Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 10:11 |
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In meinem Beschwerdefall war die Beurteilung durch das Ordnungsamt relativ
einfach, da ich auf der Terrasse bzw. in meiner Brauhütte braue.
Die Situation ist die, dass ich in einem 3-Parteiern-Haus das Erdgeschoss
bewohne, die Terrasse mit einem Grundstück umgeben ist
und der Beschwerdeführer mehr als 20 Meter Luftlinie entfernt wohnt. Eine
„Geruchsbelästigung“ könne dadurch nahezu ausgeschlossen werden.
Die Beschwerde wurde also verworfen.
Anders sähe es aus, wenn sich der Nachbar zu meiner Linken beschweren
würde, denn meine Brauhütte grenzt unmittelbar an dessen Grundstück. Da der
Abstand zu dessen Freiterrasse nur 10 Meter entfernt ist, wären hier
durchaus Beschränkungen aufgrund Geruchbelästigung möglich.
Wie diese Beschränkungen konkret aussehen würden, könne das Ordnungsamt
nicht entscheiden, dies müsse ein Gericht entscheiden.
Ich könne aber davon ausgehen, dass von einer großzügigen Zumutbarkeit
ausgegangen werden würde.
Problematisch wäre die Situation, würde sich der Nachbar über mir
beschweren, denn dessen Balkon liegt genau über meiner Braustätte.
Hier würde nicht nur die Geruchsbelästigung eine Rolle spielen, vielmehr
auch die Emission die durch den nicht unerheblichen Wasserdampf
und das Kondenswasser entsteht.
Hier könne es durchaus zu empfindlichen Auflagen, bis hin zum Verbot
kommen.
Auf meine Frage, in wie weit die Rechtsprechung mit dem Grillen
vergleichbar sei wurde mir gesagt,
dass dies zwei völlig unterschiedliche Tatbestände wären, die nicht
vergleichbar wären.
Also Achtung. Sinnvoll ist in solchen Fällen erst mal mit dem Ordnungsamt
zu reden und/oder besser noch,
eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn zu suchen.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 11:16 |
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Zitat: | Nachbarn links, rechts
und darüber |
Brrr soo viel Zahnschmerzen auch noch! ____________________ Prost! B.
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Antwort 26 |
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 11:28 |
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Also ich werde mal eine Rechtschutz abschließen, das wollte ich eh schon
lange machen. Ich wohne auch in einer Spießigen Eigentümergemeinschaft. Die
meisten Nachbarn tollerieren mein Hobby und bekommen auch hier und da mal
eins. Über mir wohenen etwas naja soziale Randgruppe möchte ich mal sagen.
Vorgestern lief sie mir im Hausflur über den Weg und stand vorm Keller als
wolle sie mir was sagen. Ich denke mal hätte ich ein Bierfass o. ähnliches
in der Hand gehabt hätte sie das auch. Vielleicht ist es nur Einbildung.
Wie ist denn genau die Rechtslage. Im internet finde ich nichts, da wir ja
auch eher eine Hobbyrandgruppe sind. In meinen Augen ganz klar ein
Kochvorgang, wie jeder Andere auch. Aus diesem Grunde ist das Thema nicht
zu diskutieren und das Recht ganz klar auf meiner Seite, oder?Wo kämen wir
hin, beim nächsten wird dem Inder das benutzen von Curry untersagt weil es
komisch riecht, im Anderen dem Thailänder sein Kokosfett.
Dampf ist ganz klar ein Thema wie beim Hannes, mein Dampf hat sich nach
1-1,5m verflüchtigt. die sehen über mir davon nichts mehr.
Ich habe mal ein Schwesternwohnheim neben der Eichbaum AG umgebaut. Da
riecht es täglich und dauerhaft nach Sud (Hopfenkochen) da beschwert sich
ja auch niemand. Was ich wissen will gibt es da vielleich prezedenzfälle.
Die Welt ist leider so, die Menschen haben nichts besseres zu tuen als sich
gegenseitig das Leben schwer zu machen. Neid spielt da sehr oft eine
Rolle.
Albert Einstein: Die Leute geben unmengen von Geld für Sachen aus die sie
nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die sie nicht leiden können.+
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 27 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 11:49 |
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Ich wohne direkt gegenüber einer Brauerei. Sehr praktisch, da die
Geruchsentwicklung aus meiner Küche der Brauerei zugeordnet wird.
(Jetzt brauen die sogar am Sonntag
).
Vielleicht kann man mit den Nachbarn ja eine Einigung treffen; z. B. ein
kurzer Anruf vor dem Hopfenkochen: Jetzt für 1,5 Stunden die Fenster
schließen ... ____________________ Besten Gruß
Börn
_____________________
www.braukollektiv.com
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.3.2013 um 11:51 |
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Zitat von Gambrinus zu Borbetomagus, am 22.3.2013 um
11:28 |
Wie ist denn genau die Rechtslage. Im internet finde ich nichts, da wir ja
auch eher eine Hobbyrandgruppe sind. In meinen Augen ganz klar ein
Kochvorgang, wie jeder Andere auch. Aus diesem Grunde ist das Thema nicht
zu diskutieren und das Recht ganz klar auf meiner Seite, oder?Wo kämen wir
hin, beim nächsten wird dem Inder das benutzen von Curry untersagt weil es
komisch riecht, im Anderen dem Thailänder sein
Kokosfett.
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Wenn dein Nachbar unerträglich stinkt, kannst du dagegen vorgehen. Gegen
Kochgerüche gibt es ja Dunstabzugshauben und co - außerdem ist das nun
einmal gesellschaftslich akzeptierter als jemand, der knapp 2 Stunden
Hopfen kocht. Für uns mag das gut riechen, für die Meisten
verständlicherweise eher nicht so.
Aber Waconia hat ja seine Praxiserfahrungen geschrieben, das ist ja
durchaus das, was man erwarten würde.
Sonst gibt es noch bei gewerblichen Anlagen die GIRL auf manchen
Landesebenen: http://www.lanuv.nrw.de/luft/gerueche/bewertung.htm
Aber auch dort steht eine Menge "sollte". Ist ja auch klar. Auf dem Land
darf sich niemand über Landgeruch beschweren. In der Stadt sollte man
seinen Garten aber vielleicht besser nicht in dem Maße biologisch düngen
;-) ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.3.2013 um 11:54 |
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Achso wegen der gewerblichen Anlagen: Ausnahmen und Auflagen gibt es
immer.
In Dortmund bei DAB ist das auch so, die brauen ja auch quasi
kontinuierlich. Wenn du da vorbei gehst, riecht es je nach Position nach
leckerem Malz oder unerträglich nach Hopfen...
Allerdings, wenn man sich die Geschichte anguckt, ist die Brauerei dort
hinter der Stadtgrenze damals gebaut worden. Die Anwohner, die dann das
Wohngebiet drumherum gebaut haben, wussten also davon.
Ich glaube nicht, dass man das auf dein Hobby übertragen kann ;-) ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 30 |
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 11:58 |
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Also ich würde es darauf ankomen lassen. Darum werde ich jetzt aufrüsten.
Meine Anlage hat 2000€ gekostet.
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 31 |
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Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 14:50 |
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Wie sagt man so schön:
Vor Gericht ist es wie auf hoher See. Da ist man allein in Gottes
Hand...
Sollte so was vor Gericht gehen, dann kommt bei drei Richtern drei
unterschiedliche Entscheidungen raus.
Ich seh das auch wie Kochen. Mir kann keiner verbieten Pommes in der
Friteuse zu machen. Egal wie das stinkt. Da muss man auch mal "wegriechen"
können. Ist ja schließlich auch keine gewerbliche Anlage mit sieben Tagen
Braubetrieb und 24 Stunden am Tag.
Und das man Bier ja nicht selber machen muss, man kann es ja kaufen, kann
auch kein Argument sein. Pommes kann man ja auch kaufen...
Ja ja, die lieben Nachbarn...
Grüße
Jörg
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 15:33 |
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Moin Jörg,
am zielführensten sind sicher die Aussagen von Waconia und Rattenfurz.
1. Zunächst versuche auf jeden Fall einen Konfrontationskurs zu vermeiden,
egal wie angepisst du dich fühlst.
Drücke ihnen gegenüber freundlich deine Verwunderung aus, dass sie sich
unmittelbar an den Vermieter gewendet haben statt zuvor mit dir darüber zu
reden.
Biete ihnen an, sie rechtzeitig über zukünftige Brautermine zu informieren,
damit sie die Möglichkeit haben, ihre Fenster zu schließen.
Konfrontation führt erfahrungsgemäß regelmäßig zu einer irrationalen
Eskalation!
2. Letztlich kommt es immer auf die konkrete Form der Belästigung an.
Abstand zu den Nachbarn, konkrete Beeinträchtigung durch die Emissionen
(Geruch, Kondensatbeienträchtigung und deren Intensität ebenso wie die
Dauer der Beeinträchtigung und deren Frequenz) sowie im Zweifel auf die
konkrete Würdigung des im Streitfall mit der Entscheidung beauftragten
Richters.
Ein Vergleich zum Grillen ist nicht unmittelbar möglich. Hier geht es
vorrangig um Rauch/Qualm-Emissionen durch durch Kohlen und verbrennendem
Fett. Kondensat als Wasserdampf dürfte irrelevant sein, es sei denn, er
würde den Nachbarn die Fensterscheiben beschlagen lassen.
Im übrigen bist du am Kochen. Nachbarn haben die Kochgerüche, die aus den
Nachbarwohnungen austreten, grs. zu dulden, egal, ob ihnen der Geruch
behagt oder nicht. Niemand ist verpflichtet seine Küchenwasen vorher zu
filtern, damit sie geruchsfrei sind.
Genauso wie du ebi offener Küchenbalkontür kochen kannst, könntest du
natürlich auch beim Hopfenkochen einfach die Tür offen stehen lassen, um
die Brüden abziehen zu lassen. Dann kochst du zwar in der Küche, die
Beeinträchtigung dürfte aber vergleichbar sein.
Sie könnten ja auch nichts dagegen sagen, wenn du 1x die Woche für deinen
Hund Pansen kochen würdest
Achte darauf, das du deine Argumentation auf das Kochen stützt und darauf
hinweist, dass entsprechende Urtele zum Grillen (damit werden sie kommen)
aufgrund der anderasrtigen Emissionen nicht vergleichbar sind. Aber selbst
da ist es den Mietern erlaubt 1-4x im Monat (abhängig von der regionalen
Rspr) zu grillen. Es sei denn, das Grillen auf dem Balkon ist grs.
mietvertraglich ausbedungen. Dies wird in deinem MV für das Brauen
sicherlich nicht der Fall sein.
Gleiches (gelegentliches Inkaufnehmen) muss dann erst Recht für das Brauen
gelten. ____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 33 |
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Senior Member Beiträge: 150 Registriert: 27.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 16:22 |
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Moin zusammen,
habe heute mit unserem Vermieter gesprochen.
Der sagte ich soll mir keinen Kopf machen. Nachdem die Beschwerde
eingegangen war, hat der Vermieter sich mal schlau gemacht und ähnlich
argumentiert wie Hagen.
Von seiner Seite würde da nichts kommen und der Vermieter würde die Akte /
Beschwerde entsprechend als "Kinderkram" abheften.
Dann fragte er mich was ich an Bier da hätte, er würde das gerne mal
probieren.
Bekommt er natürlich.
Doch ein schönes Ende
Gruß Jörg
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 17:43 |
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Prima Jörg. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 1644 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 19:00 |
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Mit meinem Nachbar sind wir sowieso nur am Bier s.... und brauen, er auf
einer Seite der Mauer und ich auf der anderen.
Vit, "was gibts bei dir heute schönes"?, "ein Helles",
"und bei dir Volker?", "ein Rochefort".
Das ist eine wahre Braubrudernachbarnschaft
VG BB Vit ____________________ Viele Grüsse Braubruder Vit.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
Nicht das Bier ruiniert die Menschen, es ist das Wasser...
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Antwort 36 |
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Senior Member Beiträge: 150 Registriert: 27.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.3.2013 um 19:15 |
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so Nachbarn hätte ich auch gerne.
Leider ist kein Braubruder in der Nähe.
Muss mal die Werbetrommel rühren.......
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Antwort 37 |
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