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Autor: Betreff: Darf man? Ja, oder nein...?
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red_folder.gif erstellt am: 23.7.2011 um 17:41  
Moin Moin!

Vielleicht gibt es hier Braurechtler unter Euch ;)

Muss eine Gasthausbrauerei einen Braumeister haben, wenn das Bier auf dem lokalen Markt in Umlauf gebracht werden soll? Oder reicht ein Geselle? Dürften Hobbybrauer auch ganz ohne "Gelehrte" sich in dem Bereich selbstständig machen? Wäre mal interessant zu wissen!
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Rosebud
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red_folder.gif erstellt am: 23.7.2011 um 17:58  
Der Meisterzwang wurde 2004 aufgehoben:

http://www.buhev.de/2003/12/anlage-b1-hwo-2004.html


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Haus- und Hobbybrauertage 2014 in Willich
http://www.hhbt2014.de
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red_folder.gif erstellt am: 23.7.2011 um 18:00  
Das ging schnell!

Danke.
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red_folder.gif erstellt am: 23.7.2011 um 18:20  
Du bist hier auch nicht in IRGENDEINEM Forum! :thumbup:


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Mein Blog rund ums Bierbrauen!
http://freubreu.wordpress.com/

Besucht uns doch mal im Hobbybrauerchat, mittlerweile regelmäßig besucht!
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre ad&tid=10577
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red_folder.gif erstellt am: 23.7.2011 um 18:23  
Das ist mir allerdings schon aufgefallen! Ich hatte in einem anderen Beitrag schon die Überlegung geäußert auf www.profibrauer.de umzuziehen! :thumbup:
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 23.7.2011 um 20:31  
Und was heißt das jetzt?

Darf ich als Hobbybrauer eine Gaststätte aufmachen und mein eigens Bier verkaufen?

Kirk
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hebi_19
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 00:44  
Ja - Du bist dann aber kein Hobbybrauer mehr, weil du ja Geld damit verdienst....

UND natürlich müssen alle Gaststättenrechtlichen Themen entsprechend okay sein - das geht also nicht einfach im Wohnzimmer !!


[Editiert am 24.7.2011 um 00:45 von hebi_19]



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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 06:04  
So weit ich weiß, darfst du ohne Braumeistertitel aber kein Bier außer Haus verkaufen!


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Allzeit gut Sud

Axel
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 07:30  

Zitat von Malzhirn01, am 24.7.2011 um 06:04
So weit ich weiß, darfst du ohne Braumeistertitel aber kein Bier außer Haus verkaufen!


Ausliefern oder in Geschäften verkaufen darf man (meines Wissens ) nicht, aber der Kunde kann in der eigenen Brauerei/ Gaststätte das Bier kaufen, danach gehörts ihm und er kann es trinken, wo er will. Bringt er seinen eigenen Behälter mit, entfällt die Etikettierungspflicht (oder er kauft erst die Flasche und läßt sie dann füllen ) ;) . Machen meist die Gaststättenbrauereien so. Teilnahme am Pfandsystem ist teuer und arbeitsintensiv, lohnt sich m.E. für kleinste Betriebe nicht.

Gruß hufpfleger


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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 07:40  
Richtig,

und dann wäre da ja noch das "alte" Kommunbräurecht, wo man ja evtl auch für sich als "Spezialität" relativ leicht wiederbeleben könnte.

Ich stelle mir da vor, dass die Kunden ihr Jungbier kaufen und abholen können und dieses dann daheim fertig lagern.

Möglichkeit 2: 5er Dosen: Viele Gasthausbrauereien bieten mittlerweilen 5er Dosen an, da ihnen die Flaschenaufbereitung zu aufwändig ist.

Möglichkeit 3: Keine eigenen Flaschen, sondern Fremdflaschen befüllen. Macht z.B. Ball- und Brauhaus Watzke mit einem Füller, der eigentlich alles füllt, solange es einen Bügelverschluss hat. Meist ist es leider so, dass die Brauereien die Leerflaschen für 15 bis 20 Euro verkaufen, der INhalt kostet dann nur einen Bruchteil davon.

Ich kann mir so vorstellen, dass 50% des Austausches dann außer Haus getrunken wird.

Aber, das ist jetzt natürlich hier diskussionwürdig.

Grüße
Holger


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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 09:10  
Hallo,

mit den Dosen ist das auch nicht so einfach, die billigsten, die ich gefunden habe kosten knapp 2€ + Mwst (außer man nimmt mehrere Paletten). Rechnet man dann Porto, Spülen, CO2 und das Bier ( Irgendwie ist bei 1,50€/ltr bei den Meisten die Schallgrenze erreicht, drüber gehts nur noch wenns ein Geschenk werden soll) ist man schnell bei 10€, da gibts im Discounter schon mal 3 Dosen im Angebot dafür.
Am sinnvollsten ist m. E. immer noch das Befüllen von kundeneigenen Flaschen. Die bekommt man sauber und intakt ohne die sonst üblichen "Inhaltsstoffe" wie Schimmel, Kippen, Papier......, allerdings ist der Verkaudsradius kleiner.

Gruß hufpfleger


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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 09:37  
Aber worin genau besteht der Unterschied zwischen:

"Ich fülle mein Bier im Brauhaus in Flaschen und verkaufe es an die Kunden. Diese nehmen es mit nach Hause"

und

"Ich fülle mein Bier in Flaschen und verkaufe es an einen Händler. Der verkauft es an Kunden, die es mit nach Hause nehmen"?

Eine Trennung macht für mich da irgendwie keinen Sinn. Warum sollte ich es herstellen, aber nur an genau einem Ort (Brauhaus) verkaufen dürfen? Primär dürfte das Problem doch bei der Herstellung liegen. Da diese aber nach der Neugestaltung der Handwerksordnung scheinbar jeder durchführen kann, müsste man doch eigentlich verkaufen dürfen an wen auch immer man will. Ob das nun ein Händler oder ein Endverbraucher ist.

Zumal es tausende von "Hans Müller macht sein Hobby zum Beruf"-Zeitungsartikel gibt, in denen irgendwelche Hobbybrauer beschrieben werden, die ihr Bier in der Gegend in der sie leben verkaufen.
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 10:54  

Zitat von Kirk1701, am 23.7.2011 um 20:31
Und was heißt das jetzt?

Darf ich als Hobbybrauer eine Gaststätte aufmachen und mein eigens Bier verkaufen?

Kirk


Das wäre dann meine nächste Frage gewesen.

Darf man das Bier auch an andere Gaststätten verkaufen?

Das mach ja eigentlich nur in Fässen Sinn.

Kirk
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maischman
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 11:02  
Hallo Volta,

mein Freund (Hobbybrauer) verkauft in seiner Kneipe sein Selbstgebrautes (in NRW).
Der Zoll war da und hat sich alles angesehen. Das Gesundheitsamt hat eine Probe vom fertigen Bier genommen und damit war alles ok...
Gruss Wolfgang
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 11:21  
Hi maischman,

das ist schonmal gut. Dafür braucht man dann Ausschankgenehmigung und Gesundheitszeugnis. Der übliche Gastro-Kram. Nur würde mich halt interessieren was passiert, wenn dein Bekannter das Bier an den Rewe/Edeka/Tante Emma-Laden an der Ecke verkaufen will. Das herauszufinden ist irgendwie nicht ganz so einfach. Mal abgesehen davon, dass er diverse Anlagen zur Abfüllung und dementsprechend viel Kleingeld braucht. Aber angenommen das geht alles mit rechten Dinge und nach allen Regeln der Kunst zu.

So wie der Kollege Andy, den ich gerade über google kennengelernt habe:
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/loerrach/Andreas-Mu elhaupt-macht-Hobby-zum-Beruf;art372612,3788383

Ob der das jetzt an irgendeinen Händler verkauft weiß ich nicht, aber er handelt damit. Also müsste das ja eigentlich erlaubt sein.
Allerdings hätte ich die Vermutung gern bestätigt, da es bei deutschen Gesetzen selten logisch zugeht.


[Editiert am 24.7.2011 um 11:29 von Volta]
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hebi_19
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 18:08  
Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Leute ihre Vermutungen als "Wahrheit" oder gar "Weisheit" hier einstellen........

Aber glücklicherweise gibts auch einige, die keine Ahnung haben und trotzdem nichts schreiben.

Oben war doch bereits der link zur Handwerksordnung, nach der für die Herstellung von Bier kein Gesellen oder Meistertitel mehr notwendig ist !!!

Also - man darf heute Bier ohne vorherige Berufsausbildung herstellen und verkaufen, wenn man die steuerrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhält !!!
Verkaufen darf mans in Flaschen, im Faß, im Maßkrug.......eben wieder in allem nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

AUSSCHENKEN darf man es - komplett unabhängig ob selbstgebraut oder selbstgekauft - wenn man die entsprechenden gaststättenrechtlichen Vorschriften einhält - hier braucht es die entsprechende Ausschankgenehmigung und Gaststättenzulassung - u.a. benötigt man in Bayern für Ausschank alkoholischer Gertränke doppelt soviele Herrentoiletten (pro Anzahl Sitzplätze) als bei Ausschank nichtalkoholischer Getränke......

Viele Gaststätten sind vertraglich an eine Brauerei gebunden und "müssen" deren Bier ausschenken. Dafür hat meistens die Brauerei einen Teil der Einrichtung/Renovierung etc. bezahlt. Das ist aber "reines Vertragsrecht". An eine nichtgebundene Gaststätte kann man selbstverständlich ordentlich versteuertes Bier und lebensmittelrechlich entsprechend hergestelltes Bier verkaufen.

Das "Kommunbraurecht" (gültig nur regional beschränkt) hat HEUTE "nur" einige steuerrechtlichen und ausschankrechtlichen Erleichterungen. Die entsprechenden Rechteinhaber haben die - dann können sie diese wiederbeleben, wenn sie die letzten Jahre nicht genutzt wurden. Wer sie nicht hat wird sie auch nicht kriegen.

Sorry - wenn dass für den Einen oder Anderen etwas heftig klingt - aber da macht sich jemand die Mühe, verlinkt eine Handwerksordnung und trotzdem liest man muntere Vermutungen und Unwahrheiten die den an sich geklärten Sachverhalt vollständig ignorieren......

edit: Rechtschreibung verbessert


[Editiert am 24.7.2011 um 18:09 von hebi_19]



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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 19:08  
Hi hebi,

die Antwort klingt recht zornig. Vielleicht ist dieser Eindruck aber auch nur meiner subjektiven Lese entstanden. Dann entschuldige die falsche Vermutung. Danke auf jeden Fall trotzdem für die Hilfe!

Auch wenn da eine Handwerksordnung ist, die besagt, dass das Herstellen von Bier ohne Ausbildung gestattet ist; ob der Vertrieb außerhalb der eigenen Lokalität damit auch abgegolten ist, geht aber aus der Handwerksordnung nicht hervor. Der deutsche Gesetzedschungel ist - wie bereits erwähnt - nicht immer logisch. Das weiß ich spätestens seit meinem BWL-Studium. Steuerlich betrachtet ist die Sachlage auch eindeutig. Es gibt eine Ordnung, die die Progression bei der Biersteuer abflacht. Dies geschieht zu Gunsten kleinerer Brauereien und, dass die Steuer sich nach dem Stammwürzegehalt der Biere richtet, ist auch bekannt. Die Fragestellung lag also irgendwo im Bereich des Lebensmittelrechtes. Die Fragestellung hat sich aber spätestens mit deiner Antwort geklärt.

Grüße!


[Editiert am 24.7.2011 um 19:09 von Volta]
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hebi_19
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 21:06  
Hallo Volta

"Zornig" sollte eigentlich gar nicht rüberkommen. Ich bin manchmal nur wirklich so "bas erstaunt".
In einem Beitrag steht der link zur Handwerksordnung und schon ein paar Beiträge weiter lese ich, dass man ohne Meistertitel kein Bier verkaufen darf.........

Ich denk mir dann, wo fängt man an die Sache zu erklären ?? Zunächst müsste man das Thema Gewerbe erklären. Wenn jemand etwas tut um damit Geld zu verdienen, muss er ein Gewerbe anmelden - aber wem erklär ich das?? Dir als BWLer sicherlich nicht.
Wenn jemand seine Brautätigkeit als Gewerbe anmeldet, dann ist die Genehmigung nicht unbedingt sicher. Ich hab schon Leute erlebt, die als Selbstständige Ingenieure ihr homeoffice nicht genehmigt bekammen, weil sie in einem "reinen Wohngebiet" zwei Arbeitsplätze schaffen wollten. Eine Brauerei, auch eine noch so kleine, hätten die nie genehmigt bekommen.,....

Ist ein Wirtshaus da, so wird sich die Gemeinde schwer tun, eine Brautätigkeit für den Ausschank nicht zu genehmigen. Man kann ja einem Wirtshaus auch nicht das Kochen verbieten. Und wenn das Gewerbe genehmigt ist, dann darf ich natürlich verkaufen. Meister oder Gesellenbrief braucht man eben NICHT mehr, wie aus dem link für mich sowas von eindeutig hervorgeht.

Sobald jemand seine "Hobbytätigkeit" als Gewerbe anmeldet um damit Geld zu verdienen, verlässt er nach meiner Definition des Begriffs "Hobby" den Hobbybereich. Ob jemand, der eine Kleinbrauerei als Gewerbe anmeldet um damit ein "Zubrot" zu verdienen noch Hobbybrauer ist kann aber jeder selber entscheiden. Ich kreiere dafür mal den Begriff "Nebenerwerbsbrauer".

Grüße vom Hebi


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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 24.7.2011 um 21:27  
Nun ja, hebi, es mag schon sein, dass die rechtliche Grundlage hier eine andere Sprache spricht, wie die Praxis nun mal ist, aber, dazu eben ist das Forum ja da.

Was mir nicht passt, ist dass hier versucht wird, Ratschläge auf eine ernst gemeinte Frage zu geben, und man dann hingestellt wird, als kleiner Depp, der wohl zu dumm zum Lesen ist.

Außerdem, wenn schon so beachtliches Fachwissen vorhanden ist, könnte man dieses auch preisgeben, anstatt vorherige Antworten dann etwas hochnäsig wie mir hier erscheint, nur zu kritisieren.

Drittens weiß auch jeder hier, dass die rechtliche Seite durchaus nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders geregelt wird, sondern wie man auch hier lesen konnte sogar von Zollamt zu Zollamt anders "ausgelegt" wird.

Ich würde mir also wünschen, hier weniger Vorhaltungen zu machen, sondern eher mit Antworten aufzuwarten, dann bleibt dieses Forum auch wertvoll und nicht klugscheißerisch.

Beste Grüße
Holger


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red_folder.gif erstellt am: 25.7.2011 um 08:06  
Hi hebi,

Das mit dem "Gewerbetreibenden" ist auch nicht ganz so einfach. Wenn jemand etwas tut um damit sein Geld zu verdienen, dann muss er noch kein Gewerbetreibender sein. Es müssen die Kriterien selbstständig, dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und frei am
Markt zugänglich erfüllt sein. Beispielsweise ist aber ein Braumeister, der irgendwelchen Gasthausbrauereien seine Beratung anbietet und damit dauerhaft einer gewinnerzielenden und am Markt frei zugänglichen Tätigkeit nachgeht noch kein Gewerbetreibender - zumindest dann nicht, wenn es sich um eine lehrende Tätigkeit handelt. Und somit muss er auch keine Gewerbesteuer entrichten und muss auch nicht nach HGB (Handelsgesetzbuch) bilanzieren. Er würde seinen Gewinn gemäß der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Das ist für ihn dann doch deutlich entspannter. Steuerlich würde alles mit der Einkommensteuer abgegolten sein. Er wäre in diesem Fall Freiberufler. Führt der selbe Typ jetzt für das Unternehmen das er berät die Tätigkeit des Brauens aus, so ist er kein Freiberufler mehr, sondern Gewerbetreibender und muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen und eine doppelte Buchführung haben. Das gilt allerdings auch nicht für jeden Beruf. Die Grenzen sind da sehr schwammig, wenn es sich nicht unbedingt um einen der sogenannten "Katalogberufe" handelt. Das Gesetz gibt - in Deutschland ganz allgemein - nur Rahmenbedingungen vor. Die Rechtsprechung ist entscheiden.

EDIT: Die Ingenieure haben wahrscheinlich aus diesem Grund keine Zulassung bekommen, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Ingenieur ist ein super Beispiel für einen Katalogberuf.

Du siehst also, auch wenn etwas im Gesetz steht (Definition Gewerbetreibender), so gibt es da noch und nöcher Sonderreglungen und Dinge aus der Rechtsprechung, die einem Unwissenden verborgen bleiben. Was interessant ist, ist nicht §XY, Abs. 3 Satz 4 SonstwasGesetzbuch, sondern die Praxiserfahrung. Und die versuche ich hier im Forum zu finden. Ein Link zur Handwerksordnung ist sehr hilfreich, aber wenn man dann doch noch eine genaue Stellungnahme von jemandem findet, der definitiv (!!!!) weiß wie die Dinge laufen, dann hilft das noch mehr.

Also finde ich es auch nicht verwerflich, wenn Leute über eine Sache Diskutieren - egal ob das Problem scheinbar schon gelöst ist - und muss Holger beipflichten.

Grüße


[Editiert am 25.7.2011 um 08:27 von Volta]
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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 25.7.2011 um 08:31  
:D

Liebe Leute!

Das erinnert mich doch alles sehr an den Spruch eines Braumeisters, dem ich von hobbybrauer.de erzählt habe:
Zitat:
Ach ja, das ist doch diese Seite, wo sich die Halbwissenden gegenseitig die Taschen vollhauen!


Hat mich damals schmerzlich getroffen, ehrlich.

Sicher war hebis Einleitung vielleicht ein wenig forsch, aber in der Sache hat er doch recht und er hat viele Unklarheiten beseitigt und für mein Dafürhalten niemanden persönlich angegriffen.

Wenn man einmal die Forensuche bemüht, findet man ebenso viele Beiträge zu diesem Thema mit der Quintessenz:
- jeder darf eine Brauerei aufmachen (und sein Bier natürlich auch verkaufen)
- über die einzelnen rechtlichen Randbedungungen und Behördenanmeldungen sollte man sich am besten vor Ort informieren. Die Handwerkskammern / IHK sind dafür da und nach meiner Erfahrung auch sehr kooperativ (selbst gegenüber Freiberuflern).


Leider ist es momentan noch zu früh, um zum gemütlichen, friedlichen "ein Bier aufmachen" zu rufen, aber heute Abend sollten wir mal eins zur Versöhnung trinken!

Viele Grüße
Tino
(der mit Gewerbeanmeldung & -Steuer seinen Gewinn per EÜR ermittelt)


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red_folder.gif erstellt am: 25.7.2011 um 08:57  

Zitat von tinoquell, am 25.7.2011 um 08:31

(der mit Gewerbeanmeldung & -Steuer seinen Gewinn per EÜR ermittelt)


Womit wir beim Kleingewerbetreibenden wären. Und noch eine Sonderreglung. Das Problem sind pauschale Annahmen. Davon, dass ich auch oft solche treffe, kann ich mich nicht freisprechen.

Ich hab übrigens die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden. Aber wir müssen uns auch gar nicht versöhnen! Dem müsste ja ein Streit vorausgegangen sein. Ich bin ganz relaxt!;)

Grüße an alle! Alles Cool!:)
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red_folder.gif erstellt am: 25.7.2011 um 09:45  
Hallo,

es ist schon so, man muß sich 2/ 3 Tage Zeit nehmen und vor Ort informieren. Eine klare Richtung gibts nicht, nur eine ungefähre. Allerdings muß ich sagen, in meinem Fall waren alle Stellen sehr hilfsbereit und absolut nicht engstirnig.

Ich braue nun mein Bier, verkauf es im Haus den Kunden in ihren eigenen Behältern. Hat einer keine Flasche, kann er sie auch bei mir kaufen. Lt. Handwerkskammerbin ich Brauer und Mälzer, obwohl ich nichts in der Richtung gelernt hab. Hauptsache (Zwangs) Mitgliedschaft. Das Ganze läuft als Kleingewerbe, ich hab also nichts mit der Mwst. zu tun, die Steuererklärung ist so einfacher.


hebi_19 schrieb:
Ist ein Wirtshaus da, so wird sich die Gemeinde schwer tun, eine Brautätigkeit für den Ausschank nicht zu genehmigen. Man kann ja einem Wirtshaus auch nicht das Kochen verbieten. Und wenn das Gewerbe genehmigt ist, dann darf ich natürlich verkaufen.

Ist so nicht ganz richtig, es spielen hier mehrere Stellen mit. Ich z.B. habe zwar eine Küche genehmigt, aber durch die Größe darf ich nur einfache Gerichte zubereiten. Meine Innenräume wären mit einer Deckenhöhe vo 1,8- 2m genehmigt worden, aber Lt Gewerbeaufsichtsamt dürfte ich nie jemanden beschäftigen, der Geld bekommt. Lt Arbeitsrecht steht jedem Beschäftigten eine Arbeitsplatzhöhe von 2,5m zu. Und dann kommt noch das Gesundheitsamt und der Feuerschutz..... Jeder muß sein ok geben, ohne auf andere Genehmigungen zu achten.
Also erst seine "Laufarbeit" erledigen und alles mit allen Stellen absprechen, hat man alle Genehmigungen zusammen, ist man auf der sicheren Seite, auch ohne irgendwelche Gesetzestexte zu kennen. Und fragen kostet (bis jetzt) noch nichts auf den Ämtern.

Gruß hufpfleger,
der immer noch Spaß an seiner kleinen Brauerei hat und jetzt an seiner Kneipe bastelt


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Doppelmeter
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red_folder.gif erstellt am: 25.7.2011 um 16:22  

Zitat von tinoquell, am 25.7.2011 um 08:31
:D

Liebe Leute!

Das erinnert mich doch alles sehr an den Spruch eines Braumeisters, dem ich von hobbybrauer.de erzählt habe:
Zitat:
Ach ja, das ist doch diese Seite, wo sich die Halbwissenden gegenseitig die Taschen vollhauen!


Hat mich damals schmerzlich getroffen, ehrlich.


Mach Dir nichts draus! So viel Halbwissen schwirrt hier gar nicht rum :mad:

Der Kollege sollte sich auch mal mit dieser Seite beschäftigen und nicht nur mal kurz rüberfliegen.

Hier sind einige Professionelle unterwegs, die sich aber bei der 10.000.000sten Frage zwischen Brix und Plato und anderen Fragen die hier schon zur genüge "durchgekaut" wurden einfach ein wenig zurückhalten und sich im Hintergrund tummeln.

MfG Doppel


[Editiert am 25.7.2011 um 16:24 von Doppelmeter]



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Zitat von Volta, am 25.7.2011 um 08:06

EDIT: Die Ingenieure haben wahrscheinlich aus diesem Grund keine Zulassung bekommen, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Ingenieur ist ein super Beispiel für einen Katalogberuf.


war in diesem Fall nicht so - sie haben sich Einzelteile in ihr Büro schicken lassen und dann zu einem "Ganzen" zusammengesteckt - heute nennt man das "integriert"... somit wäre das Büro eine Produktionsstätte - und das geht in einem reinen Wohngebiet natürlich nicht, auch wenn man nur Computerteile zusammensteckt......die "Hauptintegration" hätte sowieso auf der Baustelle stattgefunden. Ausserdem hat der eine Ingenieur den anderen beschäftigt. Bei seinem geplant Umzug hat er dann keinen Gewerbeschein mehr bekommen und ist dann letzendlich woanders hin gezogen. Kriegt halt ne andere Gemeinde die Gewerbesteuer.......

ich muss den thread nochmal lesen - ich bin bisher immer davon ausgegangen, es geht darum Bier zu brauen und dann zu verkaufen und dabei eben kein Braumeister zu sein...... wenn ein Braumeister andere berät ist das natürlich was anderes. Dass es auch darum geht hab ich wohl überlesen....sorry for that

und mit der Aussage "wenn ein Wirtshaus da ist...." hab ich irgendwie an so ein großes Sandsteingebäude mit 100 qm Küche und großen Biergarten gedacht. Bei einem halben Wirtshaus mit nur 2m Deckenhöhe ist zugegebenermasen manches schwieriger. Ebenso braucht man ja für Beschäftigte auch extra Personaltoiletten. Wobei (meist) nicht kontrolliert wird, ob das Personal deswegen die Gästetoiletten meidet bzw nur zum Putzen aufsucht.....Letzten Monat war ich sogar in einem Hotel, da war das Personalklo direkt neben der Bar - und die haben mich als Gast da draufgelassen, als ich dringend musste - wenn das die Gewerbeaufsicht wüsste - aber ich verate nicht, welches Hotel das war !!!

Also - ich zumindest beschließe den Abend mit einem homebrew und bleibe reiner Hobbybrauer... Wer will, kann sich ja anschliessen.


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