Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 2 von 2   «  1  2  »     
Autor: Betreff: Beschwerde von der Nachbarin
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 10:11  
In meinem Beschwerdefall war die Beurteilung durch das Ordnungsamt relativ einfach, da ich auf der Terrasse bzw. in meiner Brauhütte braue.

Die Situation ist die, dass ich in einem 3-Parteiern-Haus das Erdgeschoss bewohne, die Terrasse mit einem Grundstück umgeben ist
und der Beschwerdeführer mehr als 20 Meter Luftlinie entfernt wohnt. Eine „Geruchsbelästigung“ könne dadurch nahezu ausgeschlossen werden.
Die Beschwerde wurde also verworfen.

Anders sähe es aus, wenn sich der Nachbar zu meiner Linken beschweren würde, denn meine Brauhütte grenzt unmittelbar an dessen Grundstück. Da der Abstand zu dessen Freiterrasse nur 10 Meter entfernt ist, wären hier durchaus Beschränkungen aufgrund Geruchbelästigung möglich.
Wie diese Beschränkungen konkret aussehen würden, könne das Ordnungsamt nicht entscheiden, dies müsse ein Gericht entscheiden.
Ich könne aber davon ausgehen, dass von einer großzügigen Zumutbarkeit ausgegangen werden würde.

Problematisch wäre die Situation, würde sich der Nachbar über mir beschweren, denn dessen Balkon liegt genau über meiner Braustätte.
Hier würde nicht nur die Geruchsbelästigung eine Rolle spielen, vielmehr auch die Emission die durch den nicht unerheblichen Wasserdampf
und das Kondenswasser entsteht.
Hier könne es durchaus zu empfindlichen Auflagen, bis hin zum Verbot kommen.

Auf meine Frage, in wie weit die Rechtsprechung mit dem Grillen vergleichbar sei wurde mir gesagt,
dass dies zwei völlig unterschiedliche Tatbestände wären, die nicht vergleichbar wären.

Also Achtung. Sinnvoll ist in solchen Fällen erst mal mit dem Ordnungsamt zu reden und/oder besser noch,
eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn zu suchen.


____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 25
Posting Freak
Posting Freak

Biertester
Beiträge: 1425
Registriert: 22.1.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 11:16  

Zitat:
Nachbarn links, rechts und darüber


Brrr soo viel Zahnschmerzen auch noch!


____________________
Prost! B.
Profil anzeigen Antwort 26
Posting Freak
Posting Freak

Gambrinus zu Borbetomagus
Beiträge: 3085
Registriert: 2.6.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 11:28  
Also ich werde mal eine Rechtschutz abschließen, das wollte ich eh schon lange machen. Ich wohne auch in einer Spießigen Eigentümergemeinschaft. Die meisten Nachbarn tollerieren mein Hobby und bekommen auch hier und da mal eins. Über mir wohenen etwas naja soziale Randgruppe möchte ich mal sagen. Vorgestern lief sie mir im Hausflur über den Weg und stand vorm Keller als wolle sie mir was sagen. Ich denke mal hätte ich ein Bierfass o. ähnliches in der Hand gehabt hätte sie das auch. Vielleicht ist es nur Einbildung.

Wie ist denn genau die Rechtslage. Im internet finde ich nichts, da wir ja auch eher eine Hobbyrandgruppe sind. In meinen Augen ganz klar ein Kochvorgang, wie jeder Andere auch. Aus diesem Grunde ist das Thema nicht zu diskutieren und das Recht ganz klar auf meiner Seite, oder?Wo kämen wir hin, beim nächsten wird dem Inder das benutzen von Curry untersagt weil es komisch riecht, im Anderen dem Thailänder sein Kokosfett.

Dampf ist ganz klar ein Thema wie beim Hannes, mein Dampf hat sich nach 1-1,5m verflüchtigt. die sehen über mir davon nichts mehr.

Ich habe mal ein Schwesternwohnheim neben der Eichbaum AG umgebaut. Da riecht es täglich und dauerhaft nach Sud (Hopfenkochen) da beschwert sich ja auch niemand. Was ich wissen will gibt es da vielleich prezedenzfälle. Die Welt ist leider so, die Menschen haben nichts besseres zu tuen als sich gegenseitig das Leben schwer zu machen. Neid spielt da sehr oft eine Rolle.

Albert Einstein: Die Leute geben unmengen von Geld für Sachen aus die sie nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die sie nicht leiden können.+


____________________
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
Profil anzeigen Antwort 27
Senior Member
Senior Member

Boern
Beiträge: 310
Registriert: 20.11.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 11:49  
Ich wohne direkt gegenüber einer Brauerei. Sehr praktisch, da die Geruchsentwicklung aus meiner Küche der Brauerei zugeordnet wird.
(Jetzt brauen die sogar am Sonntag :D ).

Vielleicht kann man mit den Nachbarn ja eine Einigung treffen; z. B. ein kurzer Anruf vor dem Hopfenkochen: Jetzt für 1,5 Stunden die Fenster schließen ...


____________________
Besten Gruß
Börn

_____________________
www.braukollektiv.com
Profil anzeigen Antwort 28
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 11:51  

Zitat von Gambrinus zu Borbetomagus, am 22.3.2013 um 11:28

Wie ist denn genau die Rechtslage. Im internet finde ich nichts, da wir ja auch eher eine Hobbyrandgruppe sind. In meinen Augen ganz klar ein Kochvorgang, wie jeder Andere auch. Aus diesem Grunde ist das Thema nicht zu diskutieren und das Recht ganz klar auf meiner Seite, oder?Wo kämen wir hin, beim nächsten wird dem Inder das benutzen von Curry untersagt weil es komisch riecht, im Anderen dem Thailänder sein Kokosfett.


Wenn dein Nachbar unerträglich stinkt, kannst du dagegen vorgehen. Gegen Kochgerüche gibt es ja Dunstabzugshauben und co - außerdem ist das nun einmal gesellschaftslich akzeptierter als jemand, der knapp 2 Stunden Hopfen kocht. Für uns mag das gut riechen, für die Meisten verständlicherweise eher nicht so.

Aber Waconia hat ja seine Praxiserfahrungen geschrieben, das ist ja durchaus das, was man erwarten würde.

Sonst gibt es noch bei gewerblichen Anlagen die GIRL auf manchen Landesebenen: http://www.lanuv.nrw.de/luft/gerueche/bewertung.htm

Aber auch dort steht eine Menge "sollte". Ist ja auch klar. Auf dem Land darf sich niemand über Landgeruch beschweren. In der Stadt sollte man seinen Garten aber vielleicht besser nicht in dem Maße biologisch düngen ;-)


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 29
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 11:54  
Achso wegen der gewerblichen Anlagen: Ausnahmen und Auflagen gibt es immer.

In Dortmund bei DAB ist das auch so, die brauen ja auch quasi kontinuierlich. Wenn du da vorbei gehst, riecht es je nach Position nach leckerem Malz oder unerträglich nach Hopfen...

Allerdings, wenn man sich die Geschichte anguckt, ist die Brauerei dort hinter der Stadtgrenze damals gebaut worden. Die Anwohner, die dann das Wohngebiet drumherum gebaut haben, wussten also davon.

Ich glaube nicht, dass man das auf dein Hobby übertragen kann ;-)


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 30
Posting Freak
Posting Freak

Gambrinus zu Borbetomagus
Beiträge: 3085
Registriert: 2.6.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 11:58  
Also ich würde es darauf ankomen lassen. Darum werde ich jetzt aufrüsten. Meine Anlage hat 2000€ gekostet.


____________________
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
Profil anzeigen Antwort 31
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 118
Registriert: 1.7.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 14:50  
Wie sagt man so schön:
Vor Gericht ist es wie auf hoher See. Da ist man allein in Gottes Hand...
Sollte so was vor Gericht gehen, dann kommt bei drei Richtern drei unterschiedliche Entscheidungen raus.
Ich seh das auch wie Kochen. Mir kann keiner verbieten Pommes in der Friteuse zu machen. Egal wie das stinkt. Da muss man auch mal "wegriechen" können. Ist ja schließlich auch keine gewerbliche Anlage mit sieben Tagen Braubetrieb und 24 Stunden am Tag.
Und das man Bier ja nicht selber machen muss, man kann es ja kaufen, kann auch kein Argument sein. Pommes kann man ja auch kaufen...
Ja ja, die lieben Nachbarn...

Grüße
Jörg
Profil anzeigen Antwort 32
Posting Freak
Posting Freak

Hagen
Beiträge: 3929
Registriert: 10.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 15:33  
Moin Jörg,

am zielführensten sind sicher die Aussagen von Waconia und Rattenfurz.

1. Zunächst versuche auf jeden Fall einen Konfrontationskurs zu vermeiden, egal wie angepisst du dich fühlst.

Drücke ihnen gegenüber freundlich deine Verwunderung aus, dass sie sich unmittelbar an den Vermieter gewendet haben statt zuvor mit dir darüber zu reden.
Biete ihnen an, sie rechtzeitig über zukünftige Brautermine zu informieren, damit sie die Möglichkeit haben, ihre Fenster zu schließen.

Konfrontation führt erfahrungsgemäß regelmäßig zu einer irrationalen Eskalation!

2. Letztlich kommt es immer auf die konkrete Form der Belästigung an. Abstand zu den Nachbarn, konkrete Beeinträchtigung durch die Emissionen (Geruch, Kondensatbeienträchtigung und deren Intensität ebenso wie die Dauer der Beeinträchtigung und deren Frequenz) sowie im Zweifel auf die konkrete Würdigung des im Streitfall mit der Entscheidung beauftragten Richters.

Ein Vergleich zum Grillen ist nicht unmittelbar möglich. Hier geht es vorrangig um Rauch/Qualm-Emissionen durch durch Kohlen und verbrennendem Fett. Kondensat als Wasserdampf dürfte irrelevant sein, es sei denn, er würde den Nachbarn die Fensterscheiben beschlagen lassen.

Im übrigen bist du am Kochen. Nachbarn haben die Kochgerüche, die aus den Nachbarwohnungen austreten, grs. zu dulden, egal, ob ihnen der Geruch behagt oder nicht. Niemand ist verpflichtet seine Küchenwasen vorher zu filtern, damit sie geruchsfrei sind.

Genauso wie du ebi offener Küchenbalkontür kochen kannst, könntest du natürlich auch beim Hopfenkochen einfach die Tür offen stehen lassen, um die Brüden abziehen zu lassen. Dann kochst du zwar in der Küche, die Beeinträchtigung dürfte aber vergleichbar sein.
Sie könnten ja auch nichts dagegen sagen, wenn du 1x die Woche für deinen Hund Pansen kochen würdest ;)

Achte darauf, das du deine Argumentation auf das Kochen stützt und darauf hinweist, dass entsprechende Urtele zum Grillen (damit werden sie kommen) aufgrund der anderasrtigen Emissionen nicht vergleichbar sind. Aber selbst da ist es den Mietern erlaubt 1-4x im Monat (abhängig von der regionalen Rspr) zu grillen. Es sei denn, das Grillen auf dem Balkon ist grs. mietvertraglich ausbedungen. Dies wird in deinem MV für das Brauen sicherlich nicht der Fall sein.
Gleiches (gelegentliches Inkaufnehmen) muss dann erst Recht für das Brauen gelten.


____________________
Besten Gruß

Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 33
Senior Member
Senior Member

Schauerte75
Beiträge: 150
Registriert: 27.10.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 16:22  
Moin zusammen,

habe heute mit unserem Vermieter gesprochen.
Der sagte ich soll mir keinen Kopf machen. Nachdem die Beschwerde eingegangen war, hat der Vermieter sich mal schlau gemacht und ähnlich argumentiert wie Hagen.
Von seiner Seite würde da nichts kommen und der Vermieter würde die Akte / Beschwerde entsprechend als "Kinderkram" abheften.

Dann fragte er mich was ich an Bier da hätte, er würde das gerne mal probieren.
Bekommt er natürlich. :D


Doch ein schönes Ende :thumbsup:
Gruß Jörg
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 34
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 17:43  
Prima Jörg. :thumbup:


____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 35
Posting Freak
Posting Freak

vitivory
Beiträge: 1644
Registriert: 12.3.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 19:00  
Mit meinem Nachbar sind wir sowieso nur am Bier s.... und brauen, er auf einer Seite der Mauer und ich auf der anderen.

Vit, "was gibts bei dir heute schönes"?, "ein Helles",
"und bei dir Volker?", "ein Rochefort".

Das ist eine wahre Braubrudernachbarnschaft :D

VG BB Vit


____________________
Viele Grüsse Braubruder Vit.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB

Nicht das Bier ruiniert die Menschen, es ist das Wasser...
Profil anzeigen Antwort 36
Senior Member
Senior Member

Schauerte75
Beiträge: 150
Registriert: 27.10.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2013 um 19:15  
so Nachbarn hätte ich auch gerne.
Leider ist kein Braubruder in der Nähe.
Muss mal die Werbetrommel rühren....... :D
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 37
  Seite 2 von 2   «  1  2  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum