendwie ist bei
1,50€/ltr bei den Meisten die Schallgrenze erreicht, drüber gehts nur noch
wenns ein Geschenk werden soll) ist man schnell bei 10€, da gibts im
Discounter schon mal 3 Dosen im Angebot dafür.
Am sinnvollsten ist m. E. immer noch das Befüllen von kundeneigenen
Flaschen. Die bekommt man sauber und intakt ohne die sonst üblichen
"Inhaltsstoffe" wie Schimmel, Kippen, Papier......, allerdings ist der
Verkaudsradius kleiner.
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
|
|
Antwort 10 |
|
Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 09:37 |
|
|
Aber worin genau besteht der Unterschied zwischen:
"Ich fülle mein Bier im Brauhaus in Flaschen und verkaufe es an die Kunden.
Diese nehmen es mit nach Hause"
und
"Ich fülle mein Bier in Flaschen und verkaufe es an einen Händler. Der
verkauft es an Kunden, die es mit nach Hause nehmen"?
Eine Trennung macht für mich da irgendwie keinen Sinn. Warum sollte ich es
herstellen, aber nur an genau einem Ort (Brauhaus) verkaufen dürfen? Primär
dürfte das Problem doch bei der Herstellung liegen. Da diese aber nach der
Neugestaltung der Handwerksordnung scheinbar jeder durchführen kann, müsste
man doch eigentlich verkaufen dürfen an wen auch immer man will. Ob das nun
ein Händler oder ein Endverbraucher ist.
Zumal es tausende von "Hans Müller macht sein Hobby zum
Beruf"-Zeitungsartikel gibt, in denen irgendwelche Hobbybrauer beschrieben
werden, die ihr Bier in der Gegend in der sie leben verkaufen.
|
|
Antwort 11 |
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 10:54 |
|
|
Das wäre dann meine nächste Frage gewesen.
Darf man das Bier auch an andere Gaststätten verkaufen?
Das mach ja eigentlich nur in Fässen Sinn.
Kirk
|
|
Antwort 12 |
|
Senior Member Beiträge: 435 Registriert: 9.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 11:02 |
|
|
Hallo Volta,
mein Freund (Hobbybrauer) verkauft in seiner Kneipe sein Selbstgebrautes
(in NRW).
Der Zoll war da und hat sich alles angesehen. Das Gesundheitsamt hat eine
Probe vom fertigen Bier genommen und damit war alles ok...
Gruss Wolfgang
|
|
Antwort 13 |
|
Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 11:21 |
|
|
Hi maischman,
das ist schonmal gut. Dafür braucht man dann Ausschankgenehmigung und
Gesundheitszeugnis. Der übliche Gastro-Kram. Nur würde mich halt
interessieren was passiert, wenn dein Bekannter das Bier an den
Rewe/Edeka/Tante Emma-Laden an der Ecke verkaufen will. Das herauszufinden
ist irgendwie nicht ganz so einfach. Mal abgesehen davon, dass er diverse
Anlagen zur Abfüllung und dementsprechend viel Kleingeld braucht. Aber
angenommen das geht alles mit rechten Dinge und nach allen Regeln der Kunst
zu.
So wie der Kollege Andy, den ich gerade über google kennengelernt habe:
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/loerrach/Andreas-Mu
elhaupt-macht-Hobby-zum-Beruf;art372612,3788383
Ob der das jetzt an irgendeinen Händler verkauft weiß ich nicht, aber er
handelt damit. Also müsste das ja eigentlich erlaubt sein.
Allerdings hätte ich die Vermutung gern bestätigt, da es bei deutschen
Gesetzen selten logisch zugeht.
[Editiert am 24.7.2011 um 11:29 von Volta]
|
|
Antwort 14 |
|
Senior Member Beiträge: 181 Registriert: 23.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 18:08 |
|
|
Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Leute ihre Vermutungen als
"Wahrheit" oder gar "Weisheit" hier einstellen........
Aber glücklicherweise gibts auch einige, die keine Ahnung haben und
trotzdem nichts schreiben.
Oben war doch bereits der link zur Handwerksordnung, nach der für die
Herstellung von Bier kein Gesellen oder Meistertitel mehr notwendig ist
!!!
Also - man darf heute Bier ohne vorherige Berufsausbildung herstellen und
verkaufen, wenn man die steuerrechtlichen und lebensmittelrechtlichen
Vorschriften einhält !!!
Verkaufen darf mans in Flaschen, im Faß, im Maßkrug.......eben wieder in
allem nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
AUSSCHENKEN darf man es - komplett unabhängig ob selbstgebraut oder
selbstgekauft - wenn man die entsprechenden gaststättenrechtlichen
Vorschriften einhält - hier braucht es die entsprechende
Ausschankgenehmigung und Gaststättenzulassung - u.a. benötigt man in
Bayern für Ausschank alkoholischer Gertränke doppelt soviele
Herrentoiletten (pro Anzahl Sitzplätze) als bei Ausschank
nichtalkoholischer Getränke......
Viele Gaststätten sind vertraglich an eine Brauerei gebunden und "müssen"
deren Bier ausschenken. Dafür hat meistens die Brauerei einen Teil der
Einrichtung/Renovierung etc. bezahlt. Das ist aber "reines Vertragsrecht".
An eine nichtgebundene Gaststätte kann man selbstverständlich ordentlich
versteuertes Bier und lebensmittelrechlich entsprechend hergestelltes Bier
verkaufen.
Das "Kommunbraurecht" (gültig nur regional beschränkt) hat HEUTE "nur"
einige steuerrechtlichen und ausschankrechtlichen Erleichterungen. Die
entsprechenden Rechteinhaber haben die - dann können sie diese
wiederbeleben, wenn sie die letzten Jahre nicht genutzt wurden. Wer sie
nicht hat wird sie auch nicht kriegen.
Sorry - wenn dass für den Einen oder Anderen etwas heftig klingt - aber da
macht sich jemand die Mühe, verlinkt eine Handwerksordnung und trotzdem
liest man muntere Vermutungen und Unwahrheiten die den an sich geklärten
Sachverhalt vollständig ignorieren......
edit: Rechtschreibung verbessert
[Editiert am 24.7.2011 um 18:09 von hebi_19]
____________________ Prüfet Alles und das Gute behaltet !!!
|
|
Antwort 15 |
|
Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 19:08 |
|
|
Hi hebi,
die Antwort klingt recht zornig. Vielleicht ist dieser Eindruck aber auch
nur meiner subjektiven Lese entstanden. Dann entschuldige die falsche
Vermutung. Danke auf jeden Fall trotzdem für die Hilfe!
Auch wenn da eine Handwerksordnung ist, die besagt, dass das Herstellen von
Bier ohne Ausbildung gestattet ist; ob der Vertrieb außerhalb der eigenen
Lokalität damit auch abgegolten ist, geht aber aus der Handwerksordnung
nicht hervor. Der deutsche Gesetzedschungel ist - wie bereits erwähnt -
nicht immer logisch. Das weiß ich spätestens seit meinem BWL-Studium.
Steuerlich betrachtet ist die Sachlage auch eindeutig. Es gibt eine
Ordnung, die die Progression bei der Biersteuer abflacht. Dies geschieht zu
Gunsten kleinerer Brauereien und, dass die Steuer sich nach dem
Stammwürzegehalt der Biere richtet, ist auch bekannt. Die Fragestellung lag
also irgendwo im Bereich des Lebensmittelrechtes. Die Fragestellung hat
sich aber spätestens mit deiner Antwort geklärt.
Grüße!
[Editiert am 24.7.2011 um 19:09 von Volta]
|
|
Antwort 16 |
|
Senior Member Beiträge: 181 Registriert: 23.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 21:06 |
|
|
Hallo Volta
"Zornig" sollte eigentlich gar nicht rüberkommen. Ich bin manchmal nur
wirklich so "bas erstaunt".
In einem Beitrag steht der link zur Handwerksordnung und schon ein paar
Beiträge weiter lese ich, dass man ohne Meistertitel kein Bier verkaufen
darf.........
Ich denk mir dann, wo fängt man an die Sache zu erklären ?? Zunächst
müsste man das Thema Gewerbe erklären. Wenn jemand etwas tut um damit Geld
zu verdienen, muss er ein Gewerbe anmelden - aber wem erklär ich das?? Dir
als BWLer sicherlich nicht.
Wenn jemand seine Brautätigkeit als Gewerbe anmeldet, dann ist die
Genehmigung nicht unbedingt sicher. Ich hab schon Leute erlebt, die als
Selbstständige Ingenieure ihr homeoffice nicht genehmigt bekammen, weil sie
in einem "reinen Wohngebiet" zwei Arbeitsplätze schaffen wollten. Eine
Brauerei, auch eine noch so kleine, hätten die nie genehmigt
bekommen.,....
Ist ein Wirtshaus da, so wird sich die Gemeinde schwer tun, eine
Brautätigkeit für den Ausschank nicht zu genehmigen. Man kann ja einem
Wirtshaus auch nicht das Kochen verbieten. Und wenn das Gewerbe genehmigt
ist, dann darf ich natürlich verkaufen. Meister oder Gesellenbrief braucht
man eben NICHT mehr, wie aus dem link für mich sowas von eindeutig
hervorgeht.
Sobald jemand seine "Hobbytätigkeit" als Gewerbe anmeldet um damit Geld zu
verdienen, verlässt er nach meiner Definition des Begriffs "Hobby" den
Hobbybereich. Ob jemand, der eine Kleinbrauerei als Gewerbe anmeldet um
damit ein "Zubrot" zu verdienen noch Hobbybrauer ist kann aber jeder selber
entscheiden. Ich kreiere dafür mal den Begriff "Nebenerwerbsbrauer".
Grüße vom Hebi
____________________ Prüfet Alles und das Gute behaltet !!!
|
|
Antwort 17 |
|
Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 24.7.2011 um 21:27 |
|
|
Nun ja, hebi, es mag schon sein, dass die rechtliche Grundlage hier eine
andere Sprache spricht, wie die Praxis nun mal ist, aber, dazu eben ist das
Forum ja da.
Was mir nicht passt, ist dass hier versucht wird, Ratschläge auf eine ernst
gemeinte Frage zu geben, und man dann hingestellt wird, als kleiner Depp,
der wohl zu dumm zum Lesen ist.
Außerdem, wenn schon so beachtliches Fachwissen vorhanden ist, könnte man
dieses auch preisgeben, anstatt vorherige Antworten dann etwas hochnäsig
wie mir hier erscheint, nur zu kritisieren.
Drittens weiß auch jeder hier, dass die rechtliche Seite durchaus nicht nur
von Bundesland zu Bundesland anders geregelt wird, sondern wie man auch
hier lesen konnte sogar von Zollamt zu Zollamt anders "ausgelegt" wird.
Ich würde mir also wünschen, hier weniger Vorhaltungen zu machen, sondern
eher mit Antworten aufzuwarten, dann bleibt dieses Forum auch wertvoll und
nicht klugscheißerisch.
Beste Grüße
Holger
____________________
|
|
Antwort 18 |
|
Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.7.2011 um 08:06 |
|
|
Hi hebi,
Das mit dem "Gewerbetreibenden" ist auch nicht ganz so einfach. Wenn jemand
etwas tut um damit sein Geld zu verdienen, dann muss er noch kein
Gewerbetreibender sein. Es müssen die Kriterien selbstständig, dauerhaft,
mit Gewinnerzielungsabsicht und frei am
Markt zugänglich erfüllt sein. Beispielsweise ist aber ein Braumeister, der
irgendwelchen Gasthausbrauereien seine Beratung anbietet und damit
dauerhaft einer gewinnerzielenden und am Markt frei zugänglichen Tätigkeit
nachgeht noch kein Gewerbetreibender - zumindest dann nicht, wenn es sich
um eine lehrende Tätigkeit handelt. Und somit muss er auch keine
Gewerbesteuer entrichten und muss auch nicht nach HGB (Handelsgesetzbuch)
bilanzieren. Er würde seinen Gewinn gemäß der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
ermitteln. Das ist für ihn dann doch deutlich entspannter. Steuerlich würde
alles mit der Einkommensteuer abgegolten sein. Er wäre in diesem Fall
Freiberufler. Führt der selbe Typ jetzt für das Unternehmen das er berät
die Tätigkeit des Brauens aus, so ist er kein Freiberufler mehr, sondern
Gewerbetreibender und muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen und
eine doppelte Buchführung haben. Das gilt allerdings auch nicht für jeden
Beruf. Die Grenzen sind da sehr schwammig, wenn es sich nicht unbedingt um
einen der sogenannten "Katalogberufe" handelt. Das Gesetz gibt - in
Deutschland ganz allgemein - nur Rahmenbedingungen vor. Die Rechtsprechung
ist entscheiden.
EDIT: Die Ingenieure haben wahrscheinlich aus diesem Grund keine
Zulassung bekommen, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Ingenieur ist
ein super Beispiel für einen Katalogberuf.
Du siehst also, auch wenn etwas im Gesetz steht (Definition
Gewerbetreibender), so gibt es da noch und nöcher Sonderreglungen und Dinge
aus der Rechtsprechung, die einem Unwissenden verborgen bleiben. Was
interessant ist, ist nicht §XY, Abs. 3 Satz 4 SonstwasGesetzbuch, sondern
die Praxiserfahrung. Und die versuche ich hier im Forum zu finden. Ein Link
zur Handwerksordnung ist sehr hilfreich, aber wenn man dann doch noch eine
genaue Stellungnahme von jemandem findet, der definitiv (!!!!) weiß wie die
Dinge laufen, dann hilft das noch mehr.
Also finde ich es auch nicht verwerflich, wenn Leute über eine Sache
Diskutieren - egal ob das Problem scheinbar schon gelöst ist - und muss
Holger beipflichten.
Grüße
[Editiert am 25.7.2011 um 08:27 von Volta]
|
|
Antwort 19 |
|
Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.7.2011 um 08:31 |
|
|
Liebe Leute!
Das erinnert mich doch alles sehr an den Spruch eines Braumeisters, dem ich
von hobbybrauer.de erzählt habe: Zitat: | Ach ja, das ist doch
diese Seite, wo sich die Halbwissenden gegenseitig die Taschen
vollhauen! |
Hat mich damals schmerzlich getroffen, ehrlich.
Sicher war hebis Einleitung vielleicht ein wenig forsch, aber in der Sache
hat er doch recht und er hat viele Unklarheiten beseitigt und für mein
Dafürhalten niemanden persönlich angegriffen.
Wenn man einmal die Forensuche bemüht, findet man ebenso viele Beiträge zu
diesem Thema mit der Quintessenz:
- jeder darf eine Brauerei aufmachen (und sein Bier natürlich auch
verkaufen)
- über die einzelnen rechtlichen Randbedungungen und Behördenanmeldungen
sollte man sich am besten vor Ort informieren. Die Handwerkskammern / IHK
sind dafür da und nach meiner Erfahrung auch sehr kooperativ (selbst
gegenüber Freiberuflern).
Leider ist es momentan noch zu früh, um zum gemütlichen, friedlichen "ein
Bier aufmachen" zu rufen, aber heute Abend sollten wir mal eins zur
Versöhnung trinken!
Viele Grüße
Tino
(der mit Gewerbeanmeldung & -Steuer seinen Gewinn per EÜR ermittelt) ____________________
|
|
Antwort 20 |
|
Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 14.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.7.2011 um 08:57 |
|
|
Womit wir beim Kleingewerbetreibenden wären. Und noch eine Sonderreglung.
Das Problem sind pauschale Annahmen. Davon, dass ich auch oft solche
treffe, kann ich mich nicht freisprechen.
Ich hab übrigens die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden. Aber wir
müssen uns auch gar nicht versöhnen! Dem müsste ja ein Streit
vorausgegangen sein. Ich bin ganz relaxt!
Grüße an alle! Alles Cool!
|
|
Antwort 21 |
|
Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 25.7.2011 um 09:45 |
|
|
Hallo,
es ist schon so, man muß sich 2/ 3 Tage Zeit nehmen und vor Ort
informieren. Eine klare Richtung gibts nicht, nur eine ungefähre.
Allerdings muß ich sagen, in meinem Fall waren alle Stellen sehr
hilfsbereit und absolut nicht engstirnig.
Ich braue nun mein Bier, verkauf es im Haus den Kunden in ihren eigenen
Behältern. Hat einer keine Flasche, kann er sie auch bei mir kaufen. Lt.
Handwerkskammerbin ich Brauer und Mälzer, obwohl ich nichts in der Richtung
gelernt hab. Hauptsache (Zwangs) Mitgliedschaft. Das Ganze läuft als
Kleingewerbe, ich hab also nichts mit der Mwst. zu tun, die Steuererklärung
ist so einfacher.
hebi_19 schrieb:
Ist ein Wirtshaus da, so wird sich die Gemeinde schwer tun, eine
Brautätigkeit für den Ausschank nicht zu genehmigen. Man kann ja einem
Wirtshaus auch nicht das Kochen verbieten. Und wenn das Gewerbe genehmigt
ist, dann darf ich natürlich verkaufen.
Ist so nicht ganz richtig, es spielen hier mehrere Stellen mit. Ich z.B.
habe zwar eine Küche genehmigt, aber durch die Größe darf ich nur einfache
Gerichte zubereiten. Meine Innenräume wären mit einer Deckenhöhe vo 1,8- 2m
genehmigt worden, aber Lt Gewerbeaufsichtsamt dürfte ich nie jemanden
beschäftigen, der Geld bekommt. Lt Arbeitsrecht steht jedem Beschäftigten
eine Arbeitsplatzhöhe von 2,5m zu. Und dann kommt noch das Gesundheitsamt
und der Feuerschutz..... Jeder muß sein ok geben, ohne auf andere
Genehmigungen zu achten.
Also erst seine "Laufarbeit" erledigen und alles mit allen Stellen
absprechen, hat man alle Genehmigungen zusammen, ist man auf der sicheren
Seite, auch ohne irgendwelche Gesetzestexte zu kennen. Und fragen kostet
(bis jetzt) noch nichts auf den Ämtern.
Gruß hufpfleger,
der immer noch Spaß an seiner kleinen Brauerei hat und jetzt an seiner
Kneipe bastelt ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
|
|
Antwort 22 |
|
Posting Freak Beiträge: 950 Registriert: 19.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.7.2011 um 16:22 |
|
|
Zitat von tinoquell, am 25.7.2011 um
08:31 |
Liebe Leute!
Das erinnert mich doch alles sehr an den Spruch eines Braumeisters, dem ich
von hobbybrauer.de erzählt habe: Zitat: | Ach ja, das ist doch
diese Seite, wo sich die Halbwissenden gegenseitig die Taschen
vollhauen! |
Hat mich damals schmerzlich getroffen,
ehrlich. |
Mach Dir nichts draus! So viel Halbwissen schwirrt hier gar nicht rum
Der Kollege sollte sich auch mal mit dieser Seite beschäftigen und nicht
nur mal kurz rüberfliegen.
Hier sind einige Professionelle unterwegs, die sich aber bei der
10.000.000sten Frage zwischen Brix und Plato und anderen Fragen die hier
schon zur genüge "durchgekaut" wurden einfach ein wenig zurückhalten und
sich im Hintergrund tummeln.
MfG Doppel
[Editiert am 25.7.2011 um 16:24 von Doppelmeter]
____________________ Am Wasser mag ich jeden Tropfen! Am liebsten mit viel Malz und Hopfen! "Ist
auf meinem Mist gewachsen!"
|
|
Antwort 23 |
|
Senior Member Beiträge: 181 Registriert: 23.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.7.2011 um 19:59 |
|
|
Zitat von Volta, am 25.7.2011 um
08:06 |
EDIT: Die Ingenieure haben wahrscheinlich aus diesem Grund keine
Zulassung bekommen, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Ingenieur ist
ein super Beispiel für einen Katalogberuf.
|
war in diesem Fall nicht so - sie haben sich Einzelteile in ihr Büro
schicken lassen und dann zu einem "Ganzen" zusammengesteckt - heute nennt
man das "integriert"... somit wäre das Büro eine Produktionsstätte - und
das geht in einem reinen Wohngebiet natürlich nicht, auch wenn man nur
Computerteile zusammensteckt......die "Hauptintegration" hätte sowieso auf
der Baustelle stattgefunden. Ausserdem hat der eine Ingenieur den anderen
beschäftigt. Bei seinem geplant Umzug hat er dann keinen Gewerbeschein mehr
bekommen und ist dann letzendlich woanders hin gezogen. Kriegt halt ne
andere Gemeinde die Gewerbesteuer.......
ich muss den thread nochmal lesen - ich bin bisher immer davon ausgegangen,
es geht darum Bier zu brauen und dann zu verkaufen und dabei eben kein
Braumeister zu sein...... wenn ein Braumeister andere berät ist das
natürlich was anderes. Dass es auch darum geht hab ich wohl
überlesen....sorry for that
und mit der Aussage "wenn ein Wirtshaus da ist...." hab ich irgendwie an so
ein großes Sandsteingebäude mit 100 qm Küche und großen Biergarten gedacht.
Bei einem halben Wirtshaus mit nur 2m Deckenhöhe ist zugegebenermasen
manches schwieriger. Ebenso braucht man ja für Beschäftigte auch extra
Personaltoiletten. Wobei (meist) nicht kontrolliert wird, ob das Personal
deswegen die Gästetoiletten meidet bzw nur zum Putzen aufsucht.....Letzten
Monat war ich sogar in einem Hotel, da war das Personalklo direkt neben der
Bar - und die haben mich als Gast da draufgelassen, als ich dringend musste
- wenn das die Gewerbeaufsicht wüsste - aber ich verate nicht, welches
Hotel das war !!!
Also - ich zumindest beschließe den Abend mit einem homebrew und bleibe
reiner Hobbybrauer... Wer will, kann sich ja anschliessen. ____________________ Prüfet Alles und das Gute behaltet !!!
|
|
Antwort 24 |
|