Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.12.2012 um 18:53 |
|
|
Zitat von Bierman, am 13.12.2012 um
17:09 | Ich habe aber auch öfter schon
gelesen, daß die mit 12°P pauschal angenommen wird. In der Antwort auf
meine Anmeldung als Hobbybrauer stand sowas aber nicht drin. Was hat es
damit auf sich, ist das bei verschiedenen HZAs
unterschiedlich? |
Das fällt eindeutig unter die
Erleichterungen, die ein HZA zulassen kann aber nicht muß. Andererseits
bräuchtest Du zur amtlichen Feststellung des Stammwürzegehalts eine
geeichte Spindel, die wohl jenseits von 100 Euro kosten. Ich denke mal, das
ist der Grund, warum viele HZÄ mit der Pauschalierung einverstanden sind,
bzw. sie schon von sich aus vorschlagen. Frag bei Deinem doch einfach mal
nach.
Ich kann gerne auch bei Gelegenheit mal das mehrseitige Merkblatt
hochladen, das ich nach meiner letzten Brauanzeige bekommen habe, und in
dem u.A. das drin steht.
|
|
Antwort 25 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.12.2012 um 19:09 |
|
|
Das Thema Stammwürze find ich sehr seltsam.
Wenn ich ein Bockbier im Glas mit saurem Sprudel verdünne, dann kann ich
wesentlich mehr Alkohol steuerfrei in Form von Bier erzeugen, wie wenn ich
high gravity braue und vor dem Abfüllen mit Wasser verdünne.
Ich hab ein wenig den Verdacht, dass die beim Zoll ein wenig phantasielos
sind und nur Biersorten kennen, die um die 5% Alkohol enthalten.
Aber lieber mal keine schlafenden Hunde wecken...
Stefan
|
|
Antwort 26 |
|
Senior Member Beiträge: 139 Registriert: 15.2.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 13.12.2012 um 19:34 |
|
|
Das mit der geeichten Spindel ist ein Argument
Werd mal nachhaken.
Und was ist mit den anderen Fragen? Steueranmeldung sofort nach Sud
notwendig? Und per email möglich? Kann ich natürlich auch mein HZA (Köln)
fragen, aber ich wollte gern wissen, was da der Standard ist. ____________________ Ich trink Bier, was macht Ihr?
|
|
Antwort 27 |
|
Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.12.2012 um 22:19 |
|
|
Nach § 14 und § 15 BierStG ist die Anmeldung sofort abzugeben und die
Steuer sofort fällig. Alles andere ist Wohlwollen des jeweiligen HZA und da
gibt es wohl soviele "Standards" wie Hauptzollämter.
|
|
Antwort 28 |
|
Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.12.2012 um 00:36 |
|
|
Das mit der STW ist denen meist egal.
Als ich die Anmeldung gemacht habe (HZA Dortmund) kam ein Brief, das ich
eben Schankbiere brauen darf ...(erstmal anchgesehn aha 12 Plato Biere
also).
Hab den Mann angerufen, da ich verwirrt war und gesagt, das ich das als
"unprofessioneller Brauer" nicht steuern kann und das auch mal was mit
17-20 Plato dabei sein wird.
Darauf meinte er nur "mir ist eben kein anderes Wort eingefallen ausser
Schankbier" ich fragte vorsichtig nach warum ner nicht einfach "Bier"
geschrieben hat? - er meinte "mir war danach - und ich kenne nichts
anderes" ...also, so what
[Editiert am 14.12.2012 um 00:37 von Der Unterhopfte]
|
|
Antwort 29 |
|
Posting Freak Beiträge: 1324 Registriert: 19.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 28.1.2013 um 20:43 |
|
|
Zitat von rmax, am 13.12.2012 um
18:53 | Zitat von Bierman, am 13.12.2012 um
17:09 | Ich habe aber auch öfter schon
gelesen, daß die mit 12°P pauschal angenommen wird. In der Antwort auf
meine Anmeldung als Hobbybrauer stand sowas aber nicht drin. Was hat es
damit auf sich, ist das bei verschiedenen HZAs
unterschiedlich? |
Das fällt eindeutig unter die
Erleichterungen, die ein HZA zulassen kann aber nicht muß. Andererseits
bräuchtest Du zur amtlichen Feststellung des Stammwürzegehalts eine
geeichte Spindel, die wohl jenseits von 100 Euro kosten. Ich denke mal, das
ist der Grund, warum viele HZÄ mit der Pauschalierung einverstanden sind,
bzw. sie schon von sich aus vorschlagen. Frag bei Deinem doch einfach mal
nach.
Ich kann gerne auch bei Gelegenheit mal das mehrseitige Merkblatt
hochladen, das ich nach meiner letzten Brauanzeige bekommen habe, und in
dem u.A. das drin steht. |
Für mich ist das eher eine Vereinfachung für das HZA.
Viele meiner Biere setze ich mit nur etwas unter 12 Grad Plato an. Also
wäre die erste Zahl vor dem Komma maßgeblich zur Besteuerung, sprich bei
11,9 also 11 Grad Plato. Also ist die "Vereinfachung" in vielen Fällen
nachteilig für die Hobbybrauer.
Natürlich kann ich jetzt aus Trotz nach meinen 200 Liter "Freibier" nur
noch Böcke mit 17 Grad Plato brauen, die schmecken mir aber gar nicht
wirklich. ____________________ ----------------------------------------------
Verkaufe:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=21587
|
|
Antwort 30 |
|